Vom 11. Oktober 2007
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6700
16. Wahlperiode 11. 10. 2007
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)
zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
– Drucksache 16/4700 –
Jahresbericht 2006 (48. Bericht)
A. Problem
Der Wehrbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag jährlich aufgrund § 2 Abs. 1
des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu berich-
ten.
B. Lösung
Einstimmige Kenntnisnahme des Berichts
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 16/6700 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
1. die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen werden – soweit sie nicht be-
reits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beach-
tung zur Kenntnis gebracht. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, den
Jahresbericht des Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bundesministe-
riums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des Deutschen
Bundestages der Truppe zugänglich zu machen;
2. der Deutsche Bundestag dankt dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr;
3. die Bundesregierung wird gebeten, bis zum 10. Januar 2008 dem Verteidi-
gungsausschuss über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten.
Berlin, den 19. September 2007
Der Verteidigungsausschuss
Ulrike Merten
Vorsitzende
Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin
Hedi Wegener
Berichterstatterin
Elke Hoff
Berichterstatterin
Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter
Winfried Nachtwei
Berichterstatter
Anita Schäfer (Saalstadt) Hedi Wegener Elke Hoff
Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatterin
Paul Schäfer (Köln) Winfried Nachtwei
erstellenden Jahresbericht für das Jahr 2006 am 20. März
2007 vorgelegt.
In der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Juni
2007 wurde dieser Bericht an den Verteidigungsausschuss
gemäß § 114 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundes-
tages überwiesen.
Der Verteidigungsausschuss hat den Jahresbericht unter Ein-
beziehung der Stellungnahme des Bundesministeriums der
Verteidigung vom 22. Juni 2007 in seiner 59. Sitzung am
19. September 2007 beraten und der Beschlussempfehlung
einstimmig zugestimmt.
II. Aus den Beratungen im Ausschuss
Die Berichterstatterinnen/Berichterstatter aller im Aus-
schuss vertretenen Fraktionen unterstreichen einvernehm-
lich auch diesmal die Bedeutung der Institution des Wehrbe-
auftragten und danken ihm und seinen Mitarbeitern für die
im Berichtsjahr geleistete Arbeit.
Die Berichterstatterin der Fraktion der CDU/CSU hebt zu-
nächst die wesentlichen Schwerpunkte des Jahresberichts
wie Auslandseinsätze, Infrastruktur, Sanitätsdienst sowie die
Familienbetreuung hervor. Insbesondere die Bedingungen in
den Auslandseinsätzen, wie z. B. die unzureichende Unter-
bringung von Soldaten des Deutschen Einsatzkontingents
EUFOR im Kongo oder auch der Mangel an geschützten
Fahrzeugen und Lufttransportkapazitäten bei ISAF in
Afghanistan, seien Ursache für zahlreiche Eingaben. Zu
begrüßen sei, dass im Entwurf für den Verteidigungshaushalt
2008 der Ansatz für Baumaßnahmen erhöht werde, sodass
die Möglichkeit gegeben sei, bauliche und sanitäre Mängel
in zahlreichen Truppenunterkünften, insbesondere in den
alten Bundesländern, zu beseitigen. Zu Recht habe der Wehr-
beauftragte auch auf die Lücken bei der sanitätsdienstlichen
Versorgung im Inland, bedingt durch die weiter steigende
Einsatzbelastung des Sanitätspersonals durch Auslands-
einsätze, hingewiesen. Insbesondere habe auch die Soldaten-
und Familienbetreuung einen hohen Stellenwert im Jahres-
bericht. Es sei festzustellen, dass die Familienbetreuungs-
zentren und Lokalbündnisse wichtige Arbeit für die Fami-
Die Berichterstatterin der Fraktion der SPD würdigt die en-
gagierte Arbeit des Wehrbeauftragten, der in gewissem Sin-
ne auch als das „schlechte Gewissen“ des Verteidigungs-
ausschusses als parlamentarisches Kontrollorgan betrachtet
werden könne. Zu Recht habe der Wehrbeauftragte fort-
bestehende Missstände als Schwerpunkte der Eingaben im
Jahresbericht aufgezeigt. Dazu gehörten insbesondere der
Zustand der Kasernen im Bereich der Infrastruktur, der Um-
gang mit den durch Auslandseinsätze bedingten posttrauma-
tischen Störungen, Fragen der Vereinbarkeit von Familie und
Dienst, aber auch die Kritik an zu viel Bürokratie in der Bun-
deswehr.
Die Berichterstatterin der Fraktion der FDP hebt positiv
hervor, dass auch dieser Jahresbericht des Wehrbeauftragten
wieder allen Fraktionen wertvolle Hinweise für die parla-
mentarische Arbeit gebe. Durch die Rückmeldungen seitens
des Wehrbeauftragten bezüglich festgestellter Mängel werde
deutlich, auf welchen Gebieten noch nachgebessert werden
müsse. Erfreulich sei insbesondere, dass der Wehrbeauftrag-
te sein Augenmerk auch stets auf die Lage der Bundeswehr
in den Einsatzgebieten richte. Gerade die Ausrüstung und
der Schutz der Soldaten im Ausland seien von besonderer
Wichtigkeit.
Der Berichterstatter der Fraktion DIE LINKE. schließt an
seinen Dank an den Wehrbeauftragten und dessen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter die Feststellung an, dass insbeson-
dere die zahlreichen Truppenbesuche des Wehrbeauftragten
Gelegenheit zur Festellung von Missständen gäben. Dazu
gehörten insbesondere auch seine Reisen in die Einsatzge-
biete. Zu begrüßen sei auch, dass der Wehrbeauftragte ein-
satzbedingte Personalengpässe im sanitätsdienstlichen Be-
reich beanstandet habe.
Der Berichterstatter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN betont ergänzend, dass der Wehrbeauftragte zu
Recht zahlreiche Infrastrukturmängel festgestellt habe. Ne-
ben weiteren bereits genannten Schwerpunkten und Män-
geln wolle er auf den besonderen Stellenwert der militäri-
schen Führung hinweisen. Die im Jahresbericht enthaltenen
Beispiele von Fehlverhalten machten deutlich, wie wichtig
das Führen durch Vorbild sei.
Berlin, den 4. Oktober 2007
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6700
Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Hedi Wegener, Elke Hoff,
Paul Schäfer (Köln) und Winfried Nachtwei
I. Zum Beratungsverfahren
Der Wehrbeauftragte hat den nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu
lien leisteten. Dies gelte auch für die Tätigkeit der
evangelischen und katholischen Arbeitsgemeinschaften für
Soldaten im In- und Ausland.
Berichterstatter Berichterstatter