BT-Drucksache 16/6418

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 16/3048 - Energiegetreide als Regelbrennstoff zulassen

Vom 18. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6418
16. Wahlperiode 18. 10. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael
Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 16/3048 –

Energiegetreide als Regelbrennstoff zulassen

A. Problem

Zurzeit werden in Deutschland nur 4,6 Prozent des Primärenergiebedarfs durch
erneuerbare Energien gedeckt, davon etwa die Hälfte aus Biomasse, wobei das
Potential der energetischen Nutzung von Biomasse auf bis zu 10 Prozent des
Primärenergiebedarfs geschätzt wird. Der Weltmarktpreis für ein Barrel Rohöl
liegt derzeit bei ca. 60 Euro und Wirtschaftsexperten gehen von einer weiteren
Steigerung aus. Vor diesem Hintergrund soll nach dem Antrag der Fraktion der
FDP die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, Energiegetreide
unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen; eine Verschärfung der Grenz-
werte zu beschließen, um die technische Entwicklung zu unterstützen und die
Entwicklung von genehmigungsfähigen und sicher betreibbaren Feuerungsanla-
gen für die Energiegetreideverbrennung durch ein FuE-Programm voranzutrei-
ben. Außerdem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Entwicklung
von Filtertechniken zu forcieren; die Forschung nach Verbesserungen der Mög-
lichkeiten der Ascherückführung auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu
intensivieren und ein Biomasse-Forschungs-Zentrums einzurichten.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/6418 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3048 abzulehnen.

Berlin, den 19. September 2007

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

– die zur thermischen Nutzung von Getreide erforderlichen lassen, müsse die jetzige Bundes-Immissionsschutzverord-
nung kompatibel gemacht werden. Darüber hinaus sei es
Modifikationen der 1. BImSchV herbeizuführen;

– die Entwicklung von genehmigungsfähigen und sicher
betreibbaren Feuerungsanlagen für die Energiegetreide-
verbrennung durch ein FuE-Programm voranzutreiben,

notwendig die Forschung in Bezug auf die technische Ver-
wertung, die Abscheidung von Stäuben und die Erhöhung
des Wirkungsgrades voranzutreiben. Wie Feldversuche zeig-
ten, sei es jedoch heute schon möglich, in bestimmten Klein-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6418

Bericht der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth, Detlef Müller (Chemnitz),
Angelika Brunkhorst, Hans-Kurt Hill und Hans-Josef Fell

I.

Der Antrag auf Drucksache 16/3048 wurde in der 94. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 26. April 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz überwiesen.

II.

Der Anteil der energetischen Nutzung nachwachsender Roh-
stoffe leistet zurzeit mit 4,6 Prozent des Primärenergiever-
brauchs nur einen vergleichsweise geringen Beitrag. Das
Potential von Biomasse wird jedoch mit 10 Prozent des Pri-
märenergieverbrauchs wesentlich höher geschätzt. Der hohe
Weltmarktpreis für Rohöl, der derzeit bei rund 60 Euro liegt
und laut Wirtschaftsexperten noch weiter steigen wird, ver-
schafft der energetischen Nutzung von Biomasse weitere
Attraktivität. Ein zusätzliches Argument ist, dass die energe-
tische Nutzung von Biomasse CO2-neutral ist, da das bei der
Nutzung frei werdende CO2 zuvor von den Energiepflanzen
aufgenommen wurde und somit ein geschlossener CO2-
Kreislauf besteht.

Zurzeit stehen die Verwertung von Rückständen, Nebenpro-
dukten und Abfällen aus der Landwirtschaft zusammen mit
Energiemais in Biogasanlagen sowie die Produktion von
Kraftstoffen auf der Basis von Rapsöl im Vordergrund. Bei-
de Rohstoffe werden energetisch verwendet, obwohl sie so-
wohl als Futter- wie auch als Nahrungsmittel genutzt werden
könnten. Gleichzeitig wird die Verbrennung von Getreide
zur Energiegewinnung unter ethischen Gesichtspunkten dis-
kutiert. Belastetes Getreide (z. B. mit Pilzgiften), welches
weder zur Ernährung noch zur Verfütterung geeignet ist, darf
unbestritten verbrannt werden.

Die energetische Nutzung bestimmter Getreidefraktionen
in Kleinfeuerungsanlagen ist technisch möglich und laut
Zwischenergebnissen laufender Feldtests mit Biobrennstof-
fen können auch die aktuellen Anforderungen der Ersten
Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) grund-
sätzlich erfüllt werden. Deshalb soll nach dem Antrag der
Fraktion der FDP die Bundesregierung aufgefordert wer-
den,

– Energiegetreide unter bestimmten Bedingungen zunächst
für bestimmte Gerteidefraktionen als Regelbrennstoff im
Rahmen eines sinnvollen Abfallmanagements zuzulas-
sen;

– die forcierte Entwicklung von Filtertechniken zur Ab-
scheidung von Feinstäuben aus den Abgasen voranzutrei-
ben;

– die Analyse der Möglichkeiten einer weitgehenden
Schließung der Nährstoffkreisläufe anzustreben;

– den gesellschaftlichen Diskurs um ethische, technische
und weitere Aspekte einer thermischen Getreidenutzung
zu führen mit dem Ziel, die vorhandenen emotionalen
Vorbehalte auf eine rationale und faktenorientierte Basis
zu stellen;

– ein deutsches Biomasse-Forschungs-Zentrum einzurich-
ten.

III.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/3048 abzuleh-
nen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/3048 abzulehnen.

IV.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/3048 in seiner
45. Sitzung am 19. September 2007 beraten.

Die Fraktion der FDP hob zur Begründung ihres Antrages
hervor, dass im Bereich der energetischen Biomassenutzung
bereits jetzt Mais in Biogasanlagen, Getreide zur Herstellung
von Bioethanol und Rapsöl zur Produktion von Biodiesel-
kraftstoffen eingesetzt werde. Es stelle sich die Frage, ob
man neben Stroh, welches heute schon zur energetischen
Verbrennung zugelassen sei, nicht auch bestimmte Getreide-
fraktionen, die zur Lebens- oder zur Futtermittelverwertung
nicht geeignet seien, zusätzlich als Regelbrennstoff zulassen
solle. Diese Forderung stelle sich vor dem Hintergrund, dass
2,3 Prozent des gesamten Primärenergieverbrauchs, der
durch Biomasse gedeckt werde, noch zu wenig seien, und
dass mit einer Mio. Tonnen Biomasse pro Jahr ein durchaus
großes Potential bestehe. Um diese Getreidefraktionen zuzu-
damit die zugelassenen Energiegetreidefraktionen sicher
und emissionsarm verbrannt werden können;

feuerungsanlagen die Getreideverbrennung technisch umzu-
setzen. Vom Institut für Luft- und Kältetechnik (ILK) lägen

Drucksache 16/6418 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

bereits Ergebnisse zur Staubentwicklung und Staubabschei-
dung vor. Die Fraktion der FDP wolle hierbei die möglichen
gesundheitlichen Risiken bei der Verbrennung von Energie-
getreide keinesfalls außer Acht lassen. Auch die Debatte
über die ethischen, ökonomischen, ökologischen und sozia-
len Aspekte müsse unbedingt fortgesetzt werden.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass die verstärkte
Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung eines der we-
sentlichen umwelt- und energiepolitischen Ziele der Bundes-
regierung sei, da die energetische Nutzung von Biomasse
viele Vorteile biete. Sie zeichne sich durch einen weitgehend
geschlossenen CO2-Kreislauf aus und liefere dadurch einen
wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Energiewirtschaft.
Obwohl Getreide eine besonders heizwertreiche Biomasse
sei, würden bislang Getreidekorn und übriges Halmgut mit
Ausnahme von Stroh nicht als zulässiger Brennstoff nach § 3
der 1. BImschV erfasst. Aus diesem Grund setze sich die
Fraktion der CDU/CSU im Rahmen der derzeit von der Bun-
desregierung vorbereiteten Novellierung der 1. BImSchV
für eine Regelung ein, die die energetische Verwertung von
Getreide, sonstigem Halmgut und übriger Biomasse in be-
stimmten Feuerungsanlagen als Regelbrennstoff zulasse.
Dies solle – wie von der Fraktion der FDP vorgeschlagen –
vorerst nur in landwirtschaftlichen sowie getreideverarbei-
tenden Betrieben ermöglicht werden. Ein möglicherweise
unbeschränkter Zugang zu dieser nachhaltigen und preis-
günstigen Energiequelle auch für alle Privathaushalte könne
erst dann ernsthaft diskutiert werden, wenn die durch Getrei-
deverbrennung verursachten Emissionen auf das Niveau der
energetischen Nutzung von Holz reduziert sein würden.
Ethische Bedenken müssten ernst genommen werden. In die-
sem Zusammenhang sei aber auch zu bedenken, dass im
Rahmen der Mais- und Grünroggenvergärung sowie der Bio-
ethanolproduktion bereits heute Getreide zur Energiegewin-
nung genutzt werde bzw. ihr Anbau in Flächenkonkurrenz
zur Erzeugung von Brotgetreide stehe. Zudem sei ein Teil
des in Deutschland wachsenden Getreides wie Bruch- oder
Mindergetreide für den Verzehr nicht geeignet.

Bei einer Überarbeitung der derzeitigen Grenzwerte der
1. BImSchV müssten das Entwicklungspotential der Bio-
massebrenntechnik berücksichtigt werden und eine stufen-
weise Anpassung der Grenzwerte vorgenommen werden.
Hierbei sollen die Schadstoffgrenzwerte mit Augenmaß
angesetzt werden, denn allzu ehrgeizige Anforderungen
entsprächen nicht den Bedürfnissen der Praxis und der be-
troffenen Feuerstättennutzer in Deutschland. Da ein Fein-
staubgrenzwert von 40 mg/m3 aus heutiger Sicht der Praxis
nicht gerecht werde, werde ein Grenzwert von 60 mg/m3
vorgeschlagen. Die Fraktion der CDU/CSU werde sich
außerdem für eine praxisnahe Ausgestaltung mit ausrei-
chend langen Übergangsfristen einsetzen, damit den Eigen-
tümern der Anlagen die notwendige Investitionssicherheit
und der Branche die notwendige Zeit gegeben würden, ihre
Technik weiter fortzuentwickeln. Der Antrag der Fraktion
der FDP gehe zwar grundsätzlich in die richtige Richtung,
sei jedoch im Ergebnis abzulehnen, weil dessen Ziele im
Rahmen der Novellierung der 1. BlmSchV konsequent ver-
folgt würden.

Die Fraktion der SPD schloss sich diesen Ausführungen an

rungen des Immissions- und des Umweltschutzes einerseits
und den Vorteilen für den Klimaschutz und für die Scho-
nung der Ressourcen andererseits gehe. Der Aspekt der
Luftreinheit und insbesondere die Feinstaubproblematik
dürften dabei nicht vernachlässigt werden. Getreide könne
im Regelfall außerordentlich schlecht energetisch verwertet
werden und neben Feinstäuben würden unter anderem zu-
sätzlich Stickstoffoxid, Chlor und Dioxine ausgeschieden.
Die Forderung der Fraktion der FDP, die Verbrennung von
Getreide in einem „ersten Schritt“ und unter bestimmten Be-
dingungen im landwirtschaftlichen Umfeld zu ermöglichen,
beinhalte die Gefahr, dass die Möglichkeiten einer sinnvol-
len Reglementierung des Einsatzes von Getreide als Brenn-
stoff noch nicht gegeben seien. Darüber hinaus müsse be-
rücksichtigt werden, dass auch Getreide nicht unbegrenzt
zur Verfügung stehe, die Weltmarktpreise für Getreide stark
gestiegen seien und ein großer Druck auf die landwirtschaft-
lichen Flächen in Bezug auf ihre Nutzungsmöglichkeiten
bestehe. Mit Blick auf die bevorstehende Novellierung der
1. BImSchV, bei der die Zulassung von Energiegetreide als
Regelbrennstoff vorgesehen sei, werde die Fraktion der SPD
den Antrag ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sie werde dem Antrag
der Fraktion der FDP zustimmen, und wies darauf hin, dass
es aufgrund der derzeitigen Rechtslage zum Immissions-
schutz bislang nicht regulär möglich sei, Abfall- und Min-
dergetreide thermisch für Heizzwecke zu nutzen. In einigen
Bundesländern gebe es jedoch bereits generelle Regelungen
für Ausnahmegenehmigungen nach der Bundes-Immis-
sionsschutzverordnung. Somit seien in Deutschland bereits
einige tausend Anlagen zur Getreideverbrennung zugelas-
sen. Die thermische Nutzung von Abfallgetreide sei heute
aus fachlicher und aus ethischer Sicht im Grunde unumstrit-
ten, da es ausschließlich um Getreidepartien gehe, die weder
für Nahrungs- noch für Futtermittelzwecke nutzbar seien. Da
eine schrittweise Anpassung der Getreideverbrennung ent-
sprechend der technischen Entwicklung aus Sicht des Im-
missionsschutzes realistisch erscheine, spreche auch aus
umweltpolitischer Sicht nichts mehr gegen die Regelzulas-
sung der Getreideverbrennung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte
daran, dass sie vor einem Jahr einen ähnlichen Antrag einge-
bracht habe. Der Fraktion der FDP sei darin zuzustimmen,
dass die Nutzung von erneuerbaren Energien und Minder-
getreide mit notwendigen Maßnahmen des Umweltschutzes
in Bezug auf klassische Schadstoffe verknüpft werden
müsse. Dies müsse allerdings so geschehen, dass eine stu-
fenweise Anpassung der Grenzwerte stattfinde, weil über-
höhte Anforderungen an die Schadstoffrückhaltung sich als
„Bremse“ für den weiteren Ausbau auswirken könnte. Da es
sich bei den zu verbrennenden Getreidefraktionen aus-
schließlich um Mindergetreide handele, welches nicht als
Nahrungsmittel diene, ergebe sich keine Konkurrenz zu
Lebensmittelgetreide. Der Antrag der Fraktion der FDP sei
im Grundsatz zu begrüßen, jedoch sei kritikwürdig, dass
die Positionierung zum Biomasse-Forschungs-Zentrum den
Forschungsschwerpunkt lediglich auf Biomasse-Konversion
und nicht auf Biomasse-Produktion lege. Auch bei nachhal-
tigen Anbaumethoden in der Biomasseproduktion bestehe
jedoch ein hoher Forschungsbedarf. Im Ergebnis werde sich
und ergänzte, dass es bei der energetischen Nutzung von Ge-
treide um eine Abwägung zwischen den strengen Anforde-

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stimme ent-
halten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6418

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der
FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag zu
empfehlen, den Antrag auf Drucksache 16/3048 abzuleh-
nen.

Berlin, den 26. September 2007

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

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