BT-Drucksache 16/6828

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6309- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Vom 25. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6828
16. Wahlperiode 25. 10. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6309 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

A. Problem

Der Bundesrat hat in seiner 792. Sitzung am 17. Oktober 2003 die Entschließung
zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur
Einrichtung eines Zirkuszentralregisters gefasst (Bundesratsdrucksache 595/03
(Beschluss)). Mit dem Gesetz wird dem Anliegen des Bundesrates teilweise
Rechnung getragen, indem die Führung von Registern zur Erfassung von mobi-
len Tierschauen und Zirkusbetrieben mit Tierhaltung durch Schaffung einer Ver-
ordnungsermächtigung vorbereitet wird.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/6309.

D. Kosten

Keine
E. Sonstige Kosten

Keine

F. Bürokratiekosten

Der Nationale Normenkontrollrat wurde nicht befasst, da die Ressortabstim-
mung vor dem 1. Dezember 2006 erfolgte.

Drucksache 16/6828 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6309
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Artikel 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

,2. Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

„(6) Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben oder verwendet wer-
den, soweit die Erhebung oder Verwendung zur Erfüllung von Aufgaben
erforderlich ist, die der verantwortlichen Stelle nach diesem Gesetz oder
nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung ob-
liegen. Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverord-
nung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Datenerhe-
bung und -verwendung zu regeln. Das Bundesministerium wird ferner
ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
die Einrichtung und Führung von Registern zu regeln, aus denen die zu-
ständigen Behörden die für die Überwachung von Betrieben nach § 11
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d mit wechselnden Standorten erforder-
lichen personenbezogenen Daten automatisiert abrufen können. In den
Registern dürfen nur folgende personenbezogene Daten gespeichert
werden:

1. Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Inhabers der Erlaub-
nis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d und der für die Tätigkeit
verantwortlichen Person nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2,

2. Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Betriebes nach § 16
Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d
und des Inhabers des Betriebes,

3. der Inhalt der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d und
etwaiger Nebenbestimmungen sowie die Anschrift der erteilenden Be-
hörde,

4. Ergebnisse durchgeführter Kontrollen und Namen der kontrollieren-
den Personen,

5. auf Grund der Kontrollen erlassene vollziehbare Anordnungen und
Maßnahmen des Verwaltungszwangs sowie die Angabe, inwieweit
diesen nachgekommen worden ist, und

6. die unanfechtbare Ablehnung eines Antrags auf Erteilung, die Rück-
nahme und der Widerruf einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Buchstabe d.

Im Übrigen bleiben das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-
gesetze der Länder unberührt.“ ‘

2. Artikel 1 Nr. 3 wird gestrichen.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende

Dr. Peter Jahr
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter
Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

schutzrechtlichen Anforderungen mangels Zweckbestim-
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD führten aus, die
mung nicht. Ferner erlaubt die Verordnungsermächtigung

die Datenverwendung im automatisierten Verfahren. Dies
erleichtert einen schnellen Datenaustausch zwischen den zu-
ständigen Behörden, was bei Betrieben, die ständig den

Haltung von Tieren im Zirkus sei oft unbefriedigend. Der
Zirkusunternehmer könne sich seiner Verantwortung für die
Tiere leicht dadurch entziehen, dass er in ein anderes Bun-
desland übersiedelt. Dies solle durch das Zirkuszentralregis-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6828

Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Jahr, Dr. Wilhelm Priesmeier,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Kirsten Tackmann und Undine Kurth (Quedlinburg)

A. Allgemeiner Teil

1. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/6309 in seiner 115. Sitzung am 20. September 2007 bera-
ten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss und den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur
Mitberatung überwiesen.

2. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Bundesrat hat in seiner 792. Sitzung am 17. Oktober 2003
die Entschließung zum Verbot der Haltung bestimmter wild-
lebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines
Zirkuszentralregisters gefasst (Bundesratsdrucksache 595/03
(Beschluss)). Mit dem Gesetz wird dem Anliegen des Bun-
desrates teilweise Rechnung getragen, indem die Führung
von Registern zur Erfassung von mobilen Tierschauen und
Zirkusbetrieben mit Tierhaltung durch Schaffung einer Ver-
ordnungsermächtigung vorbereitet wird.

Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt beim Bund, da
der Tierschutz dem Bund im Rahmen der konkurrierenden
Gesetzgebung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 des Grundgeset-
zes (GG) zugewiesen ist, wenn und soweit die Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die
Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamt-
staatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfor-
derlich macht, Artikel 72 Abs. 2 GG.

Zirkusse sind traditionell reisende und häufig die Grenzen
von Bundesländern überschreitende Gewerbe. Maßnahmen
zur Erfassung aller Zirkusbetriebe, deren Tierbestände sowie
deren Erlaubnisse nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe d des
Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Zweck einer effektiven
Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vor-
schriften lassen sich deshalb nur wirksam durch eine bundes-
gesetzliche Regelung umsetzen.

Die Änderungen des § 16 TierSchutzG schaffen die Voraus-
setzungen dafür, durch Verordnungsermächtigung zu regeln,
dass bestimmte Daten, wie z. B. die Daten einer unanfecht-
baren Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaub-
nis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d, zum Zweck
der Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vor-
schriften bei Betrieben, die Tiere an wechselnden Orten zur
Schau stellen oder für diese Zwecke zur Verfügung stellen,
erhoben und verwendet werden können. Die bisherige
Verordnungsermächtigung nach § 16 Abs. 5 Satz 2 Nr. 5
TierSchutzG genügte den verfassungsrechtlichen und daten-

3. Anhörung

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat in seiner 30. Sitzung am 8. November 2006,
in der Zeit von 8 bis 10 Uhr eine öffentliche Anhörung zum
Thema „Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren im
Zirkus“ durchgeführt.

Folgende Verbände und Institutionen sowie Einzelsachver-
ständige hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:

Verbände/Institutionen

– animal public e. V.,
– Berufsverband der Tierlehrer e. V.,
– Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.,
– Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V.,
– Deutscher Tierschutzbund e. V.

Einzelsachverständige

– Dr. Immanuel Birmelin,
– Dr. Christine Lendl.

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Anhörung ein-
schließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
ist der Öffentlichkeit zugänglich.

4. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 16/6309
in seiner 50. Sitzung am 10. Oktober 2007 beraten und emp-
fiehlt einstimmig Annahme.

Der Rechtsausschuss hat zu der Vorlage auf Drucksache
16/6309 kein Votum abgeben.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/6309 in seiner
46. Sitzung am 10. Oktober 2007 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme in geänderter
Fassung.

5. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Gesetzesvorlage auf Drucksache
16/6309 und den dazu eingebrachten Änderungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache
16(10)608 – neu – in seiner 54. Sitzung am 10. Oktober 2007
beraten.
Standort wechseln, von besonderer Bedeutung ist.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
ter verhindert werden. Man könne dann leichter herausfin-
den, wo sich der Zirkus befinde.

Drucksache 16/6828 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Man mache aber darauf aufmerksam, dass das Gesetz alleine
das Problem nicht löse. Es gebe Umsetzungsdefizite auf
Länderebene, da beim Vollzug der Überwachung eines Zir-
kus oft erhebliche Kosten anfielen, die die Kommunen nicht
unerheblich belasten könnten. Die Länder sollten daher
durch geeignete Maßnahmen die konsequente Umsetzung
der gesetzlichen Regelung sicherstellen.

In Bezug auf den Änderungsantrag schlagen sie vor, weiter-
hin zu diskutieren und zu prüfen, ob es nicht zulässig sei, die
Daten relevanter Bußgeldverfahren im Zirkuszentralregister
zu speichern. Sei dies statthaft, solle dies noch nachträglich
in das Gesetz aufgenommen werden.

Die Fraktion der FDP erklärte, sie halte die intensive Be-
fassung des Ausschusses damit, eine gesetzliche Regelung
zu finden, für gut, da es wichtig sei, alles für die tiergerechte
Haltung im Zirkus zu tun. Dem Gesetz werde man daher
zustimmen, dem Änderungsantrag, mit dem man Probleme
habe, allerdings nicht.

Die Fraktion DIE LINKE. hält das Gesetz nur für einen
ersten Schritt in die richtige Richtung.

Mit dem Änderungsantrag habe sie ein Problem. Sie sehe ein
Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Tiere auf der
einen Seite und dem Datenschutz auf der anderen Seite, das
noch nicht aufgelöst sei. Schließlich bräuchten die Landrats-
ämter und die Veterinärämter ausreichende Informationen,
um eine Art Frühwarnsystem aufzubauen. Ob die ihnen
durch das Zirkusregister zur Verfügung gestellte Informa-
tion, wo ein Zirkus gerade sei, dazu ausreiche, sei noch nicht

geklärt. Sie wolle sich deshalb insoweit bei der Abstimmung
enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt zwar
grundsätzlich den Umsetzungsvorschlag, sieht aber ein Pro-
blem im Ländervollzug. Es könne nicht sein, dass das Gesetz
nur dort vollzogen werde, wo die finanziellen Mittel zur Ver-
fügung stünden.

Den Änderungsantrag halte sie für falsch, da es dem Amts-
arzt so nicht möglich sei, die Daten relevanter Straf- und
Bußgeldverfahren abzurufen. Dies sei aber für dessen Arbeit
von großer Bedeutung. Zudem sei es datenschutzrechtlich
nicht entschieden, dass diese Vorgehensweise gegen gelten-
des Recht verstoße. Schließlich seien die Fristen für die Lö-
schung der Daten zu kurz. Sie lehne deshalb den Änderungs-
antrag ab und enthalte sich bei der Abstimmung über den
Gesetzesentwurf.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 16(10)608 – neu – wurde mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
angenommen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Ge-
setzesentwurf auf Drucksache 16/6309 in geänderter Fas-
sung anzunehmen.
Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Peter Jahr
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

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