Vom 14. September 2007
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6372
16. Wahlperiode 14. 09. 2007
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auswirkungen der Europäischen Nahverkehrsverordnung
über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
auf die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und die bisherige
Genehmigungspraxis von Linienverkehrsgenehmigungen
Nachdem das Europäische Parlament am 10. Mai 2007 der Nahverkehrsverord-
nung zur Einführung des Wettbewerbs im öffentlichen Personennahverkehr
– ÖPNV – (Nachfolgeverordnung zur Verordnung (EWG) Nr. 1191/69) zuge-
stimmt und im Vorfeld eine Verständigung zwischen Parlament und Rat statt-
gefunden hat, ist davon auszugehen, dass die Verordnung noch dieses Jahr im
Amtsblatt veröffentlicht, 2009 in Kraft treten und unmittelbar in jedem Mit-
gliedstaat gelten wird. Die Verordnung bildet einen neuen Rechtsrahmen für den
ÖPNV und hat erhebliche Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis und die
Einführung wettbewerblicher Vergabeverfahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der ÖPNV durch wett-
bewerbliche Elemente effizienter und attraktiver gestaltet werden kann?
2. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der vom Verordnungsgeber
gewünschte Zweck, den regulierten Wettbewerb im öffentlichen Personen-
nahverkehr einzuführen, erreicht wird?
3. Welche Anpassung des nationalen Rechts (u. a. Personenbeförderungsgesetz
(PBefG), Durchführungsvorschriften) ist nach Ansicht der Bundesregierung
durch die Umsetzung der Europäischen Nahverkehrsverordnung geboten?
4. Welche Ziele wird die Bundesregierung bei den anstehenden Gesetzesnovel-
lierungen verfolgen?
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Europäischen Nah-
verkehrsverordnung auf die bislang durch die Länder in unterschiedlicher
Weise praktizierte Genehmigungspraxis von Linienverkehrsgenehmigungen
nach PBefG?
6. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die gemeinschaftsrecht-
lichen Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung bei der Verga-
be von Dienstleistungsaufträgen und (Dienstleistungs-)Konzessionen nach
dem Inkrafttreten der Verordnung, also 2009, durch die Genehmigungsbehör-
den beachtet werden?
Drucksache 16/6372 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wie wird die Bundesregierung im Zuge der Novellierung des PBefG sicher-
stellen, dass der Verordnungszweck, den regulierten Wettbewerb einzufüh-
ren, nicht dadurch unterlaufen wird, dass Verkehrsunternehmen die gesell-
schaftsrechtliche Abspaltung von Betriebsteilen derart vornehmen bzw.
Behörden die Netze derart aufteilen, um so ein wettbewerbliches Vergabever-
fahren zu vermeiden?
8. Sind nach Auffassung der Bundesregierung Dienstleistungsaufträge im stra-
ßengebundenen Personennahverkehr als Auftrag im Sinne des Vergaberechts
oder als Dienstleistungskonzession anzusehen?
Berlin, den 13. September 2007
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion