BT-Drucksache 16/7722

Islamische Dschihad Union

Vom 10. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7722
16. Wahlperiode 10. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Islamische Dschihad Union

Anfang September 2007 nahm die Polizei im sauerländischen Oberschledorn
drei Männer fest, die von der Generalbundesanwaltschaft beschuldigt werden,
schwere Anschläge auf US-Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland
geplant zu haben. Die drei Verhafteten sollen nach Angaben des Bundesminis-
teriums des Innern (BMI) einer Islamischen Dschihad Union (IJU) aus
Usbekistan angehört haben. Ein Bekennerschreiben der IJU sei auf der tür-
kischsprachigen Internetseite Sehadet Vakti veröffentlicht worden (http://
www.tagesschau.de).

Im ARD-Fernsehmagazin „Monitor“ äußerten dagegen sowohl ein Beamter des
baden-württembergischen Verfassungsschutzes als auch der ehemalige britische
Botschafter aus Usbekistan Zweifel an der tatsächlichen Existenz der IJU.
Diese sei entweder nur im Internet existent oder ein Instrument des usbekischen
Geheimdienstes.

Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages versicherte der Vizepräsident
des Bundeskriminalamtes (BKA), Jürgen Stock, dagegen, bei den Bundes-
sicherheitsbehörden herrsche Konsens über die tatsächliche Existenz der IJU
(hib, 10. Oktober 2007).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Beweise für eine tatsächliche Existenz der IJU liegen der Bundes-
regierung vor?

2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die IJU, ihre Geschichte,
personelle Stärke und Ideologie sowie ihre mögliche Verbindung mit ande-
ren islamischen Gruppierungen wie Al-Qaida?

3. Welche Anschläge und Anschlagsversuche der IJU weltweit sind der Bun-
desregierung bekannt?

4. In welchen Ländern außerhalb Usbekistans verfügt die IJU nach Informatio-
nen der Bundesregierung über Zellen?

5. Über wie viele Mitglieder, Unterstützer und Anhänger verfügt die IJU nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland und

dem europäischen Ausland?

6. Geht die Bundesregierung von einer Identität der IJU mit der von der
US-Regierung auf ihrer Liste terroristischer Gruppierungen aufgeführten
Islamic Jihad Group aus, und wenn ja, aufgrund welcher Erkenntnisse?

Drucksache 16/7722 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Beamten des Lan-
desamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Benno Köpfer,
gegenüber dem ARD-Magazin „Monitor“, dass die IJU lediglich als Erfin-
dung im Internet existiere?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des ehemaligen briti-
schen Botschafters in Usbekistan, Craig Murray, dass die IJU entweder
nicht existiere oder vom usbekischen Geheimdienst gesteuert werde?

9. Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung Auskünfte der usbekischen
Regierung oder usbekischer Sicherheitsbehörden über die IJU angesichts
der schweren Menschenrechtsverletzungen, die dem Regime von Präsident
Islam Karimow vorgeworfen werden?

10. Welche Internetseiten der IJU bzw. von der IJU für Propagandazwecke ge-
nutzte Internetseiten sind der Bundesregierung bekannt?

11. Woraus leitet das Gemeinsame Internetzentrum der Bundessicherheitsbe-
hörden (GIZ) die Echtheit eines im Internet veröffentlichten Bekenner-
schreibens der IJU zu den angeblich geplanten Anschlägen in der Bundes-
republik Deutschland ab?

12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zugehörigkeit der
in Oberschledorn unter dem Verdacht der Bildung einer terroristischen
Vereinigung festgenommenen Fritz G., Adem Y. und Daniel S. zur IJU?

13. Wie viele der als „Gefährder“ bezeichneten Personen in der Bundesrepu-
blik Deutschland rechnet die Bundesregierung der IJU zu?

a) Welche Staatsangehörigkeit bzw. welchen Aufenthaltsstatus haben
diese Personen?

b) Welche aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen (statusrechtliche Begleit-
maßnahmen) wurden gegebenenfalls gegen diese Personen ergriffen,
eingeleitet oder sind in Planung?

14. Welchen Zusammenhang zwischen der Nutzung des Luftwaffenstützpunk-
tes Termes in Usbekistan durch die Bundeswehr im Rahmen des Afghanis-
taneinsatzes und eventuellen Anschlagsdrohungen von militanten Islamis-
ten in der Bundesrepublik Deutschland sieht die Bundesregierung?

15. Sieht die Bundesregierung eine zukünftige Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch Aktivitäten der IJU, und
wenn ja, welche?

Berlin, den 10. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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