BT-Drucksache 16/6195

Stand der Umsetzung des Bleiberechtsbeschlusses der Innenministerkonferenz vom November 2006

Vom 6. August 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6195
16. Wahlperiode 06. 08. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Jan Korte und der Fraktion
DIE LINKE.

Stand der Umsetzung des Bleiberechtsbeschlusses der Innenministerkonferenz
vom November 2006

Im November vergangenen Jahres hat die Konferenz der Innenminister und
-senatoren der Länder (IMK) eine Bleiberechtsregelung für langjährig in
Deutschland geduldete Ausländer beschlossen. Ende April diesen Jahres legte
das Bundesministerium des Innern hierzu einen Zwischenstand vor. Inzwischen
sind weitere Zahlen zur Umsetzung des Bleiberechtskompromisses bekannt ge-
worden, so aus Nordrhein-Westfalen (Kölner Stadtanzeiger vom 27. Juli 2007,
„5 400 erhielten dauerhaftes Bleiberecht“).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen haben bis zum 30. Juli 2007 einen Antrag auf Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des IMK-Beschlusses gestellt?

Wie viele dieser Personen haben

a) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene Familienmitglieder bitte
gesondert aufführen),

b) eine Duldung bis zum 30. September erhalten, um die Voraussetzungen
zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen (eigenständige Siche-
rung des Lebensunterhalts) (einbezogene Familienmitglieder bitte geson-
dert aufführen),

c) wegen Vorliegen der Ausschlussgründe nach Ziffer 6 des IMK-Beschlus-
ses keine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene Familienmitglieder
bitte gesondert aufführen),

d) wegen fehlender Sprachkenntnisse keine Aufenthaltserlaubnis erhalten
(einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen),

e) aus sonstigen Gründen keine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene
Familienmitglieder bitte gesondert aufführen)

(bitte auflisten mit dem jeweiligen Datum der Angaben der Länder)?
2. Mit welchen Bundesländern hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales mittlerweile eine „Globale Zustimmung“ vereinbart, keine Prüfung
der Arbeitsbedingungen bei Geduldeten durchzuführen, die ein konkretes
Arbeitsangebot vorlegen können?

Drucksache 16/6195 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. welche Länder Staatsangehö-
rige bestimmter Herkunftsstaaten von vornherein vom Zugang zum Bleibe-
recht ausgeschlossen haben, und um welche Herkunftsstaaten handelt es sich
jeweils?

4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Bestrebungen seitens der Länder gibt,
Anordnungen nach § 104a Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes zu treffen, die
Staatsangehörigen bestimmter Staaten den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
generell versagt, und um welche Staaten handelt es sich hierbei?

Berlin, den 2. August 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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