BT-Drucksache 16/779

Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Vom 23. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/779
16. Wahlperiode 23. 02. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer (Köln),
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Trotz nach wie vor anhaltender Proteste von Bürgerinnen und Bürgern rund um
die Kyritz-Ruppiner Heide, der an- und umliegenden Gemeinden in Branden-
burg und Mecklenburg-Vorpommern, des Landkreises Ostprignitz-Ruppin so-
wie der klaren Haltung von drei Landesregierungen gegen eine militärische Nut-
zung der Kyritz-Ruppiner Heide hält die Bundesregierung an einer militärischen
Nutzung des so genannten Bombodroms als Luft-Boden-Schießplatz fest und
versucht diese Auffassung jetzt mittels gerichtlicher Eilanträgen vor einer Ent-
scheidung in der Sache vorfristig durchzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Vereinbarungen gelten innerhalb der NATO zur Meldung von Ein-
satzkontingenten für die NATO Response Force (NRF) und wann, für welche
Zeiträume und aus welchen politischen und militärischen Erwägungen und
Zielen hat die Bundesregierung in der NATO die Teilnahme von Mehrzweck-
flugzeugen an der NRF gemeldet?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Teilnahme von Ein-
satzkontingenten, insbesondere von Luftwaffenkontingenten, für die NRF
wieder rückgängig machen zu können?

3. Wie viele und welche Mehrzweckflugzeuge wurden bzw. werden von der
Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Halbjah-
ren in 2006, 2007 und 2008, für die NRF gemeldet?

4. Wie viele Übungsflüge der in Frage kommenden Mehrzweckflugzeuge zur
Vorbereitung auf die NRF-Bereitschaftsphase sind durchschnittlich notwen-
dig?

5. Wie viele Einsätze im Rahmen der maximalen Obergrenze von jährlich 1 700
Einsätzen für den Luft-Boden-Schießplatz Wittstock wären noch verfügbar,
wenn die Übungsflüge für die Vorbereitung auf die NRF-Bereitschaftsphase
sowie die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nur dort absolviert wür-
den?

6. In welchem Bereitschaftszustand befinden sich die Luftwaffen-Kontingente

einschließlich der dafür vorgesehenen Piloten, die von der Bundesrepublik
Deutschland für die NRF gemeldet sind bzw. gemeldet werden?

7. Wo haben die Luftwaffen-Kontingente bzw. Piloten, die von der Bundes-
republik Deutschland für die NRF gemeldet worden sind, bisher für ihre Ver-
wendung innerhalb der NRF trainiert?

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8. Welche einzelnen Elemente im Zusammenhang mit der Vorbereitung und
Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft im Rahmen der NRF, die bisher
zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nicht trai-
niert werden konnten, sollen in Zukunft in der Kyritz-Ruppiner Heide trai-
niert werden?

9. Gehört zur Ausbildung im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Auf-
rechterhaltung der Einsatzbereitschaft der NRF-Kontingente der Abwurf
von Bomben oder der Abschuss von Raketen im Tiefflug?

10. Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zu der in einer Pressemel-
dung vom 10. Januar 2006 geäußerten Befürchtung des Landrates von Ost-
prignitz-Ruppin, dass die Bundeswehr in der Kyritz-Ruppiner Heide den
Abwurf von ungelenkten Bomben im Tiefflug testen bzw. üben wolle, deren
Einsätze es bisher nicht gegeben hätte und deren Einsätze es nach bisheriger
Beschlusslage des Deutschen Bundestages auch nicht geben könne?

11. Welche Waffensysteme, Raketen bzw. Bomben, deren Verwendung bisher
zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Luftwaf-
fen-Kontingente im Rahmen der NRF nicht getestet werden konnten, sollen
künftig in der Kyritz-Ruppiner Heide getestet werden?

12. Der Einsatz welcher anderen Einsatzelemente, Waffensysteme, Raketen
bzw. Bomben soll künftig in der Kyritz-Ruppiner Heide erprobt und trai-
niert werden?

13. Welche einzelnen Teile und geografischen Besonderheiten der Kyritz-Rup-
piner Heide betrachtet die Bundesregierung für diese Ausbildung zur Her-
stellung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft im Rahmen der NRF
als besonders realitätsnah, unverzichtbar und alternativlos?

14. Auf welche Untersuchungen, Expertisen, Studien oder Gutachten stützt die
Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer konkreten Absichten bzw. Vor-
haben in der Kyritz-Ruppiner Heide ihre Zusicherung an die Anwohnerin-
nen und Anwohner bzw. die örtliche Wirtschaft rund um die Kyritz-Ruppi-
ner Heide, dass deren Belastungen durch die konkret geplanten Übungen
nicht wesentlich größer würden, als in anderen vergleichbaren Gebieten
Deutschlands?

15. In welchem Umfang und wo hat sich die Flugdichte in anderen Gebieten
über Deutschland seit dem Jahr 2000 erhöht und wie und wo wird sich die
Flugdichte voraussichtlich nach Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schieß-
platzes in der Kyritz-Ruppiner Heide wieder reduzieren?

16. Warum greift die Bundesregierung mittels Eilanträgen in laufende Gerichts-
verfahren im Zusammenhang mit der Verhinderung der militärischen Nut-
zung der Kyritz-Ruppiner Heide ein?

17. Gibt es eine Alternativplanung des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) für die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Mehrzweck-
flugzeuge im Rahmen der NRF für den Fall, dass die Gerichte eine militä-
rische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide untersagen oder die EU-Kom-
mission ein Verfahren wegen Verletzung der Verpflichtungen aus Artikel 6
Abs. 3 und 4 in Verbindung mit Artikel 7 der Richtlinie 92/43/EWG zur Er-
haltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und
Pflanzen im Hinblick auf das besondere Schutzgebiet nach der Vogelschutz-
richtlinie „Müritz-Nationalpark“ (DE 2543-401), sowie ab dem 7. Dezem-
ber 2004 auch hinsichtlich der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
„Wittstock Ruppiner Heide“ (DE 2941302), „Teil des Müritz-National-
parks (Ostufer Müritz)“ (DE 2542301), „Teil des Müritz-Nationalparks

(Serrahn)“ (DE 2645301) und „Uferbereiche Großer Wurmsee, Twern- und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/779

Giesenschlagsee“ (DE 2842304) einleitet und wie sieht diese Alternativpla-
nung aus?

18. Plant das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nach einer mög-
lichen Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes bei Wittstock auch
gemeinsame Übungsflüge mit Luftwaffen anderer NATO- oder EU-Staaten
durchzuführen, und wenn ja, in welcher Größenordnung, in welchen Zeit-
räumen und mit welchen Partnern?

Berlin, den 16. Februar 2006

Dr. Kirsten Tackmann
Wolfgang Gehrcke
Paul Schäfer (Köln)
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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