BT-Drucksache 16/6944

Kennzeichnung gentechnikfreier Fütterung bei tierischen Produkten ermöglichen

Vom 7. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6944
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Antrag
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell,
Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth
(Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kennzeichnung gentechnikfreier Fütterung bei tierischen Produkten ermöglichen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der größte Teil der Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel und
den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Allerdings sind die deutschen
Konsumenten in ihren Möglichkeiten, dieser Ablehnung auch mit ihrem Kauf-
verhalten Ausdruck zu verleihen, stark eingeschränkt.

Weltweit werden gentechnisch veränderte Pflanzen von Agrokonzernen wie
Monsanto vor allem zum Einsatz als Futtermittel angebaut. Die „Verordnung
(EG) Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel“,
die auch die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen in Le-
bensmitteln regelt, nimmt allerdings tierische Erzeugnisse ausdrücklich von der
Kennzeichnungspflicht aus, auch wenn sie mit gentechnisch veränderten Futter-
mitteln gefüttert wurden. Aufgrund dieser Kennzeichnungslücke hat der Ver-
braucher keine Möglichkeit, auf tierische Produkte, die mit gentechnisch verän-
derten Futtermitteln erzeugt wurden, verzichten zu können.

Bislang hat die EU noch keine Bereitschaft gezeigt, die Kennzeichnungslücke
für tierische Produkte zu schließen. Darum muss national sichergestellt werden,
dass Verbraucher erkennen können, dass das gewählte Produkt ohne den Einsatz
gentechnisch veränderter Futtermittel hergestellt wurde. EU-weit ist Österreich
erfolgreich mit Wirtschaft, Bauern und Verbraucherverbänden bei der Kenn-
zeichnungslücke für tierische Produkte vorangegangen.

In dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch ver-
änderte Lebensmittel und Futtermittel (KOM(2006) 626 endgültig) räumt die
EU-Kommisson den einzelnen Mitgliedsländern diese Möglichkeit einer Kenn-

zeichnung, wonach Verbraucher erkennen können, ob keine gentechnisch ver-
änderte Organismen eingesetzt wurden, ausdrücklich ein.

Bundesminister Horst Seehofer hat ebenso wie die Fraktion und die Partei der
SPD – zuletzt auf ihrem Hamburger Parteitag – einen entsprechenden Gesetzes-
antrag angekündet. Zur Planungssicherheit für Wirtschaft und Landwirtschaft ist
eine klare und umgehende Regelung zu schaffen.

Drucksache 16/6944 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gesetzlich zu regeln, dass die EU-Kennzeichnungslücke bei Produkten von
Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, auf
nationaler Ebene geschlossen werden kann, damit Verbraucher eine echte
Wahlfreiheit haben;

2. sich auf europäischer Ebene für eine Ausweitung der Kennzeichnungsver-
ordnung (EG) 1829/2003 auf Produkte von Tieren, die mit gentechnisch ver-
änderten Futtermittel gefüttert wurden, einzusetzen.

Berlin, den 7. November 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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