BT-Drucksache 16/6632

1. zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/6399- Regierungskonferenz zur Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union und Unterrichtung der Bundesregierung entsprechend Ziffer VI der Vereinbarung zwischen Deutschem Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Dr. Werner Hoyer, Michael Link (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/5882- EU-Regierungskonferenz schnell zum Erfolg führen 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/5888- EU-Regierungskonferenz - Für eine handlungsfähige und demokratische EU

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6632
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/6399 –

Regierungskonferenz zur Änderung der vertraglichen Grundlagen der Euro-
päischen Union und Unterrichtung der Bundesregierung entsprechend Ziffer VI
der Vereinbarung zwischen Deutschem Bundestag und der Bundesregierung
über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Dr. Werner Hoyer,
Michael Link (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/5882 –

EU-Regierungskonferenz schnell zum Erfolg führen

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin,
Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5888 –

EU-Regierungskonferenz – Für eine handlungsfähige und demokratische EU

A. Problem

Der Europäische Rat vom 21. bis 23. Juni 2007 unter deutscher Ratspräsident-

schaft hat sich auf ein Mandat für eine Regierungskonferenz zur Überarbeitung
der geltenden Verträge gemäß Artikel 48 des EU-Vertrags geeinigt. Ziel der Re-
gierungskonferenz unter portugiesischer Ratspräsidentschaft ist, die auf 27 Mit-
glieder erweiterte Europäische Union demokratischer, transparenter und hand-
lungsfähiger zu machen. Der Zeitplan der portugiesischen Ratspräsidentschaft
sieht vor, dass die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten bereits
bei ihrem Informellen Rat vom 18. bis 19. Oktober 2007 dem Reformvertrag zu-

Drucksache 16/6632 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

stimmen. Die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten soll dann im Jahr 2008
erfolgen. Das erklärte Ziel ist, die Wahlen zum Europäischen Parlament 2009
bereits auf einer neuen vertraglichen Grundlage durchzuführen.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/6399 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5882 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Zu Nummer 3

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5888 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6632

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/6399 anzunehmen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/5882 abzulehnen und

3. den Antrag auf Drucksache 16/5888 abzulehnen.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Gunther Krichbaum
Vorsitzender

Michael Stübgen
Berichterstatter

Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Markus Löning
Berichterstatter

Alexander Ulrich
Berichterstatter

Rainder Steenblock
Berichterstatter

Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fohlen.

bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 50. Sitzung am
10. Oktober 2007 die Annahme des Antrags mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 42. Sitzung am 10. Oktober 2007 die An-
nahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
Drucksache 16/6632 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Michael Stübgen, Michael Roth (Heringen),
Markus Löning, Alexander Ulrich und Rainder Steenblock

I. Beratungsverfahren

1. Zu Drucksache 16/6399

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Drucksache 16/6399 wurde in der 115. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 20. September 2007 zur federführen-
den Beratung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union und zur Mitberatung an den Auswärti-
gen Ausschuss, den Innenausschuss, den Sportausschuss,
den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ver-
teidigungsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit, den Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, den
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung, den Ausschuss für Tourismus sowie
den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 50. Sitzung am
10. Oktober 2007 die Annahme des Antrags mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP emp-
fohlen.

Der Innenausschuss hat in seiner 50. Sitzung am 10. Oktober
2007 die Annahme des Antrags mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen.

Der Sportausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 10. Ok-
tober 2007 die Annahme des Antrags mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP und bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 10. Ok-
tober 2007 die Annahme des Antrags mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 70. Sitzung am 10. Ok-
tober 2007 die Annahme des Antrags mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 45. Sitzung am 10. Oktober 2007 die Annahme des An-
trags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 54. Sitzung am 10. Oktober
2007 die Annahme des Antrags mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 59. Sit-
zung am 10. Oktober 2007 die Annahme des Antrags mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 61. Sitzung am
10. Oktober 2007 die Annahme des Antrags mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 41. Sitzung am 10. Oktober 2007 die Annahme
des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP empfohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 63. Sitzung am
10. Oktober 2007 die Annahme des Antrags mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 46. Sitzung am 10. Oktober 2007 die Annahme
des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP empfohlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 46. Sitzung am 10. Oktober 2007 die
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
men der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen.

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP empfohlen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6632

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 42. Sitzung am 10. Oktober
2007 die Annahme des Antrags mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 46. Sitzung am 10. Oktober 2007
die Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP empfohlen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 41. Sitzung am
10. Oktober 2007 die Annahme des Antrags mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP und bei Abwesenheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 40. Sit-
zung am 10. Oktober 2007 die Annahme des Antrags mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len.

2. Zu Drucksache 16/5882

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/5882
wurde in der 107. Sitzung des Deutschen Bundestages am
4. Juli 2007 zur federführenden Beratung an den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union und zur
Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den Rechtsaus-
schuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 50. Sitzung am
10. Oktober 2007 die Ablehnung des Antrags mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 10. Ok-
tober 2007 die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 45. Sitzung am 10. Oktober 2007 die Ablehnung des
Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen.

3. Zu Drucksache 16/5888

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/5888 wurde in der 107. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 4. Juli 2007 zur Beratung an den Aus-

II. Inhalt der Vorlagen

1. Zu Drucksache 16/6399

In ihrem Antrag begrüßen die Fraktionen der CDU/CSU und
SPD, dass mit der Verständigung auf das Mandat der Regie-
rungskonferenz zur Überarbeitung der geltenden Verträge
gemäß Artikel 48 des EU-Vertrags (im Folgenden Regie-
rungskonferenz genannt) die Stagnation im europäischen
Verfassungsprozess habe überwunden werden können. Zu-
gleich sei es gelungen, die wesentlichen Fortschritte des Ver-
fassungsvertrags, wie er auf der Regierungskonferenz 2004
vereinbart worden war, zu erhalten und im Mandat abzu-
sichern. Dazu gehöre u. a., dass die Grundrechtecharta volle
Rechtsverbindlichkeit erhalte und das Prinzip der doppelten
Mehrheit bei der Stimmengewichtung im Rat für das Jahr
2014 vorgesehen sei. Ebenso werde der Anwendungsbereich
der qualifizierten Mehrheit und der Mitentscheidung des
Europäischen Parlaments ausgedehnt. Als Erfolg sei die
Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente zu verbuchen.
Auch werde im Mandat für die Regierungskonferenz die
Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union
und den Mitgliedstaaten deutlich verbessert. Die Antragstel-
ler unterstützen nachdrücklich die Bundesregierung, allen
Versuchen zu widerstehen, die Unabhängigkeit der Europäi-
schen Zentralbank anzutasten.

Die antragstellenden Fraktionen wünschen, dass der Deut-
sche Bundestag die Ergebnisse des Europäischen Rates vom
21. bis 23. Juni 2007 begrüßt und der Bundesregierung sein
Einvernehmen zu den Verhandlungen im Rahmen der Regie-
rungskonferenz auf der Grundlage des vereinbarten Man-
dates erklärt. Angesichts der im Mandat festgeschriebenen
hohen Standards hinsichtlich der Handlungsfähigkeit, Effi-
zienz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit möge der Deut-
sche Bundestag die Bundesregierung auffordern, in weiteren
Verhandlungen keine Schwächung dieser Standards zuzu-
lassen. Außerdem solle die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag weiterhin gemäß der Vereinbarung zwischen dem
Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zu-
sammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union
(Drucksache 16/2620) über die Verhandlungen der Regie-
rungskonferenz unterrichten und sämtliche Dokumente der
Regierungskonferenz übermitteln, dabei dem Deutschen
Bundestag insbesondere Kenntnis geben, wenn weitere For-
derungen oder Entscheidungen erhoben werden, die von
dem vereinbarten Mandat abweichen.

Der Deutsche Bundestag möge sich weiterhin vorbehalten,
Stellungnahmen nach Artikel 23 GG zur Regierungskonfe-
renz und zu der Änderung der europäischen Verträge abzu-
geben. Schließlich möge der Deutsche Bundestag die Not-
wendigkeit betonen, im Rahmen der Ratifizierung des
Reformvertrags auch das Gesetz über die Ausweitung und
Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates
in Angelegenheiten der Europäischen Union zu novellieren.

2. Zu Drucksache 16/5882

Die Fraktion der FDP würdigt in ihrem Antrag den Fort-
schritt der deutschen Ratspräsidentschaft nach Jahren des
Stillstandes in den Verhandlungen um die neuen europäi-
schen Grundlagen. Als Errungenschaften seien auf lange
Sicht die doppelte Mehrheit, die vertiefte Zusammenarbeit
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.

im Bereich Innen- und Justizpolitik, die Ausweitung der
Mehrheitsentscheidungen, die Stärkung des Europäischen

Drucksache 16/6632 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Parlaments sowie neue Grundlagen einer Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik zu verbuchen. Jetzt müsse
dafür Sorge getragen werden, dass die Verhandlungen der
Regierungskonferenz zügig zu einem Abschluss gebracht
werden, damit die Europäische Union sich wieder auf eine
Politik für ihre Bürger konzentriere.

Gleichwohl sei das vorgelegte Mandat für die Regierungs-
konferenz nur ein Kompromiss auf niedrigem Niveau, weil
einigen Ländern Ausstiegsklauseln für bestimmte Politik-
bereiche eingeräumt worden seien. Die doppelte Mehrheit,
die den Kern der Bemühungen um mehr Handlungsfähigkeit
dargestellt habe, werde mindestens bis zum Jahr 2014 ver-
schoben und damit auch die Annäherung an das demokra-
tische Prinzip „one person, one vote“.

Die Antragsteller beklagen zudem, dass der im Verfassungs-
entwurf als eines der Hauptziele der Europäischen Union
formulierte freie und unverfälschte Wettbewerb nur noch als
Protokollnotiz zu finden sei. Auch die nationalen Parlamente
würden nicht so gestärkt, wie im Verfassungsvertrag vorge-
sehen. Zwar werde die Frist für die Subsidiaritätseinrede auf
acht Wochen verlängert, gleichzeitig werde aber auch das
Quorum der Parlamente, die eine Einrede erheben müssen,
von einem Drittel auf über die Hälfte erhöht. Im Ergebnis
stelle das ausgehandelte Mandat ein Minus zum ursprüng-
lichen Verfassungsentwurf dar.

Auf Grundlage des Antrags der Fraktion der FDP solle fest-
gestellt werden, dass der Deutsche Bundestag sich deutliche-
re Schritte für eine Vertiefung der Europäischen Union ge-
wünscht hätte, er aber auch die Schwierigkeit um eine
Einigung erkenne und die Notwendigkeit, Kompromisse zu
schließen.

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffor-
dern, im Zuge der Regierungskonferenz

– zügig auf ein Ergebnis hin zu verhandeln, damit der Re-
formvertrag spätestens bei der Europawahl im Mai 2009
in Kraft treten könne,

– sich eng an das vom Europäischen Rat beschlossene Ver-
handlungsmandat zu halten und keinerlei weiteren Zuge-
ständnisse zu machen, die einer Vertiefung der Europäi-
schen Union zuwiderlaufen,

– sich auch dafür einzusetzen, dass die Position der Euro-
päischen Kommission im Bereich von Wettbewerbskont-
rolle und Binnenmarkt unangetastet bleibe,

– den Bundestag und die zuständigen Ausschüsse fortlau-
fend ausführlich über den Stand der Regierungskon-
ferenz und die Willensbildung der Bundesregierung zu
allen Einzelfragen zu unterrichten,

– die Stellungnahmen von Europäischer Zentralbank, Eu-
ropäischer Kommission und Europäischem Parlament
vollständig vorzulegen,

– sich erneut um das Einvernehmen mit dem Deutschen
Bundestag zu bemühen, falls während der Regierungs-
konferenz vom vorgelegten Mandat abgewichen werde.

3. Zu Drucksache 16/5888

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würdigt in
ihrem Antrag den Erfolg der deutschen Ratspräsidentschaft

die Substanz des von allen Mitgliedstaaten unterzeichneten
und von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten ratifizierten Ver-
trags über eine Verfassung für Europa weitgehend erhalten.
Die Handlungsfähigkeit und Effizienz der Europäschen
Union mit 27 Mitgliedstaaten sei sicherstellbar und ein star-
ker Schutz der Grund- und Bürgerechte gewährleistbar.

Bedauerlicherweise werde dem Vereinigten Königreich so-
wie Polen eine Ausnahmeregelung zur Grundrechtecharta
eingeräumt. Dies sei ein schwerer Schlag gegen die Grund-
und Freiheitsrechte, die die europäische Wertegemeinschaft
ausmachen und in der Grundrechtecharta ihren umfassenden
Ausdruck gefunden haben. Ebenso sei zu bedauern, dass
sowohl die europäische Hymne als auch die europäische
Flagge sowie die klareren Begriffe wie europäische Gesetze
oder Rahmengesetze vom Mandat ausgeklammert würden.
Von zentraler Bedeutung sei, dass die neue vertragliche
Grundlage baldmöglichst und noch vor der Europawahl
2009 in Kraft treten könne, damit die Bürgerinnen und Bür-
ger auch wüssten, was 2009 zur Wahl steht.

Der Deutsche Bundestag möge folgende wesentliche Punkte
feststellen, die in den Verhandlungen der Regierungskonfe-
renz nicht aufgeben werden dürften:

– die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta,

– die einheitliche Rechtspersönlichkeit, die eine wichtige
Voraussetzung für den Beitritt der Europäischen Union
zur Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle,

– die Möglichkeit einer Unionsbürgerinitiative, mit der
sich die Bürgerinnen und Bürger direkt in europäische
Politik einschalten können,

– die weitgehende Beibehaltung des Übergangs zu Mehr-
heitsentscheidungen im Rat,

– die Öffentlichkeit der Gesetzgebung im Rat,

– die Stärkung des Europäischen Parlaments durch das Mit-
entscheidungsverfahren, das künftig das Regelverfahren
sein soll,

– die Schaffung eines Hohen Repräsentanten für die Ge-
meinsame Außen- und Sicherheitspolitik, der gleichzei-
tig Vizepräsident der Europäischen Kommission sein sol-
le, sowie die Schaffung eines Europäischen Auswärtigen
Dienstes,

– die Stärkung der Europäischen Kommission durch die
Verkleinerung ihrer Größe auf zwei Drittel der Mitglied-
staaten.

Die Antragsteller wünschen, dass der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung auffordert,

– den Deutschen Bundestag im Sinne der Zusammenar-
beitsvereinbarung über ihre Willensbildung und während
der Verhandlungen im Rahmen der Regierungskonferenz
zeitnah und vollständig über deren Verlauf und Zwi-
schenergebnisse zu informieren,

– darauf hinzuwirken, dass die neue vertragliche Grundla-
ge verständlicher und mit Zusätzen sparsam umgegangen
werde,

– bei dem Zusatz zu den Änderungen des ordentlichen Ver-

während des Europäischen Rates vom 21. bis 23. Juni 2007
in Brüssel. In dem Mandat der Regierungskonferenz bleibe

fahrens für die Änderung der Verträge auf eine Eingren-
zung der Möglichkeiten, die der Europäischen Union

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/6632

übertragenen Zuständigkeiten zu verringern, hinzuwir-
ken,

– dafür Sorge zu tragen, dass aus den derzeit rechtlich un-
verbindlichen Erklärungen zur Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik keine rechtlich verbindlichen Pro-
tokolle werden,

– sich während der Verhandlungen dafür einzusetzen, dass
die Ergänzungen des Artikels 100 des Vertrags zur Grün-
dung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) um
die Energiesolidarität sowie des Artikels 174 des EG-Ver-
trags um die Bekämpfung des Klimawandels dahingehend
spezifiziert werden, damit die Europäische Union hier ge-
meinsam besser handeln kann,

– darauf hinzuwirken, dass hinsichtlich der Dienste von all-
gemeinem Interesse künftig Rechtssicherheit bestehe.

III. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union begleitet die Verhandlungen der Regierungskonferenz
ähnlich eng, wie er dies bereits bei den Verhandlungen zum
Vertrag über eine Verfassung für Europa getan hat.

Bereits in der 37. Sitzung des Ausschusses für die Angele-
genheiten der Europäischen Union am 4. Juli 2007 hat Bun-
deskanzlerin Dr. Angela Merkel die Ausschussmitglieder
über die Bilanz der deutschen Ratspräsidentschaft in der
Europäischen Union im ersten Halbjahr 2007 unterrichtet.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zeigte sich zufrieden
über das Mandat der Regierungskonferenz. Der politische
Kompromiss sei schwierig zu verhandeln gewesen, bilde je-
doch eine sehr weitreichende Grundlage für die Ausarbei-
tung eines neuen Reformvertrags. Gleichzeitig erklärte sie,
dass bei dem gefundenen Kompromiss die Substanz des Ver-
fassungsvertrags erhalten worden sei. Dabei habe Deutsch-
land während seiner Ratspräsidentschaft auch eigene Inte-
ressen zurückgestellt, um zu einer Einigung zu kommen.

Die Vertreter der Fraktion der CDU/CSU dankten der Bun-
deskanzlerin für die erfolgreiche Ratspräsidentschaft und die
Gipfelergebnisse. Die Akzeptanz Europas habe zugenom-
men, resümierte die Abgeordnete Veronika Bellmann.

Die Mitglieder der Fraktion der SPD bewerteten die deut-
sche Ratspräsidentschaft als einen „Ausdruck hervorragen-
der Teamarbeit in der Koalition“. Der Abgeordnete Michael
Roth (Heringen) räumte dabei ein, dass sie es „wert gewesen
wäre, in einer Regierungserklärung gewürdigt zu werden“.

Die Oppositionsfraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dankten der Bundeskanzlerin für ihren Einsatz.
Unter dem Strich sei die Bilanz der deutschen Ratspräsident-
schaft positiv. Fraktionsübergreifend kritisierten die Vertre-
ter der Oppositionsfraktionen jedoch, dass die Bundesregie-
rung sich nicht um das Einvernehmen des Deutschen
Bundestages bei der Mandatserteilung für die Regierungs-
konferenz bemühe. Nach Ziffer VI der Vereinbarung zwi-
schen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung
über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäi-
schen Union sei dies vor der Mandatserteilung der Regie-
rungskonferenz am 23. Juli 2007 zwingend erforderlich.

ins Benehmen gesetzt hätte und sich unnötig „um die Früchte
einer erfolgreichen Präsidentschaft“ bringe. An die Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD richtete er den Vorwurf, trotz
Aufforderung durch die Oppositionsfraktionen gegenüber
der Bundesregierung nicht darauf bestanden zu haben, das
Einvernehmen vor Eintritt in die Verhandlungen der Regie-
rungskonferenz herzustellen. „Ich hätte nicht gedacht, dass
die Bundesregierung ihren eigenen Fraktionen sagen muss,
dass das Parlament noch nicht einmal seine eigenen Rechte
wahrnimmt.“

Die Vertreter der Fraktion DIE LINKE. warfen der Bun-
desregierung „Geheimdiplomatie“ vor, verurteilten das Be-
streben, Volksabstimmungen möglichst zu vermeiden, und
lehnten das Mandat ab, da es auf eine neoliberale und milita-
ristische Vertragsgestaltung abziele.

Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
verwiesen darauf, dass die Bundesregierung entsprechend
der Vereinbarung vor wichtigen europapolitischen Ent-
scheidungen Einvernehmen mit dem Bundestag erlangen
müsse: „Sie haben die Chance, den Bundestag einzubezie-
hen, nicht genutzt, das ist bitter“, sagte der Abgeordnete
Rainder Steenblock.

Während der parlamentarischen Sommerpause sind die Ob-
leute in zwei Telefonkonferenzen über die Regierungskon-
ferenz durch das Auswärtige Amt unterrichtet worden.

Am 11. September 2007 haben der Vorsitzende, der stellver-
tretende Vorsitzende und die Obleute in Brüssel an einer Sit-
zung des konstitutionellen Ausschusses des Europäischen
Parlaments zum Tagesordnungspunkt Regierungskonferenz
teilgenommen. Im Anschluss hieran haben Gespräche mit
den Beobachtern des Europäischen Parlaments bei der Re-
gierungskonferenz, Elmar Brok und Andrew Duff, stattge-
funden.

Zudem hatte bei dem letzten Treffen der Vorsitzenden der
Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Euro-
paangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union
und des Europäischen Parlaments (COSAC) am 9. und
10. Juli 2007 der Abgeordnete Kurt Bodewig (SPD) eine Er-
klärung initiiert, die den Ausschussvorsitzenden der Trias-
Präsidentschaft eine Teilnahme als Beobachter an der Regie-
rungskonferenz ermöglichen sollte. Dies hat die portugie-
sische Ratspräsidentschaft jedoch mit der Begründung abge-
lehnt, dass eine solche Beteiligung nicht dem Mandat
entspreche.

In seiner 39. Sitzung am 13. September 2007 hat der Bundes-
minister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, den
Ausschuss über die parlamentarische Begleitung der Regie-
rungskonferenz unterrichtet und den weiteren Zeitplan der
Verhandlungen skizziert.

Im Mittelpunkt der Beiträge der Ausschussmitglieder stan-
den die Fragen, wie ein Kompromiss im Hinblick auf die
Aufnahme der Ioannina-Formel in den Vertragstext ausge-
staltet sein könnte und welche Bereitschaft Großbritannien
zur Mitwirkung in dem Bereich Justiz und Inneres gezeigt
habe. Der Abgeordnete Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) fragte, ob Euratom in der Präambel zum Re-
formvertrag Erwähnung finde und erkundigte sich nach der
Der Abgeordnete Markus Löning (FDP) kritisierte, dass sich
die Bundesregierung mit dem Bundestag nicht ausreichend

Rechtsqualität der Proklamation und Veröffentlichung der
Grundrechtecharta im Amtsblatt der Europäischen Union.

Drucksache 16/6632 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ein weiterer Diskussionspunkt betraf den Passus zum sozia-
len Dialog, der an das Ende des Reformvertragsentwurfs ge-
stellt worden sei.

Der Abgeordnete Michael Stübgen (CDU/CSU) erkundigte
sich nach den Zuständigkeiten des Europäischen Auswärti-
gen Dienstes und – in Anbetracht dessen intergouvernemen-
taler Ausrichtung – nach den Möglichkeiten des Europäi-
schen Parlaments zur Mitbestimmung auswärtiger
Beziehungen. Der Abgeordnete Michael Roth (Heringen)
(SPD) fragte, ob Deutschland bereit sei, die österreichische
Initiative, wonach der soziale Dialog festgeschrieben wer-
den soll, zu unterstützen. Der Abgeordnete Dr. Diether
Dehm (DIE LINKE.) stellte die unbeantwortet gebliebene
Frage, warum der Sozialstaat als verfassungsrechtliches
Prinzip im Reformvertrag nicht enthalten sei.

In der 40. Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten
der Europäischen Union am 19. September 2007 unterrich-
tete der Staatsminister für Europa Günter Gloser (Auswärti-
ges Amt) zum Stand der Beratungen der Regierungskonfe-
renz.

Es folgte eine Aussprache, in der der Abgeordnete Rainder
Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fragte, ob Groß-
britannien auch für das beabsichtigte Proklamationsverfah-
ren ein „opt-out“ wählen könne und wie sich der rechtliche
Status der Grundrechtecharta nach der Veröffentlichung im
Amtsblatt der Europäischen Union gegenüber den bisheri-
gen Plänen verändere.

Zur Kritik der Oppositionsfraktionen, über den Antrag der
Bundesregierung zur Herstellung des Einvernehmens gemäß
Ziffer VI der o. g. Vereinbarung hätte im Bundestagsplenum
vor der Abstimmung im Ministerrat und damit vor der Som-
merpause entschieden werden müssen, räumten die Sprecher
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD ein, dass
es hierzu keine einvernehmliche Haltung bei ihnen gegeben
habe. Trotz dieser Irritationen könne man nach einem Jahr
der o. g. Vereinbarung dennoch sagen, die Zusammenarbeit
zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Bundes-
tag in Angelegenheiten der Europäischen Union sei im ver-
gangenen Jahr insgesamt deutlich besser geworden.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die drei Anträge in seiner 41. Sitzung am 10. Ok-
tober 2007 beraten.

Für eine ausführliche Unterrichtung standen dem Ausschuss
der Vertreter des Europäischen Parlaments bei der Regie-
rungskonferenz Elmar Brok sowie für die Bundesregierung
der Staatssekretär Reinhard Silberberg (Auswärtiges Amt)
zur Verfügung.

Die Vertreter der Fraktionen der CDU/CSU und SPD dank-
ten der Bundesregierung für ihren Beitrag, die Regierungs-
konferenz zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der
Grundstein hierfür sei ohne Zweifel durch die erfolgreiche
deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007
gelegt worden. Heute gebe es große Zuversicht, dass beim
Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Union in Lissabon der Knoten für einen neuen EU-Vertrag
durchgeschlagen werde, der dem leider gescheiterten Verfas-

Positiv zu würdigen sei aber auch die Verhandlungsführung
der portugiesischen Ratspräsidentschaft, die über das Man-
dat des Europäischen Rates vom Juni 2007 hinausgehende
Forderungen der Mitgliedstaaten zu Recht abzuwehren ver-
suche. Dies sei keineswegs einfach, da das Mandat von eini-
gen EU-Mitgliedern anders interpretiert werde. Die Portu-
giesen hätten insofern die gute Vorbereitung durch die
deutsche Ratspräsidentschaft mit einer guten Verhandlungs-
führung in der Regierungskonferenz fortgesetzt.

Der neue EU-Reformvertrag sei um ein Vielfaches besser als
der jetzt gültige Vertrag von Nizza und deshalb finde er auch
die nachdrückliche Zustimmung der Koalitionsfraktionen.
Natürlich gebe es auch Wermutstropfen – z. B. der Verzicht
auf die europäischen Symbole, auf Flagge und Hymne und
auf die Präambel, mit der der Verfassungsvertrag eingeleitet
wurde –, Flaggen und Hymne seien schließlich identitätsstif-
tende Symbole für Europa und man könne nur bedauern,
dass sie keinen Eingang in den Text gefunden hätten. Auch
dass die Grundrechtecharta in Großbritannien und Polen
nicht angewendet werden solle, sei mehr als ein Schönheits-
fehler. Aber letzten Endes überwögen die positiven Elemen-
te: z. B. der Erhalt der doppelten Mehrheit, an der gerade
Deutschland ein besonderes Interesse habe, oder der Stär-
kung der Rechte der nationalen Parlamente; wichtig sei auch,
dass in dem neuen Reformvertrag die Kompetenzabgren-
zung zwischen der Europäischen Union und den Mitglied-
staaten noch besser geregelt werde. Was die Grund-
rechtecharta anbetreffe, werde diese immerhin in 25 von 27
Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Die Europäische Union
werde insgesamt demokratischer, transparenter und sicher
auch effizienter als heute.

Der Abgeordnete Michael Link (Heilbronn) (FDP) betonte,
dass der Reformvertrag Positives wie Negatives biete. Es
müsse verhindert werden, dass der Reformvertrag zu einer
„Verschlimmbesserung“ der Regeln von Nizza führe. Insbe-
sondere die aus der Sicht der Fraktion der FDP unzureichen-
den Formulierungen zur Unabhängigkeit der Europäischen
Zentralbank und zur Bedeutung des freien Wettbewerbs,
einem „Kronjuwel europäischer Politik“ wögen schwer.

Der Abgeordnete Dr. Diether Dehm (DIE LINKE.) führte
aus, die Bundesregierung habe ihre Verpflichtungen aus der
Zusammenarbeitsvereinbarung verletzt und sich nicht um
das Einvernehmen des Bundestages vor der Aufnahme der
Verhandlungen nach dem Mandat bemüht. Wenn jetzt das
unerbetene Einvernehmen erteilt werden solle, sei das eine
Farce und bedeute die Aufgabe mühsam erstrittener Rechte
des Bundestages. Im Übrigen sei es müßig, jetzt über das
Mandat zu debattieren und einen Beschluss zu fassen.
Schließlich liege inzwischen schon der von den Rechts-
experten der Mitgliedstaaten überarbeitete Vertragsentwurf
samt Protokollen und Erklärungen vor. Da sei auf der Grund-
lage des Mandats nicht mehr viel zu verhandeln.

Der Inhalt des Mandats wäre abzulehnen gewesen, wie der
vorliegende Vertragsentwurf abzulehnen ist: Wie der ge-
scheiterte Verfassungsvertrag ist der Vertragsentwurf auf
einen marktradikalen Neoliberalismus und einen weltweit
interventionistischen Militarismus ausgerichtet. Die demo-
kratischen Mängel in der Verfasstheit der Europäischen
Union würden nicht behoben. Als einzige Fraktion halte die
sungsvertrag in seiner politischen Substanz und in seiner
Zielsetzung sehr nahe komme.

Fraktion DIE LINKE. auch weiterhin an dem ehrgeizigen,
aber notwendigen Projekt eines Verfassungsvertrags für die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/6632

Berlin, den 10. Oktober 20

Michael Stübgen
Berichterstatter

Alexander Ulrich
Berichterstatter
des Antrags auf Drucksache 16/6399 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5882 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen
sowie die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5888
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen.

07

Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Markus Löning
Berichterstatter

Rainder Steenblock
Berichterstatter
Europäische Union fest, der im Gegensatz zu dem geschei-
terten aber demokratisch, freiheitlich, sozial und den Frieden
sichernd sein müsse.

Die Anträge der anderen Fraktionen unterschieden sich nicht
wesentlich und würden ebenfalls abgelehnt.

Der Abgeordnete Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) schloss sich den Äußerungen zum Erfolg der
deutschen Ratspräsidentschaft, ein Mandat erreicht zu
haben, das die wesentlichen Reformen des Verfassungsver-
trags beinhalte, an. Allerdings sei insbesondere der Punkt
zum Schutz von persönlichen Daten bei der Weitergabe an
Drittländer noch nicht hinreichend gelöst. Hier sei eine par-
lamentarische und gerichtliche Kontrolle dringend notwen-
dig. Vor dem Hintergrund der vorgezogenen Parlamentswah-
len in Polen bat der Abgeordnete Rainder Steenblock
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) um eine Einschätzung zum
zeitlichen Ablauf und zu möglichen Verfahrensvarianten.
Schließlich fragte er nach einer Einschätzung zur geänderten
britischen Haltung hinsichtlich eines Referendums zur Rati-
fizierung des Reformvertrags.

Im Anschluss an die Aussprache hat der Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union die Annahme

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