BT-Drucksache 16/7343

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/5959- Klare Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk im multimedialen Zeitalter b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/6773- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Digitalzeitalter c) Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/5424- Besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach EU-Kompromiss sicherstellen

Vom 28. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7343
16. Wahlperiode 28. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph
Waitz, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/5959 –

Klare Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk im multimedialen Zeitalter

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia
Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/6773 –

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Digitalzeitalter

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), Ekin
Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5424 –

Besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach EU-Kompromiss
sicherstellen

A. Problem

Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen Rundfunksystem
in Deutschland muss nach Auffassung der antragstellenden Fraktionen im Hin-
blick auf Finanzierung, Inhalte und technische Entwicklungen überdacht und re-
formiert werden. Die Fraktionen werten den Kompromiss, den die Europäische

Kommission und die Bundesregierung geschlossen haben, um ein Beihilfever-
fahren abzuwenden, grundsätzlich positiv und entwickeln vor diesem Hinter-
grund ihre unterschiedlichen Anforderungen an ein modernes öffentlich-recht-
liches Rundfunksystem.

Drucksache 16/7343 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5959 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/6773 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5424 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7343

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/5959 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/6773 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 16/5424 abzulehnen.

Berlin, den 14. November 2007

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Jörg Tauss
Berichterstatter

Christoph Waitz
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Grietje Bettin
Berichterstatterin

tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion DIE LINKE. sieht das klassische Fernsehen
und mit ihm den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angesichts
der fortschreitenden Digitalisierung vor neuen Herausforde-

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
IV. Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 16/7343 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Jörg Tauss, Christoph Waitz,
Dr. Lukrezia Jochimsen und Grietje Bettin

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/5959 in seiner 112. Sitzung am 13. September 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und
Medien überwiesen und zur Mitberatung an den Haushalts-
ausschuss.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/6773 in seiner 121. Sitzung am 25. Oktober 2007 zur Be-
ratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/5424 in seiner 103. Sitzung am 14. Juni 2007 zur Bera-
tung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Die Fraktion der FDP konstatiert in ihrem Antrag, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland einen Pfeiler
der modernen Informationsgesellschaft bildet. Er sei für die
mediale Grundversorgung der Bevölkerung mit einem quali-
tativ hochwertigen informierenden, bildenden, beratenden
und unterhaltenden Programm zuständig. Dass die Europäi-
sche Kommission und die Bundesregierung ihren Streit über
die Rundfunkfinanzierung mit einem Kompromiss beendet
haben, begrüßt die Fraktion grundsätzlich, sie hält jedoch
eine Präzisierung der Vereinbarung für erforderlich, die sich
in Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags niederschlagen
müsse. Die Abgeordneten setzen sich dafür ein, Aufgaben
und Pflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar zu
definieren. Die Bundesregierung soll gegenüber den Ländern
für eine Evaluierung der Aktivitäten der öffentlich-recht-
lichen Rundfunkveranstalter eintreten und gegebenenfalls
für eine Rückführung auf den verfassungsrechtlich vorgege-
benen Rahmen sorgen. Zwar soll sich der öffentlich-recht-
liche Rundfunk unter Bedingungen auch im Onlinebereich
engagieren und soll das Internet als Übertragungsweg nutzen
können, doch darf nach Auffassung der Fraktion der FDP auf
diesem Feld keine unzulässige Konkurrenz zu privaten An-
geboten aufgebaut werden. Dies gelte auch dann, wenn der
öffentlich-rechtliche Rundfunk mit neuen Angeboten in
Konkurrenz zu Verlagen treten würde. Denn nur dort, wo die
freie Meinungsäußerung durch Knappheit alternativer Ange-
bote gefährdet sei, sei die Existenz von öffentlich-rechtlichen
Angeboten zulässig und legitim.

fassung auf der Basis der begrüßenswerten Vereinbarung,
die die Bundesregierung und die Europäische Kommission
getroffen haben, sichergestellt werden. In einer veränderten
Medienwelt gelte es, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
zu ermöglichen, die mit der Digitalisierung verbundenen
Entwicklungspotenziale uneingeschränkt zu nutzen, formale
Beschränkungen seien unzulässig. Allerdings hält es die
Fraktion für erforderlich, der zunehmenden Tendenz der
Selbstkommerzialisierung der Öffentlich-Rechtlichen Ein-
halt zu gebieten. Sie fordert, dass die Rundfunkanstalten die
Weiterentwicklung mit dem vorhandenen Budget bewältigen
und nicht über eine Gebührenerhöhung finanzieren. Die
Bundesregierung soll ihren Einfluss gegenüber den Bundes-
ländern entsprechend geltend machen. Weitere Forderungen
der Fraktion sind u. a. auf unverschlüsselte Sendesignale,
diskriminierungsfreien Zugang der Öffentlich-Rechtlichen
zu Plattformen und Navigationssystemen, auf Werbefreiheit
im Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender und auf Ge-
bührenfreiheit für PCs, Mobiltelefone und andere neuartige
Empfangsgeräte gerichtet.

Zu Buchstabe c

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN räumt dem öf-
fentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland eine Sonder-
stellung ein, er sei mehr als ein bloßes Wirtschaftsgut. Sie
begrüßt den zwischen Europäischer Kommission und Bun-
desregierung ausgehandelten Kompromiss im Gebühren-
streit, weil damit Verbesserungen verbunden seien, etwa die
strikte Trennung öffentlich finanzierter von kommerziellen
Tätigkeiten oder die Möglichkeit, mehr als 0,75 Prozent des
Gebührenaufkommens für Onlineangebote auszugeben. Zur
Sicherung der Existenz hält die Fraktion auch für die Zu-
kunft eine verlässliche Finanzierung auf der Grundlage von
Gebühren für zwingend erforderlich. Die Abgeordneten
setzen sich allerdings für ein zeitgemäßes, nicht mehr mit
den Rundfunkgeräten verbundenes Gebührenmodell ein.
Aus ihrer Sicht muss der Grundversorgungsauftrag so kon-
kretisiert werden, dass mehr als eine Minimalversorgung
möglich ist und auch digitale Angebote gemacht werden
können. Die Programmautonomie dürfe nicht angetastet
werden. Deshalb sei auch für die Prüfung neuer Programm-
angebote unbedingt ein staatsfernes Verfahren zu gewähr-
leisten.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Haushaltsausschuss hat am 24. Oktober 2007 die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5959 empfohlen
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
rungen. Die besondere Aufgabenstellung des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks in Deutschland muss nach ihrer Auf-

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat sich am
14. November 2007 im Rahmen einer medienpolitischen

ten im Internet gehörten, sei unbestritten, soweit es um die
neue Technologie als Transportweg gehe. Volle Autonomie
für jegliches Programmangebot könne aber nicht der Weg
sein. Hier gebe es berechtigte Kritik der Zeitungsverleger
und der privaten Rundfunkkonkurrenz. Im Hinblick auf die
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei die
Fraktion der CDU/CSU nicht auf ein bestimmtes Gebühren-
modell festgelegt.

Die Fraktion der SPD schloss sich den Ausführungen der
Fraktion der CDU/CSU an, hielt der Fraktion der FDP neo-
liberale Forderungen in ihrem Antrag vor und kritisierte
mangelnde Eindeutigkeit in den Anträgen der Fraktionen

chen Rundfunk keine Konsequenzen folgen zu lassen und
der Fraktion DIE LINKE., zu viele Fragen offen zu lassen.
Ebenso wie die Fraktion der FDP kritisierte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Fraktionen der CDU/
CSU und SPD sich nicht in einem eigenen Antrag positio-
nierten. Vor dem Hintergrund der Einigung mit der EU auf
einen Kompromiss im Beihilfestreit sei zu befürchten, dass
der politische Einfluss auf die Programmentscheidungen
wachse. Die Fraktion setze sich deshalb für eine klare Ab-
grenzung zwischen Rechtsaufsicht und inhaltlicher Prüfung
bei veränderten und neuen Programmangeboten ein, um die
gebotene Staatsferne zu garantieren.

Berlin, den 14. November 2007

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Jörg Tauss
Berichterstatter

Christoph Waitz
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Grietje Bettin
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7343

Debatte mit den Vorlagen befasst und deren Ablehnung emp-
fohlen.

Bis auf die antragstellende Fraktion empfahlen alle übrigen
Fraktionen, die Forderungen der Fraktion der FDP auf
Drucksache 16/5959 abzulehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. blieb als antragstellende Fraktion
ebenfalls alleinige Unterstützerin ihres Antrags auf Drucksa-
che 16/6773, alle übrigen Fraktionen empfahlen Ablehnung.

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/5424 empfahlen die Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP Ablehnung, gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE.

Der Beratung im Ausschuss für Kultur und Medien war am
8. November 2007 eine Befassung des Unterausschusses
Neue Medien des Ausschusses für Kultur und Medien mit
den Vorlagen vorausgegangen.

Die Fraktion der CDU/CSU verwies auf die vorrangige
Zuständigkeit der Länder für Rundfunkfragen und bekannte
sich zur Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk. Dass zu dessen Funktionsauftrag auch Aktivitä-

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. So würden
Fragen der Konvergenz und der Finanzierung nicht ausrei-
chend geklärt.

Die Fraktion der FDP wies von seiten der Fraktion der
CDU/CSU geäußerte Kritik, sie stelle die Existenz des öf-
fentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich infrage, zu-
rück. Die Fraktion der FDP bekenne sich sehr wohl zum
dualen Rundfunksystem, halte allerdings unter anderem das
gegenwärtige Finanzierungssystem für dringend reform-
bedürftig. Ein neues System müsse vor allem die Praxis der
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) beenden, Ermittler an die
Wohnungstüren zu schicken. Bemerkenswert sei, dass die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD keinen eigenen
Antrag zu diesem wichtigen Zukunftsthema zustande ge-
bracht hätten.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstrich, es gehe darum, das
öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zu erhalten und das
Gebührensystem zu erneuern. Neue Zugangswege (PC,
Multimediageräte, Handys) dürften dabei nicht zu stark mit
Gebühren belastet werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt der Frak-
tion der FDP vor, dem Bekenntnis zum öffentlich-rechtli-

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