BT-Drucksache 16/6439

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/5725- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Vom 19. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6439
16. Wahlperiode 19. 09. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/5725 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

A. Problem

Die Länder haben nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Allgemeinen Eisenbahn-
gesetzes (AEG) gegenüber Eisenbahngesellschaften bestimmte Ausgleichsleis-
tungen zu erbringen, welche ihren Ursprung in der den Eisenbahnen ehemals
vorgeschriebenen beamtenmäßigen Besoldung und Versorgung ihrer Beschäf-
tigten haben. Die Ausgleichspflicht besteht nur noch für bestimmte nichtbun-
deseigene Eisenbahnen (NE). Zwischenzeitlich ist eine Vielzahl von nicht
ausgleichsberechtigten NE entstanden, welche im Wettbewerb mit ausgleichs-
berechtigten Unternehmen stehen, so dass ein solcher Ausgleich nicht mehr
zeitgemäß erscheint.

B. Lösung

Aufhebung der Auferlegung zusätzlicher Kindergeldzuschläge, Ruhegehälter
und Renten für Eisenbahnen durch eine Änderung des § 16 Abs. 1 AEG, so dass
eine Ausgleichspflicht für neu eingestelltes Personal entfällt.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/6439 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5725 mit folgenden Maßgaben und im
Übrigen unverändert anzunehmen:

I. Die Gesetzesbezeichnung wird wie folgt gefasst:

„Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes“.

II. Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

‚Das Allgemeine Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378,
2396, 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel … des Gesetzes vom …
(BGBl. I S. …), wird wie folgt geändert:

1. Dem § 16 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:

„Die am … [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes]
bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung zusätzlicher Leistungen im Sinne
des Satzes 1 Nr. 1 und 2 werden zum 1. Januar 2008 aufgehoben. Soweit auf
Grund einer solchen Verpflichtung bis zum 31. Dezember 2007 Leistungs-
pflichten begründet worden sind, bleibt es bei der Ausgleichspflicht nach
Satz 1 Nr. 1 und 2.“

2. In § 25a Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „die Richtlinie 2004/50/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (ABl. EU Nr. L
164 S. 114, Nr. L 220 S. 40)“ durch die Angabe „Artikel 2 der Richtlinie
2007/32/EG der Kommission vom 1. Juni 2007 (ABl. EU Nr. L 141 S. 63)“
ersetzt.

3. In § 25b Abs. 2 wird die Angabe „die Richtlinie 2004/50/EG des Euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (ABl. EU Nr. L 164
S. 114, Nr. L 220 S. 40)“ durch die Angabe „Artikel 1 der Richtlinie 2007/32/
EG der Kommission vom 1. Juni 2007 (ABl. EU Nr. L 141 S. 63)“ ersetzt.

4. Dem § 26 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„In Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nr. 9 können Gebühren nach festen
Sätzen im Sinne des § 4 des Verwaltungskostengesetzes auch als nach fest-
stehenden Stundensätzen vorgesehene Gebühren (Zeitgebühren) festgelegt
werden.“‘

Berlin, den 19. September 2007

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter

ter und Renten für Eisenbahnen durch eine Änderung des
§ 16 Abs. 1 AEG vor, so dass eine Ausgleichspflicht für neu
eingestelltes Personal entfällt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/5725 in seiner 49. Sitzung am 19. September 2007 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 19. Sep-
tember 2007 beraten und empfiehlt einstimmig dessen An-
nahme. Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(13)256
hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

IV. Beratungsverlauf im Ausschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 45. Sitzung am 19. Septem-
ber 2007 beraten.

drucksache 16(15)997 mit der oben genannten Ergänzung
einstimmig an.

V. Begründung zu den Änderungen

Zu Ziffer II

Zu Nummer 1

Die Änderung folgt aus rechtsförmlichen Erwägungen.

Zu den Nummern 2 und 3

Anpassung der Zitierweise.

Zu Nummer 4

Die Vorschrift dient der Klarstellung, dass Zeitgebühren un-
ter den Begriff der „festen Sätze“ im Sinne des § 4 des Ver-
waltungskostengesetzes fallen.

Berlin, den 19. September 2007

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6439

Bericht des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/5725 in seiner 112. Sitzung am 13. September
2007 beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Innenausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf sieht vor allem die Aufhebung der
Auferlegung zusätzlicher Kindergeldzuschläge, Ruhegehäl-

Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben einen
Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 16(15)997) einge-
bracht, dessen Inhalt sich aus Teil II der Beschlussempfeh-
lung und aus Teil V dieses Berichts ergibt.

Den Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(15)997
hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
einstimmig angenommen. In der Sitzung wurde zur Klarstel-
lung einstimmig eine Ergänzung in Bezug auf die Bezeich-
nung des Gesetzes vorgenommen (Teil I der Beschlussemp-
fehlung).

Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5725 nahm der Aus-
schuss in der Fassung des Änderungsantrags auf Ausschuss-

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