BT-Drucksache 16/6827

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Jürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/3667- Hauptstadtkulturfinanzierung des Bundes in einem Staatsvertrag regeln

Vom 25. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6827
16. Wahlperiode 25. 10. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz,
Jürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/3667 –

Hauptstadtkulturfinanzierung des Bundes in einem Staatsvertrag regeln

A. Problem

Die antragstellende Fraktion kritisiert die Förderung der Kultur in Berlin durch
den Bund als unübersichtlich. Sie beruhe von Fall zu Fall auf gesetzlichen Re-
gelungen, auf einem allgemeinen gesamtstaatlichen Interesse oder auf dem
Hauptstadtkulturvertrag. Das Engagement des Bundes für kulturelle Einrichtun-
gen und Projekte muss nach Auffassung der Fraktion der FDP systematisiert und
transparenter gestaltet werden. Die Fraktion will deshalb erreichen, dass der
„Vertrag über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzie-
rung“ im Lichte von Artikel 22 Abs. 1 des Grundgesetzes neu verhandelt und die
gesamte Förderung des Bundes für die Kultur in Berlin in einem Staatsvertrag
geregelt wird. Diesen Staatsvertrag müssten die Parlamente diskutieren und
beschließen. Die Staatsoper Unter den Linden soll der Bund übernehmen, im
Gegenzug aber andere kulturelle Einrichtungen an das Land Berlin abgeben, um
Kostenneutralität zu wahren.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP

C. Alternativen

Annahme des Antrags.
D. Kosten

Keine

Drucksache 16/6827 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3667 abzulehnen.

Berlin, den 23. Oktober 2007

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Vorsitzender und Berichterstatter

Dorothee Bär
Berichterstatterin

Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Katrin Göring-Eckardt
Berichterstatterin

stadtkulturförderung, sondern forderte vielmehr eine Ent-
flechtung bestimmter Aufgaben, die bundesstaatlich nicht zu

Form der Fördergrundlage betrachte man aber als nicht ent-
scheidend, vielmehr gelte es, sich darüber Gedanken zu ma-
begründen seien. Es gelte Aufgaben, die länderbezogen und
nicht bundesstaatlich begründet seien, zu überprüfen. In Be-
zug auf die stärkere Unterstützung der Berliner Staatsoper
durch den Bund sprach sich die Fraktion dafür aus, bei der

chen, was man unter Kulturinstitutionen von nationaler Be-
deutung verstehe und welche Rolle der Bund dann jeweils
einzunehmen gedenke. Es sei nicht ausreichend, nur über das
Thema Hauptstadtfunktion zu reden. Zu der Problematik der
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6827

Bericht der Abgeordneten Dorothee Bär, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), Dr. Lukrezia Jochimsen und Katrin Göring-Eckardt

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/3667 wurde in der 79. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 1. Februar 2007 dem
Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Bera-
tung und dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags

In dem Antrag auf Drucksache 16/3667 wird die Bundes-
regierung aufgefordert, den „Vertrag über die aus der Haupt-
stadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung“
(Hauptstadtkulturvertrag) vom 9. Dezember 2003 neu zu
verhandeln. Ein von den Parlamenten beratener und be-
schlossener Staatsvertrag zwischen Bund und Land Berlin
soll abschließend regeln, inwieweit der Bund kulturelle Ein-
richtungen und Projekte in Berlin finanziert. Voraussetzung
sei ein systematisches und transparentes Konzept für die
Kulturfinanzierung des Bundes in Berlin. Die Fraktion geht
davon aus, dass es sinnvoll ist, wenn der Bund die Staatsoper
Unter den Linden in seine Verantwortung übernimmt, er da-
für aber andere Einrichtungen – beispielsweise den Haupt-
stadtkulturfonds oder die Berliner Festspiele – an das Land
abgibt. Zu prüfen sei überdies, inwiefern die Neuverhand-
lung des Hauptstadtkulturvertrages im Rahmen der Aus-
füllung der neuen Berlin-Klausel in Artikel 22 Abs. 1 des
Grundgesetzes (GG) erfolgen kann.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Haushaltsauschuss empfahl in seiner Sitzung am
19. September 2007 Ablehnung mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Ausschuss für Kultur und Medien

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag in
seiner Sitzung am 28. Februar 2007 zunächst anberaten. Die
abschließende Beratung fand am 19. September 2007 statt.
Im Ergebnis empfahl der Ausschuss Ablehnung mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP.

Die Fraktion der CDU/CSU sah keine unabdingbare Not-
wenigkeit für die Überarbeitung des Rechtsstatus der Haupt-

Ländern frage man sich, warum die eine Oper und nicht die
Opernlandschaft in Deutschland insgesamt unterstützt wer-
de. Wenn die Bundesregierung eine verstärkte Finanzierung
der Hauptstadtkultur betreibe, müsse gleichzeitig ein Finger-
spitzengefühl für die Kulturförderung in anderen Teilen
Deutschlands entwickelt werden. Es sei wichtig, sich immer
auch die gesamtstaatliche Aufgabe vor Augen zu halten.

Die Fraktion der SPD bezweifelte den Nutzen einer gesetz-
lichen Verankerung der Hauptstadtkulturförderung in Form
eines Staatsvertrags. Wenn man den Kern der Förderung be-
trachte, müsse man den materiellen Mehrwert einer neuen
rechtlichen Grundlage im Blick haben, und dieser sei frag-
lich. Hinsichtlich des weiteren Engagements des Bundes für
die Berliner Staatsoper konnte die Fraktion sich vorstellen,
dass der Bund Eigentümer der Immobilie wird. Es könne
sinnvoll sein, die Kostenbeteiligung an der Sanierung mit
einem Eigentumsrecht des Bundes an der Oper zu verbinden
und das Land Berlin zu verpflichten, den Spielbetrieb finan-
ziell derart auszustatten, dass weiterhin ein international an-
erkanntes, hohes künstlerisches Niveau gesichert sei.

Die Fraktion der FDP erklärte, die Hauptstadtkulturförde-
rung stelle einen maßgeblichen Schwerpunkt der kulturellen
Förderung des Bundes dar. Mit Blick auf die im Grundgesetz
in Artikel 22 Abs. 1 festgelegte Kompetenz des Bundes sei
es verfassungsrechtlich nicht tragbar, die Hauptstadtkultur-
finanzierung ohne ein Gesetz bzw. ohne einen Staatsvertrag
abzuwickeln. Derzeit basiere die Hauptstadtkulturförderung,
die über 50 Prozent des Fördervolumens des Bundes in kul-
turellen Angelegenheiten ausmache und für das Land Berlin
über 50 Prozent der Einnahmen im Kultursektor darstelle, le-
diglich auf einer Verwaltungsvereinbarung und habe keine
ausreichende rechtliche Perspektive. Auch im Interesse der
Öffentlichkeit sei dahin gehend Klarheit wichtig, welche
kulturellen Aufgaben in der Hauptstadt durch den Bund zu
übernehmen bzw. zu fördern seien, um auszuschließen, dass
sich das Engagement nach der Befindlichkeit der Berliner
Landesfinanzen richten und der Bund immer dann, wenn
man ihn gerade brauche, einspringen müsse. Einen ebensol-
chen Ansatz gelte es auch für die dauerhafte Unterstützung
der Berliner Opernlandschaft durch den Bund zu verfolgen.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, im Hinblick auf Ar-
tikel 22 Abs. 1 GG vom Grundsatz her eine gesetzliche
Grundlage für die Hauptstadtkulturförderung vorzuziehen.
Hierzu sei ein Hauptstadtgesetz eine besser geeignete Form
als lediglich ein neu verhandelter Staatsvertrag.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte zwar
grundsätzlich Überlegungen hinsichtlich der rechltichen
Ausgestaltung der Hauptstadtkulturförderung. Die äußere
Sanierung des Gebäudes bereits die finanzielle Grundlage
für den künftigen Betrieb der Oper im Blick zu haben. In den

Berliner Staatsoper forderte die Fraktion eine pragmatische
Lösung. Es gelte, die seinerzeitige Festlegung des Bundes im

Drucksache 16/6827 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Auge zu haben, nicht ausschließlich eine Institution, sondern
Reformen zu unterstützen. Insofern sei die Frage nach dem
Stand von Reformen und Perspektiven hinsichtlich der Ber-
liner Opernhäuser sehr berechtigt.

Berlin, den 23. Oktober 2007

Dorothee Bär
Berichterstatterin

Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Berichterstatter

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Katrin Göring-Eckardt
Berichterstatterin

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