BT-Drucksache 16/6507

Datenlage und gesundheitliche Aufklärung zu Risiken des Wasserpfeifenkonsums bei Jugendlichen

Vom 21. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6507
16. Wahlperiode 21. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kai Gehring, Birgitt Bender,
Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datenlage und gesundheitliche Aufklärung zu Risiken des Wasserpfeifenkonsums
bei Jugendlichen

Das Rauchen von Wasserpfeifen, auch Shisha, Narghileh oder Hubble Bubble
genannt, ist unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen populär. In der aktu-
ellen Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf-
klärung (BZgA) zur Förderung des Nichtrauchens bei Jugendlichen 2007 sind
erstmals Daten zur Bekanntheit, zur Häufigkeit und Prävalenz sowie zur gesund-
heitlichen Einschätzung des Wasserpfeifenkonsums enthalten. Danach geben
etwa 10 Prozent der befragten Jugendlichen an, ein bis dreimal im Monat Was-
serpfeifen zu konsumieren. 14 Prozent der Jugendlichen geben an, in den letzen
30 Tagen Wasserpfeife geraucht zu haben. Ein erheblicher Teil der Konsumen-
tinnen und Konsumenten von Wasserpfeifen versteht sich dieser Befragung zu-
folge nicht als Raucherin bzw. Raucher. Nur 38 Prozent der Jugendlichen schät-
zen den aktiven Wasserpfeifenkonsum als ziemlich oder sehr schädlich ein.

Erste Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung von 2006 kön-
nen darauf hindeuten, dass über den Rauch von Wasserpfeifen möglicherweise
zum Teil größere Schadstoffmengen, vor allem Teer und Kohlenmonoxid, auf-
genommen werden als über filterlose Zigaretten. Darüber hinaus wurden
krebsauslösende Substanzen wie Arsen, Chrom und Nickel in hohen Konzen-
trationen nachgewiesen. Außerdem steige die Nikotinkonzentration beim Kon-
sum von Wasserpfeifen stärker an als nach dem Zigarettenkonsum, die Ent-
stehung einer Sucht wird dadurch begünstigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Erhebungen der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Bekanntheit und zum Konsum von
Shisha-Produkten insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen?

2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der
Erhebungen der BZgA?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Untersuchungen des Bundesinstituts
für Risikobewertung (BfR) vom 31. Juli 2006 zu den Gesundheits- und

Suchtgefahren durch Wasserpfeifenkonsum?

4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Untersuchungs-
ergebnissen des BfR?

Drucksache 16/6507 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Hält die Bundesregierung den wissenschaftlichen Kenntnisstand über die
Risiken durch Wasserpfeifenkonsum für hinreichend?

Wenn nein, inwiefern wird die Bundesregierung ergänzende bzw. weitere
Untersuchungen veranlassen, die den wissenschaftlichen Erkenntnisstand
über die gesundheitlichen Risiken des Wasserpfeifenkonsums vertiefen?

6. Hält die Bundesregierung den wissenschaftlichen Kenntnisstand über den
Zusammenhang zwischen Erkrankungen wie insbesondere Lungen- oder
Blasenkrebs, Tumoren der Lippen sowie Herzerkrankungen für ausreichend?

Wenn nein, wird die Bundesregierung hier ebenfalls ergänzende Unter-
suchungen veranlassen?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des BfR, Jugendliche
auch über die möglichen Risiken des Wasserpfeifenkonsums aufzuklären?

a) Wird die Bundesregierung solche Aufklärungsmaßnahmen veranlassen?

Wenn ja, bis wann, und in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken durch enthaltene Feuchthalte-
mittel wie Glycerin?

a) Auf welche Weise will die Bundesregierung die insbesondere jugend-
lichen Konsumentinnen und Konsumenten über möglicherweise beste-
henden Risiken durch selbst zugesetzte Feuchthaltemittel informieren?

9. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den gesundheitlichen
Verbraucherschutz die Bewerbung von Wasserpfeifentabak mit irreführen-
den Aussagen wie „Enthält 0 Prozent Teer“?

a) Sieht die Bundesregierung Anlass für wettbewerbsrechtliche Schritte ge-
gen solche Aussagen?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. September 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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