BT-Drucksache 16/6742

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Pawelski, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Laurenz Meyer (Hamm), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann, Monika Griefahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/5110- Kulturwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung stärken b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -165101- Die Kulturwirtschaft als Zukunfts- und Wachstumsbranche in Europa stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/5104- Die Bedeutung der Kulturwirtschaft anerkennen und ihren Stellenwert auf Bundesebene nachhaltig fördern

Vom 17. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6742
16. Wahlperiode 17. 10. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Pawelski, Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Laurenz Meyer (Hamm), weiterer Abgeordenter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann, Monika
Griefahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/5110 –

Kulturwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung stärken

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph
Waitz, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/5101 –

Die Kulturwirtschaft als Zukunfts- und Wachstumsbranche in Europa stärken

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae,
Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache – 16/5104 –

Die Bedeutung der Kulturwirtschaft anerkennen und ihren Stellenwert
auf Bundesebene nachhaltig fördern

A. Problem
Die Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland wird vom Staat, von der
Zivilgesellschaft und von der Wirtschaft gemeinsam getragen. Die Bedeutung
der Kultur- und Kreativwirtschaft für die kulturelle Infrastruktur, für das Wachs-
tum und für die Beschäftigung ist erst in den letzten Jahren verstärkt erkannt
worden. Ihr Beitrag zu diesen Bereichen soll gesteigert werden.

Die Förderung der Kultur und schönen Künste in Deutschland stellt ein entschei-
dendes Ziel der Kulturpolitik der Bundesregierung dar. Dabei wird davon aus-

Drucksache 16/6742 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gegangen, dass der Staat die Rahmenbedingungen setzen kann, in denen Kunst
und Kultur gedeihen, und ein Klima schaffen kann, in dem alle Bevölkerungs-
gruppen dafür aufgeschlossen und interessiert werden. Kulturelle Angebote
werden von unterschiedlichsten Akteuren gemacht. Die Nachfragenden – das
Publikum – unterscheiden dabei nicht, ob öffentlich finanzierte, zivilgesell-
schaftliche oder privatwirtschaftlich organisierte Akteure hinter den Angeboten
stehen. Der Staat allein kann die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Leben
nicht garantieren.

Zwar herrscht grundsätzlich Einvernehmen darüber, dass die Kultur- und Krea-
tivwirtschaft von großer Bedeutung ist, aber nicht darüber, was Kultur- und
Kreativwirtschaft in Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen und zu den
Angeboten der öffentlichen Kulturförderung und des zivilgesellschaftlichen
Sektors ist. Eine verbindliche Definition und eindeutige Abgrenzung des Be-
griffs „Kultur- und Kreativwirtschaft“ gibt es weder auf nationaler, europäischer
oder internationaler Ebene.

Auch auf europäischer Ebene spielt die Kultur- und Kreativwirtschaft eine he-
rausragende Rolle. Die Europäische Union räumt der Kultur- und Kreativwirt-
schaft eine hohe Priorität ein, indem sie die sogenannte creative industries als
expandierenden Wirtschaftszweig fördern will. Ein wichtiger Schritt dabei ist
die Einbindung der Kultur- und Kreativwirtschaft in die Lissabon-Strategie. Sie
hat zum Ziel, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten
Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Daher müssen die Verbesserung der
Investitionen in Kreativität, in Gestaltung, in Produktion und in die Förderung
kultureller Aktivitäten und Inhalte wichtige Ziele der Lissabon-Agenda sein.
Wichtig ist die Förderung des Potenzials der Klein- und Kleinstunternehmen im
Kultur- und Kreativbereich, da diese in Bezug auf Wachstum, Beschäftigung
und Innovation eine treibende Kraft darstellen. Dies gilt auch für die Kultur- und
Kreativwirtschaft in Deutschland.

Es muss Einvernehmen und Klarheit über das herrschen, was gefördert und
herausgestellt werden soll. Die nicht einheitliche Quantifizierbarkeit der Bedeu-
tung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die fehlende Abgrenzung zu anderen
Wirtschaftszweigen und Politikfeldern machen dies nicht einfacher.

Angesichts der Fülle und Komplexität der damit zusammenhängenden Fragen,
Erwartungen und unterschiedlichen Zielsetzungen ist es nicht verwunderlich,
dass es bislang noch keine kohärente politische Strategie zur Unterstützung der
Kultur- und Kreativwirtschaft gibt. Für eine gezielte Förderung der Kultur- und
Kreativwirtschaft ist es indessen notwendig, eine Abstimmung und Einigung
darüber herbeizuführen, wie Kultur- und Kreativwirtschaft definiert wird, um
sie besser als eigenständiger Wirtschaftszweig zu integrieren und anzuerkennen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/5110 in geänderter Fassung mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei
Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu den Buchstaben b und c

Erledigterklärung der Anträge auf Drucksachen 16/5101 und 16/5104 mit

den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei
Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6742

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/6742 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/5110 in folgender Fassung anzunehmen:

Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in
Deutschland und Europa stärken

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland wird vom Staat, der Zivil-
gesellschaft und der Wirtschaft gemeinsam getragen. Die Bedeutung der Kul-
tur- und Kreativwirtschaft für die kulturelle Infrastruktur und für Wachstum
und Beschäftigung ist erst in den letzten Jahren verstärkt erkannt worden. Sie
hat auch in der kommunalen und regionalen Entwicklung eine wachsende
Bedeutung. Die Kultur- und Kreativwirtschaft bereichert das kulturelle
Leben und stärkt die Wirtschaft. Ihr Beitrag zu beiden Bereichen kann und
muss noch gesteigert werden.

Ohne Kultur ist unsere Gesellschaft nicht denkbar. In ihrer Vielfalt sind Tra-
dition, Erinnerung und Zukunft aufgehoben. Sie besitzt einen hohen Eigen-
wert, ist ein Mittel zur Orientierung und Identitätsbildung, sie prägt das Sys-
tem von Werten und Normen, auf das unsere Gesellschaft aufbaut. Die
Förderung der Kultur und schönen Künste in Deutschland ist ein entschei-
dendes Ziel der Kulturpolitik der Bundesregierung. Der Staat kann die Rah-
menbedingungen setzen, in denen Kunst und Kultur gedeihen, und ein Klima
schaffen, in dem alle Bevölkerungsgruppen dafür aufgeschlossen und inte-
ressiert werden. Kulturelle Angebote werden von unterschiedlichsten Akteu-
ren gemacht. Die Nachfragenden – das Publikum – unterscheiden dabei
nicht, ob öffentlich finanzierte, zivilgesellschaftliche oder privatwirtschaft-
lich organisierte Akteure hinter den Angeboten stehen. Der Staat allein kann
die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Leben nicht garantieren.

Kultur ist nicht nur von großer gesellschaftlicher Bedeutung, sie ist auch
– ohne ihren Eigenwert zu negieren – für die Privatwirtschaft zu einem wert-
vollen „Wirtschaftsgut“ geworden.

Mit Kultur lässt sich Geld verdienen, und mit Geld lässt sich Kultur machen.
Beide Seiten, Kultur und Wirtschaft, wissen um diese positive, aber kompli-
zierte Symbiose. Es gibt erhebliche Berührungsängste und Vorbehalte zwi-
schen denen, die Kultur bzw. insbesondere die Künste als autonomes Gut
öffentlich finanziert wissen möchten, und jenen, die Kulturgüter auf Märkten
handeln.

Ungeachtet dieser Vorbehalte hat sich ein eigenständiger, kräftiger Wirt-
schaftszweig um die Kultur gebildet – die Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie
ist so vielfältig und bunt wie die Kultur selbst. Sie umfasst alle Branchen der
Kulturproduktion und hat ein Netz von Verwertern und Vermittlern hervorge-
bracht. Ihre Produkte reichen von Kunstwerken, Kommunikationsdesign bis
zu Lebensstilangeboten. Diese große Produkt-Bandbreite, aber auch die
durchlässige Struktur dieses offenen, dynamischen und heterogenen Sektors
führen insbesondere im politisch-administrativen Raum zu erheblichen Defi-
nitions-, Abgrenzungs- und Zuständigkeitsproblemen.

Zwar herrscht grundsätzlich Einvernehmen darüber, dass die Kultur- und
Kreativwirtschaft von großer Bedeutung ist, aber nicht darüber, was Kultur-
und Kreativwirtschaft in Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen und zu

den Angeboten der öffentlichen Kulturförderung und des zivilgesellschaft-
lichen Sektors ist. Eine verbindliche Definition und eindeutige Abgrenzung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6742

des Begriffs „Kultur- und Kreativwirtschaft“ gibt es weder auf nationaler,
europäischer oder internationaler Ebene. Der privat organisierte Arbeitskreis
Kulturstatistik hat ein Abgrenzungsmodell für die Kulturwirtschaft in
Deutschland entwickelt. Ob dieses Modell allgemeine Gültigkeit besitzt und
praktikabel ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Nach dieser Definition
zählen derzeit folgende Branchen zum Kernbereich der Kulturwirtschaft in
Deutschland: Verlagsgewerbe, Filmwirtschaft, Rundfunk- und Fernsehwirt-
schaft, darstellende und bildende Künste, Literatur, Musik, Journalisten- und
Nachrichtenbüros, Buch- und Zeitschrifteneinzelhandel, Museen und Kunst-
ausstellungen, Architektur sowie Designwirtschaft. Dem Beispiel anderer
europäischer Länder (z. B. Großbritannien) folgend, wird die Kulturwirt-
schaft oftmals durch die Kreativbranchen „Werbemarkt“ sowie „Software-
und Computerspieleindustrie“ ergänzt.

Zu den Vermarktern künstlerischer und kultureller Güter gehört auch die Tou-
rismuswirtschaft. Der Kulturtourismus hat sich in Deutschland zu einem
wichtigen Wachstumsmarkt entwickelt, der sich positiv auf den Erhalt von
Kulturdenkmälern und die kulturelle Vielfalt auswirkt. Das herausragende
Kulturangebot in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil der touristischen
Attraktivität unseres Landes. Dazu zählen die einzigartigen Kulturgüter der
UNESCO-Welterbestätten, von denen es mittlerweile in Deutschland 32 gibt.
Deutschland liegt als Kulturreiseziel der Europäer nach Frankreich an zwei-
ter Stelle weltweit. Gleichzeitig brauchen viele Kultureinrichtungen und Kul-
turangebote wie Museen, Theater, Ausstellungen, Konzerte, Musicals und
Festivals auch den Tourismus bzw. sind sogar Teil der touristischen Dienst-
leistungskette. Deshalb ist eine Kooperation und abgestimmte Strategie zwi-
schen Kultur und Tourismus von großer Bedeutung.

Die Kulturwirtschaft (laut Arbeitskreis Kulturstatistik) war viele Jahre einer
der dynamischsten Wirtschaftssektoren überhaupt: Die Umsatzzuwächse
lagen oft deutlich über den Wachstumsraten der Gesamtwirtschaft. Doch zwi-
schen 2000 und 2003 gingen die kulturwirtschaftlichen Umsätze deutsch-
landweit um etwa zwölf Prozent von rund 93 Mrd. Euro auf etwa 81,5 Mrd.
Euro zurück. Erst im Jahr 2004 war wieder ein leichter Zuwachs von 0,4 Pro-
zent auf rund 81,8 Mrd. Euro zu verzeichnen. Insgesamt trug die Kulturwirt-
schaft 2004 etwa 36 Milliarden Euro zur Bruttowertschöpfung in Deutsch-
land bei – das entsprach einem Anteil von 1,6 Prozent am Bruttoinlandspro-
dukt (BIP). Bei Einbeziehung des Werbemarktes sowie der Software- und
Computerspieleindustrie steigt der Beitrag zur Bruttowertschöpfung sogar
auf 58 Milliarden Euro, was einem Anteil von 2,6 Prozent am BIP entspricht.

Auch die Zahl der Beschäftigten in der Kulturwirtschaft stieg nach Angaben
des Arbeitskreises Kulturstatistik über viele Jahre an: Zwischen 1995 und
2000 wurde ein Beschäftigungszuwachs von rund 20 Prozent verzeichnet –
die Beschäftigung in der Gesamtwirtschaft wuchs im gleichen Zeitraum nur
um zwei Prozent. Seit dem Jahr 2002 ist allerdings auch die Beschäftigung in
der Kulturwirtschaft rückläufig. Insgesamt existieren laut Arbeitskreis Kul-
turstatistik im Kultursektor mit 815 000 mehr Arbeitsplätze als im Kreditge-
werbe (786 000) und fast ebenso viele wie im Fahrzeugbau (939 000). Von
den Gesamtbeschäftigten sind 197 000 Selbständige und Unternehmer sowie
618 000 abhängig Beschäftigte. Erwerbstätigkeit im Kultursektor ist nicht
festgelegt auf den öffentlich finanzierten Kulturbetrieb. Künstler beispiels-
weise arbeiten sowohl in öffentlich finanzierten Zusammenhängen als auch
als freiberufliche Marktteilnehmer.

Auch auf europäischer Ebene spielt die Kultur- und Kreativwirtschaft eine
herausragende Rolle. Das zeigt die von der Europäischen Kommission in
Auftrag gegebene und im November 2006 vorgestellte Studie „Economy of

Culture in Europe“. Demnach gehört die Kultur- und Kreativwirtschaft zu
den erfolgreichsten europäischen Wirtschaftsfeldern der vergangenen Jahre.

Drucksache 16/6742 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Auf EU-Ebene zählen zum Bereich der Kulturwirtschaft u. a. die Buch-, die
Film- und die Musikbranche, der Rundfunk und die Videospiele-Industrie,
zur Kreativwirtschaft zusätzlich beispielsweise das Modedesign und die
Innenarchitektur. Im Jahr 2003 betrug der Jahresumsatz des kulturellen und
kreativen Sektors in der Europäischen Union über 654 Mrd. Euro. Der Bei-
trag dieses Wirtschaftsbereiches zum Bruttoinlandsprodukt der EU lag bei
2,6 Prozent. Von 1999 bis 2003 belief sich der Gesamtzuwachs durch die
Wertschöpfung des Kultur- und Kreativwirtschaftssektors auf 19,7 Prozent.
Das sind 12,3 Prozentpunkte mehr als das allgemeine europäische Wirt-
schaftswachstum im selben Zeitraum vorweisen kann. Die europäische Kul-
tur- und Kreativwirtschaft leistet außerdem einen großen Beitrag zur Be-
schäftigung in Europa: Im Jahr 2004 waren innerhalb der EU 5,8 Millionen
Menschen in diesem Wirtschaftssektor beschäftigt, was 3,1 Prozent der ins-
gesamt in der EU Beschäftigten entspricht. Während die Gesamtbeschäfti-
gung in der Europäischen Union zwischen 2002 und 2004 abnahm, legte die
Beschäftigung im kulturellen und kreativen Sektor um 1,85 Prozent zu.

Die Europäische Union räumt der Kultur- und Kreativwirtschaft eine hohe
Priorität ein, indem sie die sogenannte creative industries als expandierenden
Wirtschaftszweig fördern will. Ein wichtiger Schritt dabei ist die Einbindung
der Kultur- und Kreativwirtschaft in die Lissabon-Strategie. Sie hat zum Ziel,
die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschafts-
raum der Welt zu machen. Daher müssen die Verbesserung der Investitionen
in Kreativität, in Gestaltung, in Produktion und in die Förderung kultureller
Aktivitäten und Inhalte wichtige Ziele der Lissabon-Agenda sein. Wichtig ist
die Förderung des Potenzials der Klein- und Kleinstunternehmen im Kultur-
und Kreativbereich, da diese in Bezug auf Wachstum, Beschäftigung und In-
novation eine treibende Kraft darstellen.

Dies gilt auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland. Sie
zeichnet sich nicht nur durch ihre wirtschaftliche und kulturelle Vielfalt aus,
sie ist auch ein „offenes System“, das überwiegend aus Klein- und Kleinst-
unternehmen besteht. Die besondere Stärke vieler Freiberufler und kleinerer
Unternehmen ist es, kulturelle Trends aufzunehmen sowie schnell und flexi-
bel auf dem Markt reagieren zu können. Sie erzeugen auf experimentelle Wei-
se Kultur und entwickeln Prototypen der Kultur- und Kreativproduktion.
Doch gerade sie stehen oftmals auch vor besonderen Schwierigkeiten und
Anforderungen, da sie schwach entwickelte wirtschaftliche Potenziale besit-
zen und durch eine niedrige Wertschöpfung nur selten zu einem Ausbau von
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen beitragen können, diese aber
nach wie vor das Orientierungsmaß für die Wirtschafts- und Beschäftigungs-
politik stellen. Neue Ansätze sind demnach erforderlich, entsprechende Rah-
menbedingungen müssen auch auf diese Kleinunternehmen ausgerichtet sein.

Vor allem der Zugang zu finanziellen Ressourcen ist für Freiberufler sowie
kleine und kleinste Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen nicht immer
einfach: Vielfach sind sie von externen Finanzierungsquellen abgeschnitten,
weil ihr meist geringer Finanzbedarf für Banken nicht attraktiv ist oder weil
sie kaum Sicherheiten bieten können und ihre Markt- und Unternehmensent-
wicklungen schwierig einzuschätzen sind. Trotz hohen unternehmerischen
Risikos und geringer Sicherheiten ist es daher für kultur- und kreativwirt-
schaftlich Tätige und kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen wich-
tig, dass ihnen Finanzierungswege geöffnet werden.

Darüber hinaus sind die Maßnahmen und vielfältigen Beratungsangebote für
Existenzgründer und Selbständige nicht immer auf die besonderen Bedürf-
nisse von Künstlern, künstlerisch Kreativen und Kulturschaffenden zuge-
schnitten. Die zumeist künstlerischen, kreativen und schöpferischen Men-

schen richten ihr Verhalten oft nach anderen als wirtschaftlichen Grundsätzen
aus. Unternehmerisches Denken und Handeln müssen sie sich häufig erst

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/6742

aneignen oder sich dessen bewusst werden. Existenzgründer, Selbständige
sowie Klein- und Kleinstunternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft
benötigen daher professionelle Hilfe und spezielle Förderangebote, die ggf.
kulturpolitische mit wirtschaftspolitischen Zielen kombinieren.

Verbessert werden sollten in diesem Zusammenhang das Informations- und
Beratungsangebot zu Antragsverfahren sowie Fördermöglichkeiten kreativer
und kultureller Projekte aus Mitteln der EU-Struktur- und Regionalprogram-
me. Außerdem sind die Aufbereitung des Informationsangebots für die Nut-
zung dieser Programme durch die fondsverwaltenden Behörden und Kon-
taktstellen in den Ländern sowie deren Zusammenarbeit mit dem Cultural
Contact Point Germany zu unterstützen.

Kulturpolitik und die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft sind in
erster Linie Handlungsfelder der Länder und Kommunen. Die wirtschafts-
politische Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft nimmt aber auch den
Bund in die Verantwortung. Kulturpolitik ist auch Wirtschafts-, Standort-,
Image-, Entwicklungs-, Kreativitäts-, Beschäftigungs- und Stadtentwick-
lungspolitik. Die vom Staat zu gestaltenden Rahmenbedingungen sind recht-
licher, finanzieller und nicht zuletzt ideeller Natur. Der Bund übt erheblichen
Einfluss aus durch gesetzliche Bestimmungen wie zum Beispiel das Urheber-
rechtsgesetz und das Künstlersozialversicherungsgesetz. Mit gezieltem Clus-
ter- Management kann dazu beigetragen werden, die regionale und über-
regionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie wirtschaftsnahen
Partnern und Institutionen zu unterstützen. So können vorhandene Potenziale
gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen erhöht werden.

Es muss Einvernehmen und Klarheit über das herrschen, was gefördert und
herausgestellt werden soll. Die nicht einheitliche Quantifizierbarkeit der Be-
deutung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die fehlende Abgrenzung zu
anderen Wirtschaftszweigen und Politikfeldern machen dies nicht einfacher.

Die Bundesländer haben in ihren Kultur- und Kreativwirtschaftsberichten
den Versuch unternommen, Kultur- und Kreativwirtschaft empirisch darzu-
stellen und abzubilden. Auf äußerst unterschiedliche Weise: So wird bei-
spielsweise im Kulturwirtschaftsbericht des Landes Berlin die Herstellung
von Bekleidung und Schuhen zum „Kunstmarkt Berlin“ im weiteren Sinne
gezählt, und auch die Werbebranche und die Softwareentwicklung werden
mit einbezogen. Im Kulturwirtschaftsbericht von Nordrhein-Westfalen sind
dagegen weder Schuhfabriken noch Werbeagenturen enthalten. Grundsätz-
lich haben die Kulturberichte gemeinsam, dass sie wenig gemeinsam haben.
Eine Vergleichbarkeit ist auch auf internationaler Ebene nur schwer möglich,
denn die Begrifflichkeiten und Abgrenzungen sind auch dort sehr unter-
schiedlich. In Deutschland gab es bereits Initiativen zur Erstellung eines bun-
deseinheitlichen Kulturwirtschaftsberichtes. Eine Einigung mit den Bundes-
ländern steht aber noch aus.

Angesichts der Fülle und Komplexität der damit zusammenhängenden Fra-
gen, Erwartungen und unterschiedlichen Zielsetzungen ist es nicht verwun-
derlich, dass es bislang noch keine kohärente politische Strategie zur Unter-
stützung der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt. Für eine gezielte Förderung
der Kultur- und Kreativwirtschaft ist es indessen notwendig, eine Abstim-
mung und Einigung darüber herbeizuführen, wie Kultur- und Kreativwirt-
schaft definiert wird. So kann sie besser als eigenständiger Wirtschaftszweig
integriert und anerkannt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Kultur- und Kreativwirtschaft als eigenständigen Wirtschafts-, Stand-

ort- und Tourismusfaktor anzuerkennen, deutlicher hervorzuheben und in
ihrer Entwicklung zu unterstützen. Dabei sollte auf die Wichtigkeit von

Drucksache 16/6742 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Netzwerken und Kooperationsprojekten von Kultur- und Kreativwirt-
schaftsunternehmen untereinander sowie mit Unternehmen aus anderen
Branchen (z. B. Tourismus) hingewiesen werden;

2. Politik für den Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft als integralen Be-
standteil sowohl der Kulturpolitik als auch der Wirtschaftspolitik zu ge-
stalten und ein entsprechendes Querschnittsreferat „Kultur- und Kreativ-
wirtschaft“ bei der Bundesregierung einzurichten;

3. in ihrer Politik für den Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft dem Dop-
pelcharakter kultureller Leistungen als Kulturgut und als Wirtschaftsgut
Rechnung zu tragen;

4. über die Kultur- und Kreativwirtschaft als Faktor für mehr Wirtschafts-
wachstum, Innovation und Arbeitsplätze zu informieren und zu sensibili-
sieren. Dazu zählt, regelmäßig einen bundeseinheitlichen Kultur- und
Kreativwirtschaftsbericht in Abstimmung mit den Ländern zu erarbeiten.
In diesem Bericht sollten die kultur- und kreativwirtschaftlichen Initiati-
ven auf Bundes- und Landesebene, die wirtschaftlichen Ergebnisse und
Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft in Ländern, Städten und
Regionen benannt werden. Dabei ist die Einbeziehung der Wachstums-
branchen Software und Computerspiele sowie Werbung, entsprechend der
bereits gängigen Praxis in anderen europäischen Ländern ebenso zu prü-
fen wie die Verbindungen zu den staatlich und gemeinnützig getragenen
Kulturinstitutionen. Zugleich soll die Erstellung eines solchen Berichts
dazu genutzt werden, sich intensiver mit der Zusammensetzung bzw.
Definition, den Produktionsstrukturen und Arbeitsbeziehungen, den Kri-
terien und Charakteristika sowie einer Stärken- und Schwächenanalyse
und den Entwicklungspotenzialen des kultur- und kreativwirtschaftlichen
Sektors und seiner Teilmärkte auseinanderzusetzen;

5. die Zusammenarbeit von Künstlern, künstlerisch Kreativen und Kultur-
schaffenden sowie Verwertern mit politischen Entscheidungsträgern und
Behörden auf Bundesebene weiter zu intensivieren und die Einrichtung
eines Forums der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft zu prüfen;

6. bei den sich im parlamentarischen Verfahren befindenden und bei künfti-
gen Gesetzgebungsverfahren sollte auf günstige Rahmenbedingungen für
die Kultur- und Kreativwirtschaft hingewirkt werden;

7. bestehende Existenzgründerprogramme und Beratungsangebote sowie die
Mittelstandspolitik stärker auf die speziellen Anforderungen von Klein-
und Kleinstunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft auszurichten
sowie Finanzierungsmöglichkeiten für diese Unternehmen zu sichern, die
ihnen trotz hohem unternehmerischen Risiko und geringer Sicherheiten
offenstehen.

In diesem Zusammenhang sind die Förderprogramme der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) zu prüfen, um sie auf Existenzgründer und Un-
ternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft auszurichten. Außerdem
sollte der Zugang für Kulturakteure zu Erstinformationen über kulturrele-
vante europäische Förderfonds und das existierende Informations- und
Beratungsangebot zu Antragsverfahren sowie Fördermöglichkeiten kultu-
reller Projekte aus Mitteln der EU-Struktur- und Regionalprogramme ver-
bessert werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die kulturspezi-
fische Aufbereitung des Informationsangebots für die Nutzung dieser
Programme durch die fondsverwaltenden Behörden und Kontaktstellen in

den Ländern und deren verstärkte Zusammenarbeit mit dem Cultural Con-
tact Point Germany unterstützt werden;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/6742

8. die Schaffung von kultur- und kreativwirtschaftlichen Kompetenzagen-
turen, die unterstützend und beratend tätig werden, sowie die Auslobung
eines Gründerwettbewerbs „Kultur- und Kreativwirtschaft“ zu prüfen.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob innovative Produkte, Verfahren
und Leistungen im Kultur- und Kreativbereich gefördert werden können;

9. im Hinblick auf das von der Europäischen Union geplante „Jahr der
Kreativität 2009“ zu prüfen, gemeinsam mit den Ländern einen nationa-
len Aktionsplan „Kultur- und Kreativwirtschaft“ zu erarbeiten;

10. auf eine Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation der
Künstler, künstlerisch Kreativen und Kulturschaffenden hinzuwirken
und der Aufgabe der Alterssicherung von Selbständigen in der Kultur-
und Kreativwirtschaft weiterhin besondere Beachtung zu schenken;

11. die in den letzten Jahren von der Bundesregierung begonnenen Initiati-
ven zur Stärkung der Filmwirtschaft zu evaluieren und zu optimieren;

12. bei der Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft der veränderten Be-
schäftigungsstruktur und den sich verändernden Tätigkeitsfeldern und
Berufsbildern Rechnung zu tragen;

13. in ihrer Kulturförderpolitik die Wechselwirkung zwischen dem öffent-
lichen und dem privatwirtschaftlichen Kultursektor stärker zu berück-
sichtigen;

14. sich auf EU-Ebene für eine kohärente Politik für die Kultur- und Krea-
tivwirtschaft einzusetzen, um so die Potenziale aller Branchen der Euro-
päischen Kultur- und Kreativwirtschaft effektiver als bisher zu fördern;

2. die Anträge auf Drucksachen 16/5101 und 16/5104 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 12. Oktober 2007

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Vorsitzender und Berichterstatter

Rita Pawelski
Berichterstatterin

Siegmund Ehrmann
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Katrin Göring-Eckardt
Berichterstatterin

republik Deutschland in erster Linie in den Aufgabenbereich gehören nach Auffassung der Fraktion ebenfalls zu einer

von Ländern und Kommunen fallen. Der Bund könne aber
mit „gezieltem Cluster-Management“ und seinem Einfluss
auf gesetzliche Bestimmungen die Rahmenbedingungen für
die Entwicklung der Kulturwirtschaft positiv beeinflussen.

strategischen Förderung des Sektors.

Zu Buchstabe c (Antrag auf Drucksache 16/5104)

In ihrem Antrag hebt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
Drucksache 16/6742 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rita Pawelski, Siegmund Ehrmann, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Dr. Lukrezia Jochimsen und Katrin Göring-Eckardt

I. Überweisung

Zu Buchstabe a (Antrag auf Drucksache 16/5110)

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 16/5110 in seiner 94. Sitzung am 26. April 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und
Medien und zur Mitberatung an den Sportausschuss, den
Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, Ausschuss für Arbeit und
Soziales, Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Ausschuss für Tourismus und den Haushaltsausschuss über-
wiesen.

Zu Buchstabe b (Antrag auf Drucksache 16/5101)

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 16/5101 in seiner 94. Sitzung am 26. April 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und
Medien und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den Haus-
haltsausschuss überwiesen.

Zu Buchstabe c (Antrag auf Drucksache 16/5104)

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 16/5104 in seiner 94. Sitzung am 26. April 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und
Medien und zur Mitberatung an den Ausschuss für Touris-
mus, den Haushaltsausschuss und gutachtlich an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a (Antrag auf Drucksache 16/5110)

Das kulturelle Leben in Deutschland wird von Staat, Zivil-
gesellschaft und Wirtschaft gemeinsam getragen. Politik der
Bundesregierung ist es, in diesem Rahmen, Kultur und
schöne Künste zu fördern, erklären die Fraktionen der CDU/
CSU und SPD in ihrem Antrag. Allein könne der Staat die
kulturelle Vielfalt im Land jedoch nicht sichern. Vor diesem
Hintergrund spielt die Kulturwirtschaft nach Darstellung der
Koalitionsfraktionen eine entscheidende Rolle, wobei der-
zeit nicht klar definiert sei, was unter diesem Begriff im Ein-
zelnen zusammengefasst wird. Abgrenzung und gesammelte
Daten beruhten bisher im Wesentlichen auf Erhebungen des
privat organisierten Arbeitskreises Kulturstatistik. Die große
Bedeutung des Wirtschaftssektors „Kulturwirtschaft“ für
Wachstum und Beschäftigung sei erst in jüngster Zeit er-
kannt worden, obwohl dieser Sektor über viele Jahre hinweg
einer der dynamischsten überhaupt gewesen sei. Die Koali-
tionsfraktionen unterstreichen, dass Kulturpolitik und die För-
derung der Kulturwirtschaft im föderalen Gefüge der Bundes-

eigenständigen Wirtschafts- Standort- und Tourismusfaktor
unterstützt und ihre Poltiik für die Kulturwirtschaft sowohl
als Bestandteil der Kulturpolitik als auch der Wirtschafts-
politik gestaltet. Kulturelle Leistungen sollen als Kultur- und
als Wirtschaftsgut anerkannt werden, ein zwischen Bund
und Ländern abgestimmter Kulturwirtschaftsbericht soll
über diesen Sektor informieren und für seine Bedeutung
sensibilisieren. Die Zusammenarbeit zwischen Politik und
Kulturschaffenden soll intensiviert, die gesetzlichen Rah-
menbedingungen für Kunst- und Kulturschaffende (vom
Urheberrecht über die Sozialgesetzgebung bis zum Wett-
bewerbsrecht) sollen verbessert werden. Darüber hinaus
spricht sich die Koalition dafür aus, bestehende Exis-
tenzgründerprogramme, Beratungsangebote und die Mittel-
standspolitik stärker auf die speziellen Bedürfnisse der Kul-
turwirtschaft auszurichten, die Rahmenbedingungen für bür-
gerschaftliches Engagement zu verbessern und die Stärkung
der Filmwirtschaft zu optimieren. Zudem soll die Bundes-
regierung in ihrer Kulturpolitik die Wechselwirkung zwi-
schen dem öffentlichen und dem privatwirtschaftlichen Sek-
tor stärker als bisher berücksichtigen.

Zu Buchstabe b (Antrag auf Drucksache 16/5101)

Die FDP-Fraktion betont in ihrem Antrag die europäische
Perspektive. Sie verweist auf die Kultur- und Kreativ-
wirtschaft als einem der erfolgreichsten europäischen Wirt-
schaftsfelder der vergangenen Jahre. Mit überdurchschnitt-
lichen Wachstumsraten habe dieser Sektor für eine wach-
sende Zahl von Arbeitsplätzen gesorgt. In Deutschland
arbeiteten inzwischen mehr Menschen in der Kultur- und
Kreativwirtschaft als in der Automobilindustrie. Um diesen
Trend zu stützen, tritt die Fraktion dafür ein, die entspre-
chenden Branchen zum festen Bestandteil der Lissabon-
Strategie der Europäischen Union zu machen und EU-För-
derprogramme optimal für die Kultur- und Kreativwirt-
schaft zu nutzen. Die EU solle die Besonderheiten des Sek-
tors so berücksichtigen, wie es die Kulturverträglichkeits-
prüfung für alle Politiken der Gemeinschaft vorsieht.
Zunächst gelte es, geeignete statistische Instrumente und
Indikatoren zu entwickeln und in Deutschland einen Kultur-
wirtschaftsbericht zu erarbeiten. Die Bundesregierung wird
aufgefordert, sich vor diesem Hintergrund in der Euro-
päischen Kommission sowie im Rahmen der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft für die effektive Förderung der Kultur-
und Kreativwirtschaft einzusetzen. Sie soll einen regelmä-
ßig fortzuschreibenden Kulturwirtschaftsbericht auflegen,
ein Querschnittsreferat Kulturwirtschaft einrichten und für
eine Institutionalisierung des Dialogs von Politik und Ak-
teuren der Kultur- und Kreativwirtschaft sorgen. Innovative
Finanzierungskonzepte wie beispielsweise „Mini-Kredite“
Vor diesem Hintergrund wird in dem Antrag unter anderem
gefordert, dass die Bundesregierung die Kulturwirtschaft als

GRÜNEN die Bedeutung der Kulturwirtschaft für die Wirt-
schaftskraft und den Arbeitsmarkt Deutschlands hervor. Es

schaftsbericht zunächst die Grundlage für eine Analyse der
Stärken, Schwächen und Potenziale der Branche sowie ihrer
Wechselwirkungen mit anderen Wirtschaftszweigen schaf-
fen. Die Fraktion fordert unter anderem Födermaßnahmen
für kulturwirtschaftliche Allianzen, Hilfen für Existenzgrün-
der und den Aufbau von Beratungsstrukturen. Die Bundes-
regierung soll ein Querschnittsreferat „Kulturwirtschaft“ im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einrich-
ten, einen Gründerwettbewerb „Kulturwirtschaft“ ausloben
und gemeinsam mit den Ländern einen Aktionsplan „Kultur-
wirtschaft“ erarbeiten und umsetzen, der insbesondere die
spezielle Situation von Klein- und Kleinstunternehmen be-
rücksichtigt. Auch im Bereich von Aus- und Weiterbildung
muss aus der Sicht der Fraktion mehr getan werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a (Antrag auf Drucksache 16/5110)

Der Sportausschuss empfahl am 10. Oktober 2007 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Annahme mit Änderungen.

Der Rechtsausschuss empfahl am 10. Oktober 2007 ein-
stimmig Annahme in der Fassung des Änderungsantrags der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(22)125.

Der Finanzausschuss empfahl am 10. Oktober 2007 ein-
stimmig Annahme des Antrags in der Fassung des Ände-
rungsantrags auf Ausschussdrucksache 16(22)125.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfahl
am 10. Oktober 2007 die Annahme des Änderungsantrags
auf Ausschussdrucksache 16(9)787 der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und be-
schließt einvernehmlich, dem federführenden Ausschuss die
Annahme des Antrags in der Fassung des Änderungsantrags
auf Ausschussdrucksache 16(9)787 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl am
10. Oktober 2007 einstimmig Annahme des Antrags in der
durch Änderungsantrag 16(11)737 geänderten Fassung.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfahl am 10. Oktober 2007 einstimmig Annahme des An-
trags mit Änderungen. Der Änderungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Haushaltsausschuss empfahl am 10. Oktober 2007 ein-
vernehmlich, den Antrag in der Fassung der Ausschuss-
drucksache 16(8)2987 mit der Maßgabe anzunehmen, die
Anträge auf Drucksachen 16/5101 und 16/5104 für erledigt
zu erklären.

Zu Buchstabe b (Antrag auf Drucksache 16/5101)

Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie und der Haushaltsausschuss empfahlen am
10. Oktober 2007, den Antrag für erledigt zu erklären.

Zu Buchstabe c (Antrag auf Drucksache 16/5104)

Der Ausschuss für Tourismus, der Haushaltsausschuss
und gutachtlich der Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie empfahlen am 10. Oktober 2007, den Antrag für erle-
digt zu erklären.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Ausschuss für Kultur und Medien

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Anträge in
seiner Sitzung am 10. Oktober 2007 beraten. Mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE.
empfahl er bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Antrags auf Drucksache 16/5110
in der durch Ausschussdrucksache 16(22)125 geänderten
Fassung. Mit denselben Stimmen wurde bei Abwesenheit
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, die
Anträge auf Drucksachen 16/5101 und 16/5104 für erledigt
zu erklären.

Die Fraktion der CDU/CSU lobte die gute Zusammen-
arbeit der vier Fraktionen bei dem Zustandekommen des
Änderungsantrags, mit dem zu dem Thema Kulturwirtschaft
eine fraktionsübergreifende Haltung gefunden worden sei.

Die Fraktion DIE LINKE. teilte mit, dass sie die Zusam-
menführung der drei Anträge mittrage, da in der Sache eine
gute Lösung gefunden werde. Die Kernfrage bleibe, wie
kulturelle Vielfalt in der Kulturwirtschaft und durch die Kul-
turwirtschaft gesichert werde und welche Rahmenbedingun-
gen dafür erforderlich seien. Anknüpfungspunkt bleibe die
UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt, die die gro-
ßen Strukuren aufzeige. Es gelte nun, diese im Detail zu
regeln, wozu die gemeinsame Linie eine gute Grundlage lie-
fere.

Berlin, den 12. Oktober 2007

Rita Pawelski
Berichterstatterin

Siegmund Ehrmann
Berichterstatter

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/6742

handele sich um einen expandierenden Wirtschaftszweig,
dessen Föderung die Europäische Union nicht ohne Grund
neuerdings Priorität einräume. Allerdings lägen bisher zu-
wenig verlässliche Daten über diesen sehr heterogenen Sek-
tor vor, der durch Klein- und Kleinstunternehmen geprägt
sei. Deshalb soll die Bundesregierung mit einem Kulturwirt-

auf Ausschussdrucksache 16(15)1014 wurde mit den Stim-
men aller Fraktionen angenommen.

Der Ausschuss für Tourismus empfahl am 10. Oktober
2007 Annahme mit Änderungen mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Abwe-
senheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Katrin Göring-Eckardt
Berichterstatterin

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