BT-Drucksache 16/6727

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6123- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes

Vom 16. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6727
16. Wahlperiode 16. 10. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6123 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes

A. Problem und Ziel

Das Personalanpassungsgesetz hat wegen seiner zeitlichen Begrenzung bis Ende
2006 nicht alle überbesetzten Geburtsjahrgänge erfasst. Der militärische Per-
sonalkörper ist nach wie vor durch eine unzureichende Repräsentation der jün-
geren Geburtsjahrgänge geprägt, was durch Bindung von Haushaltsmitteln zu
einer Behinderung strukturgerechter Einstellungen geführt hat. Daraus erwach-
sen weitere Verwerfungen der Personalstruktur. Im Koalitionsvertrag vom
11. November 2005 haben CDU, CSU und SPD deshalb vereinbart, dass geprüft
werden soll, „wie die strukturellen Überhänge bei älteren Berufssoldaten mit
Blick auf die Erfordernisse der Streitkräfte im Transformationsprozess abgebaut
werden können“ (S. 133 f. am angegebenen Ort).

B. Lösung

Schaffung einer rechtlichen Möglichkeit für weitere vorzeitige Zurruhesetzun-
gen in den Jahren 2007 bis 2011 im Umfang von bis zu 1 200 Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten durch Erweiterung des zeitlichen Rahmens des Personal-
anpassungsgesetzes.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Mehrkosten aufgrund des Gesetzentwurfs belaufen sich im Verteidigungs-
haushalt für 2007 auf 2,7 Mio. Euro, in den Folgejahren von 2008 bis 2018 auf
insgesamt 107,2 Mio. Euro, insgesamt also auf rund 110 Mio. Euro.

Drucksache 16/6727 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Keiner

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittelständische Unter-
nehmen, entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise, das allgemeine Preis-
niveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Ressortabstimmung vor dem 1. Dezember 2006 eingeleitet.

G. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf hat nach dem Ergebnis der Relevanzprüfung keine erkenn-
baren gleichstellungspolitischen Auswirkungen. Frauen und Männer sind vom
Regelungsbereich des Gesetzentwurfs in gleicher Weise erfasst. Eine mittelbare
geschlechterbezogene Benachteiligung liegt ebenfalls nicht vor.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6727

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6123 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Der Verteidigungsausschuss

Rainer Arnold
Amtierender Vorsitzender

Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)
Berichterstatter

Rolf Kramer
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Inge Höger
Berichterstatterin

Winfried Nachtwei
Berichterstatter

Drucksache 16/6727 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Rolf Kramer,
Birgit Homburger, Inge Höger und Winfried Nachtwei.

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/6123 in der 115. Sitzung am 20. September 2007 an
den Verteidigungssausschuss zur federführenden Beratung
sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuss über-
wiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat in seiner 50. Sitzung am 10. Okto-
ber 2007 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage in seiner
61. Sitzung am 10. Oktober 2007 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU betont, dass für die Funktions-
fähigkeit und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nicht nur
eine adäquate Ausrüstung, sondern nicht zuletzt im Hinblick
auf die Auslandseinsätze insbesondere auch eine ausgewo-
gene Alters- und Fähigkeitsstruktur zwingend erforderlich
seien. Der gegenwärtige militärische Personalkörper sei in-
folge der mehrfach vorgenommenen Veränderungen an
Struktur und Gesamtpersonalumfang durch erhebliches Un-
gleichgewicht im Altersaufbau gekennzeichnet, da der Über-
gang zum Personalstrukturmodell PSM 2010 bei den
Berufssoldaten erhebliche Überhänge in der Alters- und
Dienstgradschichtung hervorrufe. Die in der Gesamtbetrach-
tung der Laufbahnen vorhandenen strukturellen Überhänge
verzögerten aber einen Personalaufwuchs, der an der Ein-
satzorientierung ausgerichtet sei. Durch den Gesetzentwurf
werde die nötige Flexibilität für die Personalführung eröff-
net.

Die Fraktion der SPD stellt ergänzend klar, dass die Mög-
lichkeit zur vorzeitigen Zurruhesetzung nicht auf Dauer ein

Instrument sein könne und solle, um strukturelle Überhänge
zu beseitigen. Dementsprechend sei die gefundene Regelung
an enge Voraussetzungen gebunden.

Die Fraktion der FDP moniert, dass die im Gesetzentwurf
genannten Ausgaben reine Mehrausgaben seien. Sei es beim
Personalstärkegesetz von 1991 noch darum gegangen, zu
einer echten Verkleinerung der Personalstärke der Bundes-
wehr zu gelangen, gehe es nunmehr lediglich um eine Ver-
besserung der Altersstruktur der Berufsoffiziere und -unter-
offiziere. Das gleiche Ziel sei bereits zuvor mit dem
Personalanpassungsgesetz aus dem Jahr 2001 verfolgt wor-
den. Damals habe die Fraktion der CDU/CSU den Gesetz-
entwurf zu Recht mit dem Argument abgelehnt, dass vor-
zeitige Zurruhesetzungen grundsätzlich kein geeignetes
Instrument seien. Darüber hinaus passe das mit dem Geset-
zesentwurf verfolgte Ziel nicht in den Kontext der Einfüh-
rung einer „Rente mit 67“, weshalb die beabsichtigte Rege-
lung der Bevölkerung kaum zu vermitteln sei.

Die Fraktion DIE LINKE. weist ebenfalls darauf hin, dass
ihres Erachtens die gefundene Regelung angesichts der
„Rente mit 67“ der Bevölkerung nicht vermittelt werden
könne. Die „Rente mit 67“ führe dazu, dass viele Arbeitneh-
mer, aber auch Arbeitslose, bei ihrer Zurruhesetzung erheb-
liche Rentenabschläge in Kauf nehmen müssten. Daraus re-
sultiere teilweise ein Leben im Alter an der Armutsgrenze.
Vor diesem Hintergrund sei ein vergleichsweise „goldener
Handschlag“ für erst fünfzigjährige Berufssoldaten das fal-
sche Signal. Im Übrigen seien die meisten dieser Soldaten
noch gut einsatzfähig. Ziel müsse daher sein, eine andere
Verwendungsmöglichkeit für diese Personen innerhalb des
Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidi-
gung zu finden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass
seitens des Staates erhebliche Investitionen in die Ausbil-
dung der betroffenen Soldaten getätigt worden seien, denen
nun durch das geplante Gesetz weitere Ausgaben für deren
vorzeitige Zurruhesetzung folgten. Es sei höchst bedauer-
lich, dass die getätigten Personalinvestitionen offenbar nicht
durch den Einsatz der betroffenen Soldaten an anderer Stelle
erhalten werden könnten. Auf der anderen Seite werde je-
doch durchaus die Notwendigkeit gesehen, dass die Streit-
kräfte nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Auslandseinsät-
ze einen jüngeren Altersdurchschnitt haben müssten als
andere Institutionen des Staates.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)
Berichterstatter

Rolf Kramer
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Inge Höger
Berichterstatterin

Winfried Nachtwei
Berichterstatter

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