BT-Drucksache 16/7278

zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/3099- Allgemeine Grundsätze für den Naturschutz in Deutschland

Vom 27. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7278
16. Wahlperiode 27. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch,
Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/3099 –

Allgemeine Grundsätze für den Naturschutz in Deutschland

A. Problem

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, im Rahmen des
angekündigten Entwurfs für ein Umweltgesetzbuch allgemeine Grundsätze des
Naturschutzes im Sinne der im Antrag eingehend dargelegten Erwägungen zu
erarbeiten. Die für die Naturschutzpolitik maßgeblichen Zielvorstellungen soll-
ten sich an den Bedürfnissen der Menschen ausrichten und das Miteinander von
Naturschützern und Naturnutzern anstreben (anthropozentrische Ausrichtung
des Naturschutzes).

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/7278 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3099 abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2007

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Josef Göppel
Berichterstatter

Dirk Becker
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

FDP erste Überlegungen, die auch für die Konzeption eines
Umweltgesetzbuches eine entscheidende Rolle spielten. Die

anerkennenswert, dass sich die Fraktion der FDP Gedanken
über das Verhältnis zur Natur gemacht habe. Auffallend sei,
abweichungsfesten Bestandteile seien in verschiedenen Ent-
würfen unpräzise formuliert. Die Bundesregierung habe zu-
nächst die allgemeinen Grundsätze relativ großzügig defi-
niert. Ob dies vorteilhaft sei, bleibe abzuwarten. Jedenfalls

dass die Fraktion der FDP den Naturschutz von den Bedürf-
nissen der Menschen her definiere. Die Fraktion der CDU/
CSU habe ein anderes Verständnis. Sie sei der Auffassung,
dass in einer zivilisationsgeprägten Landschaft die Mitge-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7278

Bericht der Abgeordneten Josef Göppel, Dirk Becker, Angelika Brunkhorst,
Lutz Heilmann und Undine Kurth (Quedlinburg)

I.

Der Antrag auf Drucksache 16/3099 wurde in der 94. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 26. April 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz überwiesen.

II.

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert wer-
den, im Rahmen des angekündigten Entwurfs für ein Um-
weltgesetzbuch allgemeine Grundsätze des Naturschutzes
im Sinne der im Antrag eingehend dargelegten Erwägungen
zu erarbeiten. Die für die Naturschutzpolitik maßgeblichen
Zielvorstellungen sollten sich an den Bedürfnissen der Men-
schen ausrichten und das Miteinander von Naturschützern
und Naturnutzern anstreben (anthropozentrische Ausrich-
tung des Naturschutzes).

III.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache
16/3099 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 16/3099 abzulehnen.

IV.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/3099 in seiner
49. Sitzung am 7. November 2007 abschließend beraten.

Die Fraktion der FDP erinnerte daran, dass im Zuge der
Föderalismusreform in Artikel 72 Abs. 3 des Grundgesetzes
(GG) die Zuständigkeiten für den Naturschutz neu geregelt
worden seien. Der Bund sei nunmehr nur noch für die abwei-
chungsfesten Regelungsgehalte wie die allgemeinen Grund-
sätze des Naturschutzes zuständig. Die Auswirkungen auf
die Praxis seien noch unklar. Zu den allgemeinen Grundsät-
zen des Naturschutzes enthalte der Antrag der Fraktion der

welche den Ländern oblägen. Dies erfordere die Ausarbei-
tung von Leitbildern für den Naturschutz, die den Bundes-
ländern auch zur Orientierung für etwaige eigene Regelun-
gen dienen könnten. Naturschutzziele ließen sich aus den
Bedürfnissen des Menschen, aus der Natur Nutzen zu zie-
hen, gewinnen. Eine intakte Umwelt und eine intakte Natur
seien erforderlich, um auch für nachkommende Generatio-
nen noch Handlungsspielräume zu gewährleisten. In ver-
schiedenen Debatten sei hervorgehoben worden, dass es sich
bei der Natur um eine von Menschen gemachte Kulturland-
schaft handele. Die genutzte Natur unterliege kulturellen
Wertmaßstäben. Das Leben und die Werte veränderten sich.
Aus diesem Grund müssten der Naturschutz sowie die Ziele
für den Naturschutz flexibel bleiben. Eine dynamische Ent-
wicklung sei zu gewährleisten. In der Vergangenheit habe
man das Gefühl gehabt, Naturschutzpolitik sei in erster Linie
mit Verboten verbunden. In Zukunft müsse dazu übergegan-
gen werden, die Menschen vor Ort frühzeitig einzubeziehen.
Das geschehe teilweise schon in der ökologischen Bauleit-
planung usw. Auch bei Deichbaumaßnahmen gebe es kon-
struktive Ansätze. Das Wissen von Naturschutzverbänden
werde verstärkt einbezogen. Der Fraktion der FDP gehe es
darum, dass der Naturschutz den gleichen Stellenwert erhal-
ten solle wie auch andere Ziele. Naturschutzmaßnahmen vor
Ort müssten mit den Menschen ohne bürokratische Hürden
gestaltet werden. Damit sei die Akzeptanz grundsätzlich für
Naturschutzmaßnahmen schneller zu gewinnen als mit for-
malisierten Verfahren. In Zukunft könne es sinnvoller sein,
statt der Ausweisung neuer Ausgleichsflächen bestehende
Schutzgebiete besser zu betreuen, indem man finanzielle
Mittel gezielt für vorhandene Naturschutzgebiete einsetze.
Mittlerweile gebe es in Kultus- und Bildungsministerien
einiger Bundesländer die Konzeption, schon im Vorschul-
alter in Schulen das Wissen auf dem Gebiet Umwelt und
Natur zu stärken. Es gebe z. B. in Niedersachsen ein Projekt
namens „Transfer 21“. Dort würden sehr erfolgreich sog.
Schülerumweltfirmen mit Umwelt- und Naturbelangen ver-
traut gemacht. Dieses Programm laufe sehr gut und werde
jetzt fortgeführt. Es sei auch ein Programm der UNESCO.
Der Antrag der Fraktion der FDP stoße nicht auf ungeteilte
Zustimmung, weil er den Wettbewerb von Lösungen zulasse.
Die Fraktion der FDP wolle intakte Lebensräume wiederher-
stellen bzw. schützen. Die Natur solle aber auch gleichzeitig
für Tourismus genutzt werden. Ein weiterer Punkt sei die Er-
möglichung wirtschaftlicher Tätigkeit. Der Wettbewerb von
Lösungen erfordere eine möglichst frühzeitige Abwägung,
so dass auch ein Nebeneinander von Schutz und Nutzung
möglich sei.

Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Auffassung, es sei
sei die Bundesregierung aufgefordert, im Umweltgesetzbuch
zu konkretisieren, welche Aufgaben dem Bund zukämen und

schöpfe des Menschen, nämlich Pflanzen und Tiere, trotz-
dem ihre Lebenswelt aufrechterhalten können müssten und

Drucksache 16/7278 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

auch in Wanderungslinien die Population austauschen könn-
ten. Dies seien quasi zwei Welten, nämlich die natürliche
Lebenswelt und die Zivilisationswelt der Menschen, die auf
demselben Raum existieren können müssten. Das drücke
sich in verschiedenen Gesetzesformulierungen einiger Bun-
desländer vom Eigenwert der Natur aus. Dahinter stehe das
ethische Postulat, zu schützen sei nicht nur das, was nütze.
Vielmehr hätten alle Geschöpfe einen Eigenwert. Auf dieser
Wertgrundlage gehe die Fraktion der CDU/CSU an die
Probleme heran. Hauptgrund für die Ablehnung des Antrags
seien die in den Vordergrund gestellten Ersatzgeldzahlun-
gen, so dass bei Eingriffen in die Natur nicht unbedingt neue
Ausgleichsflächen zu schaffen seien. Wenn Naturflächen
schwänden, nütze es nichts, in verbleibende Naturflächen
zusätzliche Gelder zu investieren. Die Fraktion der CDU/
CSU bestehe darauf, dass bei Eingriffen in die Natur ein
Flächenausgleich erfolge. Dieser Grundsatz müsse auch der
Beratung des Umweltgesetzbuches zugrunde liegen. Neben
der Zivilisationswelt müssten die Mitgeschöpfe des Men-
schen eine eigene Lebenswelt aufrechterhalten können. Das
äußere sich z. B. in sog. Grünbrücken über Verkehrslinien,
angesichts der vielen Zerschneidungen, damit Wanderungs-
linien wieder neu geschaffen werden könnten. Hinsichtlich
der Aussagen zur Einbeziehung der Nutzer der Natur stimme
man hingegen voll überein. Bei der freiwilligen Zusammen-
arbeit mit den Nutzern könnten viele Türen schneller ge-
öffnet werden als mit hoheitlichen Maßnahmen. Dennoch
brauche man einen Rechtsrahmen. Ohne diesen lasse sich
Freiwilligkeit nicht organisieren. Die Fraktion der CDU/
CSU setze weiterhin auf einen konstruktiven Dialog.

Die Fraktion der SPD hob hervor, es bestehe Einigkeit, bei
der Ausgestaltung des Umweltgesetzbuches eine nachhal-
tige Weichenstellung über die Zukunft des Naturschutzes
und den Stellenwert des Naturschutzes in Deutschland zu
treffen. In der Herangehensweise bestehe zwischen der Frak-
tion der FDP und der Fraktion der SPD ein gewaltiger Unter-
schied. Dieser offenbare sich bei der Frage, was mit dem
Naturschutzrecht in Deutschland geregelt werden solle. Ge-
he es um die Zulässigkeit von Eingriffsmaßnahmen und de-
ren Ersatz oder sei die Gewährleistung eines besonderen
Stellenwertes des Naturschutzes das oberste Ziel? Für die
Fraktion der SPD sei Zielrichtung einer Naturschutzpolitik
zuallererst der Schutz und die Bewahrung der Natur in dem
Gesamtkontext biologische Vielfalt. Dieser Zielrichtung
müsse sich dann alles Weitere unterordnen. Der Fraktion der
FDP gehe es nicht darum, Nutzungsverbote durchsetzen,
sondern in erster Linie solle der Staat zwar Ziele definieren,
nicht aber die Wege der Zielerreichung. Der Naturschutz
solle auf freiwillige Maßnahmen und auf den Vertragsnatur-
schutz setzen. Das Ordnungsrecht solle so zurückhaltend wie
möglich eingesetzt werden. Man habe oft genug erfahren
müssen, dass Freiwilligkeit und Vertragsnaturschutz nicht
immer zielführend seien, wenn es um hohe Schutzgüter
gehe. Hierzu zählten der Erhalt der Natur und der biolo-
gischen Vielfalt. Der Staat müsse hier konsequent auf das
Ordnungsrecht setzen. Unmöglich sei, alles auf Vertrags-
basis und auf Freiwilligkeit zu regeln. Auch bei Verträgen
bedürfe deren Einhaltung der Kontrolle. Eine „Freifahrt“ für
die Marktwirtschaft werde nicht unterstützt. Die Bedeutung
des Ordnungsrechtes müsse beim Schutz der Natur viel stär-
ker betont werden. Bei der Frage der Nutzung von sog. Öko-

seien. Es dürfe dabei aber kein Verbrauch von Naturschutz-
flächen in Form eines Ablasshandels Einzug halten. In der
Grundausrichtung, wie der Naturschutz in Deutschland aus-
gestaltet werden solle, lägen die Fraktion der FDP und die
Fraktion der SPD weit auseinander. Sie hätten unterschied-
liche Zielvorstellungen, so dass der Antrag nicht zustim-
mungsfähig sei.

Die Fraktion DIE LINKE. hob hervor, eine intakte Natur
sei Voraussetzung für das menschliche Leben und die Le-
bensqualität. In diesem einzigen Punkt stimme sie mit der
Fraktion der FDP überein. Der übrige Inhalt des Antrags sei
als Versuch zu werten, die ungehinderte wirtschaftliche Nut-
zung der Natur sicherstellen zu wollen. Es gehe der Fraktion
der FDP nur insoweit um Naturschutz, als dieser für die wirt-
schaftliche Nutzung förderlich sei. Der Eigenwert der Natur
werde offensichtlich nicht erkannt. Ferner beabsichtige die
Fraktion der FDP, den Naturschutz weitestgehend zu privati-
sieren. Kritisch zu sehen sei folgende Passage des Antrags:
„Bessere Erfolge für den Naturschutz stehen in Aussicht,
wenn ein Netzwerk erstklassiger privater Schutzgebiete mit
solchen unter staatlicher Verwaltung konkurriert.“ Wie bei
Gewinnmaximierung der Naturschutz gewährleistet werden
solle, sei fraglich. Mit Blick auf künftige gesetzgeberische
Maßnahmen solle mit den Ländern ein geeigneter institutio-
nalisierter und regelmäßiger Dialog gesucht werden. Nach
Auffassung der Fraktion DIE LINKE. gehörten zu den allge-
meinen Grundsätzen des Naturschutzes zumindest die beste-
henden §§ 1 bis 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Ziele und
Grundsätze des Naturschutzes seien als allgemeine Grund-
sätze des Naturschutzes abweichungsfest festzulegen. Zu-
sätzlich seien die sich aus dem Klimawandel ergebenden
Vorgaben für den Schutz, insbesondere der EU-rechtlich ge-
schützten Gebiete und Arten und der Sicherung des Netzes
NATURA 2000, aufzunehmen. Weiterhin erforderlich seien
bundesweite Standards der Umweltbeobachtung und des
Monitorings, der Landschaftsplanung als Instrument eines
eigenständigen Landschaftsschutzes und eine umfassende
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne der Arhus-Konvention
als Grundlage der Verbandsbeteiligung sowie ein grundsätz-
liches Verschlechterungsgebot und das Verursacherprinzip
mit einem Vorrang der Vermeidung von Eingriffen als
Grundlage der Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie die
Verantwortung für nichtzulässige Eingriffe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nahm Bezug
auf die Ausführungen der Fraktion der FDP, dass man sich
über Jahrzehnte für den Schutz der Natur eingesetzt habe.
Jahrzehntelang sei die Fraktion der FDP auch beim gleichen
Niveau stehengeblieben. Ihr Antrag enthalte nichts wirklich
Neues, sondern es gehe in erster Linie um maximal gute Nut-
zungsvoraussetzungen der Natur. Manko dieses Antrags sei
seine anthropozentrische Ausrichtung. Die Erkenntnis, dass
die Menschen wieder lernen müssten, sich in das System
Natur einzufügen ihres eigenen Vorteils wegen, fehle hier
völlig. Keine Zustimmung finde die Haltung, wonach sich
Entwicklungsziele für den Naturschutz in Deutschland nicht
aus der Natur selbst ableiten ließen. Fraglich sei damit die
Aufgabe von Nationalparken. Weiterhin gehe es nicht um
möglichst wirksam durchzusetzende Nutzungsverbote, son-
dern um die Indienstnahme von Naturnutzungen für den
Naturschutz. Wirksamen Naturschutz in Deutschland zu
konten sei die Fraktion der SPD der Auffassung, dass es
Situationen gebe, in denen solche Instrumente angebracht

minimalen Kosten durchzusetzen, sei ein auf Unmöglichkeit
gerichtetes Unterfangen. Wenn etwas nichts kosten dürfe,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7278

könne der Wert, den man dafür definiere, auch nicht als so
hoch anzusehen sein. Keiner wolle ungerechtfertigte Kosten,
aber zum Null- oder Billigtarif sei Naturschutz nicht zu
haben. Bislang habe teilweise der Rechtsrahmen für Durch-
setzungsmaßnahmen für den Naturschutz gefehlt. Heute be-
klage man ein Artensterben nie gekannten Ausmaßes und
der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit stelle eine nationale Biodiversitätsstrategie zum
Schutz der nationalen und der internationalen Biodiversität
vor. Dies alles sei überflüssig, wenn bisher in der Wirt-
schaftsweise problemlos mit der Natur umgegangen worden
wäre. Als Leitbild für das Umweltgesetzbuch sei der Antrag
der Fraktion der FDP unbrauchbar. Sie pflege ein jahrzehnte-
langes Vorurteil. Naturschutz sei Verhinderung von wirt-
schaftlicher Betätigung. Bedenklich seien solch völlig ver-
altete Bilder für eine Liberalisierung des Naturschutzes. Ein
Rechtsrahmen bedeute keinen Dirigismus.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/3099 abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2007

Josef Göppel
Berichterstatter

Dirk Becker
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

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