BT-Drucksache 16/7420

Konsequenzen der Bundesregierung aus den Stellungnahmen und Positionierungen der bildungspolitischen Fachöffentlichkeit zum Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes

Vom 5. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7420
16. Wahlperiode 05. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken)
und der Fraktion DIE LINKE.

Konsequenzen der Bundesregierung aus den Stellungnahmen
und Positionierungen der bildungspolitischen Fachöffentlichkeit
zum Gesetzentwurf zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes

Das Bundeskabinett hat am 9. Mai 2007 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung
des Hochschulrahmengesetzes beschlossen. Darin ist vorgesehen, das komplette
Hochschulrahmengesetz zum 30. September 2009 außer Kraft zu setzen. In der
bildungspolitischen Fachöffentlichkeit und der studentischen Interessenvertre-
tung ist dieser Beschluss nach Bekanntwerden auf sehr viel Kritik gestoßen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des
Deutschen Bundestages hat sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am
Montag, den 12. November mit der Thematik auseinandergesetzt. Damit wurde
von mehreren Sachverständigen auf Probleme aufmerksam gemacht, die sich
mit der Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes ergeben würden. Aus den
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD wurde im Rahmen dieser An-
hörung mehrfach geäußert, dass in der Koalition bisher noch keine Einigkeit zu
dem Thema hergestellt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit ist die Bundesregierung gewillt, ihre Position zum Hochschul-
rahmengesetz nach der Kritik aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, der
bildungspolitischen Öffentlichkeit und der Sachverständigen der Anhörung
zu überdenken und ihren Gesetzentwurf gegebenenfalls zurückzuziehen?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung aus den Reihen der Sachverstän-
digen, dass die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes keine zwingende
Folge der beschlossenen Föderalismusreform ist?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, aus welchem Grund ist dieses Gesetz dann notwendig?

3. a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedliche Bewertung
ihres Gesetzentwurfes in unterschiedlichen Bundesländern?
b) Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

4. a) In welchem Zusammenhang stehen für die Bundesregierung der weitere
Umgang mit dem Hochschulrahmengesetz und der weitere Umgang mit
der Kapazitätsverordnung, die in der Anhörung mehrfach angesprochen
wurde?

b) Wird die Bundesregierung Initiativen zur Änderung oder Abschaffung der
Kapazitätsverordnung ergreifen (wenn ja, welche und wann)?

Drucksache 16/7420 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass über das Hochschul-
rahmengesetz in den vergangenen Jahren maßgebliche bildungspoliti-
sche Impulse kamen?

b) Woher sollen solche Impulse zukünftig kommen, ohne dass es automa-
tisch zu einer Auseinanderentwicklung zwischen verschiedenen Bun-
desländern kommt?

6. a) Teilt die Bundesregierung die in der Anhörung aus den Reihen der Sach-
verständigen geäußerte Auffassung, dass die Aufhebung des Hochschul-
rahmengesetzes als Katalysator wirken könne, in den Ländern Ein-
schränkungen bei der studentischen Mitbestimmung zu beschließen
(wenn nein, warum nicht)?

b) Welche Folgen hat es nach Ansicht der Bundesregierung für eine studen-
tische Interessenvertretung, wenn ihr das Recht zur Selbstverwaltung
aberkannt wird?

c) Ist diese Entwicklung von der Bundesregierung intendiert (bitte mit Be-
gründung)?

7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der in der Anhörung aus den
Reihen der Sachverständigen geäußerten Auffassung, dass die Begründung
der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf, in der von keinerlei ge-
schlechtsspezifischen Auswirkungen ausgegangen wird, falsch sei?

8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der Aufhebung des Hoch-
schulrahmengesetzes zukünftig verstärkt Hochschulen mit anderer Rechts-
form in den Bundesländern entstehen werden?

Wenn ja, wie bewertet sie diese Entwicklung?

Wenn nein, warum nicht?

9. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Darstellung mehrerer Sachver-
ständiger, dass Staatsverträge zwischen den Ländern dominant exekutiv-
lastig sind und außerdem innovationsfeindlich?

b) Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

c) Welche Regelungsmöglichkeiten, um bundesweit ein Mindestmaß an
Transparenz, Qualität und Mobilität in der Hochschulbildung sicher-
zustellen, wird die Bundesregierung zukünftig nutzen?

10. Welche Punkte müssten aus Sicht der Bundesregierung in einem Gesetz
über die Hochschulzulassung geregelt sein, sofern sich die Bundesregie-
rung dazu entschließt, wie von der überwiegenden Mehrheit der Sachver-
ständigen gefordert, ihre Kompetenz in diesem Bereich wahrzunehmen?

11. Welche Punkte müssen aus Sicht der Bundesregierung in einem Gesetz über
die Hochschulabschlüsse geregelt sein, sofern sich die Bundesregierung
dazu entschließt, wie von der überwiegenden Mehrheit der Sachverstän-
digen gefordert, ihre Kompetenz in diesem Bereich wahrzunehmen?

12. Was hält die Bundesregierung von dem in der Anhörung geäußerten Vor-
schlag, dass die erste Stufe der Föderalismusreform auf ihre bildungspoliti-
schen Auswirkungen hin dringend überprüft werden müsse?

Berlin, den 29. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.