BT-Drucksache 16/6025

6. Staatenbericht zum Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Vom 6. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6025
16. Wahlperiode 06. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Monika Knoche, Dr. Martina Bunge,
Heike Hänsel, Katja Kipping, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

6. Staatenbericht zum Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau (CEDAW)

Frauenrechte sind universelle und unteilbare Menschenrechte. Das Überein-
kommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Resolu-
tion 34/180 der Vereinten Nationen) war das erste internationale Rechtsdoku-
ment, das die Diskriminierung von Frauen definiert und wurde von der Bun-
desrepublik Deutschland 1980 ratifiziert. Im Rahmen ihrer völkerrechtlichen
Verpflichtungen und gemäß ihrer nationalen Gesetzgebung hat sich die Bundes-
republik Deutschland verpflichtet, dieses Abkommen umzusetzen und dem
UN-Überprüfungsausschuss spätestens alle vier Jahre einen Staatenbericht vor-
zulegen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist der Zugang zu diesem Bericht zu er-
möglichen. Zum einen, um der auch im Abkommen festgehaltenen Informa-
tionspflicht nachzukommen und zum anderen, um mit der Zivilgesellschaft
einen Dialog über die Umsetzung von CEDAW zu führen.

Der 6. Staatenbericht zu CEDAW hätte bereits 2006 vorgelegt werden müssen
und wurde nun dem Bundestag vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zugeleitet (Bundestagsdrucksache 16/5807).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird die Bundesregierung den 6. Staatenbericht zu CEDAW dem
UN-CEDAW-Ausschuss übergeben?

2. Wann wird UN-CEDAW-Ausschusssitzung unter Teilnahme der Bundes-
republik Deutschland stattfinden?

3. In welcher Weise plant die Bundesregierung den 6. Staatenbericht der Öffent-
lichkeit vorzustellen?

4. Wie will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger über das Erschei-
nen den Beginn des Dialoges von Regierung, UN-Ausschuss und der Zivil-
gesellschaft informieren und diesen organisieren?

5. Wie wird sie in diesem Zusammenhang die Bevölkerung über die Bedeutung

des Abkommens und des Dialoges sowie der Mitwirkungsmöglichkeiten der
Bürgerinnen und Bürger informieren?

6. In welcher Form hat die Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen im
Vorfeld der Berichtserstellung konsultiert, wie dies der UN-CEDAW-Aus-
schuss wünscht, und wenn nicht warum?

Drucksache 16/6025 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Plant die Bundesregierung Konsultationen mit den Nichtregierungsorganisa-
tionen zum Dialogprozess zum 6. Staatenbericht, und wer wird diese ausrich-
ten?

8. Welche finanziellen und anderen Mittel plant die Bundesregierung ein, um
Nichtregierungsorganisationen bei der Erstellung einer eigenen Stellung-
nahme im Sinne eines Schattenberichtes durch finanzielle oder andere Hilfen
zu unterstützen, damit diese die Koordinierung und Übersetzung sicherstel-
len sowie am Dialogprozess mit den Vereinten in New York bzw. Genf mit
ihren Schattenberichten teilnehmen können?

Wenn keine Unterstützung vorgesehen ist, warum nicht?

9. Wird die Bundesregierung ihren zunächst schriftlichen Dialog mit dem
UN-CEDAW-Ausschuss im Vorab der Sitzung öffentlich zugänglich machen?

Wenn ja wie, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. Juli 2007

Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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