BT-Drucksache 16/6510

Düngemittel- und Pestizidausbringung in Überschwemmungsgebieten

Vom 21. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6510
16. Wahlperiode 21. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Bettina
Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Silvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, Bärbel Höhn und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Düngemittel- und Pestizidausbringung in Überschwemmungsgebieten

Infolge des Klimawandels ist in der Bundesrepublik Deutschland mit der Zunah-
me von Starkregenereignissen zu rechnen, was auf Grund der Veränderung der
Landschaft und der Flussauen absehbar zu vermehrten Hochwasserereignissen
führen wird. Die Frage nach der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutz-
mitteln in den landwirtschaftlich genutzten Überschwemmungsgebieten nach
§ 31b des Wasserhaushaltsgesetzes erhält dadurch eine erhöhte Relevanz, da so
die Gefahr steigt, dass durch das Hochwasser auch Dünge- und Pflanzenschutz-
mittel und ihre Abbauprodukte mit dem Boden fortgeschwemmt werden.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit strebt
in der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bis 2015 eine Anpassung des
Ackerbaus in erosionsgefährdeten Bereichen der Auen und eine eingeschränkte
Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Bereichen an, die statis-
tisch mindestens einmal in hundert Jahren überschwemmt werden (HQ 100), um
erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausbringung von Düngemitteln in
landwirtschaftlich genutzten Überschwemmungsgebieten?

2. Welche Unterschiede in der Bewertung sieht die Bundesregierung beim Ein-
satz von Mineraldüngern und von Wirtschaftsdüngern in Überschwemmungs-
gebieten?

3. Sieht die Bundesregierung Unterschiede in der Bewertung des Einsatzes von
vergorener und unvergorener Gülle in Überschwemmungsgebieten, und wenn
ja, welche?

4. Welche Unterschiede in der Bewertung sieht die Bundesregierung je nach-
dem, ob es sich um Stickstoffdüngung, Phosphatdüngung oder Kalium-
düngung handelt?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausbringung von Pflanzenschutzmit-
teln in landwirtschaftlich genutzten Überschwemmungsgebieten?

6. Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Ausbringung von Dün-
gemitteln in Überschwemmungsgebieten hinsichtlich der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie und des Erhaltes artenreicher Stromtalwiesen an
(bitte Unterscheidung zwischen Mineraldünger und Wirtschaftsdünger sowie
zwischen Stickstoff- , Phosphat- und Kalidüngern)?

Drucksache 16/6510 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Welche Regelungen hat die Bundesregierung im Wasserrecht und/oder im
Düngerecht getroffen, um eine Ausbringung von Düngemitteln speziell in
Überschwemmungsgebieten zu unterbinden oder einzuschränken?

8. Plant die Bundesregierung darüber hinausgehende Regelungen zu treffen,
um zukünftig eine Ausbringung von Düngemitteln in Überschwemmungs-
gebieten zu unterbinden oder einzuschränken, und wenn ja, welche?

9. Welche Regelungen hat die Bundesregierung im Wasserrecht und/oder im
Pflanzenschutzrecht getroffen, um eine Ausbringung von Pflanzenschutz-
mitteln speziell in Überschwemmungsgebieten zu unterbinden oder einzu-
schränken?

10. Plant die Bundesregierung darüber hinausgehende Regelungen zu treffen,
um zukünftig eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Über-
schwemmungsgebieten zu unterbinden oder einzuschränken, und wenn ja,
welche?

11. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Ausbringung von Düngemit-
teln zumindest kurz vor und während der Zeiten, zu denen in einem be-
stimmten Flusslauf üblicherweise mit Überflutungen zu rechnen ist, zu un-
terbinden?

12. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Ausbringung von Pflanzen-
schutzmitteln zumindest kurz vor und während der Zeiten, zu denen in
einem bestimmten Flusslauf üblicherweise mit Überflutungen zu rechnen
ist, zu unterbinden?

13. Ist es den Bundesländern möglich, entsprechende Beschränkungen für Dün-
gemittel und für Pflanzenschutzmittel zu erlassen, oder obliegt die Gesetz-
gebungskompetenz hierfür allein dem Bund?

14. Werden im Rahmen der GAK besondere Programme zur Extensivierung
von Flächen in Überschwemmungsgebieten angeboten, und schränken die-
se Programme die Ausbringung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmit-
teln über die bei Extensivierungsprogrammen üblichen Vorgaben hinaus
ein?

Wie viele Flächen werden in diesen Programmen bewirtschaftet?

Berlin, den 21. September 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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