BT-Drucksache 16/6019

Allenschutz

Vom 5. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6019
16. Wahlperiode 05. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Hettlich, Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg),
Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Alleenschutz

Alleen und einseitige Baumreihen sind prägender Bestandteil für zahlreiche
Landschaften in Deutschland. In Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern und
Brandenburg gelten sie als unverzichtbare touristische Anziehungspunkte.
Alleen sind allerdings nicht nur Teil einer Kulturlandschaft, sondern auch
Lebensraum für Tiere. Außerdem sorgen sie für ein gesundes Kleinklima und
filtern Staub und Abgase.

Der Fortbestand der Alleen ist jedoch erheblich bedroht. Viele Alleen sind schon
100 Jahre alt und haben das Ende ihrer Lebenserwartung erreicht. Aber auch
jüngere Alleebäume haben auf Grund ihres Standortes und der damit einherge-
henden Stresssituation das Ende ihres Lebensalters erreicht. Außerdem werden
die Bäume durch Straßenverkehr und -unterhaltung erheblich beeinträchtigt und
durch unsachgemäße Pflegemaßnahmen geschädigt.

Auch entlang von Fernstraßen in der Zuständigkeit des Bundes existieren
Alleen. Daher steht der Bund in der Verantwortung für dieses Kultur- und
Naturgut.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Führt die Bundesregierung ein Kataster über Alleen und einseitige Baum-
reihen an Fernstraßen des Bundes?

Wenn nein, aus welchem Grund?

Wenn ja, in welcher Weise wird es gepflegt, und in welcher Institution kann
Einblick genommen werden?

2. Wie viele Kilometer Alleen und einseitige Baumreihen an Fernstraßen des
Bundes gibt es, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

3. Wie hoch sind die Kosten für Pflege und Verkehrssicherung an Alleen an
Fernstraßen des Bundes, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

4. Welche Dienststelle im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung ist für Schutz, Erhalt und Pflege der Alleen
zuständig?

5. Werden der zuständigen Stelle des Bundes von Seiten der Straßenbaulast-
träger Informationen über den Zustand der Alleen bzw. Bäume wie Verkehrs-
unfallschäden oder Windwurf bzw. Windbruch an Bundesstraßen übermittelt?

Wenn nein, hält die Bundesregierung dies im Interesse eines zielgerichteten
Alleenschutzes für wünschenswert?

Drucksache 16/6019 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Wie ist der Stand der Neuauflage der Richtlinien für passiven Schutz an
Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS)?

7. Wann ist mit einer Veröffentlichung der RPS zu rechnen, und welche Maß-
nahmen sind geplant, um die Richtlinien zügig bei den zur Anwendung ver-
pflichteten Stellen bekannt zu machen?

8. In welcher Weise sind Gehölzbestand und -erneuerung, insbesondere von
Alleebäumen, von den Festsetzungen des aktuellen Entwurfs der RPS be-
troffen?

9. Sind zusätzliche Hinweise zur Handhabung der RPS existent bzw. vorge-
sehen, die Einfluss auf den Alleenbestand haben könnten?

Wenn ja, mit welchen Inhalten?

10. Welche Institutionen sind an der Erarbeitung der RPS beteiligt?

11. In welcher Weise und wo können Interessierte Einblick in den aktuellen
Stand der RPS nehmen?

12. In welcher Weise und wo können sich Interessierte an der Erarbeitung be-
teiligen?

13. Welche Ziele verfolgt die „Aktion Sichere Landstraße“ des Deutschen Ver-
kehrssicherheitsrates mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung, und welche Auswirkungen auf Alleen-
erhalt und -erneuerung sind absehbar?

14. Wie wirkt sich das Allgemeine Rundschreiben vom 18. September 2006 des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu den Emp-
fehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB), ins-
besondere die Formulierung „Soweit die ESAB 2006 Regelungen beinhal-
ten, die mit den Inhalten des „Merkblattes Alleen“ nicht im Einklang stehen,
gehen die in den ESAB enthaltenen Regelungen dem „Merkblatt Alleen“
vor“, auf die Regelungen des „Merkblattes Alleen“ aus?

15. Wie wirkt sich dieses Rundschreiben auf die Entwicklung von Alleen an
Bundesstraßen in der Praxis aus?

Wird das „Merkblatt Alleen“ auf Grund dieses Rundschreibens durch die
ESAB wirkungslos?

16. Wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
eine Empfehlung gegeben, die ESAB zukünftig auch für Landes-, Kreis-
und Gemeindestraßen anzuwenden?

Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Empfehlung gegeben, und welche
Konsequenzen ergeben sich daraus für den Erhalt und die Pflege der
Alleen?

17. Wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine
Einführung der EASB für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen geplant?

Wenn ja, aus welchen Gründen soll die ESAB zukünftig auch für Landes-,
Kreis- und Gemeindestraße gelten, und welche Konsequenzen ergeben sich
daraus für den Bestand und die Pflege der Alleen?

Berlin, den 5. Juli 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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