BT-Drucksache 16/7166

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6543- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7166
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Erste Beschlussempfehlung und erster Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6543 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung
anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

A. Problem

a) Verfahren

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zu dem Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/6543 mit Ausnahme der Artikel 4 und 5 die Durchfüh-
rung einer Anhörung beschlossen. Damit die in den Artikeln 4 und 5 enthaltenen
Regelungen gleichwohl zum vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft treten können, ist
es erforderlich, über diese Regelungen vorab Beschluss zu fassen und sie in der
Form eines eigenständigen Gesetzes zu verabschieden.

b) Das den Artikeln 4 und 5 des Gesetzentwurfs zugrunde liegende Problem

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der TreuHandStelle für Berg-
mannswohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbezirk GmbH (THS)
in Essen durch einen Vergleichsvertrag über die Beendigung des Treuhandver-
hältnisses im Hinblick auf das Bergmannssiedlungsvermögen gegen einen Ab-
lösebetrag in Höhe von 450 Mio. Euro geeinigt. Der Vertrag wird erst wirksam,
wenn das nach § 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Bergmannssiedlungen be-
gründete Treuhandverhältnis aufgehoben ist.

B. Lösung

Beschlussfassung über die Regelungen in den Artikeln 4 und 5 des Gesetzent-
wurfs in der Form eines eigenständigen Gesetzes mit der Gesetzesbezeichnung
„Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen“, wo-
durch das Gesetz über Bergmannssiedlungen so geändert wird, dass die THS aus

der Auflistung der Treuhandstellen gestrichen und damit aus dem Regelungsbe-
reich des Gesetzes entlassen wird. Der weitere Teil des Gesetzentwurfs der Bun-
desregierung zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer
wohnungsrechtlicher Vorschriften soll dagegen einer gesonderten Beschlussfas-
sung vorbehalten bleiben.

Annahme der Artikel 4 und 5 des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/6543
in geänderter Fassung in der Form eines eigenständigen Gesetzes mit der

Drucksache 16/7166 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Gesetzesbezeichnung „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
Bergmannssiedlungen“ mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Über den Gesetzentwurf im Übrigen wird zu einem späteren Zeitpunkt Be-
schluss gefasst.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7166

Erste Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. die Artikel 4 und 5 des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/6543 als Gesetz
mit der Bezeichnung

„Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen“

in folgender Fassung anzunehmen:

„Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen

Vom …

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen

§ 2 Abs. 1 Buchstabe e des Gesetzes über Bergmannssiedlungen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2330-5, veröffentlichten be-
reinigten Fassung, das zuletzt durch … geändert worden ist, wird gestrichen.

Artikel 2
Folgeänderung

In § 24 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im
Kohlenbergbau in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1997
(BGBl. I S. 1942), das zuletzt durch … geändert worden ist, werden die
Wörter „das zuletzt durch Artikel 54 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989
(BGBl. I S. 2261) geändert worden ist“ durch die Wörter „das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom … [einsetzen: Datum und Fundstelle dieses
Gesetzes] geändert worden ist“ ersetzt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“;

2. den übrigen Teil des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/6543 einer späteren
Beschlussfassung vorzubehalten.

Berlin, den 14. November 2007

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold Bettina Herlitzius
Vorsitzender Berichterstatterin

CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE 450 Mio. Euro, dass im Durchschnitt auf jede Wohnung nur

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Annahme
in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 16(13)285).

ein Betrag von 5 770 Euro entfalle. Es stellte sich die Frage,
ob dies in Anbetracht dessen, was der Staat in der Vergan-
genheit in die THS eingebracht habe, angemessen sei. Diese
Drucksache 16/7166 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Erster Bericht der Abgeordneten Bettina Herlitzius

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/6543 in seiner 118. Sitzung am 11. Oktober 2007
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur federführenden Beratung sowie an den Rechts-
ausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. An den
Haushaltsausschuss hat er den Gesetzentwurf zusätzlich ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Artikel 4 und 5 des Gesetzentwurfs auf Drucksache
16/6543, welche Gegenstand des vorliegenden Berichts sind,
beinhalten im Wesentlichen, dass das Gesetz über Berg-
mannssiedlungen so geändert wird, dass die die TreuHand-
Stelle für Bergmannswohnstätten im rheinisch-westfä-
lischen Steinkohlenbezirk GmbH (THS) in Essen aus der
Auflistung der Treuhandstellen gestrichen und damit aus
dem Regelungsbereich des Gesetzes entlassen wird. Die
Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der THS durch ei-
nen Vergleichsvertrag über die Beendigung des Treuhand-
verhältnisses im Hinblick auf das Bergmannssiedlungsver-
mögen gegen einen Ablösebetrag in Höhe von 450 Mio.
Euro geeinigt. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn das nach
§ 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Bergmannssiedlungen
begründete Treuhandverhältnis aufgehoben ist.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat die Artikel 4 und 5 des Gesetzent-
wurfs der Bundesregierung in seiner 79. Sitzung am 14. No-
vember 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN deren Annahme in der Fassung des Änderungsan-
trags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Ausschuss-
drucksache 16(15)1073).

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Artikel 4
und 5 des Gesetzentwurfs in seiner 69. Sitzung am 14. No-
vember 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN deren Annahme in der Fassung des Änderungsan-
trags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Ausschuss-
drucksache 16(11)830).

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Artikel 4 und 5 des Gesetzentwurfs der Bundesregie-
rung in seiner 45. Sitzung am 14. November 2007 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/

14. November 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN deren Annahme in der Fassung des Änderungs-
antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Aus-
schussdrucksache 16(8)3598 des Haushaltsausschusses.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Aus-
schuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6543 auf An-
trag der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in seiner 48. Sitzung am
7. November 2007 die Durchführung einer Anhörung be-
schlossen. Dabei wurden einvernehmlich die Artikel 4 und 5
des Gesetzentwurfes ausgeklammert.

In seiner 50. Sitzung am 14. November 2007 hat der Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Artikel 4
und 5 des Gesetzentwurfs beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD brachten dazu
einen Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 16(15)1073)
ein. Der Inhalt des Änderungsantrags ergibt sich aus der Be-
schlussempfehlung und aus Teil V des Berichts. Die Fraktion
der CDU/CSU stellte fest, in der Frage, dass man die Ände-
rung des Gesetzes über die Bergmannssiedlungen aus dem
Gesetzentwurf ausgliedern sollte, bestehe Einigkeit. Bezüg-
lich der Entscheidung der Frage, ob die Vergleichssumme
von 450 Mio. Euro ausreichend sei, könne man im federfüh-
renden Ausschuss keine abschließende Klärung herbeifüh-
ren. Hier komme es vor allem auf das Votum des Haushalts-
ausschusses an. Daher sollte der Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung seinen Beschluss unter den Vorbehalt
stellen, dass der Haushaltsausschuss entsprechend votiere.

Die Fraktion der FDP führte aus, die Wohnungsbestände
seien durch die THS bislang gut verwaltet worden, und sie
sehe auch kein Problem, dass die THS die Vergleichssumme
von 450 Mio. Euro aufbringen könne. Der gesamte Vorgang
sei als ein Teil des Kompromisses zur Beendigung der Stein-
kohlesubventionen einzuordnen. Die THS habe 1981 aus
dem Bergmannssiedlungsvermögen eine stimmrechtslose
Stammeinlage von 53 Mio. DM erhalten. Der Bund habe
damit zu deren Gesamtkapital mehr als 85 Prozent beige-
steuert. Dies sei quasi der Bundesanteil an der THS, die
Stimmrechte lägen aber je zu 50 Prozent bei den Gewerk-
schaften und den Arbeitgeberverbänden. Diese Einlage
stelle auch den Ursprung des heutigen Unternehmenswertes
dar. Vor diesem Hintergrund habe man immer gestritten, wer
welchen Anteil an einer Ausschüttung erhalte, wenn es eine
Ausschüttung gebe. In Anbetracht eines Bestandes von
78 000 Wohnungen bedeute die Vergleichssumme von
Der Haushaltsausschuss hat die Artikel 4 und 5 des Gesetz-
entwurfs der Bundesregierung in seiner 56. Sitzung am

Frage solle auch Gegenstand eines Berichts des Bundesrech-
nungshofes sein, welcher vom Haushaltsausschuss angefor-

Die Fraktion DIE LINKE. brachte zum Ausdruck, es han-
dele sich hier in der Sache um eine Wohnungsprivatisierung,
welche sie grundsätzlich ablehne. Auch der Bund dürfe sich
in diesem Bereich nicht aus der Aufgabe der Daseinsvorsor-
ge zurückziehen. Sie habe einer Ausgliederung der Artikel 4
und 5 aus dem Gesetzentwurf zugestimmt, damit diese
Regelungen nicht bei der Beratung des Gesamtpaketes in
den Hintergrund träten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, es sei
sinnvoll, die Artikel 4 und 5 aus dem Gesetzentwurf aus-
zugliedern. In der Sache sehe man die Regelung aber
kritisch, da weder die Höhe der Vergleichssumme von
450 Mio. Euro ausreichend belegt sei noch der Schutz der
Mieter der betroffenen Wohnungen ausreichend gewährleis-
tet sei. Sie wies darauf hin, dass Wohnungen, welche im
Einflussbereich der öffentlichen Hand lägen, ein wichtiges
Element der Steuerung der Stadtentwicklung seien. Kosten-
steigerungen für die Mieter wirkten sich zudem auf die Höhe
der Aufwendungen des Bundes für das Wohngeld aus, was
dann bei der Beratung der verbleibenden Teile des Gesetz-
entwurfs eine Rolle spielen werde.

Die Bundesregierung wies darauf hin, dass es im vorliegen-
den Fall nicht um den Verkauf von Wohnungen gehe, son-
dern um den Abschluss eines Vergleichsvertrages mit der
THS. Es gehe in der Sache um einen Ausgleich für den Bund
für Subventionen, welche in der Vergangenheit gegeben
worden seien. Die Sachverhaltsdarstellung der Fraktion der
FDP sei zutreffend. Sie stellte klar, dass der Bund nicht der
Eigentümer der Wohnungen sei, um die es hier gehe. Gesell-
schafter der THS seien die Ruhrkohle AG (RAG) und die
IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) zu je 50 Prozent. Es
gebe aufgrund der in der Vergangenheit gezahlten Subven-
tionen heute auch keine Wohnungsbindung mehr. Über einen
Vergleich werde bereits seit 20 Jahren verhandelt. Nun sei
vor dem Hintergrund des geplanten Börsengangs der Ruhr-
kohle AG eine Einigung erreicht worden. Es habe Gutachten
zur Frage des Wertes der THS gegeben sowie zur Frage,
welcher Anteil dieses Wertes auf den in der Vergangenheit
gezahlten Subventionen beruhe. Den erzielten Vergleich
sehe man als Verhandlungserfolg an. Wenn der Vergleich
durch die vorgesehene Gesetzesänderung wirksam werde,
erhalte der Bund Zinszahlungen von 50 000 Euro täglich,
welche bei einer späteren Verabschiedung des Gesetzes ent-
sprechend verlorengingen. Der Vorsitzende des Haushalts-
ausschusses habe den Bundesrechnungshof beauftragt zu
prüfen, ob die Vergleichssumme von 450 Mio. Euro ange-
messen sei. Der Bundesrechnungshof habe noch keinen Be-
richt vorgelegt, denn es liege noch kein Wertgutachten der
THS über den Wert dieses Unternehmens vor. Das Bundes-

Hintergrund des Wertes der THS und des Umfangs der ge-
zahlten Subventionen angemessen, zumal es schwierig sei,
den heutigen Wert der in der Vergangenheit gezahlten Sub-
ventionen festzustellen. Auch bei weiteren Verhandlungen
sei eine Erhöhung nicht zu erwarten. Die Vergleichssumme
sei auch vor dem Hintergrund der Festlegungen in einer Rei-
he vergleichbarer Fälle angemessen.

Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(15)1073 nahm
der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. an.

Die Artikel 4 und 5 des Gesetzentwurfs auf Drucksache
16/6543 empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. in der geänderten
Fassung anzunehmen. Die Empfehlung wurde unter den
Vorbehalt gestellt, dass der Haushaltsausschuss im gleichen
Sinne votiert.

V. Begründung der Änderungen

Allgemeines

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat der feder-
führende Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zu dem Regierungsentwurf auf Drucksache 16/6543 eine
Anhörung beschlossen. Die Artikel 4 und 5 sind jedoch mit
Blick auf die Dringlichkeit der Umsetzung von diesem Be-
schluss ausgenommen worden. Sie sollen durch Herauslö-
sung aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksache 16/6543 in Form eines eigenständigen Gesetzes
verabschiedet werden.

Zu Artikel 1

Es wird auf die Begründung zu Artikel 4 des Gesetzentwurfs
der Bundesregierung auf Drucksache 16/6543 verwiesen.

Zu Artikel 2

Es wird auf die Begründung zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs
der Bundesregierung auf Drucksache 16/6543 verwiesen.

Zu Artikel 3

Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.

Berlin, den 14. November 2007
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7166

dert worden sei, der aber bislang noch nicht vorliege. Sie
werde den Artikeln 4 und 5 des Gesetzentwurfs nicht zustim-
men, man könne die Beratung aber unter dem Vorbehalt des
Votums des Haushaltsausschusses hier abschließen.

ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das
Bundesministerium der Finanzen sähen den Vergleich als
Chance, einen Teil der gewährten Subventionen zurückzuho-
len, und sähen Verzögerungen wegen der Zinsverluste als
Nachteil für den Bund an. Die Vergleichssumme sei vor dem
Bettina Herlitzius
Berichterstatterin

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