BT-Drucksache 16/6014

zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Irmingard Schewe-Gerigk, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/1644- Alternativen zum Heim schaffen - Ambulante Angebote für Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln und ausbauen

Vom 6. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6014
16. Wahlperiode 06. 07. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Irmingard Schewe-Gerigk,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/1644 –

Alternativen zum Heim schaffen – Ambulante Angebote für Menschen mit
Behinderungen weiterentwickeln und ausbauen

A. Problem

Nach Ansicht der Antragsteller ist der Ausbau ambulanter Versorgungsformen
für Menschen mit Behinderungen eine zentrale Aufgabe einer zukunftsweisen-
den, nachhaltigen und emanzipativen Sozialpolitik. Die gleichberechtigte Teil-
habe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft sei ohne Wohn-
formen, die ein Maximum an Selbstbestimmung ermöglichen, nicht denkbar.

Die Schaffung alternativer Angebote zur Unterbringung in Heimen und Sonder-
einrichtungen werde in Deutschland noch immer nicht konsequent angegangen.
Im Gegenteil: Nach wie vor flössen öffentliche Gelder in den Bau neuer Wohn-
heime, obwohl diese Gelder dringend zur Entwicklung ambulanter Angebote
benötigt würden.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, durch eine Strukturreform der
Eingliederungshilfe die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
langfristig die Sozialhilfeträger in ihrer Leistungsfähigkeit nicht überfordert
werden und zugleich das individuelle Bedarfsdeckungsprinzip für Menschen
mit Behinderungen nicht in Frage gestellt wird. Ferner soll die Weiterentwick-
lung der trägerübergreifenden persönlichen Budgets noch in der aktuell laufen-
den Modellphase vorangebracht werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

Kostenüberlegungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 16/6014 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/1644 abzulehnen.

Berlin, den 4. Juli 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau) Gabriele Lösekrug-Möller
Vorsitzender Berichterstatterin

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und der Ausschuss für Gesundheit haben die Vorlage in ih-
ren Sitzungen am 4. Juli 2007 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktionen FDP und DIE LINKE. empfohlen, den An-
trag abzulehnen.

II.
Nach Ansicht der Antragsteller ist der Ausbau ambulanter
Versorgungsformen für Menschen mit Behinderungen eine
zentrale Aufgabe einer zukunftsweisenden, nachhaltigen
und emanzipativen Sozialpolitik. Die gleichberechtigte Teil-
habe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesell-
schaft sei ohne Wohnformen, die ein Maximum an Selbstbe-
stimmung ermöglichen, nicht denkbar.

Die Schaffung alternativer Angebote zur Unterbringung in
Heimen und Sondereinrichtungen werde in Deutschland
noch immer nicht konsequent angegangen. Im Gegenteil:
Nach wie vor flössen öffentliche Gelder in den Bau neuer
Wohnheime, obwohl diese Gelder dringend zur Entwicklung
ambulanter Angebote benötigt würden.

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, durch eine
Strukturreform der Eingliederungshilfe die notwendigen Vo-
raussetzungen dafür zu schaffen, dass langfristig die Sozial-
hilfeträger in ihrer Leistungsfähigkeit nicht überfordert wer-
den und zugleich das individuelle Bedarfsdeckungsprinzip
für Menschen mit Behinderungen nicht in Frage gestellt
wird. Ferner soll die Weiterentwicklung der trägerübergrei-
fenden persönlichen Budgets noch in der aktuell laufenden
Modellphase vorangebracht werden.

Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU wiesen darauf
hin, dass es bereits zahlreiche Informationen zur ambulanten
Pflege und zur Situation in den Heimen gebe. Man sei auch
längst dabei wesentliche Erkenntnisse umzusetzen, um das
Prinzip „ambulant vor stationär“ weiterzuverfolgen. Auch
die verstärkte Förderung alternativer Wohnformen in den
unterschiedlichen Bereichen sei längst im Gange.

Die Mitglieder der Fraktion der SPD betonten, dass man
die Analyse des Antrags teile. Hinsichtlich der darin enthal-
tenen Forderungen sei man bereits auf einem guten Weg, das
Prinzip „ambulant vor stationär“ Schritt für Schritt weiterzu-
entwickeln. Auch bei der Weiterentwicklung des persönli-
chen Budgets sei schon viel erreicht worden.

Die Mitglieder der Fraktion der FDP erklärten, dass man
dem Antrag mit viel Sympathie gegenüberstehe und in vie-
lem übereinstimme. Andererseits sei man der Auffassung,
dass die erhobenen Forderungen bereits heute umgesetzt
würden. Aus diesem Grunde enthalte man sich.

Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. führten aus, dass
der Antrag viele Punkte enthalte, die sich mit eigenen Forde-
rungen deckten. Einige der Forderungen seien aber noch
nicht weitgehend genug, um beim selbstbestimmten Wohnen
wirkliche Wahlmöglichkeiten zu schaffen. Daher enthalte
man sich der Stimme.

Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
unterstrichen, dass es bei der Eingliederungshilfe und beim
persönlichen Budget zu weiteren Fortschritten kommen müs-
se. Noch immer werde die Schaffung alternativer Angebote
zur Unterbringung in Heimen nicht konsequent angegangen,
zumal die häusliche Unterbringung oder das betreute Wohnen
auch noch günstiger seien als die stationäre Unterbringung.

Berlin, den 4. Juli 2007

Gabriele Lösekrug-Möller
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6014

Bericht der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller

I.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/1644 wurde in der 37. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 1. Juni 2006 in der ersten Lesung
beraten und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur
federführenden Beratung und den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie den Gesundheitsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.

III.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 16/1644 in seiner 57. Sitzung am 4. Juli 2007
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. beschlossen, dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrages zu empfehlen.

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