BT-Drucksache 16/7171

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Katrin Kunert, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/5247- Rechtsanspruch auf Mieterberatung für Menschen mit geringem Einkommen

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7171
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Katrin Kunert, Katja Kipping,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/5247 –

Rechtsanspruch auf Mieterberatung für Menschen mit geringem Einkommen

A. Problem

Nach Informationen der Antragsteller zeigen die Erfahrungen von Mieterverei-
nen und -verbänden, dass die Überprüfung von Mieterhöhungen, von Betriebs-
kostenabrechnungen, von Mietpreisüberhöhungen u. Ä. bei den Kostenträgern
häufig nicht durchgeführt und unkritisch übernommen werden. Es sei deshalb
sinnvoll, dass auch zum effizienten Einsatz der öffentlichen Gelder diese
Rechtsprüfung dort stattfinde, wo es den entsprechenden Sachverstand und die
Erfahrung gebe. Der Anspruch auf eine Mietrechtsberatung sei nicht nur aus
rechtsstaatlichen Gründen zu befürworten, sondern könne in der Praxis auch
dazu führen, dass die Träger, die Sozialleistungen für Menschen mit geringem
oder keinem Einkommen erbringen, erheblich entlastet würden.

Die in der Vergangenheit häufig gehandhabte Praxis, dass die Sozialämter den
Mitgliedsbeitrag beim Mieterverein übernehmen, um auf diese Weise eine qua-
lifizierte Beratung zu ermöglichen, habe sich auch wirtschaftlich für die Kom-
munen durchaus gerechnet.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, Voraussetzungen dafür zu schaf-
fen, dass Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II), dem SGB XII und wohngeldberechtigte Personen einen Rechts-
anspruch auf eine kostenlose, unabhängige Mietrechtsberatung erhalten.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.
C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kostenüberlegungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 16/7171 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/5247 abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Vorsitzender

Karl Schiewerling
Berichterstatter

lehnung des Antrages zu empfehlen. lich wirksamer, als dem einzelnen Hilfebedürftigen anheim-

Die Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
machten deutlich, dass der Antrag abgelehnt werde. Die
meisten Menschen, die von einer solchen Regelung betrof-

zustellen, sich um seine Mietprobleme zu kümmern. Die
Mitgliedschaft in einem Mieterverein sei keineswegs Garan-
tie dafür, dass sich die entsprechende Person bei einer
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7171

Bericht des Abgeordneten Karl Schiewerling

I.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/5247 ist in der 97. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 10. Mai 2007 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales
zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen
worden.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Druck-
sache 16/5247 in seiner 48. Sitzung am 7. November bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, ihn abzulehnen.

II.

Nach Informationen der Antragsteller zeigen die Erfahrun-
gen von Mietervereinen und -verbänden, dass die Überprü-
fung von Mieterhöhungen, von Betriebskostenabrechnun-
gen, von Mietpreisüberhöhungen u. Ä. bei den Kostenträ-
gern häufig nicht durchgeführt und unkritisch übernommen
werden. Es sei deshalb sinnvoll, dass auch zum effizienten
Einsatz der öffentlichen Gelder diese Rechtsprüfung dort
stattfinde, wo es den entsprechenden Sachverstand und die
Erfahrung gebe. Der Anspruch auf eine Mietrechtsberatung
sei nicht nur aus rechtsstaatlichen Gründen zu befürworten,
sondern könne in der Praxis auch dazu führen, dass die
Träger, die Sozialleistungen für Menschen mit geringem
oder keinem Einkommen erbringen, erheblich entlastet
würden.

Die in der Vergangenheit häufig gehandhabte Praxis, dass
die Sozialämter den Mitgliedsbeitrag beim Mieterverein
übernehmen, um auf diese Weise eine qualifizierte Beratung
zu ermöglichen, habe sich auch wirtschaftlich für die Kom-
munen durchaus gerechnet.

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, Voraus-
setzungen dafür zu schaffen, dass Leistungsbeziehende
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem
SGB XII und wohngeldberechtigte Personen einen Rechts-
anspruch auf eine kostenlose, unabhängige Mietrechtsbera-
tung erhalten.

III.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 16/5247 in seiner 66. Sitzung am 7. November
2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ab-

abgerechnet und nachgewiesen werden, weshalb er Wert
darauf lege, dass Abrechnungen plausibel und nachvollzieh-
bar sind. Ferner gebe es das Beratungshilfegesetz, aufgrund
dessen diejenigen, die nicht im Leistungsbezug, aber mög-
licherweise dennoch arm im Sinne des Gesetzes sind, ihre
Interessen vor Gericht für einen relativ geringen Beitrag
durchsetzen können. Auch gebe es nicht zuletzt über die
Wohlfahrtsverbände eine ausgefeilte Hilfestruktur, wo gera-
de diejenigen, die sich sonst nicht helfen können, Unterstüt-
zung, Hilfe und Beratung bekämen. Es sei daher nicht
notwenig und nicht zu rechtfertigen, eine zusätzliche gesetz-
liche Regelung zu schaffen, die ihrerseits einen Verwal-
tungs- und Bürokratieaufbau mit Nachweis- und Kontroll-
pflichten mit sich brächte.

Die Mitglieder der Fraktion der FDP betonten, dass es den
Kostenträgern offenstehe, einen Mieterverein oder anderen
Rechtsberater zu Rate zu ziehen, um gegen unberechtigte
Mietforderungen vorzugehen und ihre Kosten im Rahmen zu
halten. Ein neuer Rechtsanspruch sei dafür nicht nötig. Die
Transferbezieher könnten sich wegen überzogener Forde-
rungen an die Kostenträger wenden.

Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. führten aus,
dass der Mieterverein die Erfahrung gemacht habe, dass die
Überprüfung sowohl bei Mieterhöhungen als auch bei Be-
triebskostenabrechnungen von den Leistungsträgern nicht
immer sorgfältig durchgeführt werde. Daher werde vorge-
schlagen, einen bundesweiten Rechtsanspruch auf kosten-
lose Mieterberatung zu gewährleisten. Als Vorschlag, wie
eine solche Regelung aussehen könne, wurde angeregt, ent-
sprechend manchen Kommunen zu verfahren, die ALG-II-
Empfängern automatisch die Mitgliedschaft im Mieter-
verein zukommen ließen. Davon würden alle Seiten profi-
tieren: der Betroffene, weil er die Vorteile der Mitglied-
schaft genieße, der Mieterverein, weil er mehr Mitglieder
habe, und die Kommune, weil immer eine Überprüfung der
Betriebskostenabrechnung stattfinde, die zu Einsparungen
führe.

Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wiesen darauf hin, dass es grundsätzlich Sache der Kosten-
träger sei, die Leistungsempfänger auf ungerechtfertigte
Forderungen von Vermietern aufmerksam zu machen, und
die Kommunen eigene Steuerungsmöglichkeiten besäßen.
Die Stadt Köln sei ein sehr gutes („best practice“) Beispiel
für teure Mieten. Abweichungen in der Miete oder erheb-
liche Mietsteigerungen würden dort gezielt einer Fachkonfe-
renz, die sich aus der ARGE und dem Wohnungsamt
zusammensetze, zugeleitet, die dann die Leistungsbeziehen-
den beraten und auch mit den Vermieterinnen und Ver-
mietern reden würde. Eine institutionalisierte Form der
Kontrolle, die beim Kostenträger angesiedelt ist, sei wesent-
fen wären, seien im Leistungsbezug des Staates. Der Staat
habe seinerseits ein Interesse daran, dass Kosten ordentlich

Mieterhöhung entsprechend einsetze. Im Übrigen sei es
Sache der Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter, die Mit-

Drucksache 16/7171 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gliedschaft als freiwillige Leistung anzubieten. Der Mit-
gliedsbeitrag im Mieterverein belaufe sich für ALG-II-Be-
zieher insoweit auf einen ermäßigten Beitrag von 3 Euro
monatlich. Der Antrag sei aus diesen Gründen abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2007

Karl Schiewerling
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.