BT-Drucksache 16/6625

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/5902- Zwangsverrentung stoppen - Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer verbessern 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/5429- Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen ausschließen

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6625
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst,
Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/5902 –

Zwangsverrentung stoppen – Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer verbessern

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer,
Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5429 –

Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen ausschließen

A. Problem

Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist die Nachrangigkeit des ALG II
insbesondere gegenüber anderen Transferleistungen festgeschrieben. Dies be-
deutet offensichtlich, dass grundsätzlich auch die Inanspruchnahme einer Rente
mit Abschlägen zum frühestmöglichen Zeitpunkt von ALG-II-Beziehern ver-
langt werden kann.

B. Lösung

Zu Drucksache 16/5902

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, die Nachrangigkeitsregelung im
SGB II dahingehend zu ändern, dass diese nicht gilt, wenn sie abschlagsgemin-
derte Altersrenten zur Folge hat, die Förderung durch die Bundesagentur für
Arbeit für die Altersteilzeit über den 31. Dezember 2009 hinaus zu verlängern
und flexible Ausstiegsmöglichkeiten vor dem 65. Lebensjahr einzurichten bzw.

zu erhalten, die Beschäftigungssituation Älterer durch ein arbeitsmarkt- und
wirtschaftspolitisches Gesamtkonzept zu verbessern und vermehrt berufliche
Weiterbildung für erwerbslose und beschäftigte Ältere zu ermöglichen sowie
den Einfluss auf die betriebliche Personalpolitik durch Bonus-Malus-Systeme
zu regeln sowie die sog. 58er Regelung nach § 428 SGB III sowie § 65 Abs. 4
SGB II weiterzuentwickeln und über den Zeitraum 31. Dezember 2007 hinaus
zu verlängern.

Drucksache 16/6625 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ablehnung des Antrages auf Drucksache 16/5902 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Drucksache 16/5429

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, gesetzliche Regelungen zu tref-
fen, die ausschließen, dass Arbeitsuchende vor Erreichung der Regelaltersgren-
ze vorzeitig in Rente geschickt werden können und Rentenabschläge in Kauf
nehmen müssen.

Ablehnung des Antrages auf Drucksache 16/5429 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Kosten wurden nicht ermittelt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6625

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/5902 abzulehnen und

2. den Antrag auf Drucksache 16/5429 abzulehnen.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Vorsitzender

Anton Schaaf
Berichterstatter

sowie § 65 Abs. 4 SGB II weiterzuentwickeln und über den Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. kritisierten die

Zeitraum 31. Dezember 2007 hinaus zu verlängern.

Zu Drucksache 16/5429

Anwendung des Nachrangigkeitsprinzips. Dies führe zu
Zwangsverrentungen. Durch die Rentenabschläge hätten die
Betroffenen unter Umständen auf lange Sicht erhebliche
Drucksache 16/6625 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Anton Schaaf

I.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/5902 wurde in der 109. Sitzung des Deutschen Bundesta-
ges am 6. Juli 2007 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales
zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Ge-
sundheit, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, den Finanzausschuss sowie den Haushaltsausschuss
zur Mitberatung überwiesen. In derselben Sitzung wurde
der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/5429 an den Ausschuss für Arbeit und
Soziales zur federführenden Beratung und an den Finanzaus-
schuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung
überwiesen.

Der Finanzausschuss und der Haushaltsauschuss in ihren
Sitzungen am 19. September 2007 sowie der Ausschuss für
Gesundheit und der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend in ihren Sitzungen am 10. Oktober
2007 haben mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen, die Ableh-
nung des Antrages auf Drucksache 16/5902 zu empfehlen.

Der Finanzausschuss und der Haushaltsausschuss in ihren
Sitzungen am 19. September 2007 und der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in
ihren Sitzungen am 10. Oktober 2007 haben mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Antrages auf Drucksache 16/5429 beschlossen.

II.
Zu Drucksache 16/5902

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, die Nachran-
gigkeitsregelung im SGB II dahingehend zu ändern, dass
diese nicht gilt, wenn sie abschlagsgeminderte Altersrenten
zur Folge hat, die Förderung durch die Bundesagentur für
Arbeit für die Altersteilzeit über den 31. Dezember 2009
hinaus zu verlängern und flexible Ausstiegsmöglichkeiten
vor dem 65. Lebensjahr einzurichten bzw. zu erhalten, die
Beschäftigungssituation Älterer durch ein arbeitsmarkt- und
wirtschaftspolitisches Gesamtkonzept zu verbessern und
vermehrt berufliche Weiterbildung für erwerbslose und be-
schäftigte Ältere zu ermöglichen sowie den Einfluss auf die
betriebliche Personalpolitik durch Bonus-Malus-Systeme zu
regeln sowie die sog. 58er Regelung nach § 428 SGB III

suchende vor Erreichung der Regelaltersgrenze vorzeitig in
Rente geschickt werden können und Rentenabschläge in
Kauf nehmen müssen.

III.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Anträge
der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in seiner 59. Sitzung am 10. Oktober 2007
beraten und beschlossen, hinsichtlich des Antrages auf
Drucksache 16/5902 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung zu empfehlen. Mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. hat er gleichfalls die
Ablehnung des Antrages auf Drucksache 16/5429 beschlos-
sen.

Die Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
betonten, dass man sich bei Einführung des SGB II bewusst
für die Beibehaltung des Nachrangigkeitsprinzips entschie-
den habe. Daran wolle man auch weiterhin festhalten. Bei
Bedürftigkeit müsse der Grundsatz gelten, dass vor steuer-
finanzierten Leistungen alle anderen Mittel zur Existenz-
sicherung eingesetzt werden müssten. Der Anwendung die-
ser Regelung solle in jedem Falle eine Einzelfallprüfung
vorangehen. Wer arbeiten wolle, für den müsse auch alles
getan werden, um ihn in Arbeit zu vermitteln. Auch weiter-
hin seien alle Aktivitäten vorrangig darauf gerichtet, ältere
Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bei dem
Ziel, die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer zu erhöhen,
habe man bereits beachtenswerte Erfolge erzielt. Diese gelte
es fortzusetzen. Vor allem im Hinblick auf die auslaufende
58er Regelung werde man die Entwicklung genau beobach-
ten und gegebenenfalls behutsam gegensteuern.

Die Mitglieder der Fraktion der FDP betonten, dass man
Frühverrentung unbedingt stoppen müsse. Diesbezüglich
gebe es momentan auch eine erfreuliche Entwicklung. Das
Nachrangigkeitsprinzip sei auch aus ihrer Sicht nicht ganz
unproblematisch. Denn nach Auslaufen der 58er Regelung
werden Personengruppen auf ihre Rente verwiesen werden,
denen bisher eigentlich ein Wahlrecht zur Frührente einge-
räumt wurde. Aus dem Privileg des Wahlrechts wird im Zu-
sammenhang mit dem Subsidiaritätsgrundsatz ein Nachteil.
Dies beträfe beispielsweise Frauen ab dem 60. Lebensjahr
und langjährig Versicherte nach dem 63. Lebensjahr. Diese
Gruppen würden unter Inkaufnahme von Abschlägen auf die
Rente verwiesen, während dies für andere nicht gelte. Insge-
samt handele es sich um ein sehr komplexes Problem, dem
die Anträge nicht gerecht würden.
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, gesetzliche
Regelungen zu treffen, die ausschließen, dass Arbeit-

Nachteile hinzunehmen. Unrealistisch sei auch die An-
nahme, dass die Arbeitsagenturen oder optierenden Kommu-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6625

nen bedachtvoll den Verweis auf die Inanspruchnahme der
Rente einsetzen würden. Abgesehen davon, dass Vermitt-
lungs- oder Qualifizierungsanstrengungen erhebliche Kos-
ten verursachten, bringe die Zwangsverrentung für sie nicht
unbeträchtliche Einsparungen. Bei alledem stünden die Be-
troffenen noch unter dem sozialen Druck, dass der Status
„Rentner“ besser als der eines „Hartz-IV-Empfängers“ sei.

Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sahen das Nachrangigkeitsprinzip ebenfalls als problema-
tisch an. Vor allem seien Zwangsverrentungen gesetzlich
auszuschließen. Eine Verrentung solle nur mit Einverständ-
nis des betroffenen Arbeitslosen erfolgen. Auch sie unter-
strichen, dass der Verweis auf die Inanspruchnahme der
Rente vermutlich für die Arbeitsagenturen oftmals der be-
quemere Weg sein könnte. Im Übrigen konterkariere die Ver-
rentung die grundsätzlichen Zielsetzungen der Anhebung
des Renteneintrittsalters, nämlich die Beschäftigung älterer
Menschen substanziell zu erhöhen und Menschen möglichst
lange im Erwerbsleben zu behalten.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Anton Schaaf
Berichterstatter

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