BT-Drucksache 16/6142

Bewertung der DB Energie GmbH vor dem Hintergrund eines Bahnbörsengangs

Vom 25. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6142
16. Wahlperiode 25. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Hans-
Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole
Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bewertung der DB Energie GmbH vor dem Hintergrund eines Bahnbörsengangs

Im Zusammenhang mit einer möglichen Kapitalprivatisierung bei der Deut-
schen Bahn AG spielen Informationen über die DB Energie GmbH zur Beurtei-
lung der Kapitalprivatisierung eine Rolle.

Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Fra-
ge 141 des Abgeordneten Winfried Hermann „Wie hoch sind die Stromerzeu-
gungskapazitäten der Kraftwerke der DB Energie GmbH in MW und wie hoch
ist der Marktwert dieser Kraftwerke bzw. Kraftwerksbeteiligungen?“ auf Bun-
destagsdrucksache 16/6079 wird daher darauf hingewiesen, dass es in Hinblick
auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen gerade in diesem Bereich nicht
ausreichen kann, allgemein und ohne nähere Erläuterungen nur unter Verweis
auf Anlage 1 zur Bundestagsdrucksache 13/6149 zu behaupten, die Fragen be-
träfen Sachverhalte, die in die unternehmerische Zuständigkeit der DB AG bzw.
der DB Energie GmbH fallen.

Die Fragen sind ersichtlich auch in Hinblick auf Bundestagsdrucksache 13/6149
zulässig. Insoweit weisen die Fragesteller darauf hin, dass es sich nach dem Wort-
laut der Anlage bei dem Kriterienkatalog nur um ein „Hilfsmittel“ handelt. Ent-
scheidend ist die allgemeine Aussage, dass Anfragen „zulässig sind zu Bereichen,
für die die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist“. In-
soweit ist hier die Zugehörigkeit zum Verantwortungsbereich nicht etwa zwei-
felhaft, weil es sich um ein privatisiertes Unternehmen handelt. Vielmehr gilt
auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (B. v. 5. Juni
1989 – 2 BvL 2/97 – Rdnr. 55, 61) Folgendes:

„Das wirtschaftliche Engagement der öffentlichen Hand unterliegt der Kontrolle
des Parlamentes. Es ist Aufgabe des Parlamentes, die Haushalts- und Wirt-
schaftsführung der Regierung auch hinsichtlich der Betätigung der öffentlichen
Hand im Rahmen ihrer Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen zu
kontrollieren.“

Diesen verfassungsrechtlichen Auftrag verfolgt die Kleine Anfrage.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die Stromerzeugungskapazitäten der Kraftwerke der DB
Energie GmbH?

2. In welchem Umfang wird Strom von der DB Energie GmbH von anderen
Energieversorgungsunternehmen zugekauft und von wem?

Drucksache 16/6142 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Welchen Umfang hat das Fernleitungsnetz der DB Energie GmbH?

4. Über welche freien Kapazitäten zum Transport von Elektrizität verfügt das
Leitungsnetz der DB Energie GmbH?

5. In welcher Form ist das Leitungsnetz der DB Energie GmbH in der Lage,
weitere Stromkunden zu versorgen?

6. Über welchen Grundbesitz verfügt die DB Energie GmbH?

7. Wie hoch ist der Marktwert der DB Energie GmbH?

8. Wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix des von der
DB Energie GmbH erzeugten Stroms und zu welchen Anteilen werden fos-
sile Energieträger und Atomkraft eingesetzt?

9. Welchen prozentualen Anteil und welche Menge Biokraftstoff wird von DB
Energie GmbH eingesetzt?

Berlin, den 25. Juli 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.