BT-Drucksache 16/7149

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/6774- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/7075, 16/7111- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7149
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/6774 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/7075, 16/7111–

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch

A. Problem

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozial-
gesetzbuch (SGB II) beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen
der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Die Höhe der Bundesbe-
teiligung für die Jahre 2005 und 2006 wurde im Ersten Gesetz zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch auf jeweils 29,1 Prozent festgelegt. Mit dem
Gesetz zur Änderung des SGB II und des Finanzausgleichsgesetzes wurde die
Bundesbeteiligung für das Jahr 2007 für 14 Länder auf die Höhe von 31,2 Pro-
zent, für Baden-Württemberg auf 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf
41,2 Prozent festgelegt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Bundesbeteili-
gung in Höhe von 31,8 Prozent. Die Beteiligung für die Jahre ab 2008 bis 2010
wird gemäß § 46 Abs. 7 und 8 SGB II mit der gesetzlich in § 46 Abs. 7 SGB II
verankerten Anpassungsformel berechnet und durch Bundesgesetz festgelegt.
B. Lösung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Beteiligung des Bundes auf durch-
schnittlich 29,2 Prozent der Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft
und Heizung für das Jahr 2008 festzulegen. Im Einzelnen soll für die Länder
Baden-Württemberg die Höhe der Bundesbeteiligung auf 32,6 Prozent, für
Rheinland-Pfalz auf 38,6 Prozent und für die übrigen 14 Länder auf 28,6 Prozent
festgesetzt werden.

Drucksache 16/7149 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Annahme der Gesetzesentwürfe auf Drucksachen 16/6774, 16/7075 und
16/7111 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

Die Festsetzung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft
und Heizung auf bundesdurchschnittliche 29,2 Prozent für das Jahr 2008 würde
gewährleisten, dass die Kommunen entsprechend § 46 Abs. 5 SGB II um jähr-
lich 2,5 Mrd. Euro entlastet würden. Für den Bund führe diese Beteiligung für
das Jahr 2008 zwar zu einer finanziellen Belastung in Höhe von 3,9 Mrd. Euro,
aber einer finanziellen Entlastung in Höhe von 0,4 Mrd. Euro gegenüber dem
Haushalt 2007 von 4,3 Mrd. Euro. Die finanziellen Auswirkungen der Folgejah-
re sind abhängig von der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Die Änderungen der Verwaltung hinsichtlich der Jahresabgrenzung der Erstat-
tungsbeträge der Bundesbeteiligung in § 46 Abs. 10 SGB II verursacht keine di-
rekten Kosten, reduziert aber die Verwaltungsaufwendungen der Länder und
Kommunen.

Der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Unternehmen entstehen
durch dieses Gesetz keine Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise, das all-
gemeine Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau können ausgeschlossen
werden.

E. Bürokratiekosten

Durch die Neufestsetzung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unter-
kunft und Heizung werden Informationspflichten der Wirtschaft, der Verwal-
tung sowie der Bürger nicht berührt.

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7149

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 16/6774, 16/7075, 16/7111 anzunehmen.

Berlin, den 14. November 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau) Katja Kipping
Vorsitzender Berichterstatterin

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen ge sich der bundesweite Trend der Reduzierung der Hilfsbe-

Der Bund beteiligt sich bei der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
zweckgebunden an den Leistungen der kommunalen Träger

dürftigkeit und insbesondere der Arbeitslosigkeit nicht in
gleicher Weise auf die Kommunen nieder. Trotz der ermuti-
genden Entwicklungen am Arbeitsmarkt blieben den Kom-
Drucksache 16/7149 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Katja Kipping

I. Verfahren

1. Überweisungen

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Drucksache 16/6774 ist in der 120. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 24. Oktober 2007 an den Ausschuss
für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an
den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend und den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der textidentische Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksache 16/7075 ist in der 125. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 14. November 2007 denselben Ausschüs-
sen zur Beratung überwiesen worden.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsauschuss hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 16/7075 sowie den gleichlauten-
den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD auf Drucksache 16/6774 in seiner 55. Sitzung am
8. November 2007 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/ CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Ge-
setzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/6774 in
seiner Sitzung am 14. November 2007 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. sowie BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auf Druck-
sache 16/6774 in seiner 45. Sitzung am 14. November 2007
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Gesetzentwurfs empfohlen. Den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung hat er einvernehmlich für erledigt erklärt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auf Drucksache
16/6774 in seiner 50. Sitzung am 14. November 2007 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzent-
wurfs empfohlen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksache 16/7075 erklärte er für erledigt.

tungen am Arbeitsmarkt um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet
werden. Gemäß § 46 Abs. 7 und 8 SGB II wird die Höhe der
Bundesbeteiligungen in den Jahren ab 2008 bis 2010 mit der
gesetzlich in § 46 Abs. 7 SGB II verankerten Anpassungs-
formel berechnet und durch Bundesgesetz festgelegt. Die
Beteiligung des Bundes für das Jahr 2008 soll auf 29,2 Pro-
zent der Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft
und Heizung festgelegt werden. Wegen der Einzelheiten
wird auf die entsprechende Drucksache verwiesen.

III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung der
Vorlage in seiner 63. Sitzung am 25. Oktober 2007 aufge-
nommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durch-
zuführen. Sie erfolgte in der 67. Sitzung am 7. November
2007.

Die Anhörungsteilnehmer haben schriftliche Stellungnah-
men abgegeben, die in der Ausschussdrucksache 16(11)802
zusammengefasst sind.

Folgende Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige
haben an der Anhörung teilgenommen:

● Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

● Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA)

● Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

● Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
(Deutscher Verein)

● Statistisches Bundesamt, DESTATIS

● Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bun-
desagentur für Arbeit (IAB)

● Bundesrechnungshof (BRH)

● Bundesagentur für Arbeit (BA)

● Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der
Hans-Böckler-Stiftung (WSI)

● Deutscher Landkreistag

● Marlis Bredehorst, Köln.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge
e. V. hielt fest, dass man das Ziel, dass man die Kommunen
entlaste und damit in die Lage versetze, den geforderten
Ausbau der Kinderbetreuung zu finanzieren, nur erreiche,
wenn die Anpassungsformel die tatsächliche Entwicklung
der Kosten abbilde. Bei einer ausschließlichen Ausrichtung
der Bundesbeteiligung an der Zahl der Bedarfsgemeinschaf-
ten sei dies nur möglich, wenn alle anderen Faktoren kon-
stant blieben. Dies sei aber aufgrund der Dynamik auf dem
Wohnungs- und Energiemarkt nicht gegeben. Zudem schla-
für Unterkunft und Heizung, um sicherzustellen, dass die
Kommunen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleis-

munen hohe finanzielle Belastungen. Das Ziel einer ange-
messenen Kostenentlastung scheine mit der Formel des § 46

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7149

Abs. 7 SGB II nicht immer in hinreichender Weise erreichbar
zu sein. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins rege an,
die Berechnungsmethode für die Bundesbeteiligung an den
Kosten zu überdenken und dabei insbesondere eine Anpas-
sung der Bundesbeteiligung an die tatsächliche Ausgaben-
entwicklung zu prüfen.

Die Sachverständige Marlies Bredehorst lehnte die geplan-
ten Änderungen aus kommunaler Sicht ab. Neben den dra-
matischen finanziellen Auswirkungen seien vor allem die
Herleitung und Begründung der geplanten Änderung nicht
nachvollziehbar. Als äußerst problematisch stelle sich dabei
dar, dass sich die Fortschreibung der Bundesbeteiligung an
der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften orientiere. Der
Faktor Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften sei nicht ge-
eignet, die Kosten der kommunalen Träger abzubilden. Eine
Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft
müsse sich deshalb ausschließlich an den tatsächlichen Be-
lastungen orientieren. Demgegenüber sei die geplante Neu-
regelung des § 46 Abs. 10 Satz 3 SGB II zwar von geringfü-
giger Bedeutung, aber in den praktischen Auswirkungen
begrüßenswert.

Der Deutsche Städtetag begrüßte das mit dem Gesetzentwurf
verfolgte Ziel, die Beteiligung des Bundes an den kommuna-
len Kosten für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2008 neu
festzusetzen, um die dauerhafte Entlastung der Kommunen
um 2,5 Mrd. Euro jährlich bundesweit sicherzustellen. Aller-
dings habe man bereits darauf hingewiesen, dass die Heran-
ziehung des Indikators „Anzahl der Bedarfsgemeinschaften“
nicht geeignet sei, die kommunale Belastung abzubilden.
Geeigneter Indikator sei einzig die jährliche Ausgabenent-
wicklung bei den Kosten für Unterkunft (KdU) und Hei-
zung. Trotz des Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften seien
zwischen Juni 2006 und Juni 2007 die Gesamtkosten für Un-
terkunft und Heizung im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Eine Absenkung der Bundeszuschüsse um 400 Mio. Euro sei
keinesfalls gerechtfertigt. Besonders begrüßt werde die
durch Nummer 2 des Gesetzentwurfs vorgesehene Anpas-
sung des § 46 Abs. 6 SGB II, mit der die bisherige Regelung
über die Periodenabgrenzung der erbrachten Leistungen neu
gefasst werde.

Der Deutsche Landkreistag unterstützte das mit dem Gesetz-
entwurf verfolgte Ziel, die Beteiligung des Bundes an den
kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung für das
Jahr 2008 neu festzusetzen, um die dauerhafte Entlastung der
Kommunen um 2,5 Mrd. Euro jährlich bundesweit sicherzu-
stellen. Allerdings könne diese Zielsetzung mit der bestehen-
den Gesetzesfassung nicht erreicht werden. Die Heran-
ziehung des Indikators „Anzahl der Bedarfsgemeinschaften“
sei nicht geeignet, die kommunale Belastung abzubilden.
Geeigneter Indikator sei einzig die jährliche Ausgabenent-
wicklung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Die
angenommene Gleichförmigkeit zwischen der Veränderung
der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II und den
tatsächlichen Belastungen der Kommunen durch die Aus-
gaben für die Leistungen der Kosten für Unterkunft und
Heizung entspreche offensichtlich nicht der tatsächlichen
Entwicklung. Besonders begrüßt werde die durch Nummer 2
des Gesetzentwurfs vorgesehene Anpassung des § 46 Abs. 6
SGB II, mit der die bisherige Regelung über die

Für das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der
Hans-Böckler-Stiftung (WSI) war die Formel zur Anpas-
sung der Lastenverteilung von Bund und Kommunen nicht
sachgemäß, da die Kosten sich nicht direkt entsprechend der
Zahl der Bedarfsgemeinschaften entwickelten. Die Kosten
der Unterkunft seien ein zunehmend wichtiger Faktor bei
den Kosten der Grundsicherung, weil der Leistungsbezug
trotz Arbeit wachse und damit der Anteil der KdU. Reduzie-
re der Bund seinen Anteil an den KdU, so sei dies ein weite-
rer Rückzug aus der Verantwortung für Langzeitarbeitslosig-
keit, der zu Lasten der Kommunen und letztlich vermutlich
zu Lasten der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gehe.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) begrüßte die Neurege-
lung des § 46 Abs. 10 Satz 3 SGB II. Die bisherige perioden-
gerechte Abgrenzung der KdU-Bundesbeteiligung nach
Leistungsanspruchszeiträumen könnte durch die Finanzaus-
wertungssysteme der BA IT-technisch nicht unterstützt wer-
den. Eine entsprechende Ermittlung der Leistungen, die
noch dem vorhergehenden Kalenderjahr zuzuordnen sei, sei
nur unter einem unverhältnismäßig hohen und nicht vertret-
baren Verwaltungsaufwand möglich gewesen.

IV. Beratung und Abstimmungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksachen 16/6774 und 16/7075 in seiner 69. Sit-
zung am 14. November 2007 abschließend beraten.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde dem Bundestag die
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 16/6774 und
16/7075 empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass dem Gesetzent-
wurf zugestimmt werde. Es gebe die im Einvernehmen mit
den Ländern geschaffene gesetzliche Regelung, wonach die
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften die Geschäftsgrundlage
bilde. Eine weitere Regelung sei diejenige, dass die Kommu-
nen um 2,5 Mrd. Euro entlastet werden sollten. Die Entlas-
tung sei aufgrund der Festsetzung der Beteiligung des Bun-
des an den Leistungen für Unterkunft und Heizung auf
bundesdurchschnittlich 29,2 Prozent für das Jahr 2008 ge-
währleistet. Es sei nun Aufgabe des Bundes, die gesetzlich
vorgegebene Anpassungsformel anzuwenden und damit die
Vereinbarung mit den Ländern entsprechend umzusetzen.

Die Fraktion der SPD machte deutlich, dass der Gesetzent-
wurf unterstützt werde. Insbesondere hätten die Länder der
aktuell gültigen Anpassungsformel zur Bestimmung der
Höhe der Bundesbeteiligung im letzten Jahr mit 16:0 zuge-
stimmt. Die seinerzeit verankerte Anpassungsformel werde
jetzt umgesetzt. Auch hätte die Anhörung diesbezüglich kei-
ne neuen Erkenntnisse gebracht. Mit dem jetzigen Anpas-
sungsmechanismus würden die zähen und langwierigen
Debatten aus den vergangenen Jahren um die „wahre“ Kos-
tenhöhe vermieden und so mehr Verlässlichkeit geschaf-
fen.Wäre es beim alten System der Sozialhilfe geblieben,
hätten sich die Wohnungskosten und die Steigerung der
Energiekosten voll bei den Kommunen ausgewirkt. Der
Bund trage bereits heute einen erheblichen Anteil der Kosten
Periodenabgrenzung der erbrachten Leistungen neu gefasst
werde.

der Unterkunft. Dieser Anteil liegt aktuell bei über 30 Pro-
zent. Es ginge vor allem auch um die gemeinsame Anstren-

Berlin, den 14. November 2007

Katja Kipping
Berichterstatterin
Drucksache 16/7149 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gung, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften weiter durch
Qualifizierung und Vermittlung in Arbeit zu reduzieren und
den Menschen die Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft zu
ermöglichen.

Die Fraktion der FDP kritisierte den Gesetzentwurf
entschieden. Das Ziel einer Entlastung der Kommunen um
2,5 Mrd. Euro müsse erreicht werden. Die Anpassungsfor-
mel sollte sich daher an den tatsächlichen Aufwendungen
der Kommunen für Leistungen für Unterkunft und Heizung
orientieren.

Die Fraktion DIE LINKE. teilte mit, dass auch von Seiten
der Bundesregierung die Zahlen der kommunalen Spitzen-
verbände bestätigt seien worden. Obwohl die Gesamtzahl
der Bedarfsgemeinschaften gesunken sei, sei es insgesamt zu
einem Anstieg der tatsächlichen Kosten der Unterkunft um
8 Prozent gekommen. Dies bestätige, dass die Anpassungs-
formel nicht sachgerecht sei und sich eher an den tatsäch-
lichen Kosten orientieren sollte. Darüber hinaus würden
Tendenzen zu einer Kommunalisierung der Kosten von Er-
werbslosigkeit gesehen. Daraus folge das weitere Problem,
dass der Einsparungsdruck von den Kommunen an die Leis-
tungsberechtigten weitergereicht würde. Als Folge würde es
innerhalb der Kommunen zu einer weiteren Absenkung der
Angemessenheit der Wohngröße bzw. Wohnkosten der Un-
terkunft kommen. Dadurch würde wiederum der Druck zur
Ghettoisierung in den Kommunen zunehmen. Daher sei der
Gesetzentwurf abzulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
die Argumentation zum Gesetzentwurf zwar plausibel sei:
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sei gesunken, der Bun-
desrat habe in seiner Stellungnahme eingeräumt, dass die
Kosten der Unterkunft im zweiten Halbjahr 2007 faktisch
gesunken seien. Allerdings hätten sich die tatsächlichen
Kosten einiger Kommunen verändert. Die Bedenken der
Kommunen seien zumindest zu prüfen; mittelfristig müsse
nach anderen Lösungen gesucht werden. So könne beispiels-
weise die Zahl der Personen in einer Bedarfsgemeinschaft
als ein zusätzlicher Faktor herangezogen werden, um eine
andere Gewichtung vornehmen zu können, so dass nicht nur
die abgesunkene Zahl der Bedarfsgemeinschaften für die
Berechnung als Grundlage herangezogen werde, sondern
auch die Größe. Der Effekt, der dadurch entstanden sei, dass
die unter 25-Jährigen keine eigenen Bedarfsgemeinschaften
mehr bilden, könne dadurch zusätzlich ausgeglichen werden.
Insoweit werde Veränderungsbedarf in der Berechnungsfor-
mel gesehen. Auch würde durch das Gesetz die Sonderregel
für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
verlängert, für die es bereits im letzten Jahr keinerlei Be-
gründung gegeben habe und bei der es sich um einen sach-
fremden „Deal“ handele. Daher könne dem Gesetzentwurf in
dieser Fassung nicht zugestimmt werden. Auch sollten die
Länder die Einsparungen, die sie beim Wohngeld erfahren,
tatsächlich an die Kommunen weitergeben, da dies offen-
sichtlich nicht geschehe, um sie mehr in die Finanzierungs-
verantwortung einzubeziehen.

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