BT-Drucksache 16/7151

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6741- Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/6434- Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit an Beitragszahler zurückgeben - Beitragssenkungspotenziale nutzen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Kornelia Möller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/6035- Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit, für mehr Qualifizierung und eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verwenden

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7151 (neu)
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6741 –

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb,
Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/6434 –

Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit an Beitragszahler zurückgeben –
Beitragssenkungspotenziale nutzen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch,
Kornelia Möller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/6035 –

Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit zur Vermeidung von
Langzeitarbeitslosigkeit, für mehr Qualifizierung und eine längere Bezugsdauer
des Arbeitslosengeldes verwenden

A. Problem

Zu Drucksache 16/6741

Der konjunkturelle Aufschwung hat auf dem Arbeitsmarkt zu einer Reduzierung
der Zahl der Arbeitslosen im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Ar-

beitsförderung – geführt und der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit wurde
entlastet. Jedoch schlage der wirtschaftliche Aufschwung bisher nur in geringem
Umfang auf die arbeitsmarktpolitischen Leistungen im Rahmen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende durch. Langzeitarbeitslose profitieren nicht im glei-
chen Maße vom Abbau der Arbeitslosigkeit. Die Lastenverteilung bei der Redu-
zierung der Arbeitslosigkeit zwischen Bund und Bundesagentur für Arbeit sei
nicht ausgewogen.

Drucksache 16/7151 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Bundesagentur für Arbeit habe ihre Personalausgaben aus Beitragsmitteln
und aus Erstattungen des Bundes zu bestreiten. Ein wesentlicher Teil der gesam-
ten Personalkosten der Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur für Arbeit
seien die zukünftigen Versorgungsausgaben. Ohne eine weitgehende Versor-
gungsrückstellung könne sich in Zukunft die Notwendigkeit einer Anhebung
des Beitragssatzes oder der Aufnahme von zinslosen Darlehen des Bundes erge-
ben, um die Versorgungslasten bestreiten zu können.

Zu Drucksache 16/6434

Nach Auffassung der Antragsteller kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch
für das Jahr 2007 mit Überschüssen rechnen. Nach jüngsten Berechnungen der
BA wird für 2007 mit einem Überschuss von 5 bis 5,5 Mrd. Euro gerechnet. Ge-
genüber dem Haushaltsentwurf 2007, der von einem Defizit von 4,3 Mrd. Euro
ausging, bedeutet das Mehreinnahmen in Höhe von 9,3 bzw. 9,8 Mrd. Euro.

Derzeit wird eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten der Überschüsse
diskutiert. So sieht der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2008 vor, die Ar-
beitslosenversicherung verstärkt zur Finanzierung von Bundesaufgaben in An-
spruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Zweckentfremdung
von Beitragsmitteln, da es sich bei den Überschüssen der BA um Mittel der Bei-
tragszahler handelt.

Ferner belaufen sich aufgrund einer Analyse des Karl-Bräuer-Instituts des Bun-
des der Steuerzahler die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für versiche-
rungsfremde Leistungen in der Arbeitslosenversicherung auf insgesamt rund
11,9 Mrd. Euro, wovon 8,2 Mrd. Euro abbaubare versicherungsfremde Leistung
sind.

Zu Drucksache 16/6035

Nach Ansicht der Antragsteller zeichne sich deutlich ab, dass statt eines Fehl-
betrages mit einem Überschuss der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu rechnen
sei. Für das gesamte Jahr 2007 werden Überschüsse zwischen 3,8 (Schätzung
des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e. V.)
und 5,5 Mrd. Euro (Schätzung des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel) prognos-
tiziert. Hinzugerechnet werden müsse die Rücklage, die aus den Überschüssen
des letzten Jahres gebildet wurde und 11,2 Mrd. Euro betrage. Die höheren Ein-
nahmen der BA werden maßgeblich auf die Trennung der Betreuung, Vermitt-
lung und sozialen Absicherung von Erwerbslosen in die zwei Regelkreise des
Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III), die Er-
schwerung des Zugangs und die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosen-
geldes zurückgeführt, die dazu führe, dass der Anteil der Erwerbslosen, die dem
Versicherungssystem SGB III (Arbeitslosengeld I) zuzurechnen sind, beständig
kleiner würde, während der Anteil der Erwerbslosen, die dem Fürsorgesystem
SGB II (Arbeitslosengeld II) angehören, wachse. Als Folge der Trennung in
zwei Regelkreise würde die BA finanziell entlastet, während ein erheblicher Teil
der Erwerbslosen in das Fürsorgesystem SGB II abgeschoben wird und damit in
die finanzielle Zuständigkeit des Bundes und der Kommunen fällt. Der Bund
dürfe sich jedoch nicht zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
aus seiner Verantwortung zur Finanzierung der Bekämpfung von Langzeiter-
werbslosigkeit ziehen. Die Überschüsse der BA müssten daher zur Vermeidung
und Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit und zur Verlängerung der Be-
zugsdauer des Arbeitslosengeldes genutzt werden, statt für Beitragssatzsenkun-
gen. Weitere Beitragssatzsenkungen würden zu weiteren Einschränkungen bei
der aktiven Arbeitsmarktpolitik führen. Die Abschaffung des Aussteuerungs-
betrags sei zu begrüßen, die Verwendung von Beitragsmitteln für eine Beteili-

gung der Bundesagentur an den Kosten der Verwaltungs- und Eingliederungs-
kosten für Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher aber abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7151 (neu)

B. Lösung

Zu Drucksache 16/6741

Der Gesetzentwurf sah vor, der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum
1. Januar 2008 von 4,2 Prozent auf 3,9 Prozent zu senken.

Die Beitragszahlungen des Bundes an die BA für die Berücksichtigung von Kin-
dererziehungszeiten nach § 347 Nr. 9 in Verbindung mit § 345 Abs. 2 SGB III
sollen entfallen.

Die BA solle sich ab dem Jahr 2008 durch einen Eingliederungsbeitrag zur Hälf-
te an den Aufwendungen des Bundes für die Eingliederungsleistungen und Ver-
waltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende beteiligen.

Der Aussteuerungsbetrag nach § 46 Abs. 4 SGB II soll zum 1. Januar 2008 ab-
geschafft werden.

Die BA soll einen Versorgungsfonds bilden, welches aus fünf unterschiedlichen
Quellen finanziert werden soll, und zwar einer einmaligen Zuweisung für die
vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, aus monatlichen Zu-
weisungen für aktive Beamtinnen und Beamte, aus der Entnahme der von der BA
in die Versorgungsrücklage des Bundes und in den Versorgungsfonds des Bundes
bisher eingezahlten Mittel, den sich nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes
ergebenden Beträgen und den Erträgen des Vermögens des Versorgungsfonds.
Die Mittel für das Sondervermögen sollen von der Deutschen Bundesbank ver-
waltet werden. Mit der Errichtung des Versorgungsfonds könnten die Versor-
gungsausgaben der BA von der übrigen Finanzentwicklung im Haushalt der BA
entkoppelt und eine periodengenaue Zuordnung der Kosten erreicht werden.

Im Zuge der Ausschussberatungen wurden folgende wesentliche Änderungen
am Gesetzentwurf vorgenommen:

– weitere Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zum
1. Januar 2008 von 4,2 Prozent auf 3,3 Prozent und

– durch Bundesgesetz soll die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach
§ 127 Abs. 2 für Arbeitnehmer nach Versicherungspflichtverhältnissen mit
einer Dauer von insgesamt mindestens 30 Monaten und nach Vollendung des
50. Lebensjahres auf 15 Monate, nach Versicherungspflichtverhältnissen mit
einer Dauer von insgesamt mindestens 36 Monaten und nach Vollendung des
55. Lebensjahres auf 18 Monate und nach Versicherungspflichtverhältnissen
mit einer Dauer von insgesamt mindestens 48 Monaten und nach Vollendung
des 58. Lebensjahres auf 24 Monate verlängert werden.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Drucksache 16/6434

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversi-
cherung mit Wirkung vom 1. Januar 2008 mindestens auf 3,5 Prozent zu senken.
Auch in den folgenden Jahren sollen die bei der BA eingenommenen Haushalts-
überschüsse für Beitragssenkungen eingesetzt werden.

Es sollen keine neuen versicherungsfremden Leistungen eingeführt werden, die
aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen.

Es sollen effizientere Strukturen in der Arbeitsverwaltung geschaffen werden,
durch die weitere Senkungen der Lohnnebenkosten erreicht werden können.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP

Drucksache 16/7151 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Drucksache 16/6035

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, bei den Leistungen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik nicht weiter zu sparen. Es soll sowohl auf weitere Beitrags-
satzsenkungen verzichtet werden, sowie die bereits zur Verfügung stehenden
Mittel ausgeschöpft werden. Zur Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit sol-
len alle Mittel genutzt werden (z. B. rechtzeitige und langfristige berufliche
Weiterbildung) und darüber hinaus durch Überschüsse ergänzt werden. Zudem
sollen verstärkt so genannte Nichtleistungsempfängerinnen und -empfänger in
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einbezogen werden. Ferner soll der Aus-
steuerungsbetrag abgeschafft werden, um eine langfristige Strategie der beruf-
lichen Qualifizierung zu ermöglichen. Dadurch würden der BA zusätzliche
Mittel zur Verfügung stehen, so dass bereits ohne Verwendung der Überschüsse
eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes möglich wäre. Im
Grundsatz soll jedes Jahr Beitragszahlung zu einem Monat Arbeitslosengeld-
bezug führen. Darüber hinaus sollen für Menschen, die nicht ausreichend Bei-
tragsjahre sammeln konnten, Mindestansprüche definiert werden. Eine Bei-
tragszahlung von zwei Jahren vorausgesetzt, sollten Menschen unter 55 Jahren
einen Mindestanspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeldbezug haben, Men-
schen mit Behinderungen oder über 55 Jahre auf 24 Monate und Menschen über
60 Jahre auf 30 Monate. Weitere durch die zu erwartenden Überschüsse zur Ver-
fügung stehende Mittel sollen für eine Ausweitung außerbetrieblicher Ausbil-
dungsplätze für sozial benachteiligte Jugendliche genutzt werden sowie ausrei-
chend Ausbildungsplätze geschaffen und besetzt werden.

Perspektivisch sollte die Trennung in zwei Regelkreise und damit zwei Klassen
von Erwerbslosen überwunden werden. Dabei soll für die Betreuung, Vermitt-
lung und soziale Absicherung von Erwerbslosen die Standards des SGB III im
Mittelpunkt stehen. Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sollte dahingehend verbessert werden, dass eine angemessene Beratung von
Langzeiterwerbslosen ermöglicht wird. Mit der Überwindung der Trennung der
Regelkreise wird auch der Entwicklung einer ungleichgewichtigen Finanz-
situation der beiden Regelkreise die Grundlage entzogen. Die Langzeiterwerbs-
losigkeit könnte rechtzeitig bekämpft und vermieden werden, da die insgesamt
zur Verfügung stehenden Mittel für eine Ausweitung öffentlich geförderter Be-
schäftigung oder für mehr berufliche Weiterbildung der jetzigen Arbeitslosen-
geld-II-Bezieherinnen und -Bezieher genutzt werden könnte.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme eines der Anträge.

D. Finanzielle Auswirkungen

Zu Drucksache 16/6741

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Einführung des Eingliederungsbeitrages bei gleichzeitiger Abschaffung des
Aussteuerungsbetrages führt im Jahr 2008 zu einer Entlastung des Bundes um
rund 3 Mrd. Euro. Die BA hat per Saldo eine entsprechende finanzielle Mehr-
belastung zu tragen.

Der Grundstock des Versorgungsfonds der BA in Höhe von 2,5 Mrd. Euro wird

der Rücklage der BA entnommen, weitere rund 45 Mio. Euro werden aus der
Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt, so dass zum Zeitpunkt der Errich-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7151 (neu)

tung des Sondervermögens der Haushalt der BA nicht belastet wird. Durch die
Entnahme aus der Rücklage wird der Spielraum für die vorgesehene Beitrags-
senkung in der Arbeitslosenversicherung nicht eingeschränkt. Die für die akti-
ven Beamtinnen und Beamten der BA vorgesehenen laufenden Zuweisungen
sind als fest kalkulierbare Kosten künftig aus dem Haushalt der BA zusätzlich
zu bestreiten. Dem steht eine Entlastung des Haushalts der BA von laufenden
Versorgungsaufwendungen für die vorhandenen Versorgungsempfängerinnen
und -empfänger in Höhe von derzeit rund 200 Mio. Euro gegenüber. Insgesamt
wird derzeit von laufenden Zuführungen im Bereich des Zweiten und Dritten
Buches Sozialgesetzbuch in einer Größenordnung von jährlich rund 410 Mio.
Euro ausgegangen, denen zunächst durch Wegfall der laufenden Versorgungs-
aufwendungen eine Entlastung von rund 200 Mio. Euro gegenübersteht. Da die
Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger konti-
nuierlich anwachsen wird, wird in absehbarer Zukunft die Entlastung überwie-
gen.

2. Vollzugsaufwand

Durch die Gesetzesänderungen ist nicht mit nennenswerten Mehrbelastungen
der betroffenen Körperschaften im Verwaltungsbereich zu rechnen.

Mit der Abschaffung des Aussteuerungsbetrages entfällt die aufwändige Revi-
sion der aussteuerungsbetragspflichtigen Übertrittsfälle seitens der BA.

Der durch die Verwaltung des Sondervermögens und die Abwicklung der Zah-
lungen und Zuführungen entstehende zusätzliche Verwaltungsaufwand ist ge-
ringfügig; dieser kann aus den vorhandenen Personal- und Sachmitteln abge-
deckt werden.

E. Sonstige Kosten

Zu Drucksache 16/6741

Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 3,9 Prozent
führt im Jahr 2008 zu Mindereinnahmen der BA von bis zu 2,2 Mrd. Euro.

Durch die entfallenden Beitragszahlungen des Bundes für die in der Arbeitslo-
senversicherung versicherungspflichtigen Erziehenden entstehen bei der BA im
Jahr 2008 Mindereinnahmen in Höhe der Beitragsausfälle für das Jahr 2007, die
in 2008 in Höhe von 290 Mio. Euro fällig gewesen wären. Für die Folgejahre
hatte der Gesetzgeber den pauschal vom Bund zu entrichtenden Beitrag noch
nicht bestimmt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die BA für die Jahre 2008
und danach Beitragsausfälle in ähnlicher Höhe hat.

Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen
keine zusätzlichen Kosten. Vielmehr erfolgt eine Entlastung durch die Senkung
des Beitragssatzes. Auch Bund, Länder und Gemeinden werden als Arbeitgeber
entlastet.

Von den vorgesehenen Regelungen gehen keine Änderungen von Angebots- und
Nachfragestrukturen aus, die Auswirkungen auf Einzelpreise und Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, haben könnten.

F. Bürokratiekosten

Zu Drucksache 16/6741

Es werden keine Informationspflichten eingeführt, verändert oder aufgehoben.

Drucksache 16/7151 (neu) – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

I. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6741 mit folgender Maßgabe, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

‚1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zum Fünften Abschnitt des Zehnten Kapitels wird wie
folgt gefasst:

„Fünfter Abschnitt

Rücklage und Versorgungsfonds

§ 366 Bildung und Anlage der Rücklage

§ 366a Versorgungsfonds“.

b) Nach der Angabe zu § 434q wird folgende Angabe eingefügt:

„§ 434r Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch und anderer Gesetze“‘.

2. In Nummer 2 wird die Angabe „3,9“ durch die Angabe „3,3“ ersetzt.

3. Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:

‚4a. In § 349 Abs. 2 werden die Wörter ,„für Personen, die als Erzie-
hende versicherungspflichtig sind,“ gestrichen.‘

4. Folgende Nummer 7 wird angefügt:

‚7. Nach § 434q wird folgender § 434r eingefügt:

㤠434r
Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

und anderer Gesetze

(1) Durch Bundesgesetz wird die Dauer des Anspruchs auf Ar-
beitslosengeld nach § 127 Abs. 2 für Arbeitnehmer nach Versiche-
rungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens
30 Monaten und nach Vollendung des 50. Lebensjahres auf 15 Mona-
te, nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von ins-
gesamt mindestens 36 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebens-
jahres auf 18 Monate und nach Versicherungspflichtverhältnissen mit
einer Dauer von insgesamt mindestens 48 Monaten und nach Vollen-
dung des 58. Lebensjahres auf 24 Monate verlängert. Die für die An-
spruchsdauer maßgebliche Rahmenfrist wird auf fünf Jahre verlän-
gert.

(2) Mit dem Bundesgesetz wird die Möglichkeit eines Eingliede-
rungsgutscheins für Anspruchsberechtigte nach Absatz 1 geschaffen.
Jeder der Anspruchsberechtigten bekommt einen Eingliederungsgut-
schein, entweder verbunden mit einem konkreten Arbeitsangebot
oder mit dem Auftrag, sich um dessen Einlösung zu bemühen.“‘;

II. nachfolgende Entschließung anzunehmen:

„Die Zahlung des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose wird gemäß der

Vereinbarung der Koalitionspartner ohne zusätzliche Belastungen für die
Bundesagentur für Arbeit wie folgt verlängert:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/7151 (neu)

– Bei der Inanspruchnahme einer Verlängerung des Arbeitslosengeldes I
wird nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit von Mehrausgaben in
Höhe von 1,1 Mrd. Euro ausgegangen.

– Durch eine Veränderung der Altersstaffelung werden die Kosten um
300 Mio. Euro verringert: Verlängerte Zahlung von 15 Monaten ab 50 Jah-
ren (30 Monate Vorversicherungszeiten innerhalb der letzten fünf
Jahre), 18 Monate ab 55 Jahren (36 Monate Vorversicherungszeiten in-
nerhalb der letzten fünf Jahre) und 24 Monate ab 58 Jahren (48 Monate
Vorversicherungszeiten innerhalb der letzten fünf Jahre).

– Rund ein Drittel der zusätzlichen Belastung bei der Bundesagentur für
Arbeit führt zu Einsparungen beim Bund in Höhe von rund 270 Mio. Euro.
Diese Mittel werden der Bundesagentur für Arbeit durch eine andere
Dotierung des Eingliederungsbeitrages erstattet.

– Von den bisher nicht verwendeten Eingliederungsmitteln bei der Bundes-
agentur für Arbeit in Höhe von rund 700 Mio. Euro wird ein Betrag von
rund 500 Mio. Euro für folgende Maßnahmen eingesetzt: Jeder der
Anspruchsberechtigten (siehe oben) bekommt einen Eingliederungs-
gutschein, entweder gekoppelt mit einem konkreten Arbeitsangebot oder
mit dem Auftrag, sich um dessen Einlösung zu bemühen. Gelingt ihm
dies nicht, wird für ihn die Verlängerung der Zahlung des Arbeitslosen-
geldes I durchgeführt.

– Ein entsprechendes Gesetz wird schnellstmöglich in Kraft treten in Ab-
sprache mit der Bundesagentur für Arbeit.

– Die Bundesagentur für Arbeit wird aufgefordert, die Grundlage dafür zu
schaffen, mittelfristig die Beitragsjahre der Versicherungspflichtigen zu
erfassen.

– Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008
auf 3,3 Prozent gesenkt. Falls diese Beitragssatzhöhe bis zu dem in Aus-
sicht genommenen Zeitraum 2011 nicht ausreicht, wird der Bund nicht er-
neut einen Bundeszuschuss zur Verfügung stellen.

Auf jeden Fall muss die Bundesagentur für Arbeit in der Lage sein und blei-
ben, im Interesse der Arbeitslosen eine aktive, integrierende Arbeitsmarkt-
politik in erforderlichem Umfang zu machen (Eingliederungstitel) und die
nötige Pensionsrückstellung zu sichern.“;

III. den Antrag auf Drucksache 16/6434 abzulehnen;

IV. den Antrag auf Drucksache 16/6035 abzulehnen.

Berlin, den 14. November 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Vorsitzender

Stefan Müller (Erlangen)
Berichterstatter

vember 2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen denen Quellen finanziert wird, der Nachhaltigkeit des ein-

CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung des Antrags empfohlen.

geleiteten Konsolidierungsprozesses der BA dienen und
diese künftig von Konjunkturschwankungen unabhängiger
machen.
Drucksache 16/7151 (neu) – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Stefan Müller (Erlangen)

A. Allgemeiner Teil
I. Verfahren

1. Überweisungen

a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6741

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/6741 ist in der 120. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 24. Oktober 2007 an den Ausschuss für Arbeit und
Soziales zur federführenden Beratung und an den Innenaus-
schuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie und den Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen
worden.

b) Antrag auf Drucksache 16/6434

Der Antrag auf Drucksache 16/6434 ist in der 118. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 11. Oktober 2007 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Haushaltsausschuss sowie den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung überwiesen
worden.

c) Antrag auf Drucksache 16/6035

Der Antrag auf Drucksache 16/6035 ist in der 120. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2007 an den
Ausschuss für Arbeit uns Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung über-
wiesen worden.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6741

Der Haushaltsausschuss, der Innenausschuss, der Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie sowie der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben
den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/6741 in ihren Sitzungen am 14. November 2007 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs in der Fassung des Änderungsantrags empfohlen.
Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hat
der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie der
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu-
gleich die Annahme des in der Beschlussempfehlung abge-
druckten Entschließungsantrags empfohlen.

b) Antrag auf Drucksache 16/6434

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag der Fraktion der
FDP auf Drucksache 16/6434 in seiner 55. Sitzung am 8. No-

ner Sitzung am 14. November 2007 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP die Ablehnung des Antrags in der Fassung des
Änderungsantrags empfohlen.

c) Antrag auf Drucksache 16/6035

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Drucksache 16/6035 in seiner 55. Sitzung am
8. November 2007 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6741

Durch den konjunkturellen Aufschwung wurde die Zahl der
Arbeitslosen im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetz-
buch auf dem Arbeitsmarkt reduziert und der Haushalt der
BA entlastet. Gleichzeitig beteiligt sich der Bund an den
Kosten der Arbeitsförderung jährlich in Milliardenhöhe. Der
wirtschaftliche Aufschwung schlägt jedoch bisher nur in ge-
ringem Umfang auf die arbeitsmarktpolitischen Leistungen
im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch.
Auch ist die Lastenverteilung bei der Reduzierung der Ar-
beitslosigkeit zwischen Bund und BA nicht ausgewogen.

Ferner bestreite die BA ihre Personalausgaben aus Beitrags-
mitteln und aus Erstattungen des Bundes. Ohne eine weiter-
gehende Versorgungsrückstellung könnte sich jedoch in Zu-
kunft die Notwendigkeit einer Anhebung des Beitragssatzes
oder der Aufnahme zinsloser Darlehen des Bundes ergeben,
um die Vorsorgungslasten zu tragen.

Ziel der Maßnahme sei es, die Beitragszahler zur Arbeits-
losenversicherung aufgrund der positiven Haushaltslage der
BA durch Senkung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2008
von derzeit 4,2 Prozent auf 3,9 Prozent erneut zu entlasten
sowie die Lastenverteilung zwischen Bund und BA bei der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nachhaltig und ausge-
wogen zu regeln. In diesem Zusammenhang sollen die Bei-
tragszahlungen des Bundes an die BA für die Berücksichti-
gung von Kindererziehungszeiten nach § 347 Nr. 9 in
Verbindung mit § 345 Abs. 2 des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch entfallen. Ferner solle sich die BA ab dem Jahr
2008 durch einen Eingliederungsbeitrag zur Hälfte an den
Aufwendungen des Bundes für Eingliederungsleistungen
und Verwaltungskosten beteiligen. Der Aussteuerungsbetrag
nach § 46 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch solle
zum 1. Januar 2008 abgeschafft werden. Schließlich solle
die Bildung eines Versorgungsfonds, der aus fünf verschie-
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/6434 in sei-

Wege der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/7151 (neu)

b) Antrag auf Drucksache 16/6434

Die Fraktion der FDP fordert in ihrem Antrag, den Beitrags-
satz zur Arbeitslosenversicherung mit Wirkung vom 1. Janu-
ar 2008 auf mindestens 3,5 Prozent zu senken und auch in
den folgenden Jahren die bei der BA eingenommenen Haus-
haltsüberschüsse für Beitragssenkungen einzusetzen. Denn
nach jüngsten Berechnungen der BA wird für 2007 im Ge-
gensatz zum Haushaltsentwurf 2007, der von einem Defizit
von 4,3 Mrd. Euro ausging, mit einem Überschuss in Höhe
von 5 bis 5,5 Mrd. Euro gerechnet, der durch Beitragssen-
kungen an die Beitragszahler zurückzugeben sei.

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, keine neuen
versicherungsfremden Leistungen einzuführen, die aus Bei-
tragsmitteln finanziert werden sollen. Nach einer Analyse
des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes für Steuerzahler sollen
sich die Ausgaben der BA für versicherungsfremde Leistun-
gen in der Arbeitslosenversicherung derzeit auf insgesamt
11,9 Mrd. Euro belaufen, wovon 8,2 Mrd. Euro abbaubare
versicherungsfremde Leistungen seien. Durch den Abbau
dieser versicherungsfremden Aufgaben sowie Einsparungen
bei dazugehörigen Verwaltungsaufgaben könnte nach der
Analyse des Instituts der Beitragssatz mittel- bis langfristig
reduziert werden.

Schließlich wird betont, dass effizientere Strukturen in der
Arbeitsverwaltung zu schaffen seien, wie bereits im Koali-
tionsvertrag vom 11. November 2005 vorgesehen, um weite-
re Senkungen der Lohnnebenkosten zu erreichen. Insoweit
wird auf den Antrag der Fraktion der FDP „Neue effiziente
Strukturen der Arbeitsverwaltung – Auflösung der Bundes-
agentur für Arbeit“ zu Drucksache 16/2684 verwiesen,
worin sie Wege aufzeige, wie durch eine Neuausrichtung der
Arbeitsmarktpolitik und strukturelle Veränderungen bei der
Arbeitsverwaltung eine Entlastung des Faktors Arbeit und
Wachstum sowie mehr Arbeitsplätze in Deutschland dauer-
haft erreicht werden können.

Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

c) Antrag auf Drucksache 16/6035

Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion DIE LINKE.
zeichne sich deutlich ab, dass die BA sowohl Mehreinnah-
men als auch Minderausgaben aufzuweisen hat, die statt
eines Fehlbetrages zu einem Überschuss führen werden.
Dieser wird für das gesamte Jahr 2007 zwischen 3,8 und
5,5 Mrd. Euro prognostiziert. Hinzugerechnet werden müsse
die Rücklage, die aus den Überschüssen des letzten Jahres
gebildet wurde und 11,2 Mrd. Euro beträgt.

Die Fraktion DIE LINKE. fordert, die Überschüsse der BA
zur Vermeidung und Bekämpfung von Langzeiterwerbs-
losigkeit und zur Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeits-
losengeldes zu nutzen. Dies bedeute, sowohl auf weitere
Beitragssenkungen zu verzichten, als auch die bereits zur
Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen. Zur Vermeidung
von Langzeiterwerbslosigkeit müssten demnach alle zur Ver-
fügung stehenden Mittel genutzt werden und darüber hinaus
durch Überschüsse ergänzt werden. Ferner müsse der Aus-
steuerungsbetrag abgeschafft werden, um eine langfristige
Strategie der beruflichen Qualifizierung zu ermöglichen. Ob-

folgreiches Instrument zur Förderung von Erwerbslosen ist,
gingen die Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiter-
bildung in den letzten Jahren kontinuierlich zurück.

Weitere zu erwartende Überschüsse müssten für eine Aus-
weitung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze für sozial be-
nachteiligte Jugendliche genutzt werden.

Letztlich müsse die Trennung in zwei Regelkreise und damit
zwei Klassen von Erwerbslosen überwunden werden, wobei
für die Betreuung, Vermittlung und soziale Absicherung von
Erwerbslosen die Standards des SGB III im Mittelpunkt ste-
hen müssen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung der
Vorlagen in der 63. Sitzung am 25. Oktober 2007 aufgenom-
men und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzufüh-
ren. Sie erfolgte in der 68. Sitzung am 13. November 2007.

Die Anhörungsteilnehmer haben schriftliche Stellungnah-
men abgegeben, die in der Ausschussdrucksache 16(11)818
zusammengefasst sind.

Folgende Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige
haben an der Anhörung teilgenommen:

● Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

● Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
(BDA)

● Bundesleitung des dbb Beamtenbund und Tarifunion
(DBB)

● Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bun-
desagentur für Arbeit, IAB

● Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (Bil-
dungsverband) e. V., BBB

● Bundesagentur für Arbeit (BA)

● Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e. V.
(KBI)

● Dr. Alexandra Wagner, Berlin

● Prof. Dr. Friedhelm Hase, Siegen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die ge-
plante Beitragssenkung auf 3,9 Prozent und die Einrichtung
einer Versorgungsrücklage. Allerdings müsse beachtet wer-
den, dass der Trend der Finanzentwicklung der letzten zwei
Jahre für die Zukunft nicht beliebig fortgeschrieben werden
könne. Dies müsse bei der Überlegung, den Beitragssatz auf
3,5 Prozent zu senken, berücksichtigt werden. Abzulehnen
sei, dass durch diesen Gesetzentwurf die BA erneut zusätz-
lich mit versicherungsfremden Leistungen belastet werde.
Einmal mehr werde auf den Haushalt der BA zurückgegrif-
fen, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben des neuen Fürsor-
gesystems zu finanzieren. Vor allem halte man die Erhebung
eines Eingliederungsbeitrages für verfassungsrechtlich be-
denklich. Der sich durch die Versicherungspflicht ergebende
Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 2 Abs. 1 GG rechtfer-
tige sich immer nur aus dem Schutzbedürfnis der einbezoge-
wohl im Rahmen der Evaluierung von Hartz I bis III festge-
stellt worden sei, dass die berufliche Weiterbildung ein er-

nen Personen, denen im Gegenzug für Beiträge zusätzliche
Sicherheit zugute komme. Daher müsse uneingeschränkt ge-

Drucksache 16/7151 (neu) – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

währleistet sein, dass die Mittel, die bei den Versicherten und
bei den Arbeitgebern abgeschöpft würden, tatsächlich zur
Verwirklichung der jeweiligen Vorsorgezwecke eingesetzt
würden. Die Gruppe der Arbeitslosengeld-II-Empfänger ge-
höre eindeutig nicht zu diesem Personenkreis.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) merkte an, dass sich die Bundesregierung mit der ge-
planten Neuordnung der finanziellen Grundlagen der Ar-
beitslosenversicherung das richtige und im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, durch eine nachhaltige Senkung der Sozial-
versicherungsbeiträge unter 40 Prozent den Faktor Arbeit zu
so weit wie möglich zu entlasten, verbaue. Der systemwidri-
ge Aussteuerungsbetrag werde richtigerweise endlich abge-
schafft, aber im Gegenzug werde die Arbeitslosenversiche-
rung um jährlich 5 Mrd. Euro belastet. Dieser „Eingliede-
rungsbeitrag“ sei verfassungsrechtlich höchst fragwürdig
und führe nicht zu niedrigeren, sondern zu überhöhten Lohn-
zusatzkosten. Die vorgesehene Beitragsenkung auf 3,9 Pro-
zent bleibe erheblich hinter dem zurück, was angesichts be-
reits erzielter und weiter auflaufender Reserven mittelfristig
solide finanzierbar sei. Nötig und möglich sei eine Ab-
senkung auf 3,2 Prozent. Die Mehreinnahmen der BA
müssten den Beitragszahlern in Form von Beitragsenkungen
zurückgegeben werden. Mit der Überlegung, das Arbeits-
losengeld I zu verlängern, begebe sich die Politik auf einen
gefährlichen Weg. Die vorgesehene Einrichtung eines Fonds
für Versorgungsansprüche von Mitarbeitern der Bundesagen-
tur für Arbeit sei richtig. Abzulehnen sei dabei aber der vor-
gesehene Eingriff in die Haushaltsautonomie der selbstver-
waltenden Bundesagentur für Arbeit, indem Höhe und Ver-
fahren der Zuweisungen in den Versorgungsfonds vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsver-
ordnungen geregelt werden sollen.

Die Bundesleitung des dbb Beamtenbundes und Tarifunion
(DBB) begrüßte uneingeschränkt die geplante Senkung des
Beitragsatzes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die
Einrichtung des Versorgungsfonds. Im Grundsatz ebenso ge-
nauso richtig sei die Neuverteilung der Lasten zwischen
Bund und Bundesagentur im Hinblick auf die Eingliede-
rungsleistungen für Langzeitarbeitslose. Es werde angeregt
zu prüfen, ob sich durch eine entsprechende Verteilung zwi-
schen Bund und Agentur Mittel freisetzen ließen, um die
Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für
Ältere zu finanzieren.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bun-
desagentur für Arbeit (IAB) hält fest, dass sich die Absen-
kung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung positiv auf die
Beschäftigungsentwicklung in Deutschland auswirken wer-
de. Die zur Einführung des Eingliederungsbeitrages heran-
gezogene Begründung einer „nicht ausgewogenen“ Lasten-
teilung zwischen Bund und BA könne nicht mit der konjunk-
turell bedingten unterschiedlichen Entwicklung der
Arbeitslosigkeit in den beiden Rechtskreisen SGB II und
SGB III belegt werden. Die Lastenteilung zwischen Bund
und BA sollte an grundsätzlichen, konjunkturunabhängigen
Überlegungen ausgerichtet sein. Durch den Eingliederungs-
beitrag verändere sich die Steuerungslogik in der aktiven Ar-
beitsmarktpolitik erneut. Gegenüber der aktuellen Rechts-
lage würden sich Chancen und Risiken ergeben. Der Vor-
schlag, die Bezugsdauer des ALG I zu erhöhen, sei auf

ne Weg des an Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausge-
richteten Einsatzes von Eingliederungsmaßnahmen sollte
konsequent fortgesetzt werden.

Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bil-
dungsverband) e.V. (BBB) war davon überzeugt, dass eine
intensivierte Arbeitsmarktpolitik unverzichtbar bleibe. Ohne
eine gesteigerte Förderung der beruflichen Weiterbildung
und Qualifizierung werde der immer stärker beklagte Fach-
kräftemangel nicht zu beseitigen sein. Nur durch zusätzliche
Anstrengungen in Bildung, Weiterbildung und Qualifizie-
rung würden für die immer noch auf hohem Niveau verhar-
renden weit über zwei Millionen Langzeitarbeitslosen neue
Chancen eröffnet. Besonders für diese Zielgruppe müssten
wieder Mittel für längerfristige Qualifizierungsmaßnahmen
bereitgestellt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf nutze
die durch die positive konjunkturelle Entwicklung bei der
BA entstandenen Spielräume zwar für Beitragssatzsenkun-
gen, gefährde aber nicht die für eine aktivierende Arbeits-
marktpolitik benötigten Mittel. Der Gesetzentwurf stoße un-
geachtet der Bedenken in einigen Details, z. B. beim
Eingliederungsbeitrag und der Neuregelungen der Beitrags-
zahlungen für Kindererziehungszeiten, auf Zustimmung des
Bildungsverbandes. Besonders der beabsichtige Wegfall des
Aussteuerungsbetrages mit seinen Fehlanreizen sei hier noch
einmal besonders hervorzuheben.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sah durch die Absen-
kung des Beitragsatzes auf 3,9 Prozent eine Mehrbelastung
des BA-Haushalts um rund 2,2 Mrd. Euro im Vergleich zum
alten Beitragsatz. Der Wegfall der Zahlung der Beiträge für
Erziehende zur Arbeitslosenversicherung durch den Bund
sei versicherungssystematisch bedenklich, da damit Ver-
sicherungsleistungen ohne Beitragszahlungen auf Kosten
der Beitragszahlergemeinschaft erbracht würden. Die Ein-
führung eines „Eingliederungsbeitrags“ führe zu einer Mehr-
belastung des BA-Haushalts um 3 Mrd. Euro im Vergleich
zum Aussteuerungsbetrag. Zudem sei bedenklich, ob eine
Beteiligung der BA an SGB-II-Ausgaben versicherungssys-
tematisch adäquat sei. Die Einführung eines Versorgungs-
fonds gehe auf eine Initiative der BA zurück und sei deshalb
auch richtig.

Das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e. V.
(KBI) begrüßte die geplante Senkung des Beitragsatzes auf
3,9 Prozent. Allerdings sei eine weitere Absenkung des Bei-
tragssatzes vor dem Hintergrund der hohen Haushaltsüber-
schüsse der BA möglich und vor allem geboten. Man emp-
fehle die Absenkung des Beitragssatzes auf 2,7 Prozent.
Begrüßt werde ebenfalls die geplante Abschaffung des Aus-
steuerungsbetrages. Die geplante Einführung eines Einglie-
derungsbeitrages lehne man allerdings ab. Dies sei eine ver-
fassungsrechtlich höchst bedenkliche Regelung und belaste
zu Unrecht die Beitragszahler. Die geplante Aufhebung der
Zahlung der Beiträge für Erziehende zur Arbeitslosenversi-
cherung durch den Bund werde abgelehnt, da diese Leistung
versicherungsfremd sei und somit weiter vom Bund finan-
ziert werden müsse. Man unterstütze die im Antrag der
Fraktion der FDP gestellte Forderung, keine neuen versiche-
rungsfremden Leistungen einzuführen, die aus Beitrags-
mitteln finanziert werden sollten. Die Forderung nach einer
Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I werde abgelehnt.
Grundlage wissenschaftlicher Befunde abzulehnen. Der in
der Steuerung der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingeschlage-

Die bereits jetzt geltende Bezugsdauer von 18 Monaten für
ältere Arbeitslose sei eine versicherungsfremde Leistung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/7151 (neu)

und sollte abgebaut oder zumindest aus Steuermitteln finan-
ziert werden.

Die Sachverständige Dr. Alexandra Wagner verdeutlichte,
dass der Gesetzentwurf auf eine zusätzliche finanzielle Be-
lastung der Bundesagentur für Arbeit mit versicherungs-
fremden Leistungen abziele, die allein dem Ziel der Entlas-
tung des Bundeshaushalts diene. Damit werde die mit dem
Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt hergestellte weitgehende Transparenz in Bezug auf
die Trennung von steuerfinanzierter (SGB II) und beitrags-
finanzierter (SGB III) Arbeitsmarktpolitik wieder zurückge-
nommen. Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Instru-
menten dürfte die angestrebte nachhaltige und ausgewogene
Regelung der Lastenverteilung zwischen Bund und Bun-
desagentur für Arbeit nicht erreichbar sein. Die Lösungsvor-
schläge seien überwiegend nicht sachgerecht, sondern wür-
den als Finanzentscheidungen nach Kassenlage erscheinen.
Die Teilung der Finanzierungslasten zwischen BA und Bund
sei in sich widersprüchlich und entspreche nicht der verfas-
sungsmäßig vorgegebenen Trennung der Verantwortung für
Versicherungsleistungen und für allgemeine sozialpolitische
Aufgaben.

Der Sachverständige Prof. Dr. Friedhelm Hase hielt den Ein-
gliederungsbeitrag für verfassungswidrig. Die angeführten
Argumente für den Eingliederungsbeitrag verfehlten die
verfassungsrechtlich vorgegebene Aufteilung der Finanzie-
rungsverantwortung, wie sie in den Bereichen „Grundsiche-
rung für Arbeitssuchende“ einerseits und „Arbeitslosenver-
sicherung und Arbeitsförderung“ andererseits zwischen
Staat und BA bestehe. Auch die Streichung der Beitragszah-
lungen des Bundes für die Berücksichtigung von Kinder-
erziehungszeiten sei verfassungsrechtlich problematisch, da
diese Regelung den verfassungsrechtlich vorgezeichnete
Verteilung der Lasten zwischen Bund und sozialer Vorsorge
nicht gerecht werde. Es liege im Interesse der Allgemeinheit,
dass diejenigen, die in der Bundesrepublik Deutschland ein
Kind erziehen, für das Alter und die Risiken der Erwerbs-
minderung und der Arbeitslosigkeit angemessen abgesichert
seien; die entsprechende Finanzierungsverantwortung dürfe
nicht vom Staat auf die Versicherten und Beitragszahler
eines sozialen Vorsorgesystems abgewälzt werden.

IV. Beratung und Abstimmungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/6741 sowie den Antrag der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/6434 und den Antrag der Frak-
tion DIE LINKE. auf Drucksache 16/6035 in seiner 69. Sit-
zung am 14. November 2007 abschließend beraten.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE. wurde dem Bundestag die An-
nahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/6741 in der
Fassung des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache
16(11)834 empfohlen.

Gleichzeitig empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des in der
Beschlussempfehlung abgedruckten Entschließungsantrags.

men der Fraktion der FDP hat er die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 16/6434 empfohlen.

Keine Mehrheit fand dabei der nachfolgende, von der Frak-
tion der FDP zu ihrem Antrag eingebrachte Änderungs-
antrag:

Der Ausschuss wolle beschließen:

unter II. wird im ersten Spiegelstrich „mindestens auf 3,5
Prozent“ ersetzt durch „auf 3 Prozent“.

Begründung

Die Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit
uns Soziales am 13. November 2007 zum Entwurf eines
Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch und anderer Gesetze hat ergeben, dass deutlich
mehr Spielraum bei den Mitteln der Bundesagentur für
Arbeit für Beitragssenkungen besteht. Dies war auch Grund
dafür, dass auf Vorschlag der Regierungskoalitionen der Bei-
tragssatz zur Arbeitslosenversicherung nun nicht mehr auf
3,9 Prozent, sondern auf 3,3 Prozent abgesenkt werden soll.

Die Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit müssen an
die Beitragszahler zurückgegeben werden. Falsch wäre es,
die Beitragsmittel für eine Verlängerung der Arbeitslosen-
geld I-Bezugszeiten für Ältere bzw. die Finanzierung unnöti-
ger und ineffizienter Arbeitsmarktprogramme einzusetzen,
insbesondere durch Überführung von Beitragsmitteln in den
Bundeshaushalt. Die Vorschläge der Regierungskoalition zu
einer Absenkung auf 3,3 Prozent greifen daher zu kurz.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. hat er gleichfalls die Ablehnung des An-
trags auf Drucksache 16/6035 empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt die als Ausdruck der
positiven Arbeitsmarktlage vorgesehene weitere Beitrags-
satzabsenkung auf 3,3 Prozent. Auch geschehe dies den
Koalitionsvereinbarungen entsprechend ab dem 1. Januar
2008. Es habe eine klare Vereinbarung hinsichtlich der Ver-
längerung des ALG I für langjährige Beitragszahler auf kos-
tenneutrale Weise gegeben. Es sei klar, dass dies technisch
komplizierter sei, als lediglich den Beitragssatz auf 3,3 Pro-
zent abzusenken. Daher solle die Verlängerung des ALG-I-
Bezuges unverzüglich betrieben werden. Wegen weiterer
ausführlicher Erläuterungen, auch im Hinblick auf die Ge-
währleistung der Kostenneutralität, wurde auf den Entschlie-
ßungsantrag auf Drucksache 16(11)836 verwiesen.

Die Fraktion der SPD brachte ihre Freude über die Entwick-
lung auf dem Arbeitsmarkt auch infolge der Arbeitsmarkt-
politik zum Ausdruck. Der Gesetzentwurf enthalte wesent-
liche Veränderungen in diesem Bereich: Zum einen werde
der Beitragssatz deutlich abgesenkt. Dies bedeute, dass die
Kaufkraft deutliche positive Impulse erhalte. Dadurch würde
die wirtschaftliche Entwicklung gestärkt. Wegen der sehr
guten Finanzsituation der BA würde dies nicht zu Lasten
der aktiven Arbeitsmarktpolitik gehen. Gerade ältere Ar-
beitslose hätten die Sorge, nicht schnell in den Arbeitsmarkt
wiedereingegliedert zu werden, obwohl derzeit die Arbeits-
losenzahlen Älterer stärker sinken würden als in anderen Be-
reichen. Gleichwohl müssten diese Sorgen aufgegriffen
werden. Aus diesem Grund habe der Koalitionsausschuss
Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-

beschlossen, die Bezugsdauer für ALG I für Ältere ab dem
50. Lebensjahr auf 15 Monate, für Ältere ab dem

Vergangenheit Fehlanreize gerade in der frühzeitigen Quali-
fizierung gegeben und werde deswegen abgeschafft.

Die Fraktion der FDP hielt die geplante Beitragsabsenkung
für unzureichend. Es bestehe ein deutlich größerer Spielraum
zur Absenkung, insbesondere dann, wenn die Arbeitslosen-
versicherung nicht verstärkt zur Finanzierung von versiche-
rungsfremden Leistungen herangezogen werde. Eine Sen-
kung des Beitragssatzes auf 3 Prozent sei realisierbar.
Insoweit wurde auf die Aussagen von Sachverständigen ver-
wiesen, die eine Beitragssenkung bis auf 2,7 Prozent für
möglich hielten.

Die Fraktion DIE LINKE. lehnte weitere Beitragssenkungen
ab. Diese gingen an den Problemen vorbei. Die Überschüsse
seien für mehr Qualifizierung zu verwenden und zur Schaf-
fung von mehr außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen für
benachteiligte Jugendliche. Die Verlängerung der Bezugs-
dauer des ALG I sei ein Schritt in die richtige Richtung. Fer-
ner wurde klargestellt, dass der Zusammenhang zwischen
der Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und
der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen nicht nachgewiesen
sei. Es gebe insoweit unterschiedliche Studien. Insbesondere
wurde auf die der Hans-Böckler-Stiftung verwiesen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin,
dass insbesondere im Zusammenhang mit dem Eingliede-
rungsbeitrag von allen Sachverständigen die Meinung ver-
treten werde, dieser sei nicht nur ordnungspolitisch bedenk-
lich, sondern verstoße außerdem gegen die Verfassung.
Auch die Entscheidung, das ALG I zu verlängern, sei falsch,
da es zum einen keinen arbeitsmarktpolitischen Grund gebe,
dies zu tun und zum anderen die Finanzierung dieser Ent-
scheidung weitgehend aus dem Eingliederungstitel vorge-
nommen werde. Diese Politik ginge eindeutig zu Lasten der-
jenigen, die eine Unterstützung bräuchten, um auf dem
Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen zu können. Das Versprechen
von Meseberg bliebe dann ein hohles Versprechen.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit
sie im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert oder
ergänzt wurden – auf den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/6540 verwiesen. Hinsichtlich des vom Ausschuss für Ar-

Zu Buchstabe b

Folgeänderung zu Nummer 4.

Zu Nummer 2

Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird um weitere
0,6 Prozentpunkte auf 3,3 Prozent gesenkt. Dadurch werden
die Beitragszahler zusätzlich um jährlich rund 4,7 Mrd. Euro
entlastet. Insgesamt werden die Beitragszahler aufgrund der
Absenkung um 0,9 Prozentpunkte um jährlich über 7 Mrd.
Euro entlastet.

Die positive wirtschaftliche Entwicklung, sinkende Arbeits-
losenzahlen und steigende Beitragseinnahmen bei der Bun-
desagentur für Arbeit ermöglichen die nachhaltige Senkung
des Beitragssatzes auf 3,3 Prozent. Ausgehend von der pro-
gnostizierten Wirtschaftsentwicklung und der bis zum Jah-
resende 2007 voraussichtlich auf rund 18 Mrd. Euro auf-
wachsenden Rücklage wird die Bundesagentur für Arbeit bis
Ende 2011 ohne Darlehen des Bundes auskommen. Die Bei-
tragssatzsenkung führt zu keiner Einschränkung bei der
aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Zu Nummer 3

Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 3 des
Gesetzentwurfs, nach der der Bund von der Pflicht zur Bei-
tragszahlung für die zur Arbeitsförderung versicherungs-
pflichtigen Erziehenden befreit ist.

Zu Nummer 4

In einem Bundesgesetz wird geregelt, dass die Zahlung des
Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitslose ohne zusätzliche
finanzielle Belastungen für die Bundesagentur für Arbeit wie
folgt verlängert wird: Verlängerte Zahlung von 15 Monaten
ab 50 Jahren (30 Monate Vorversicherungszeiten innerhalb
der letzten fünf Jahre), 18 Monate ab 55 Jahren (36 Monate
Vorversicherungszeiten innerhalb der letzten fünf Jahre) und
24 Monate ab 58 Jahren (48 Monate Vorversicherungszeiten
innerhalb der letzten fünf Jahre). Jeder der Anspruchsberech-
tigten soll als neues Förderinstrument für ältere Arbeitneh-
mer einen Eingliederungsgutschein erhalten, der mit einem
konkreten Arbeitsangebot oder mit dem Auftrag, sich um
dessen Einlösung zu bemühen, verbunden ist.

Berlin, den 14. November 2007

Stefan Müller (Erlangen)
Berichterstatter
Drucksache 16/7151 (neu) – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

55. Lebensjahr auf 18 Monate und für Ältere ab dem 58. Le-
bensjahr auf 24 Monate zu verlängern, wenn entsprechende
Vorversicherungszeiten vorlägen. Ferner gäbe es einige
strukturelle Veränderungen, nämlich die Beteiligung der
Bundsagentur für Arbeit (BA) an den Eingliederungsleistun-
gen im SGB II. Dies sei sachgerecht, da die BA auch für die
Vermittlung und Qualifikation von Langzeitarbeitslosen
Verantwortung trage. Der Aussteuerungsbetrag habe in der

beit und Soziales geänderten Gesetzentwurfs ist Folgendes
zu bemerken:

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Die Regelung entspricht der bisherigen Nummer 1.

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