BT-Drucksache 16/6957

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6737- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Vom 7. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6957
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6737 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

A. Problem

Durch die modernen Kommunikationstechnologien stehen für Abgeordnete des
Deutschen Bundestages sowie für die interessierte Öffentlichkeit jederzeit ak-
tuelle Informationen zu den nachgefragten Themenbereichen zur Verfügung.
Die kurze zeitliche Abfolge für die nach dem Landwirtschaftsgesetz, dem Tier-
schutzgesetz und dem Bundeswaldgesetz vorgeschriebenen Berichte der Bun-
desregierung ist deshalb nicht mehr erforderlich. Diese Berichte sollten zukünf-
tig längerfristige Entwicklungen zusammenfassend aufgreifen.

B. Lösung

Die Intervalle für die nach dem Landwirtschafts-, Tierschutz- und Bundeswald-
gesetz vorgeschriebenen Berichte sind daher auf ein Mal je Legislaturperiode
umzustellen.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/6737.

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Kosten entstehen für den Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder und Kom-
munen nicht.

2. Vollzugsaufwand

Eine Verringerung des Vollzugsaufwandes ist zu erwarten. Dies gilt nicht nur
für das Bundesministerium bei der Aufbereitung, Abstimmung und Verteilung

Drucksache 16/6957 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

der regelmäßigen Berichte, sondern im Rahmen der Ressortabstimmung und
der Kabinettbefassung auch für andere Bundesministerien.

E. Sonstige Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau, insbesondere das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Durch die Verlängerung der Periodizität der gesetzlichen Berichtspflichten ver-
ringern sich die Bürokratiekosten der Verwaltung. Informationspflichten für die
Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger sind nicht betroffen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6957

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6737 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 7. November 2007

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Edmund Peter Geisen
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Cornelia Behm
Berichterstatterin

Prüfauftrags dem Regelungsvorhaben zu. nehmen.

Berlin, den 7. November 2007

Dr. Max Lehmer Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Kirsten Tackmann Cornelia Behm
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/6737 in seiner 121. Sitzung am 25. Oktober 2007 beraten
und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Durch die modernen Kommunikationstechnologien stehen
für Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie für die
interessierte Öffentlichkeit jederzeit aktuelle Informationen
zu den nachgefragten Themenbereichen zur Verfügung. Die
kurze zeitliche Abfolge für die nach dem Landwirtschafts-
gesetz, dem Tierschutzgesetz und dem Bundeswaldgesetz
vorgeschriebenen Berichte der Bundesregierung ist deshalb
nicht mehr erforderlich. Diese Berichte sollten zukünftig
längerfristige Entwicklungen zusammenfassend aufgreifen.

Größere Berichtsintervalle reduzieren den Arbeitsaufwand
für die Bundesregierung bei der Erstellung der Berichte, sie
erhöhen die Chance für eine politisch aussagefähigere Auf-
bereitung einzelner Themenfelder und tragen dem Umstand
Rechnung, dass es in vielen Bereichen kurzfristig nur zu
graduellen Änderungen kommt.

Dem aktuellen Informationsbedürfnis trägt das Bundesminis-
terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
durch die jeweils ereignisbezogene Berichterstattung bei der
Beantwortung parlamentarischer Anfragen sowie durch Bro-
schüren, Internetangebote und Pressearbeit Rechnung.

Die Intervalle für die nach dem Landwirtschaftsgesetz, dem
Tierschutzgesetz und dem Bundeswaldgesetz vorgeschriebe-
nen Berichte sind daher auf ein Mal je Legislaturperiode durch
die entsprechenden Änderungen des § 4 des Landwirtschafts-
gesetzes und § 16e des Tierschutzgesetzes umzustellen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/6737 in seiner
49. Sitzung am 7. November 2007 beraten und empfiehlt die
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP.

IV. Stellungnahme des nationalen Normen-
kontrollrats

Der Nationale Normenkontrollrat hat die Gesetzesvorlage
auf Drucksache 16/6737 auf Bürokratiekosten, die durch
Informationspflichten begründet werden, geprüft, diese ver-
neint und stimmt daher im Rahmen seines gesetzlichen

V. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Gesetzesvorlage auf Drucksache
16/6737 in seiner 58. Sitzung am 7. November 2007 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass es die Verlän-
gerung des Intervalls für die Berichtspflichten auf vier Jahre
möglich mache, längerfristige Entwicklungen darzustellen.
Insgesamt diene das Gesetz der Effizienz. Zudem bleibe die
aktuelle ereignisbezogene Berichterstattung bestehen. Außer-
dem werde die Bundesregierung aufgefordert, aktuelle Infor-
mationen auch außerhalb der Berichte der Öffentlichkeit und
dem Bundestag durch moderne Kommunikationsmittel ver-
fügbar zu machen. Die Änderung der Intervalle mache u. a.
eine Änderung des Landwirtschaftsgesetztes notwendig. In
diesem Zusammenhang werde die Bundesregierung aufgefor-
dert, Fortschreibungen des Landwirtschaftsgesetzes in Rich-
tung eines Landwirtschaftsgesetzbuches weiterzubetreiben.

Die Fraktion der FDP führte aus, dass sie die Verlänge-
rung der Berichtsintervalle auf vier Jahre ablehne. Dies
halte sie für nicht effizient, insbesondere sei die Effizienz
von Zahlen, die zum Beispiel drei oder vier Jahre zurück-
liegen, nicht gegeben. Sie halte einen Berichtszeitraum von
zwei Jahren für angemessen.

Die Fraktion DIE LINKE. befürwortete ebenfalls eine Be-
richtspflicht alle zwei Jahre. Sie vertritt die Auffassung,
dass durch die Verlängerung der Berichtszeiträume auf vier
Jahre die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft und des
Tierschutzes sowie die parlamentarische Debatte herab-
gesetzt werden. Die Chance, mit jährlichen Berichten ein
Frühwarnsystem zu haben, werde vergeben. Es reiche nicht
aus, dass allein die Daten zur Verfügung gestellt würden.
Sie lehne den Gesetzentwurf daher ab.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte darauf
aufmerksam, dass es parallel einen Koalitionsantrag gebe,
der auf eine Verlängerung der Berichtsintervalle für den
Waldzustandsbericht und den verbraucherpolitischen Be-
richt gerichtet sei. Diese Entwicklung werde entschieden
abgelehnt. Der mit der Verlängerung der Berichtszeiträume
einhergehende Bedeutungsverlust für diese Politikfelder
könne nicht hingenommen werden. Das öffentliche Be-
wusstsein für den Erhalt der Kulturlandschaft würde ge-
schwächt und die politische Diskussion erschwert.

Letztendlich plädiere auch sie dafür, zweijährige Berichts-
zyklen einzuführen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den
Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6737 unverändert anzu-
Drucksache 16/6957 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Max Lehmer, Dr. Wilhelm Priesmeier, Dr. Edmund Peter
Geisen, Dr. Kirsten Tackmann und Cornelia Behm

Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatterin

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