BT-Drucksache 16/6273

Beschäftigung von Anhängern rechtsextremen Gedankenguts in Bundesministerien und anderen Bundesbehörden

Vom 27. August 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6273
16. Wahlperiode 27. 08. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Maurer, Sevim Dag˘delen, Ulla Jelpke, Jan Korte,
Kersten Naumann, Petra Pau, Bodo Ramelow, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

Beschäftigung von Anhängern rechtsextremen Gedankenguts
in Bundesministerien und anderen Bundesbehörden

In einem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 11. April
2007 berichtet der Abgeordnete Martin Gerster über publizistische und politi-
sche Aktivitäten des Regierungsdirektors im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, J. S., die in Zusammenhang mit rechtsextremen Or-
ganisationen, Veranstaltungen und Publikationen stehen.

Dem Schreiben zufolge trat J. S. u. a. bei der „Gesellschaft für freie Publizistik“
auf, die vom Verfassungsschutz als „größte rechtsextremistische Kulturvereini-
gung in Deutschland“ charakterisiert wird (s. u.). Darüber hinaus soll J. S. laut
Martin Gerster den CSU-Generalsekretär Markus Söder des Linksextremismus
bezichtigt haben, weil dieser ein europaweites Verbot des Hakenkreuzes gefor-
dert hatte.

Nach unseren Recherchen hat J. S. in der Februar-Ausgabe 2006 der Zeitschrift
Die Aula formuliert: „Verfassungswidrig ist dann nicht nur der schändliche
§ 130 StGB, der die ‚Holocaustleugnung‘ und ‚Relativierung‘ verbietet, sondern
schon der § 86a StGB, der u. a. das Zeigen der Hakenkreuzfahne verbietet.“
(Josef Schüßlburner, Illiberales BRD-Parteiverbotskonzept widerspricht der
Meinungsfreiheit, in: Die Aula, Februar 2006, S. 26)

In einem Artikel mit dem Titel „Die zwingende Frage nach einer jüdischen Ver-
gangenheitsbewältigung“ in der Zeitschrift Staatsbriefe warnt J. S. vor der Ge-
fahr, dass der „Holocaustglaube … auch in Deutschland in den Rang eines
Staatskults erhoben wird …, weil dies die psychologischen Voraussetzungen
schafft, dass Deutsche gegen ihre Ausrottung psychisch einmal genauso wehrlos
sein werden wie die Juden“ (Josef Schüßlburner, Die zwingende Frage nach
einer jüdischen Vergangenheitsbewältigung, in: Staatsbriefe, Heft 4(4), 1993,
S. 25 ff. (http://vho.org/D/Staatsbriefe/Schuesslburner4_4.html). An anderer
Stelle des Artikels stellt er die Behauptung auf, „dass das für Deutsche gezim-
merte Erbschulddogma der liberalen Holocaustreligion die Deutschen gegen-
über ihrer künftigen Abschlachtung … psychologisch wehrlos macht.“ In dem

Zusammenhang erklärt J.S.: „Die Forderung von jüdischer und liberaler Seite
nach deutscher VB (Vergangenheitsbewältigung – d.Verf.) muss aus Gründen
der historischen Wahrheit … mit der Forderung nach einer jüdischen VB … be-
antwortet werden.“ Im gleichen Artikel erklärt der Autor mit Blick auf die
Haltung Stalins zur jüdischen Bevölkerung in der Sowjetunion: „Die geplante
Massendeportation der Juden nach Sibirien hätte Opferzahlen zur Folge gehabt,
die gezeigt hätten, dass selbst in Bezug auf den Opferkreis der Holocaust selbst

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bei Unterstellung der Richtigkeit der Zahl ‚6 Millionen‘ alles andere als ‚singu-
lär‘ … ist.“

In einem Artikel mit dem Titel „Der Wille zur Vernichtung. Sozialistische Wur-
zeln des Hitlerschen Antisemitismus“ in der Wochenzeitung Junge Freiheit
verbreitet J. S. die Ansicht, dass Hitlers Antisemitismus „primär sozialistisch
bestimmt“ gewesen sei, dass die von den Nazis industriell betriebene Massen-
vernichtung von Juden in Auschwitz „in der Konsequenz des sozialistischen
Humanitarismus“ begründet sei und es sich dabei „um die Verwirklichung eines
sozialistischen Konzepts“ handele (Josef Schüßlburner, Der Wille zur Vernich-
tung, in: Junge Freiheit, Heft 4/1995, S. 20 ff.).

In der später als sog. Internetprojekt erscheinenden Publikation mit dem verän-
derten Titel „Staatsbriefe – Für Selbstbestimmung aus deutschem Geist“, die als
Publikation des intellektuellen Rechtsextremismus bekannt ist, setzt sich J. S.
mit dem Vorwurf des Antisemitismus auseinander. In dieser Publikation, in der
auch der rechtskräftig verurteilte Holocaust-Leugner und laut Verfassungs-
schutz „aktivste deutsche rechtsextremistische Geschichtsrevisionist“ Germar
Rudolf veröffentlicht (s. http://de.wikipedia.org/wiki/staatsbriefe), behauptet
J. S., der Antisemitismusvorwurf führe zu „Ungleichheit und Unfreiheit“, und
fordert, „den Antisemitismusvorwurf, soweit er insbesondere gegen die
Menschenwürde rechts stehender deutscher Menschen gerichtet ist, zu überwin-
den“ (Josef Schüsslburner, Der Antisemitismus-Vorwurf: Die neue Variante
bundesdeutscher Freiheitsbedrohung, http://www.staatsbriefe.de/1994/2003/
vorwurf2.htm). In dem gleichen Artikel kritisiert er den Verfassungsschutz und
die öffentlich-rechtlichen Medien mit den Worten: „Solange der ideologische
Antisemitismus-Vorwurf insbesondere der staatlichen Propaganda in Form von
sog. Verfassungsschutzberichten durchgeht und im Bereich der sozialisierten
Meinungsbildung (öffentlich-rechtliches Rundfunksystem) entsprechende Pro-
pagandisten als ‚Moralisten‘ installiert werden, ist die Freiheit in der Bundes-
republik Deutschland in einer fundamentalen Weise bedroht“.

Im gleichen Beitrag setzt sich J. S. auch kritisch mit dem Journalisten Michel
Friedman auseinander und behauptet in dem Zusammenhang, dass die „Ge-
schichte der Deutschen, mindestens auf Martin Luther … zurückgehend, für
Auschwitz ‚verantwortlich‘ ist“ (ebda.).

In dem zitierten Staatsbriefe-Artikel von 1993 kritisiert J. S. die angeblich von
jüdischem Einfluss dominierte deutsche Medienlandschaft und unterstellt die
Abhängigkeit deutscher Politiker und Politikerinnen von den jüdisch dominier-
ten deutschen Medien: „Vielmehr kann insoweit in der Tat die Befürchtung
geäußert werden, deutsche Holocaustgedenkfeiern seien nur Ausdruck eines
taktischen Verhaltens, weil sich deutsche Politiker eben mit der einflussreichen
jüdischen Lobby Amerikas gut stellen müssen, da sie nicht den Mut haben,
eventuelle Verrufserklärungen der von dieser Interessengruppe beherrschten
Presse durchzustehen, welche von den ehemaligen Lizenzblättern in Deutsch-
land gehorsamst exekutiert würden“ (Staatsbriefe, 1993, ebda.).

J. S. hat sich in diversen Veröffentlichungen in unmissverständlich kritischer
Weise über das Grundgesetz geäußert. Am 10. November 2006 kritisiert er in
www.staatsbriefe.de, dass „üblicherweise das Grundgesetz … als eine Art
Staatsreligion (verstanden wird)“, und beanstandet, dass „schon nur das theo-
retische Infragestellen des Grundgesetzes (GG) eine prekäre Angelegenheit“
sei. Im gleichen Artikel zitiert er positiv einen Autor namens Horst Meier, in
dem dieser es für möglich hält, „ , sich von der freiheitlich demokratischen
Grundordnung zu emanzipieren‘ “, und fordert in dem Zusammenhang die
„Abschaffung der Kategorie ‚Verfassungsfeind‘ … und die ‚Infragestellung des
Grundgesetzes‘ “ dem er im Übrigen einen „sozialdemokratischen Charakter“

unterstellt (Josef Schüsslburner, Für eine endlich freie Verfassung, (http://
www.staatsbriefe.de/1994/2006/freie_verfassung.pdf).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6273

In einem Beitrag in der Zeitschrift „eigentümlich frei“ (Nr. 53/2005) mit dem
Titel „Der Nationalsozialismus der 68er“, in dem J. S. das Wort rechtsextrem als
„Schrottbegriff“ bezeichnet, liefert er eine Reihe von Argumenten zur Rechtfer-
tigung bzw. Verteidigung des Nationalsozialismus. So legt er u. a. eine „Konti-
nuität der NS-Politik“ mit dem „Dritte-Welt-Sozialismus“ nahe und behauptet,
„mit dem Untergang des Nationalsozialismus des Dritten Reichs (setzte) der
politische Durchbruch der Nationalsozialismen der Dritten Welt ein“. Er kriti-
siert an gleicher Stelle indirekt die „neue Praxis (des Auswärtigen Amtes),
ehemaligen Mitarbeitern, die NSDAP-Mitglieder waren, einen ehrenden Nach-
ruf zu verweigern“ und stellt in Frage, „ob unter Berücksichtigung der Zeit-
umstände die NSDAP-Mitgliedschaft moralisch verdammenswerter ist als die
Mitgliedschaft in den totalitären K-Gruppen.“ Letzteren, „aus denen etwa
20 Prozent der Mandatsträger und Funktionäre der ‚Grünen‘ hervorgegangen
sind“, unterstellt er Sympathien zu der Aussage: „Es lebe das sozialistische
Großdeutschland. Es lebe sein Führer Adolf Hitler.“

J. S. tritt seit Jahren und bis heute als Redner auf Veranstaltungen rechtsextre-
mer und neonazistischer Kreise und Organisationen inkl. der NPD auf, so laut
einem Beitrag von antifa-west (antifa-west – Antifaschistische Informationen
aus Bielefeld und Ostwestfalen-Lippe, s. http://www.antifa-west.org/x05nazis/
ch) u. a. in dem als Zentrum für Neonazis fungierenden Collegium Humanum
in Vlotho, in dem laut Wikipedia u. a. der bekannte Rechtsextremist Horst
Mahler regelmäßig als Redner auftritt. (Das Collegium Humanum ist ein
Bildungszentrum, das im Verfassungsschutzbericht 2004 des Landes Berlin
als rechtsextrem eingeschätzt wird. Laut Wikipedia wird das Collegium
Humanum als ein „Zentrum für Antisemitismus und Holocaust-Leugnung“
charakterisiert (http://de.wikipedia.org/wiki/Collegium_Humanum; s. a. Das
Collegium Humanum – Zentrum der Holocaustleugner, in: Antifaschistisches
info-Blatt, http://www.nadir.org/nadir/periodika/aib/archiv/70/30.php).) J. S.
wird darüber hinaus auf der Homepage der „Gesellschaft für freie Publizistik
e. V.“ (GFP) als Referent geführt. Die GFP wurde laut der Homepage des
Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen 1960 „von
ehemaligen SS-Offizieren und NSDAP-Funktionären gegründet. Mit ihren
rund 480 Mitgliedern, zu denen vor allem Verleger, Redakteure, Publizisten
und Buchhändler gehören, ist sie die mitgliederstärkste rechtsextremistische
Kulturvereinigung.“ (http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/master/
C10476896_N9019211_L20_D0_I541.html; auch in diesem Bericht wird dem
Collegium Humanum „eine enge Verbindung zum Rechtsextremisten Horst
Mahler“ attestiert.)

Die Bundesregierung beschränkt ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage der Frak-
tion der PDS vom 24. Oktober 2001 (Bundestagsdrucksache 14/7219) mit dem
Titel „Mitarbeiter mit rechtsextremen Aktivitäten im Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Wohnungswesen?“, in der auch auf rechtsextreme Aktivitäten
von J. S. Bezug genommen wird, auf die Aussage, die Verfolgung seiner Akti-
vitäten seitens der Bundesregierung „erfolgt im Rahmen der dafür geltenden ge-
setzlichen Bestimmungen. Zu Einzelheiten disziplinarrechtlicher Schritte gegen
einen Beamten wird grundsätzlich nicht Stellung genommen.“

Nach den uns vorliegenden Informationen wurde das von der zuständigen Be-
hörde gegen J. S. eingeleitete dienstrechtliche Verfahren im Jahr 1998 einge-
stellt.

Fakt ist, dass – obwohl die Bundesregierung die Aktivitäten von J. S. seiner-
zeit verfolgt und offensichtlich die Frage disziplinarrechtlicher Schritte ge-
prüft hat – dieser auch danach rechtsextreme Ansichten publiziert bzw. in
öffentlichen Vorträgen vertritt.

Drucksache 16/6273 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche dienstlichen Funktionen hat J. S. in Bundesministerien und anderen
Bundesbehörden ausgeübt, welche übt er zurzeit aus?

2. Setzt die Bundesregierung die Verfolgung der politischen und publizisti-
schen Aktivitäten von J. S. fort und welche Kenntnisse hat die Bundesregie-
rung darüber?

3. Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger
Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Forderung vertritt, das Verbot der
Leugnung des Holocausts und des Zeigens der Hakenkreuzfahne aufzu-
heben?

4. Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger
Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, die Massen-
vernichtung von Juden in Auschwitz sei Ausdruck eines „sozialistischen
Humanitarismus“?

5. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Frage der Verfassungskon-
formität derartiger Forderungen und Auffassungen?

6. Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger
Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, die Gedenk-
feiern zum Holocaust in Deutschland würden Deutsche psychologisch
wehrlos gegenüber ihrer drohenden Abschlachtung machen?

7. Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger
Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, dass der Vor-
wurf des Antisemitismus ein „Kampfinstrument“ und als solches Teil einer
„Staatsreligion“ sei und dass der Vorwurf des Antisemitismus in Deutsch-
land überwunden werden müsse?

8. Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger
Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, die Forde-
rung nach deutscher Vergangenheitsbewältigung müsse mit der Forderung
nach jüdischer Vergangenheitsbewältigung „beantwortet“ werden?

9. Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger
Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, die Presse in
Deutschland sei von der Interessengruppe einer einflussreichen jüdischen
Lobby Amerikas beherrscht?

10. Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger
Mitarbeiter eines Bundesministeriums über deutsche Politiker pauschal die
Auffassung vertritt, dass diese sich mit der jüdischen Lobby gut stellen müs-
sen, weil sie Verrufserklärungen der von dieser Lobby beherrschten deut-
schen Presse fürchten müssen?

11. Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass ein hochrangiger
Mitarbeiter eines Bundesministeriums die Auffassung vertritt, das Grund-
gesetz würde in unserem Lande wie eine Staatsreligion behandelt und sollte
in Frage gestellt werden?

12. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die
zitierten Auffassungen einem geschlossenen rechtsextremen Weltbild ent-
sprechen?

13. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die
zitierten Auffassungen der Legitimierung verfassungsfeindlicher Positionen
Vorschub leisten?

14. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die

zitierten Auffassungen im Verdacht stehen, den Straftatbestand der Volks-
verhetzung zu erfüllen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6273

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die beschriebenen Aktivitäten eines
hochrangigen Mitarbeiters eines Bundesministeriums mit Blick auf die An-
forderung von Artikel 18 Grundgesetz (Verwirkung von Grundrechten)?

16. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass ein
hochrangiger Mitarbeiter eines Bundesministeriums seine rechtsextremen
Aktivitäten unbehelligt fortsetzen kann, obwohl die Bundesregierung diese
Aktivitäten laut ihrer Antwort auf die zitierte Kleine Anfrage von 2001
„verfolgt“?

17. Wie ordnet die Bundesregierung die beschriebenen Aktivitäten eines hoch-
rangigen Mitarbeiters eines Bundesministeriums in ihre Politik zur Be-
kämpfung rechtsextremen Gedankenguts ein?

18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ähnliche öffentliche
Äußerungen anderer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Bundesministe-
rien und Bundesbehörden?

Berlin, den 27. August 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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