BT-Drucksache 16/7511

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/7041- Einführung einer Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsbezieherinnen und Grundsicherungsbezieher

Vom 12. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7511
16. Wahlperiode 12. 12. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7041 –

Einführung einer Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsbezieherinnen
und Grundsicherungsbezieher

A. Problem

Nach Ansicht der Antragsteller wurde mit dem Übergang vom Bundessozial-
hilfegesetz (BSHG) zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) die noch
im Sozialhilferecht bestehende Weihnachtsbeihilfe in unzureichender Weise
pauschalisiert. Ähnliches gilt für das SGB II sowie das Asylbewerberleistungs-
gesetz. Die fehlende finanzielle Unterstützung der Sonderbedarfe anlässlich des
Weihnachtsfestes ignoriert die gesellschaftliche Bedeutung von Weihnachten
ebenso wie die konkret entstehenden finanziellen Aufwendungen. Die Pauscha-
lisierung deckt die entstehenden Kosten nur anteilig ab, weshalb eine anteilige
Wiedereinführung geboten ist.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, in die einschlägigen Grund-
sicherungsgesetze (SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz) kurzfristig
eine Regelung einzuführen, nach der die Kosten der Weihnachtsfeierlichkeiten
als pauschaler einmaliger Sonderbedarf am Jahresende in Höhe von 40 Euro
gewährt werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen
Annahme des Antrages.

D. Kosten

Kostenüberlegungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 16/7511 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/7041 abzulehnen.

Berlin, den 12. Dezember 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Vorsitzender

Gabriele Hiller-Ohm
Berichterstatterin

II.
Nach Ansicht der Antragsteller wurde mit dem Übergang
vom Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zum Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) die noch im Sozialhilferecht
bestehende Weihnachtsbeihilfe in unzureichender Weise
pauschalisiert. Ähnliches gilt für das SGB II sowie das Asyl-
bewerberleistungsgesetz. Die fehlende finanzielle Unterstüt-
zung der Sonderbedarfe anlässlich des Weihnachtsfestes
ignoriere die gesellschaftliche Bedeutung von Weihnachten
ebenso wie die konkret entstehenden finanziellen Aufwen-
dungen. Die Pauschalisierung decke die entstehenden Kos-
ten nur anteilig ab, weshalb eine anteilige Wiedereinführung
geboten sei.

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, in die ein-
schlägigen Grundsicherungsgesetze (SGB II, SGB XII, Asyl-
bewerberleistungsgesetz) kurzfristig eine Regelung einzu-
führen, nach der die Kosten der Weihnachtsfeierlichkeiten als
pauschaler einmaliger Sonderbedarf am Jahresende in Höhe
von 40 Euro gewährt werden.

der Transferleistung sei von vielen Verbänden bereits in der
Vergangenheit gefordert worden.

Die Fraktion der FDP hielten den Antrag für scheinheilig.
Man streue den Menschen Sand in die Augen, ohne ihnen ei-
ne Perspektive aufzuzeigen. Es sei zudem ungerecht gegen-
über Rentnern und Geringverdienern, die diese 40 Euro nicht
erhalten würden.

Die Fraktion DIE LINKE. machten deutlich, dass eine
Weihnachtsbeihilfe notwendig sei, da Weihnachten für viele
ein wichtiges Familienfest und Bestandteil ihres religiösen
Lebens sei. Ein solches Fest sei aber mit höheren Ausgaben
verbunden, die mit den aktuellen Regelsätzen nicht zu be-
streiten wären. Zum Weihnachtsfest gehöre zwar mehr als
Geld, aber ganz ohne Geld lasse es sich auch nicht ausrich-
ten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielten den
Antrag für nicht Ziel führend, da die Weihnachtsbeihilfe im
Regelsatz enthalten sei und die Pauschalisierung der Regel-
sätze besser sei als Einzelzuweisungen.

Berlin, den 12. Dezember 2007

Gabriele Hiller-Ohm
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7511

Bericht der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm

I.
Der Antrag auf Drucksache 16/7041 ist in der 126. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 15. November 2007 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Haushaltsausschuss sowie den Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung
überwiesen worden.

Der Haushaltsausschuss sowie der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend haben in ihren Sitzungen am
12. Dezember 2007 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ab-
lehnung des Antrages zu empfehlen.

III.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 16/7041 in seiner 71. Sitzung am 12. Dezember
2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ab-
lehnung des Antrages zu empfehlen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wiesen darauf
hin, dass eine Weihnachtsbeihilfe bereits im Zuge der Refor-
men in den Jahren 2004 und 2005 in einen erhöhten pauscha-
lisierten Regelsatz eingeflossen sei. Im letzten Jahr habe man
sogar eine Erhöhung der Weihnachtsbeihilfe vorgenommen,
damit auch Menschen in stationären Einrichtungen von der
Weihnachtsbeihilfe profitieren. Die stärkere Pauschalierung

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