BT-Drucksache 16/728

Kompetenzen von Bund und Ländern im Bildungsbereich

Vom 16. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/728
16. Wahlperiode 16. 02. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider
(Saarbrücken), Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Kompetenzen von Bund und Ländern im Bildungsbereich

Mit den bundesstaatlichen Zuständigkeiten im Bildungs- und Wissenschafts-
bereich sollte Qualität in allen Bildungsbereichen gesichert und der Verfas-
sungsgrundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen garantiert werden.
Weder die derzeitigen Regelungen noch die geplante Föderalismusreform schei-
nen diesem Anspruch jedoch gerecht zu werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der wach-
senden Bedeutung der frühkindlichen Erziehung der Kompetenztitel „Öf-
fentliche Fürsorge“ (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 7 des Grundgesetzes – GG) für
die Abdeckung der Bundeskompetenz in dieser Bildungsphase ausreichend?

b) Inwieweit sollte dieser Kompetenztitel aus Sicht der Bundesregierung
ausgeweitet werden, um der wachsenden Bedeutung der frühkindlichen
Erziehung gerecht zu werden und bundesweit einheitliche Qualitätsstan-
dards in dieser Bildungsphase zu sichern?

2. a) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der verausgabten Mittel
im Rahmen des Ganztagsschulprogramms zum formulierten Förderziel der
qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen angesichts
der Tatsache dass 90 Prozent der Mittel für den Aufbau neuer Ganztags-
schulen oder in zusätzliche Plätze an bereits bestehenden Ganztagsschulen
verwendet wurden (Quelle: Zwischenbericht des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung, Stand August 2005)?

b) Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die Länder aufzufordern,
bislang bei der Förderung vernachlässigte Schulformen oder Investitions-
ziele stärker als bisher zu berücksichtigten?

c) Wäre solch eine Aufforderung im Rahmen der derzeitigen Kompetenzauf-
teilung zwischen Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung
rechtlich möglich?

d) Wie verhält es sich damit nach der geplanten Föderalismusreform?
3. a) Gibt es weitergehende Maßstäbe für die Vergabe von Fördermitteln im
Rahmen des Ganztagsschulprogramms als die in Artikel 1 der Verwal-
tungsvereinbarung Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Be-
treuung“ 2003–2007 genannten?

Falls ja, welche?

Falls nein, warum nicht?

Drucksache 16/728 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
b) Inwiefern werden bei der Vergabe der Fördermittel aus dem Ganztags-
schulprogramm bereits die im „Nationalen Reformprogramm Deutsch-
land“ angekündigten verbindlichen Standards zur Sicherung der Qualität
von Unterricht und Lehre eingesetzt (Bundestagsdrucksache 16/313, LL
23, S. 7)?

4. a) Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Ländern als den in der
Bundestagsdrucksache 16/330 genannten Baden-Württemberg, Sachsen
und Rheinland-Pfalz angesichts des „hohen Bedarfs schulischer Ganz-
tagsangebote in allen Ländern“, eigene Investitionen im Sinne des Ganz-
tagsschulprogramms zu tätigen (Quelle: Bundestagsdrucksache 16/330,
Antwort der Bundesregierung auf Frage 33)?

b) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung nach In-Kraft-Treten der
geplanten Föderalismusreform eine (rechtliche) Möglichkeit, eine ähn-
liche Förderung wie das Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und
Betreuung“ zu wiederholen?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Aufnahme eines
neuen Kompetenztitels „Recht der Berufsbildung“ in den Katalog der kon-
kurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 GG zur rechtlichen Klarstellung
der Bundeskompetenz im Bereich der beruflichen Bildung?

6. a) Inwieweit hat sich das bundesstaatliche Sozialgefüge durch die bereits er-
folgte oder angekündigte Einführung von Studiengebühren in den Bundes-
ländern seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar
2005 aus Sicht der Bundesregierung in beeinträchtigender Weise ausein-
ander entwickelt bzw. zeichnet sich solch eine Entwicklung konkret ab?

b) Auf welche Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung bei dieser
Einschätzung?

c) Welche Möglichkeiten zum Eingreifen verbleiben dem Bund im Falle
einer solchen Entwicklung nach der geplanten Föderalismusreform?

7. a) Inwieweit werden die unterschiedlichen Ausgangslagen der Bundesländer
bei der derzeitigen Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau aus Sicht der
Bundesregierung ausgeglichen?

b) Welche Bundesmaßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung getrof-
fen werden, um die kapazitiven Voraussetzungen für eine Öffnung des
Hochschulzugangs zu schaffen und unterschiedliche Ausgangsvorausset-
zungen zwischen Bundesländern abzubauen?

8. a) Inwieweit wird sich die Bundesregierung bei der laut Koalitionsvertrag
geplanten Etablierung von Weiterbildung als einer „vierten Säule des Bil-
dungssystems“ an den bestehenden Rahmenregelungen im Hochschulbe-
reich orientieren?

b) Welche verfassungsrechtlichen Regelungen hält die Bundesregierung im
Bereich der Weiterbildung für erforderlich, um bundesweit einheitliche
Qualitätsstandards in der Weiterbildung zu definieren?

Berlin, den 15. Februar 2006

Cornelia Hirsch
Dr. Petra Sitte
Volker Schneider (Saarbrücken)
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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