BT-Drucksache 16/6972

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6566- Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz) 2. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/6384- Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz) 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/5422- Ausstieg aus der Steinkohle zügig und zukunftsgerichtet gestalten - RAG-Börsengang an marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausrichten 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE. -16/6392- Ruhrkohle AG in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführen - Börsengang verhindern

Vom 7. November 2007


icks,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6972
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6566 –

Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten
Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018
(Steinkohlefinanzierungsgesetz)

2. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/6384 –

Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten
Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018
(Steinkohlefinanzierungsgesetz)

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jens Ackermann, Dr. Karl Add
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/5422 –

Ausstieg aus der Steinkohle zügig und zukunftsgerichtet gestalten –
RAG-Börsengang an marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausrichten

4. zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll,
Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 16/6392 –

Ruhrkohle AG in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführen –
Börsengang verhindern

Drucksache 16/6972 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A. Problem

Ermöglichen eines sozialverträglichen Auslaufens des subventionierten deut-
schen Steinkohlenbergbaus.

B. Lösung

Zu den Nummern 1 (Drucksache 16/6566) und 2 (Drucksache 16/6384)

Annahme der zusammengeführten Gesetzentwürfe auf Drucksachen
16/6566 und 16/6384 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und DIE LINKE.

Zu Nummer 3 (Drucksache 16/5422)

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5422 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Nummer 4 (Drucksache 16/6392)

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/6392 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

Zu den Nummern 1 und 2

Die Beihilfebeträge basieren auf den plausibilisierten Rechnungen der RAG AG
für die Auslaufvariante 2018 sowie auf den Ergebnissen des vom Bundesminis-
teriums für Wirtschaft und Technologie bei KPMG in Auftrag gegebenen Gut-
achtens Stillsetzungskosten/Alt- und Ewigkeitslasten. Aus dem Bundeshaushalt
sind in den kommenden Jahren Beiträge für die Steinkohlefinanzierung in fol-
gendem Umfang zu finanzieren:

2010 bis zu 1 699 000 000 Euro,
2011 bis zu 1 550 000 000 Euro,
2012 bis zu 1 512 000 000 Euro,
2013 bis zu 1 363 000 000 Euro,
2014 bis zu 1 371 800 000 Euro,
2015 bis zu 1 284 800 000 Euro,
2016 bis zu 1 332 000 000 Euro,
2017 bis zu 1 053 600 000 Euro,
2018 bis zu 1 020 300 000 Euro,
2019 bis zu 939 500 000 Euro,
2019 bis 2029 1 658 400 000 Euro,
2020 bis 2022 794 400 000 Euro.

Da die Steinkohlebeihilfen erst im Januar des Folgejahres ausgezahlt werden,
entstehen die entsprechenden Belastungen für den Bundeshaushalt – wie oben
berücksichtigt – mit einem Jahr Verzögerung. Die Finanzplafonds, die in den

Jahren 2010 bis 2019 ausgezahlt werden, decken sowohl die Absatzhilfen als
auch die Hilfen für Stilllegungsaufwendungen. Stilllegungsaufwendungen, die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6972

auf die letzte Bergwerkschließung im Jahr 2018 zurückgehen, werden über die
Zahlungen in den Jahren 2020 bis 2022 finanziert. Verpflichtungen der RAG
AG, die nach der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter
bestehen und nicht von der RAG-Stiftung getragen werden, werden durch den
ab 2019 auszuzahlenden Plafond gedeckt.

Die nach Beendigung der subventionierten Steinkohlenförderung weiter beste-
henden Verpflichtungen der RAG AG, die Ewigkeitscharakter haben, werden
nicht über Beihilfen finanziert. Diese Lasten umfassen die Grubenwasserhal-
tung, die Dauerbergschäden und die Grundwasserreinigung. Sie werden von der
RAG-Stiftung im Rahmen des Erblastenvertrages zwischen der Stiftung und den
Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland aus dem Stiftungsvermögen finan-
ziert. Das hierfür notwendige Finanzvolumen beträgt – bezogen auf das Jahr
2018 – bis zu 6 873 Mio. Euro. Zur Absicherung des Auslaufprozesses gewähr-
leisten die beiden Revierländer im Erblastenvertrag die Finanzierung der Ewig-
keitslasten für den Fall, dass das Stiftungsvermögen nicht ausreichen sollte.
Gemäß der kohlepolitischen Grundsatzverständigung vom 7. Februar 2007 be-
teiligt sich der Bund mit einem Drittel, falls die Revierländer aus der Gewähr-
leistung in Anspruch genommen werden.

Zur sozialverträglichen Anpassung des Steinkohlenbergbaus bis 2018 wird das
Anpassungsgeld für die Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus fortgesetzt. Be-
schäftigten, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und aus Anlass einer
Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme bis zum 31. Dezember 2022
ihren Arbeitsplatz verlieren, kann vom Tag nach der Entlassung für längstens
fünf Jahre Anpassungsgeld gewährt werden. Für die anteilige Finanzierung
durch den Bund sind aus dem Bundeshaushalt in den Jahren 2009 bis 2027 ins-
gesamt bis zu rund 1,4 Mrd. Euro bereitzustellen. Davon entfallen auf

2009 bis zu 109 772 000 Euro,
2010 bis zu 107 185 000 Euro,
2011 bis zu 105 913 000 Euro.

Der beim Bund für die Absatz- und Stilllegungshilfen sowie für das Anpas-
sungsgeld bis 2011 anfallende Finanzbedarf ist im geltenden Finanzplan berück-
sichtigt.

Der Vollzugsaufwand beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird sich in den
nächsten Jahren gegenüber der bisherigen Praxis von Zahlung und Abrechnung
von Steinkohlebeihilfen und Anpassungsgeld kaum verrändern.

Zu den Nummern 3 und 4

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Sonstige Kosten

Zu den Nummern 1 und 2

Über die Bürokratiekosten hinaus entstehen keine Kostenbelastungen für die
Wirtschaft. Auswirkungen auf das Preisniveau wird es nicht geben, da das Ge-
setz dafür sorgen wird, dass Kraftwerke und Stahlindustrie wie bisher die ein-
heimische Steinkohle zu Preisen beziehen können, die den Einfuhrpreisen für
Einfuhr aus Drittländern entsprechen. Die Steinkohlebeihilfen sind damit kos-
tenneutral für die Verbraucher subventionierter einheimischer Steinkohle und
preisneutral für die Bezieher von Produkten (Strom, Stahl), die auf Basis einhei-
mischer Steinkohle erzeugt werden.
Die Bergbauunternehmen, die Betreiber von Kraftwerken und von Anlagen zur
Stahlerzeugung im Hochofenprozess sowie die Lieferanten von Steinkohle, die

Drucksache 16/6972 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

für den Einsatz in Kraftwerken und zur Stahlerzeugung im Hochofenprozess be-
stimmt ist, haben dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Informa-
tionen zur Verfügung gestellt, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Bei-
hilfevoraussetzungen zu überprüfen und die Beihilfen zu berechnen. An den
Informationspflichten für die Unternehmen ändert sich gegenüber der bisheri-
gen Praxis, die auf dem Steinkohlebeihilfengesetz vom 17. Dezember 1997
basiert, nichts. Die Informationspflichten bestehen fort, so dass auch die Büro-
kratiekosten unverändert bleiben.

Zu den Nummern 3 und 4

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6972

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 16/6566 und 16/6384 zusammenzu-
führen und unverändert anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/5422 abzulehnen und

c) den Antrag auf Drucksache 16/6392 abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2007

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn Kerstin Andreae
Vorsitzende Berichterstatterin

Mio. Euro auf den Bund, 3 915 Mio. Euro auf Nordrhein- mittels gezielter Ansiedlungsstrategien für Maschinen- und

Westfalen sowie 965 Mio. Euro auf die RAG AG entfallen.
Die Ewigkeitslasten sollen nicht über Beihilfen finanziert
werden. Sie sollen von der RAG-Stiftung im Rahmen des

Anlagenbau im Bereich der erneuerbaren Energien zu er-
halten.
Drucksache 16/6972 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Kerstin Andreae

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/6566 wurde in der 118. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 11. Oktober 2007 an den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie zur federführenden Beratung sowie den
Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Haushaltsaus-
schuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen. Der Haushaltsausschuss
wurde darüber hinaus gemäß § 96 GO-BT beteiligt.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Drucksache 16/6384 wurde in der 116. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 21. September 2007 an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie zur federführenden
Beratung sowie den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss,
den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und
Soziales, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit und den Ausschuss für Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. Der Haus-
haltsausschuss wurde darüber hinaus gemäß § 96 GO-BT be-
teiligt.

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/5422
wurde in der 116. Sitzung des Deutschen Bundestages am
21. September 2007 an den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie zur federführenden Beratung sowie den Haus-
haltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/6392 wurde in der 116. Sitzung des Deutschen Bundesta-
ges am 21. September 2007 an den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie zur federführenden Beratung sowie den
Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu den Nummern 1 (Drucksache 16/6566) und 2 (Druck-
sache 16/6384)

Das Gesetz dient der Umsetzung der „Eckpunkte einer
kohlepolitischen Verständigung“ zwischen Bund, Nord-
rhein-Westfalen und dem Saarland vom 7. Februar 2007. Der
subventionierte deutsche Steinkohlenbergbau soll sozialver-
träglich zum Jahr 2018 auslaufen. Bis dahin soll sich der
Bund wie in bisheriger Weise an der Finanzierung des Stein-
kohlenbergbaus beteiligen. Das gesamte ab 2009 für den
Auslaufprozess benötigte Beihilfevolumen einschließlich
der zu erwartenden Zahlungen für das Anpassungsgeld für
ältere Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus soll sich auf
bis zu 21 597 Mio. Euro belaufen. Hiervon sollen 15 579

gen finanziert werden. Auf das Jahr 2018 bezogen soll das
hierfür benötigte Finanzvolumen 6.873 Mio. Euro betragen.
Nach Berechnungen der RAG AG soll das Stiftungsvermö-
gen zur Finanzierung dieses Volumens ausreichen. Zur Ab-
sicherung des Auslaufprozesses gewährleisten Nordrhein-
Westfalen und das Saarland die Finanzierung der Ewigkeits-
lasten für den Fall, dass das Stiftungsvermögen nicht aus-
reicht. Der Bund hat sich für den Fall der Inanspruchnahme
in der kohlepolitischen Grundsatzvereinbarung vom 7. Feb-
ruar 2007 verpflichtet, sich mit einem Drittel an den Kosten
zu beteiligen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksachen 16/6566
und 16/6384 verwiesen.

Zu Nummer 3 (Drucksache 16/5422)

Der subventionierte deutsche Steinkohlenbergbau soll nach
dem Willen der antragsstellenden Fraktion der FDP bereits
im Jahr 2012 auslaufen. Hierdurch würden 12 Mrd. Euro
eingespart. Die Subventionsleistungen sollen nicht in das
Beenden von Beschäftigung gesteckt werden, sondern in
Strukturwandel und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Der
Staat soll nicht durch das Anpassungsgeld immense Anreize
zur Frühverrentung setzen, da dies in Zeiten des Fachkräfte-
mangels nicht zu verantworten sei. Die angedachte Sperrmi-
norität der RAG-Stiftung an dem neu entstehenden Börsen-
unternehmen soll aufgegeben werden, da sonst die Gefahr
industriepolitischer Interventionen droht. Sollte das neu
geschaffene Unternehmen Sparten verkaufen, soll gesichert
werden, dass der Steuerzahler an den Erlösen partizipiert.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 16/5422
verwiesen.

Zu Nummer 4 (Drucksache 16/6392)

Die Fraktion DIE LINKE. weist in ihrem Antrag darauf hin,
dass 95 Prozent der Kosten für die Beendigung des Stein-
kohlenbergbaus von den Steuerzahlerinnen und Steuerzah-
lern aufzubringen sein würden, daraus ergebe sich, dass das
Steinkohlefinanzierungsgesetz nicht im öffentlichen Inte-
resse sei. Aus diesem Grund soll das Steinkohlefinanzie-
rungsgesetz zurückgezogen werden. Die Gestaltungsmög-
lichkeiten der öffentlichen Hand wären in dem angedachten
Kuratorium der RAG-Stiftung nicht ausreichend. Es sei zu
bezweifeln, dass die Mittel aus dem Börsengang zur
Deckung der Ewigkeitslasten ausreichten. Die RAG soll in
eine Stiftung öffentlichen Rechts überführt werden, um den
hohen Gemeinwohlinteressen gerecht zu werden. Die frei
werdenden Mittel aus der Reduzierung der Kohlesubventio-
nen sollen genutzt werden, um technologische Kompetenz
Erblastenvertrages zwischen der Stiftung und den Ländern
Nordrhein-Westfalen und Saarland aus dem Stiftungsvermö-

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 16/6392
verwiesen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/6972

III. Stellungnahmender mitberatendenAusschüsse

Zu den Nummern 1 (Drucksache 16/6566) und 2 (Druck-
sache 16/6384)

Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen in seiner 78. Sitzung
am 7. November 2007 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE
LINKE. bei Stimmenenthaltung eines Mitgliedes der Frak-
tion der CDU/CSU beschlossen, die Annahme des Gesetz-
entwurfs der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Drucksache 16/6384 und die Erledigung des Gesetz-
entwurfs der Bundesregierung auf Drucksache 16/6566 zu
empfehlen.

Der Finanzausschuss hat die Vorlagen in seiner 75. Sitzung
am 7. November 2007 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE. beschlossen, die Annahme der Gesetzentwürfe
der Bundesregierung auf Drucksache 16/6566 und der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache
16/6384 zu empfehlen.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlagen in seiner 52. Sit-
zung am 24. Oktober 2007 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE. beschlossen, die Annahme der Gesetzentwürfe
der Bundesregierung auf Drucksache 16/6566 und der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache
16/6384 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlagen in
seiner 66. Sitzung am 7. November 2007 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE. beschlossen, die Annahme
der Gesetzentwürfe der Bundesregierung auf Drucksache
16/6566 und der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Drucksache 16/6384 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlagen in seiner 49. Sitzung am 7. No-
vember 2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
beschlossen, die Annahme der Gesetzentwürfe der Bundes-
regierung auf Drucksache 16/6566 und der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/6384 zu
empfehlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlagen in seiner 43. Sitzung am 7. Novem-
ber 2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
beschlossen, die Annahme der Gesetzentwürfe der Bundes-
regierung auf Drucksache 16/6566 und der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/6384 zu
empfehlen.

Zu Nummer 3 (Drucksache 16/5422)

Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
beschlossen, die Ablehnung des Antrags der Fraktion der
FDP zu empfehlen.

Zu Nummer 4 (Drucksache 16/6392)

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in
seiner 66. Sitzung am 7. November 2007 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des Antrags
der Fraktion DIE LINKE. zu empfehlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am 7. No-
vember 2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen,
die Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. zu
empfehlen.

IV. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

Zu der öffentlichen Anhörung, die in der 47. Sitzung des
Ausschusses am 22. Oktober 2007 zu dem Gesetzentwurf
der Bundesregierung auf Drucksache 16/6566, dem Gesetz-
entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Druck-
sache 16/6384, dem Antrag der Fraktion der FDP auf Druck-
sache 16/5422 und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
auf Drucksache 16/6392 stattfand, haben die Anhörungsteil-
nehmer schriftliche Stellungnahmen abgegeben, die in der
Zusammenstellung auf Ausschussdrucksache 16(9)825 ent-
halten sind.

Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teilge-
nommen:

1. Dr. Werner Müller, Evonik Industries AG,

2. Bernd Tönjes, Deutsche Steinkohle AG,

3. Wilhelm Bonse-Geuking, RAG-Stiftung,

4. Dr. Ralf Bartels, IG BCE Industriegewerkschaft Berg-
bau, Chemie, Energie,

5. Dr. Jochen Beumer, KPMG Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft,

6. Dr. Volkhard Riechmann, Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-West-
falen,

7. Lothar Kottke, Bundesrechnungshof,

8. Prof. Dr. Dieter Schmitt, Universität Duisburg-Essen,

9. Prof. Dr. Christoph Schmidt, Rheinisch-Westfälisches
Institut (RWI),

10. Dr. Peter Bartels, SUSAT & PARTNER OHG Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft.

Die Evonik Industries AG vertritt die Auffassung, dem Deut-
schen Bundestag liege mit dem Steinkohlefinanzierungs-
gesetz ein Gesetz vor, das mit der Festlegung des Anteils des
Bundes an dem gesamten Finanzrahmen die Voraussetzun-
gen für die Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts des
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 52. Sit-
zung am 24. Oktober 2007 beraten und mit den Stimmen der

RAG-Konzerns schaffe. Es ermögliche in der vorliegenden
Form die Umsetzung des Gesamtkonzeptes und damit die

Drucksache 16/6972 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Lösung der aus der Geschichte der RAG AG entstandenen
Aufgabenstellung des Unternehmens. Mit der RAG-Stiftung
seien zwischenzeitlich die Möglichkeiten für den Eigen-
tumsübergang an der RAG AG, die Erhaltung des Verwer-
tungserlöses des Beteiligungsbereiches zur Abdeckung der
künftigen Ewigkeitslasten der RAG AG und die Befreiung
der Evonik als Haftungsmasse für den Bergbau geschaffen
worden. Der Börsengang sei ein Schritt, mit dem sich neue
Chancen und Gestaltungsräume für die Evonik ergäben.

Die Deutsche Steinkohle AG begrüßt das Steinkohlefinan-
zierungsgesetz. Das Steinkohlefinanzierungsgesetz bilde auf
Bundesebene die unabdingbare rechtliche Grundlage für die
Rahmenvereinbarung zwischen Bund, Nordrhein-Westfalen
und Saarland aus dem August 2007 und den Erblastenvertrag
zwischen der RAG-Stiftung, Nordrhein-Westfalen und dem
Saarland und sei Voraussetzung für die planerische Umset-
zung der sozialverträglichen Anpassung.

Die RAG-Stiftung vertritt die Ansicht, mit der RAG-Stiftung
gewinne das Ruhrgebiet einen bedeutenden Partner. Sie habe
die in ihrer Satzung festgelegten Aufgaben, einerseits die
weitere Entwicklung der Evonik Industries AG mit ihren Ge-
schäftsfeldern Chemie, Energie und Immobilien zu sichern
und den Börsengang herbeizuführen und andererseits den
Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau bis
2018 sozialverträglich zu beenden. Die Unterzeichnung des
Aktienkaufvertrages zur Übertragung der Anteile von E.ON,
RWE und Thyssen-Krupp an der RAG AG auf die RAG-
Stiftung sei ein wesentlicher Meilenstein gewesen, ebenso
der Erblastenvertrag. Der Erblastenvertrag werde sicherstel-
len, dass keine bilanzielle Schieflage bei der Stiftung aus der
Übernahme der Ewigkeitslasten entstehe. Das Inkrafttreten
des Steinkohlefinanzierungsgesetzes sei unabdingbare Vor-
aussetzung für die Umsetzung des politisch gewünschten
Prozesses und die Existenzfähigkeit der Stiftung.

Die IG BCE vertritt den Standpunkt, dass der Entwurf zum
Steinkohlefinanzierungsgesetz als entscheidender Schritt für
den deutschen Steinkohlenbergbau und den RAG-Konzern
zu betrachten sei. Zusammen mit der Rahmenvereinbarung
zwischen Bund, Nordrhein-Westfalen, Saarland und RAG
AG habe das Steinkohlefinanzierungsgesetz historische
Tragweite. Die IG BCE begrüßt, dass mit dem Gesetzent-
wurf für den schwarzen und weißen Bereich der RAG Pla-
nungssicherheit erreicht werde und damit die langfristige
Klarheit, auf die alle Beschäftigten lange hätten warten müs-
sen. Aus energiepolitischen Gründen sei die Beendigung des
Steinkohlenbergbaus falsch. Wenn die Politik trotzdem aus
dem Bergbau aussteigen wolle, trage sie die Verantwortung
für die Folgen. Die IG BCE erkenne den Primat der Politik
an und fordere, den weiteren Anpassungsprozess sozialver-
träglich, das heißt ohne betriebsbedingte Kündigungen zu
gestalten und über eine Optionsklausel den Auslaufbe-
schluss 2012 zu überprüfen. Der Gesetzentwurf entspreche
diesen Anforderungen. Er sichere die Finanzierung des deut-
schen Steinkohlenbergbaus mindestens bis 2018 und damit
die Sozialverträglichkeit; ein früheres Auslaufdatum sei
nicht sozialverträglich, weil es betriebsbedingte Kündigun-
gen erzwinge. Er verhindere durch § 1 Abs. 2 die Un-
umkehrbarkeit energiepolitischer Fehlentscheidungen.

Die KPMG beschränkte sich in ihrer Stellungsnahme auf die

Beendigung des Steinkohlenbergbaus vom 23. November
2006. Sie führt aus, dass die von ihr ermittelte Deckungs-
lücke i. H. v. 8 482 Mio. Euro vollständig in den Gesetzent-
wurf eingeflossen sei. Darüber hinaus sei auch ein von der
RAG AG zusätzlich ermittelter Rückstellungsbedarf i. H. v.
573 Mio. Euro in dem Gesetzentwurf berücksichtigt worden.
Dies erkläre den gesamten Rückstellungsbedarf i. H. v.
9 055 Mio. Euro.

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des
Landes Nordrhein-Westfalen meint, der heimische Steinkoh-
lenbergbau habe bei realistischer Betrachtung wirtschaftlich
keine Zukunft. Er sei seit Jahrzehnten nicht mehr wettbe-
werbsfähig. Es sei nicht absehbar, dass die Schwelle der
Wirtschaftlichkeit auch nur im Ansatz erreicht werden kön-
ne. Seit 1949 erhalte der deutsche Steinkohlenbergbau staat-
liche Unterstützung in unterschiedlichster Ausprägung und
Größenordnung. Bis heute hätte sich diese Hilfen des
Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und des Saarlan-
des auf knapp 127 Mrd. Euro aufsummiert. Trotz aller
Finanzhilfen sei es nicht gelungen, den Steinkohlenabbau
wettbewerbsfähig zu gestalten. Nach Auffassung der Lan-
desregierung könne es nicht Sinn einer nachhaltigen Struk-
turentwicklung sein, wenn im subventionierten Steinkohlen-
bergbau zwar vorübergehend für Beschäftigung gesorgt
werde, damit aber keine aus sich heraus effektiven Struktu-
ren geschaffen würden, die die Wirtschaftskraft des Landes
substantiell verbesserten. Bereits allein aus fiskalischer Sicht
sei der Ausstieg aus der subventionierten Steinkohlenförde-
rung geboten. Die beschlossene Beendigung der Subventio-
nen werde nicht zu sozialen und strukturellen Verwerfungen
führen. Die öffentliche Hand werde den Bergbau bis zum
endgültigen Auslauf im notwendigen Umfang finanziell un-
terstützen. Bund und das Land Nordrhein-Westfalen würden
bis 2019 nochmals knapp 20 Mrd. Euro Kohlehilfen zur Ver-
fügung stellen.

Der Bundesrechnungshof bittet zu bedenken, dass das Gut-
achten mangels eigener technischer Untersuchungen des
Gutachters nahezu ausschließlich auf Bewertungen der RAG
fuße. Es sei nicht auszuschließen, dass es im Zeitraum bis
zur tatsächlichen Verwertung der Beteiligungen zu erhebli-
chen, auch ungünstigen Veränderungen des Marktes komme.
Der Bund solle seine Zusage, die Länder im Gewährleis-
tungsfalle von Ansprüchen in Höhe eines Drittels freizustel-
len, wegen der erheblichen Risiken für künftige Bundes-
haushalte auf einen Höchstbetrag begrenzen. Es sei
notwendig, dass der Bund im Gewährleistungsfall die glei-
chen Mitwirkungsrechte habe wie die Länder. Zudem sei es
erforderlich, dass der Bund im Gewährleistungsfall die Prü-
fung der von der Stiftung vorzulegenden Meldungen und
Nachweise selbst übernehmen könne. Da es bisher Aufgabe
des Bundes sei, die Zuwendungen für die Stilllegungsauf-
wendungen und die Absatzbeihilfen abzurechnen und die
Zuschüsse festzusetzen, verfüge nur er über einschlägige Er-
fahrungen. Das Bundesministerium solle darauf hinwirken,
dass in der Rahmenvereinbarung Regelungen zum Inhalt des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages getroffen
würden. Die Stiftungssatzung solle Regelungen zu der Ver-
wertung des RAG-Beteiligungsbereichs und zu einer Min-
destbeteiligung der Stiftung treffen. Außerdem solle sie Leit-
linien zur Anlage des Stiftungsvermögens vorgeben.
Darlegung der Grundlagen ihres Gutachtens zur Ermittlung
der Stillsetzungs-/Alt- und Ewigkeitslasten im Zeitpunkt der

Maßstab für die Aufteilung des Vermögens der Stiftung im
Falle einer Auflösung und für die Zahl der Mitglieder des

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/6972

Bundes im Kuratorium solle der Anteil des Bundes an den
finanziellen (Gesamt-)Verpflichtungen aus der Rahmenver-
einbarung sein. Wegen der Risiken, die den Bundeshaushalt
träfen, wenn das Vermögen der Stiftung nicht ausreiche, die
Ewigkeitslasten zu finanzieren, solle dem Bundesrechnungs-
hof in der Satzung das Recht zur Prüfung der Haushalts- und
Wirtschaftsführung der Stiftung eingeräumt werden.

Prof. Dr. Schmitt, Universität Duisburg-Essen begrüßt den
Beschluss der Regierungskoalition, den subventionierten
deutschen Steinkohlenbergbau bis 2018 zu beenden. Trotz
Subventionen, die sich über mittlerweile fast ein halbes Jahr-
hundert auf insgesamt weit über 130 Mrd. Euro beliefen,
trotz Abwurf von fast 90 Prozent der ursprünglich vorhande-
nen Förderkapazität, Konzentration auf die kostengünstigs-
ten Anlagen, Mechanisierung und Automatisierung und da-
mit verbunden einer Vervielfachung der Produktivität sowie
nicht zuletzt der Zurückführung der Belegschaft um über
600 000 Beschäftigte sei es nicht gelungen, die Wettbe-
werbsnachteile gegenüber der Importkohle auszugleichen.
Aus heutiger Sicht könne auch nicht erwartet werden, dass
auf absehbare Zeit die Wirtschaftlichkeitsschwelle über-
schritten werde. Angesichts der Kosten und Risiken des ge-
planten Subventionsausstiegs sei die Forderung nach einer
Verkürzung des Anpassungszeitraums bis zum Jahre 2012
nachzuvollziehen. Für die vorgesehene Überprüfung des
Ausstiegsbeschlusses durch das Parlament seien bereits jetzt
die Beurteilungskriterien und das Prozedere im Einzelnen
festzulegen. Der Börsengang sei nunmehr zügig voranzutrei-
ben, die Möglichkeit des Staates oder auch der Gewerkschaf-
ten, unternehmerische Entscheidungen der neuen Gesell-
schaft direkt oder indirekt beeinflussen zu können, seien zu
eliminieren, um die neue Gesellschaft nicht von vorneherein
mit einer Hypothek in den Wettbewerb zu entlassen.

Das RWI Essen plädiert für die schnellstmögliche Beendi-
gung der Subventionierung des deutschen Steinkohlenberg-
baus, vor allem aber für die unverzügliche Einstellung der
Bergbautätigkeiten. Diese sollte spätestens bis Ende 2012
restlos aufgegeben worden sein. Eine aus politischen Grün-
den gewünschte, vom RWI Essen jedoch für unnötig erach-
tete Überprüfung des Ausstiegsbeschlusses könnte entspre-
chend vorgezogen werden und bis spätestens Mitte Juni 2011
erfolgen.

Die SUSAT & Partner OHG und equinet AG führt aus, die
Verwertungserlöse aller gutachterlich geprüften Szenarien
lägen in einer relativ engen Spanne. Unter Berücksichtigung
des Kriteriums der Transaktionssicherheit könne ein Börsen-
gang des Konglomerats als Ganzes als ein gangbarer Weg
zur Verwertung des Beteiligungsbereichs („weißen Be-
reichs“) der RAG angesehen werden.

V. Abgelehnter Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der folgende von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(9)860 eingebrachte
Änderungsantrag fand im Ausschuss keine Mehrheit:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie wolle be-
schließen:

§ 6 Abs. 6 Steinkohlefinanzierungsgesetz lautet:

Der Bundesrechnungshof kann die ordnungsgemäße Ver-
wendung zugewendeter Bundesmittel prüfen.

§ 6 Abs. 6 Steinkohlefinanzierungsgesetz wird zu § 6 Abs. 7.

VI. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat nach
Überweisung der Vorlagen im Plenum in seiner 43. Sitzung
am 19. September 2007 beschlossen, eine öffentliche Sach-
verständigenanhörung durchzuführen. Die öffentliche An-
hörung erfolgte in seiner 47. Sitzung am 22. Oktober 2007.
Die Beratung der Vorlagen wurde in der 50. Sitzung am
7. November 2007 abgeschlossen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD hoben
hervor, der Gesetzentwurf stelle aus Energiewirtschafts-, Fi-
nanzwirtschaft- und Sozialverträglichkeitsgesichtspunkten
die beste Lösung dar. Dies sei in der Anhörung im Wesent-
lichen bestätigt worden. Durch den Gesetzentwurf seien die
Rahmenbedingungen für einen Börsengang nunmehr gege-
ben. Der integrierte Börsengang werde sich auf eine dauer-
hafte Wertschöpfung und Beschäftigung im Lande positiv
auswirken. Durch die Beteiligung der Stiftung an dem wei-
ßen Bereich und die entsprechende Dividende sei sicherge-
stellt, dass sich das Stiftungsvermögen zukünftig entspre-
chend erneuere. Durch den Ausstieg aus der Steinkohle
würden qualifizierte Arbeitskräfte frei, die zurzeit in einer
nicht zukunftsfähigen Branche gebunden seien.

Die Fraktion der FDP stellte fest, man könne auch unter Be-
rücksichtigung von Energiesicherheitsgesichtspunkten aus
der subventionierten Steinkohlenförderung in Deutschland
aussteigen. Allerdings sei ein früherer Termin wünschens-
wert, da man mit dem Geld, das man zur Erhaltung der Ar-
beitsplätze ausgibt deutlich mehr zukunftssichere Arbeits-
plätze schaffen könne. Allerdings sei für die Fraktion der FDP
die Tatsache, dass mit dem Gesetz der Ausstieg aus der sub-
ventionierten Steinkohlenförderung nun endgültig in die
Wege geleitet werde, das zentrale Motiv für eine Zustim-
mung.

Die Fraktion DIE LINKE. bemängelte, dass die in der An-
hörung angesprochenen Risiken keine Konsequenzen im
Gesetzentwurf gefunden hätten. Darüber hinaus sehe der
Gesetzentwurf keinen Ersatz für die wegfallenden Ausbil-
dungsplätze vor. Die eingesparten Subventionen solle man
nutzen, um dauerhafte Ersatzarbeitsplätze zu schaffen. Die
Folge des Gesetzes sei eine Privatisierung der Gewinne und
eine Sozialisierung der Verluste.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte,
dass der Bundesrechnungshof bei der RAG-Stiftung keine
Prüfungskompetenz habe. Dadurch werde ein unabhängiges
Kontrollgremium ausgeschlossen. Grundsätzlich begrüße
man den Ausstieg aus der Steinkohle. Der Antrag der Frak-
tion DIE LINKE. löse nicht die Probleme und sei überdies
nicht zeitgemäß. Der Antrag der Fraktion der FDP greife im
Hinblick auf erneuerbare Energien zu kurz.

Im Ergebnis der Beratungen beschloss der Ausschuss mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
Der Entwurf des Steinkohlefinanzierungsgesetzes wird wie
folgt geändert:

LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Ände-

Drucksache 16/6972 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

rungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Ausschussdrucksache 16(9)860.

Ferner beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.,
dem Deutschen Bundestag die Annahme der zusammenge-
führten Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksachen 16/6566
und 16/6384 in unveränderter Fassung zu empfehlen.

Der Ausschuss beschloss weiterhin mehrheitlich mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenent-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags der Frak-
tion der FDP auf Drucksache 16/5422 zu empfehlen.

Schließlich beschloss der Ausschuss mehrheitlich mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. auf Druck-
sache 16/6392 zu empfehlen.

Berlin, den 7. November 2007
Kerstin Andreae
Berichterstatterin

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