BT-Drucksache 16/6975

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6310- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Vom 7. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6975
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6310 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

A. Problem

Gemäß § 6 des Regionalisierungsgesetzes ist im Jahr 2007 mit Wirkung ab 2008
die Höhe der Regionalisierungsmittel neu festzusetzen und zu bestimmen, aus
welchen Steuereinnahmen der Bund den Ländern die Regionalisierungsmittel
leistet.

B. Lösung

Die Länder erhalten im Jahr 2008 Regionalisierungsmittel in Höhe von 6 675 Mio.
Euro aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes. Ab dem Jahr 2009 steigt
dieser Betrag jährlich um 1,5 v. H. Für das Jahr 2014 wird eine erneute Überprü-
fung der Höhe der Mittel mit Wirkung ab dem Jahr 2015 vorgesehen. Die Länder
stellen dem Bund jährlich die Verwendung der Mittel jeweils nach gemeinsam
vereinbarten Kriterien transparent dar.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs mit Änderungen.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/6975 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6310 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 7. November 2007

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Patrick Döring
Berichterstatter

sobald der Wettbewerb auch um die lukrativsten Strecken
IV. Beratungsverlauf im Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

stattfindet. In dieser Vergabepraxis ist somit ein Subven-
tionstatbestand zugunsten der Deutschen Bahn gegeben, den
es zu beseitigen gilt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6975

Bericht des Abgeordneten Patrick Döring

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/6310 in seiner 118. Sitzung am 11. Oktober 2007
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur federführenden Beratung sowie an den Finanz-
ausschuss, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz und den Haushaltsausschuss zur Mit-
beratung überwiesen. An den Haushaltsausschuss wurde der
Gesetzentwurf zusätzlich nach § 96 der Geschäftsordnung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf soll vor allem der Regelung des § 6
des Regionalisierungsgesetzes entsprochen werden, nach der
im Jahr 2007 mit Wirkung ab 2008 die Höhe der Regionali-
sierungsmittel neu festzusetzen ist und zu bestimmen ist, aus
welchen Steuereinnahmen der Bund den Ländern die Regio-
nalisierungsmittel leistet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass
die Länder im Jahr 2008 Regionalisierungsmittel in Höhe
von 6 675 Mio. Euro aus dem Mineralölsteueraufkommen
des Bundes erhalten. Ab dem Jahr 2009 soll dieser Betrag
jährlich um 1,5 v. H. steigen. Für das Jahr 2014 soll eine er-
neute Überprüfung der Höhe der Mittel mit Wirkung ab dem
Jahr 2015 vorgesehen werden. Die Länder sollen dem Bund
jährlich die Verwendung der Mittel jeweils nach gemeinsam
vereinbarten Kriterien transparent darstellen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/6310 in seiner 75. Sitzung am 7. November 2007
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/6310 in seiner 58. Sitzung am 7. November 2007 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/6310 in seiner 54. Sitzung am 7. November 2007
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Annahme.

Zu dieser Sitzung hat die Fraktion der FDP folgenden
Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 16(15)1064) ein-
gebracht:

Ziff. 3, § 6 „Verwendung“ wird wie folgt ergänzt:

(3) Die Bestellung von Leistungen im Schienenpersonen-
nahverkehr muss im Wege einer förmlichen, öffentlichen
Ausschreibung erfolgen.

Begründung:

Seit 1996 stellt der Bund den Ländern über das Regionalisie-
rungsgesetz Mittel zur Bestellung von Nahverkehrsleistun-
gen zur Verfügung. Die Regionalisierungsmittel stammen
aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes. Es handelt
sich um eine direkte Transferleistung des Straßenverkehrs in
den Schienenpersonennahverkehr. Im Rahmen der gesetzli-
chen Vorgaben entscheiden die Länder, wie sie die Regiona-
lisierungsmittel verwenden. Dabei sollen die Mittel nach § 8
Abs. 1 der Finanzierung des bedarfsgerechten Grundange-
botes im SPNV dienen.

Die Zahlung von Bestellerentgelten für bestellte Schienen-
verkehrsleistungen stellt grundsätzlich keinen Subventions-
tatbestand dar und wird nicht infrage gestellt. Problematisch
ist jedoch, dass bisher eine wettbewerbliche Vergabe der
Leistungen erst in Ansätzen besteht. Die Deutsche Bahn AG
hält einen Marktanteil über 85 Prozent der bundesweit be-
stellten Zugkilometer. Noch in den letzten Jahren haben Bun-
desländer langfristige Verträge über die Erbringung
von Nahverkehrsleistungen direkt mit der DB Regio AG
abgeschlossen, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.
Direktverträge wurden auf der Grundlage exklusiver und
geheimer Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG
geschlossen. Der Vertragsabschluss mit dem Land Branden-
burg im August 2002 ist in die politischen Schlagzeilen gera-
ten. Die Auftragssumme beträgt rund 2,5 Mrd. Euro für den
Zeitraum 2002 bis 2012. Die Deutsche Bahn AG erhielt den
Auftrag, ohne dass es anderen Leistungsanbietern ermög-
licht worden wäre, ihr Interesse an den Leistungen bekannt
zu geben.

Die wenigen bisher durchgeführten wettbewerblichen Ver-
gaben zeigen, dass bei einer konsequenten Ausschreibung
aller SPNV-Leistungen über eine Mrd. Euro pro Jahr einge-
spart werden könnte. Umgekehrt führt die bisherige Praxis
der Direktvergabe dazu, dass die DB AG unverändert die at-
traktivsten Strecken im SPNV bedient und damit weit über-
proportionale Gewinne erwirtschaftet. Die zugrunde liegen-
den Verträge sind bisher nicht veröffentlicht worden, obwohl
es sich um die Verwendung von Steuergeldern an ein bundes-
eigenes Unternehmen handelt. Es ist offensichtlich, dass die
DB Regio AG dank hoher Einheitspreise bei vielen der direkt
vergebenen Aufträge Überrenditen einfährt, die sie zukünftig
zu Kampfpreisen gegen Wettbewerber einsetzen kann,
hat den Gesetzentwurf in seiner 48. Sitzung am 7. Novem-
ber 2007 beraten.

Von der durch fehlenden Wettbewerb und mangelnde Trans-
parenz gekennzeichneten Situation ist in erster Linie der

Drucksache 16/6975 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

deutsche Steuerzahler nachteilig betroffen. Aus diesem
Grunde kann sich der Deutsche Bundestag nicht mit dem
Hinweis zufrieden geben, es handele sich um zwischen den
betreffenden Landesregierungen und der Deutschen Bahn AG
ausgehandelte Verträge. Die Deutsche Bahn AG ist ein bun-
deseigenes Unternehmen, für deren Geschäftspolitik die
Bundesregierung die Verantwortung trägt. Es geht um die
Frage, ob die Deutsche Bahn AG infolge der Direktvergaben
Überrenditen erzielt, die letztlich zu Lasten des Steuerzahlers
gehen.

Die Fraktion DIE LINKE. hat folgenden Änderungsantrag
(Ausschussdrucksache 16(15)1067) eingebracht:

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wolle
beschließen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen:

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Bundestags-Drucksache 16/6310 mit
den folgenden Maßgaben anzunehmen:

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:

a) In Paragraf 5 wird nach Absatz 2 der folgende neue
Absatz eingefügt:

„(3) Der Betrag steigt in einem Kalenderjahr nur dann
um 1,5 vom Hundert, wenn die Verkehrsleistung, die im
Schienenpersonennahverkehr der Eisenbahnen im zwei-
ten zurückliegenden Kalenderjahr bundesweit erbracht
wurde, diejenige im dritten zurückliegenden Kalender-
jahr übertrifft oder dieser – auf volle Millionen Perso-
nenkilometer gerundet – gleich ist.“

b) In Paragraf 5 werden die bisherigen Absätze 3 bis 5 die
Absätze 4 bis 6.

c) In Paragraf 5 wird im neuen Absatz 4 nach dem Wort
„Absätzen“ die Angabe „1 und 2“ durch die Angabe „1,
2 und 3“ ersetzt.

d) In Paragraf 5 wird im neuen Absatz 5 nach der Angabe
„Absatz 3“ die Angabe „und Absatz 4“ eingefügt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgenden
Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 16(15)1062) einge-
bracht:

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung des
Deutschen Bundestages wolle beschließen, dem Deutschen
Bundestag folgenden Beschluss zu empfehlen:

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen, den Gesetzent-
wurf der Bundesregierung – Drucksache 16/6310 – mit fol-
genden Maßgaben und im Übrigen unverändert anzuneh-
men:

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

1) Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:

a) In § 5 werden nach Absatz 3 folgende neue Absätze
eingefügt

„(4) Ab dem Jahr 2009 werden nur noch 50 vom
Hundert des Betrags nach § 5 entsprechend dem
Maßstab des Absatzes 3 verteilt. Die verbleibenden

der Effizienz ist maßgeblich die Höhe des Mittel-
einsatzes im Vergleich zu insbesondere

1. den betriebenen Streckenkilometern,

2. den erbrachten Zugkilometern,

3. den erbrachten Personenkilometern und

4. der erreichten Reduzierung des Energieverbrauchs
sowie der Lärm- und Schadstoffemissionen. Bei der
Effizienzmessung sind die Bevölkerungsdichte und
Siedlungsstruktur der Bundesländer zu berück-
sichtigen.

(5) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung hat durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung des Bundesrates festzulegen

1. die Daten, die für die Effizienzermittlung im Sinne
des Absatzes 4 erheblich sind,

2. die Gewichtung der in Absatz 4 genannten Effi-
zienzindikatoren und

3. das Maß der Berücksichtigung der Bevölkerungs-
dichte und Siedlungsstruktur der jeweiligen Bun-
desländer.

(6) Die genaue Verteilung der Mittel auf die Länder
nach den Maßstäben des Absatzes 4 und auf Grund-
lage der nach Absatz 5 erlassenen Verordnung setzt
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung durch Rechtsverordnung mit Zustim-
mung des Bundesrates jährlich fest. Bei der Festset-
zung ist zusätzlich zu berücksichtigen, ob ein Land die
Mittel entgegen der Vorgaben des § 6 Abs. 1 verwandt
hat. Ist dies der Fall, so kann in der Verordnung der
dem Land insgesamt zustehende Betrag um bis zu fünf
vom Hundert gekürzt werden. In diesem Falle ist der
gekürzte Betrag entsprechend der Maßstäbe des Ab-
satzes 3 auf die anderen Länder zu verteilen.“

b) In § 5 wird der bisherige Absatz 4 Absatz 7 und wie
folgt gefasst:

„(7) Von den nach Absatz 1 und 2 in Verbindung mit
Absatz 3 bis 6 festgelegten Jahresbeträgen wird je ein
Zwölftel zum 15. eines jeden Monats überwiesen“

c) In Nummer 1 wird der bisherige Absatz 5 Absatz 8.

2) Nummer 3 ist wie folgt zu ändern:

a) In § 6 wird Absatz 1 wie folgt gefasst:

„(1) Mit dem Betrag nach § 5 ist insbesondere der
Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Mit
mindestens 75 vom Hundert des Betrages haben die
Länder den Schienenpersonennahverkehr sicherzu-
stellen. Darüber hinaus können die Länder auch den
übrigen öffentlichen Personennahverkehr fördern.
Ausgleichsleistungen nach § 45 Personenbeförde-
rungsgesetz, § 6a Allgemeines Eisenbahngesetz und
§ 145 Neuntes Buch Sozialgesetzgebung dürfen mit
dem Betrag nach § 5 nicht finanziert werden.“

b) In § 6 wird Absatz 2 wie folgt gefasst:

„(2) Die Länder stellen dem Bund nach Veraus-
gabung der Mittel jährlich die Verwendung der Mittel
Mittel werden nach der Effizienz des bisherigen Mit-
teleinsatzes auf die Länder verteilt. Für die Messung

transparent dar. Die Darstellung enthält Angaben
über Zuschüsse für Bestellungen von Zugleistungen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6975

im SPNV, Zuschüsse für Bestellungen von Verkehrs-
leistungen im ÖPNV außerhalb des SPNV, sonstige
Zuwendungen an Aufgabenträger und Verkehrsbünde
im SPNV/ÖPNV, Zuschüsse für Investitionen in Fahr-
zeuge des SPNV, Zuschüsse für Investitionen in Fahr-
zeuge des ÖPNV außerhalb des SPNV, Zuschüsse für
Investitionen in bauliche Anlagen des ÖPNV und des
SPNV und Zuschüsse für sonstige Projekte. Die Bun-
desregierung erstellt aus den Berichten der Länder ei-
nen Gesamtbericht, der dem Deutschen Bundestag
zugeleitet wird.

Begründung:

Zu Nr. 1 (§ 5)

Die neuen Absätze 4 und 5 werden in Zukunft zu einer we-
sentlich effizienteren Mittelverwendung führen. Denn – ab-
weichend von Absatz 3 – werden die Mittel künftig zur Hälfte
leistungsbezogen an die Länder verteilt. Absatz 4 gibt dabei
die grundsätzlichen Maßstäbe vor. Dabei ist zu Beginn
selbstverständlich auch die unterschiedliche Struktur der
Bundesländer zu berücksichtigen, damit es nicht etwa zu
einer Benachteiligung der Flächenstaaten kommt (Absatz 4
Satz 2). Einzelheiten sind durch Verordnung festzulegen (Ab-
satz 5). Der neue Absatz 6 legt fest, dass die genaue Vertei-
lung aufgrund der bestimmten Kriterien durch Verordnung
mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen ist. Die Bestim-
mung sieht dabei auch vor, dass eine zweckwidrige Mittel-
verwendung künftig sanktioniert werden kann.

Zu Nr. 2 (§ 6)

Die in § 6 (1) RegG getroffene Regelung, die mit der Rege-
lung des bisherigen § 7 RegG identisch ist, ist unzureichend.
Sie stellte schon bisher nicht sicher, dass die Mittel stark
überwiegend für den Schienenpersonennahverkehr verwen-
det wurden. Dies war aber das eigentliche Ziel der Regelung
des Artikels 106a GG. Damit die Mittel von den Ländern
nicht auch für Ausgaben verwendet werden, die ihnen auch
schon vor und unabhängig von dem durch Artikel 106a GG
behandelten Problemkreis oblagen, dürfen Ausgleichsleis-
tungen für die Beförderung von Auszubildenden und Schwer-
behinderten nicht aus Regionalisierungsmitteln bezahlt
werden.

Nach dem bisherigen § 7 RegG war für den Bund nicht über-
prüfbar, ob die Mittel zweckentsprechend verwendet wurden.
Die im Gesetzentwurf in § 6 (2) RegG getroffene Regelung ist
aber unzureichend, weil sie nicht näher beschreibt, was ein-
heitliche Kriterien sind. Damit ist nicht sichergestellt, dass
die jährliche Mittelverwendung transparent dargestellt wer-
den kann. Der durch die Bundesregierung zu erstellende
Gesamtbericht informiert den Bundestag.

Die Fraktion der CDU/CSU wies daraufhin, dass der Ge-
setzentwurf auf einem Kompromiss beruhe, welcher im Zu-
ge der Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr zustande
gekommen sei. Einzelne Bundesländer seien bestrebt, die
Laufzeit der Regelung unter Hinweis auf den Aspekt der Pla-
nungssicherheit zu verlängern. Eine solche Planungssicher-
heit könne aber nicht erreicht werden, da das Gesetz ohnehin
angepasst werden müsse, wenn eine Verschlechterung der
Haushaltslage dies gebiete. In Bezug auf die Änderungsan-
träge der Oppositionsfraktionen wies sie darauf hin, dass das

sei aber nicht zu erwarten, da die Länder eine zusätzliche
Bindung bei der Verwendung der Mittel ablehnten. Der Ge-
setzentwurf stelle hier einen guten Kompromiss dar.

Die Fraktion der SPD bemerkte, dass mit dem vorliegen-
den Gesetzentwurf deutlich werde, dass der Bund zu seiner
Verantwortung stehe. Dies widerlege Befürchtungen einzel-
ner Länder, welche im Rahmen der Diskussion über die Teil-
privatisierung der Bahn geäußert worden seien. Es bestehe
Einigkeit, dass die Regionalisierungsmittel sehr sinnvoll sei-
en und dass sie auf einem hohen Niveau fortgeführt werden
sollten. Sie wies daraufhin, dass Kürzungen der Regionali-
sierungsmittel in der Vergangenheit durch Mehreinnahmen
der Länder kompensiert worden seien. Die für den Regional-
verkehr verantwortlichen Länder müssten auch solche Mehr-
einnahmen einsetzen, wenn sie in diesem Bereich mehr ma-
chen wollten, als es die vom Bund zur Verfügung gestellten
Mittel erlaubten. Es gebe positive Beispiele, in denen Länder
dies auch so gehandhabt hätten. Eine noch transparentere
Verwendung der Mittel als im Gesetzentwurf vorgesehen sei
wünschenswert, werde aber am Widerstand der Länder
scheitern.

Die Fraktion der FDP betonte, mit der im Gesetzentwurf
für § 6 des Regionalisierungsgesetzes vorgesehenen Rege-
lung über eine transparente Darstellung der Mittelverwen-
dung werde eine vielfach geäußerte Kritik an der bisherigen
Situation aufgegriffen, dass bislang die Verwendung der
Mittel nicht transparent sei. Sie forderte dazu auf, ihren
Änderungsvorschlag anzunehmen, nach der die förmliche
öffentliche Ausschreibung von Leistungen im Schienenper-
sonennahverkehr im Regionalisierungsgesetz verbindlich
festgeschrieben werden solle. Durch die Annahme ihres Än-
derungsantrages werde der Gesetzentwurf verbessert. Sie
werde dem Gesetzentwurf aber unabhängig davon zustim-
men.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass mit dem Gesetz
die drastische Verringerung der Regionalisierungsmittel
durch das Haushaltsbegleitgesetz im Jahr 2006 teilweise
wieder rückgängig gemacht werde. Der Gesetzentwurf gehe
aber diesbezüglich noch nicht weit genug. Die Senkung der
Kürzung um 500 Mio. Euro bis 2011 dauere zu lange. Ohne
Annahme ihres Änderungsantrages könne sie dem Gesetz
daher nicht zustimmen. Eine Teilprivatisierung der Deutsche
Bahn AG, die immer noch nicht aufgegeben worden sei,
würde zusätzliche Regionalisierungsmittel erfordern, wenn
man das Ziel ernst nehme, mehr Verkehr auf die Schiene zu
verlagern und das Angebot in der Fläche zu verbessern.
Dann seien die vorgesehenen Mittel erst recht unzureichend.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest,
auch sie sehe es positiv, dass die Kürzungen der Regionali-
sierungsmittel nun nicht mehr so stark ausfallen sollten, wie
dies ursprünglich vorgesehen gewesen sei. Ohne Annahme
ihres Änderungsantrages werde sie den Gesetzentwurf aber
ablehnen. Es sei kein ausreichendes Argument, den Ände-
rungsanträgen entgegenzuhalten, dass sie im Bundesrat vo-
raussichtlich nicht akzeptiert würden. Man müsse zumindest
versuchen, diese Änderungen auch im Bundesrat durchzu-
setzen. Sie fordere eine Einführung von Effizienzkriterien.
Zudem fordere sie auch eine transparentere Verwendung der
Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Eine Zu-
stimmung des Bundesrates zu diesen Änderungswünschen

Mittel. Wenn sichergestellt sei, dass die Regionalisierungs-
mittel in einer allgemein akzeptierten Weise verwendet wür-

Drucksache 16/6975 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

den, könnten die Länder damit auch Kürzungsforderungen
entgegentreten.

Den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Ausschuss-
drucksache 16(15)1064 lehnte der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.

Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf Aus-
schussdrucksache 16(15)1067 lehnte der Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.

Den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(15)1062 lehnte der
Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP ab.

Zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6310 empfahl der
Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. Annahme.

Berlin, den 7. November 2007

Patrick Döring
Berichterstatter

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