BT-Drucksache 16/7732

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/7248- Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften

Vom 15. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7732
16. Wahlperiode 15. 01. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/7248 –

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung
statistischer Rechtsvorschriften

A. Problem

Anpassung statistischer Vorschriften des Bundesrechts an EG-Recht; notwen-
dige Änderungen von deutschen Gesetzen zu Bundesstatistiken aufgrund neuer
Rechtsprechung und Veränderungen im Begriffssystem der Statistik.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Die haushaltswirksamen Belastungen der Länder durch dieses Gesetz sind nicht
im Einzelnen quantifizierbar, da Erhebungen über die Kostenstrukturen in den
Statistischen Landesämtern und deren durch das Gesetz verursachten Verände-
rungen fehlen.

Es ist nicht zu erwarten, dass die Abschaffung der Handwerksbefragung zu Ein-

sparungen im Vollzug führen wird, da die Auswertung von Verwaltungsdaten
etwa ebenso aufwändig ist wie die Erfassung und Auswertung von Befragungs-
daten. Zu erwarten ist dagegen, dass durch die Änderungen im Recht der Euro-
päischen Gemeinschaften zusätzliche Vollzugskosten entstehen werden, die je-
doch unabweisbar sind.

Im Haushalt des Statistischen Bundesamtes können im geringen Umfang eben-
falls Kosten entstehen, die jedoch plafondneutral gedeckt werden.

Drucksache 16/7732 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Das Gesetz enthält aus Bürokratiekosten resultierende Belastungen und Entlas-
tungen der Wirtschaft, die sich gegenseitig nahezu aufheben. Andere Kosten
entstehen der Wirtschaft und insbesondere dem Mittelstand durch dieses Gesetz
nicht.

Geringfügige Einzelpreisanpassungen können nicht gänzlich ausgeschlossen
werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucher-
preisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7732

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7248 mit folgenden Maßgaben, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

1. Im Eingangssatz der Artikel 1 und 3 bis 10 wird die Angabe „13. September
2007 (BGBl. I S. 2245)“ durch die Angabe „7. September 2007 (BGBl. I
S. 2246)“ ersetzt.

2. In Artikel 2 Nr. 5 wird § 11 Abs. 1 Satz 1 wie folgt geändert:

a) Im einleitenden Satzteil wird die Angabe „höchstens 10 000“ gestrichen.

b) In Nummer 1 wird nach der Angabe „Berichtsjahr 2008,“ die Angabe „bei
höchstens 10 000 Erhebungseinheiten“ eingefügt.

c) In Nummer 2 wird das Wort „zusätzlich“ gestrichen und nach der Angabe
„Berichtsjahr 2010,“ die Angabe „bei 10 000 Erhebungseinheiten“ einge-
fügt.

3. Artikel 4 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

,4. § 4 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter „von selbständigen Handwerkern“
durch die Angabe „nach § 2 Nr. 1“ ersetzt.

b) In Absatz 2 werden die Wörter „bei allen selbständigen Handwer-
kern“ durch die Wörter „der Statistik“ ersetzt.‘

Berlin, den 12. Dezember 2007

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Andrea Wicklein
Berichterstatterin

Andrea Wicklein

Berichterstatterin
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/7248 wurde in der 130. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 29. November 2007 an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie zur federführenden Beratung sowie
an den Innenausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das Gesetz soll Probleme des geltenden Rechts lösen, die
durch Veränderungen von Verordnungen der Europäischen
Gemeinschaft entstanden sind. Des Weiteren soll durch das
Gesetz auf Veränderungen in der Rechtsprechung sowie Ver-
änderungen im Begriffssystem der Statistik reagiert werden.
Darüber hinaus soll das Gesetz die Handwerksunternehmen
entlasten, indem eine bisher erforderliche vierteljährliche
Konjunkturbefragung durch die Auswertung von Verwal-
tungsdaten ersetzt wird.

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 16/7248 ver-
wiesen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 55. Sitzung
am 12. Dezember 2007 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundes-
regierung auf Drucksache 16/7248 in der Fassung des Ände-
rungsantrags der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 16(9)887 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage in seiner 51. Sitzung am 12. De-
zember 2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen,
die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf
Drucksache 16/7248 in der Fassung des Änderungsantrags
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD auf Aus-
schussdrucksache 16(9)887 zu empfehlen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner 52. Sitzung
am 12. Dezember 2007 abschließend beraten. Die Koali-
tionsfraktionen brachten auf Ausschussdrucksache 16(9)887
einen Änderungsantrag ein.

Im Ergebnis der Beratungen beschloss der Ausschuss mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Änderungsantrags
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Aus-
schussdrucksache 16(9)887.

Ferner beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.,
dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 16/7248 in der Fassung der Beschlussemp-
fehlung zu empfehlen.

B. Besonderer Teil
Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit sie
im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert oder er-
gänzt wurden – auf den Gesetzentwurf verwiesen. Hinsicht-
lich der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ge-
änderten oder neu eingefügten Vorschriften ist Folgendes zu
bemerken:

Zu Nummer 1

Bei der Änderung handelt es sich um eine redaktionelle Kor-
rektur.

Zu Nummer 2

Die Änderung dient der Klarstellung. Die getrennte Erhe-
bung bei jeweils 10 000 Erhebungseinheiten entspricht der
gegenwärtigen Rechtslage. Während die Erhebung nach
Nummer 1 gemeinsam mit einer anderen Erhebung und da-
mit belastungsmindernd durchgeführt wird, lässt es sich
nicht vermeiden, die Erhebung nach Nummer 2 getrennt
durchzuführen.

Zu Nummer 3

Bei dem neu eingefügten Buchstaben b handelt es sich um
eine Folgeänderung, die sich aus Buchstabe a ergibt.

Berlin, den 12. Dezember 2007
Drucksache 16/7732 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Andrea Wicklein

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den

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