BT-Drucksache 16/628

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/430- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes

Vom 10. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/628
16. Wahlperiode 10. 02. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/430 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes

A. Problem

Die Richtlinie 2001/18/EG der Europäischen Gemeinschaft vom 12. März 2001
über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Um-
welt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (so genannte
Freisetzungsrichtinie), ist am 17. April 2001 in Kraft getreten und war bis zum
17. Oktober 2002 in nationales Recht umzusetzen. Mit Schreiben vom 19. De-
zember 2005 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Bun-
desrepublik Deutschland aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten die erfor-
derlichen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung zu erlassen.

B. Lösung

Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht durch Annahme die-
ses Gesetzentwurfs durch den Deutschen Bundestag.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.
D. Kosten

Die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG wur-
den bereits im Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts dar-
gelegt (Drucksache 15/3088, S. 20 f.). Darüber hinausgehende finanzielle Aus-
wirkungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes liegen
nicht vor.

Drucksache 16/628 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Zusätzliche, nicht quantifizierbare Kostenbelastungen für die betroffene Wirt-
schaft, auf die diese mit entsprechenden Einzelpreisanpassungen reagieren kön-
nen, lassen sich nicht gänzlich ausschließen (vgl. Drucksache 15/3088, S. 20 f.).
Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreis-
niveau, sowie auf Lohnnebenkosten sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/628

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/430 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

In Artikel 1 Nr. 17 ist in § 28a Abs. 1 Satz 1 das Wort „kann“ durch das Wort
„soll“ zu ersetzen.

Berlin, den 8. Februar 2006

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

men, andernfalls wird ein Zwangsgeld festgesetzt. tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dem Gesetzentwurf wird auch die geänderte Bezeich-
nung des Bundesministeriums angepasst. Gleichzeitig wird
ebenfalls zum Zweck der Umsetzung der Richtlinie 2001/18/
EG eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zur Ände-

gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. anzunehmen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 16/430 in
seiner 5. Sitzung am 8. Februar 2006 beraten, und empfiehlt
Drucksache 16/628 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Max Lehmer, Elvira Drobinski-Weiß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

A. Allgemeiner Teil

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am
26. Januar 2006 den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/430
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie zur Mit-
beratung an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, den Ausschuss für Gesundheit, den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Durch den Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2001/18/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001
über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Or-
ganismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie
90/220/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 106 S. 1), die so ge-
nannte Freisetzungsrichtlinie, vollständig umgesetzt werden.

Die Richtlinie wurde bereits mit dem Gesetz zur Neuord-
nung des Gentechnikrechts vom 21. Dezember 2004 weitge-
hend in nationales Recht übernommen. In dem vorliegenden
Gesetzentwurf sind die zur vollständigen Umsetzung noch
ausstehenden Teile, das sind schwerpunktmäßig Verfahrens-
vorschriften, enthalten. Dabei werden die Informationswei-
tergabe und die Unterrichtung der Öffentlichkeit genauer
geregelt. Aber auch Verfahrenserleichterungen wie behör-
deninterne Fristsetzungen bei der Behandlung eines Antrags
sind vorgesehen.

Die Richtlinie der EU regelt die absichtliche Freisetzung so-
wie das Inverkehrbringen von genetisch veränderten Orga-
nismen (GVO). Ihr Ziel ist gemäß dem Vorsorgeprinzip der
Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt sowie die
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten.

Die Richtlinie 2001/18/EG ist am 17. April 2001 in Kraft ge-
treten. Mit Urteil vom 15. Juli 2004 hat der Europäische Ge-
richtshof eine Vertragsverletzung festgestellt, da eine voll-
ständige Umsetzung noch aussteht. Mit Schreiben vom
19. Dezember 2005 hat die Kommission der Europäischen
Gemeinschaften ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet und
Deutschland aufgefordert, binnen zwei Monaten nach Erhalt
des Schreibens die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen,
um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nachzukom-

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 16/430
in seiner 5. Sitzung am 8. Februar 2006 beraten und emp-
fiehlt, mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 16(10)37) anzu-
nehmen.

Der Rechtsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. den Änderungsantrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschussdrucksache
16(10)38 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/430 in seiner 5. Sitzung am
8. Februar 2006 beraten, und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. den Änderungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschuss-
drucksache 16(9)032 abzulehnen.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(9)033.

Außerdem empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD in der Fassung des angenommenen Änderungsan-
trags auf Ausschussdrucksache 16(9)03.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf Druck-
sache 16/430 in seiner 9. Sitzung am 8. Februar 2006 beraten,
und empfiehlt den Gesetzentwurf mit Änderungen in der Fas-
sung des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache 23 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP (bei
einer Stimmenthaltung) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. (bei einer
Stimmenthaltung) anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/430 in seiner
5. Sitzung am 8. Februar 2006 beraten und empfiehlt, den Ge-
setzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der Frak-
rung der Gentechnik-Verfahrensverordnung und der Gen-
technik-Beteiligungsverordnung auf den Weg gebracht.

den Gesetzentwurf mit Änderungen in der Fassung des
Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache 16(18)19 mit

am 8. Februar 2006 abschließend beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben auf Aus-
schussdrucksache 16(10)37 einen Änderungsantrag zum Ge-
setzentwurf eingebracht.

Ebenfalls wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(10)38 ein Ände-
rungsantrag eingebracht.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD erläutern, dass die
vollständige Umsetzung der europäischen Freisetzungsricht-
linie dringlich sei. Der Gesetzentwurf bedeute eine Eins-zu-
Eins-Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie. Die Umsetzung
betreffe im Wesentlichen Verfahrens- und Formvorschriften.

Die Informationspflichten der Öffentlichkeit nach § 28a des
Gesetzentwurfs seien identisch mit dem Gesetzentwurf der
vergangenen Legislaturperiode. Auch nach der Änderung
von Kann- in Soll-Bestimmungen bleibe den Behörden der
notwendige Ermessensspielraum erhalten. Demgegenüber
gehe der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN über das als akzeptabel Erachtete hinaus.

In einem noch vorzulegenden zweiten Gesetzentwurf solle
die Frage der Haftung und der guten fachlichen Praxis gere-
gelt werden.

Die Fraktion der FDP begrüßt die angekündigte umfassen-
de Novellierung des Gentechnikrechts. Dass die EU-Richt-
linie bisher nicht vollständig umgesetzt worden sei, sei ein
Versäumnis der von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gebildeten früheren Bundesregierung gewe-
sen. Zurzeit herrsche noch Rechtsunsicherheit bei der Haf-
tungsregelung. Das geltende Gesetz sei zudem nicht ver-
ständlich und sollte durch ein besser verstehbares Gesetz
ersetzt werden.

Die Fraktion DIE LINKE. betont, im Bereich der Infor-
mation der Öffentlichkeit seien in der Neufassung des § 28a
des Gentechnikgesetzes zu viele Sondertatbestände vorge-
sehen. Die Interessen der Industrie und der Anbauer seien
besser geschützt als die Interessen der Verbraucherinnen und
Verbraucher, da es für diese keinen Informationsanspruch
gebe. Hierdurch werde die Wahlfreiheit untergraben.

eines Ermessenspielraums vorgesehen.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(10)38 wurde mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Ausschussdrucksache 16(10)37 wurde mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. hat der Ausschuss die Annahme des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 16/430 unter Berücksichtigung
des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 16(10)37 empfohlen.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird, soweit sie
im Verlauf der Auschussberatungen nicht ergänzt oder geän-
dert wurden, auf den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/430
verwiesen.

Hinsichtlich der vom Ausschuss beschlossenen Änderung
gilt folgende Begründung:

Anordnungen nach § 26 des Gentechnikgesetzes können
u. a. auch dann ergehen, wenn kein hinreichender Verdacht
einer Gefahr für die in § 1 Nr. 1 des Gentechnikgesetzes ge-
nannten Rechtsgüter besteht. Auch in diesen Fällen besteht
grundsätzlich ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Freisetzung oder ein
Inverkehrbringen ohne Genehmigung erfolgt ist. Die Soll-
Bestimmung wird dem Informationsinteresse der Öffentlich-
keit besser gerecht als eine Kann-Bestimmung. Andererseits
belässt die Soll-Bestimmung der zuständigen Behörde einen
gewissen Ermessensspielraum, um den Besonderheiten des
Einzelfalls gerecht zu werden.

Berlin, den 8. Februar 2006

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann Ulrike Höfken
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/628

den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 8. Sitzung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass
der ursprüngliche Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beibehalten und nun einge-
bracht werde. Man würde es aber ebenfalls begrüßen, wenn
auf das angekündigte zweite Gesetz mit geänderten Haf-
tungsregelungen verzichtet würde.

Im Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN seien Informationspflichten ohne Einräumung
Berichterstatterin Berichterstatterin

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