BT-Drucksache 16/7234

Umsetzung der Impfstrategie und sonstige Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

Vom 16. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7234
16. Wahlperiode 16. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Nicole Maisch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung der Impfstrategie und sonstige Maßnahmen zur
Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern
wie z. B. Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen
Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch,
ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen
besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne
Bedenken verzehrt werden können.

Bis 2006 war die Blauzungenkrankheit nur in wärmeren Regionen zu beobach-
ten. Seit August 2006 tauchen auch vermehrt Fälle in Mitteleuropa auf, die auf
einen anderen Serotyp zurückzuführen sind.

Nach aktuellen Befallszahlen (Stand 5. November 2007) sind im Bundesgebiet
17 354 Betriebe mit Wiederkäuern von der Blauzungenkrankheit betroffen,
davon 9 744 mit Rindern, 7 463 mit Schafen. Zwei Wochen vorher waren im
Bundesgebiet 13 850 gemeldete Fälle bekannt. Inzwischen ist Brandenburg das
einzige Bundesland, in dem noch kein Fall der Blauzungenkrankheit gemeldet
wurde.

Diese Entwicklung ist dramatisch. Bei Schafen liegt der Anteil der tödlich ver-
laufenden Erkrankungen bei bis zu 30 Prozent. Die wirtschaftliche Existenz von
betroffenen Betrieben ist oftmals bedroht, da die Mittel der Tierseuchenkasse
nicht ausreichen, um die aufgetretenen Verluste aufzufangen. Die Bundesregie-
rung hat bereits ihre Unterstützung von Impfprogrammen und deren Finanzie-
rung gemeinsam mit der EU-Kommission zugesagt. Fragen ergeben sich für die
Tierhalter vor allem bezüglich der Umsetzung und Logistik der Impfmöglich-
keiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des von der EU-Kommission am
2. Oktober 2007 beschlossenen Monitoringprogrammes zur Blauzungen-
krankheit in der Bundesrepublik Deutschland?

2. Für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung

eines wirksamen Impfstoffes?

Welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung bisher eingeleitet wor-
den, um dessen Entwicklung zu beschleunigen?

Welche Forschungsaktivitäten hat die Bundesregierung zum Thema Blau-
zungenkrankheit bisher in Gang gesetzt?

Welche sind geplant?

Drucksache 16/7234 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Wie kann die rechtzeitige Bereitstellung einer ausreichenden Menge an
Impfdosen zum Schutz der Wiederkäuer gewährleistet werden?

Durch welche Maßnahmen schafft die Bundesregierung gemeinsam mit den
Bundesländern die finanziellen, logistischen und personellen Voraussetzun-
gen dafür, eine kurzfristige Impfung vor Ort durchführen zu lassen, sobald
die Impfstoffe vorhanden sind?

Wie genau soll das Procedere der Impfungen ablaufen?

4. Welche Tierarten sollen nach den Plänen der EU-Kommission bzw. Bundes-
regierung obligatorisch geimpft werden?

Wie wird mit Wildtieren verfahren?

Welche Kosten entstehen voraussichtlich dabei und wie hoch sind diese pro
Tier?

Welche finanziellen Belastungen kommen auf die betroffenen Tierhalter in
den einzelnen Bundesländern zu?

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Schafe, die besonders stark von
der Erkrankung betroffen sind, erstrangig geimpft werden können?

5. Ist es fachlich angeraten, dass Tiere einer Herde, in der Blauzungenkrank-
heit aufgetreten ist, zu impfen sind oder kann hier von einer Immunisierung
ausgegangen werden?

Wie und mit welchen Kosten kann eine Immunisierung geprüft werden?

6. Können negative Nebenwirkungen beim Einsatz des Impfstoffes ausge-
schlossen werden bzw. wer müsste beim Auftreten von Schäden, die im Zu-
sammenhang mit der Impfung aufgetreten sind (z. B. Verlammen) aufkom-
men?

7. Was hat die Bundesregierung bezugnehmend auf die Entschließung des
Bundesrates zur Verabschiedung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
zu Schafen und Ziegen unternommen, um die elektronische Kennzeichnung
so lange aussetzen zu lassen, bis der Gesundheitscheck vorliegt?

Welche ungeklärten Fragen gibt es zu der nach derzeitigem Verordnungs-
inhalt einzuführenden elektronischen Kennzeichnung zum 1. Januar 2008,
und welche Kostenbelastungen sind zu erwarten?

Spielt die vorgesehene Impfung hierbei eine Rolle?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Probleme insbesondere der Schaf-
und Ziegenhalter bei der Kennzeichnung mit Ohrmarken im Bereich des
Tierschutzes und der Probleme im Rahmen von Cross Compliance?

Wie müssen kleine Wiederkäuer in der Bundesrepublik Deutschland ge-
kennzeichnet werden, um gleichzeitig den Erfordernissen an Seuchen- und
Tierschutz und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes (Rückverfolg-
barkeit) Rechnung zu tragen?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die For-
schungsergebnisse bei der elektronischen Einzeltierkennzeichnung bezüg-
lich Praxistauglichkeit und Kosten?

10. Wie genau wird die Kofinanzierung bei der Impfung aussehen, und wie sind
die Finanzhilfen in anderen EU-Staaten, z. B. Italien, bei Tierseuchen ge-
staltet worden?

11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, besonders betroffene Betrie-
be über die Mittel der Tierseuchenkasse hinaus zu unterstützen?

Welche Maßnahmen kann sich die Bundesregierung vorstellen?
Wie wird die finanzielle Unterstützung der betroffenen Betriebe in den ein-
zelnen Bundesländern genau geregelt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7234

12. Wie schätzt die Bundesregierung die Verluste bei den schaf-, ziegen- und
rinderhaltenden Betrieben ein?

Welche Unterstützung kann die Bundesregierung den Tierhaltern zum Wie-
deraufbau ihrer Tierbestände geben?

13. Welche Aussagen können zur Wirksamkeit der Repellentien (z. B. Butox)
getroffen werden, die die betroffenen Tierhalter ihren Rindern und kleinen
Wiederkäuern verabreichen?

Wie wird eine Wirksamkeit der eingesetzten Mittel im Hinblick auf die
Blauzungenkrankheit überprüft?

Sieht die Bundesregierung den Einsatz der Repellentien als sinnvoll und
zielführend an, insbesondere im Verhältnis zu den Kosten des Mitteleinsat-
zes?

14. Inwieweit sind Tierhalter verpflichtet, zur Erlangung der Entschädigung aus
der Tierseuchenkasse und anderer Finanzhilfen Repellentien einzusetzen?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen ergibt sich diese Verpflichtung?

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Verpflichtung zum Ein-
satz der Repellentien aufzuheben, sollte sich deren Wirkungslosigkeit her-
ausstellen?

15. Welche Arten von Repellentien kommen dafür in Frage und/oder sind zu
diesem Zweck zugelassen?

Sind Insektizide auf Neem-Basis im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
gleichermaßen einsetzbar?

16. Gibt es die Gefahr von Resistenzen gegenüber den eingesetzten Wirkstof-
fen?

Welche Folgen und möglichen Gefahren ergeben sich aus der Anwendung
der Insektizide für die Anwender, für die Tierhalter bzw. Tierbetreuer, für
die behandelten Tiere, für Umwelt (z. B. Fische und Bienen) und für das
Trinkwasser?

Berlin, den 16. November 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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