BT-Drucksache 16/5969

Programm "Energiewende in Gewächshäusern" auflegen

Vom 4. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5969
16. Wahlperiode 04. 07. 2007

Antrag
der Abgeordneten Cornelia Behm, Alexander Bonde, Hans-Josef Fell,
Ulrike Höfken, Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Programm „Energiewende in Gewächshäusern“ auflegen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– ein Förderprogramm „Energiewende in Gewächshäusern“ mit dem strate-
gischen Ziel, den Energieverbrauch in dieser Branche drastisch zu senken
und den Einsatz erneuerbarer Energien gezielt voranzubringen, aufzulegen;

– mit diesem Förderprogramm erstens die Forschung an und Entwicklung von
technischen Lösungen für den Unterglasgartenbau voranzutreiben, zweitens
die Energieberatung für den Unterglasanbau auszubauen und drittens Inves-
titionen in Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gewächshäusern
sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien im Unterglasanbau besser als
bisher zu fördern;

– für dieses Programm in den nächsten fünf Jahren 25 Mio. Euro bereit-
zustellen.

Berlin, den 4. Juli 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung
Der Unterglasanbau ist eine energieintensive Branche. Aus klimapolitischer
Sicht ist es notwendig, den Energieeinsatz beim Unterglasanbau signifikant zu
vermindern und den Anteil der erneuerbaren Energien bei der Beheizung von
Gewächshäusern deutlich anzuheben. Erstes Ziel muss es sein, die Treibhaus-
gasemissionen aus dem Unterglasanbau nachhaltig zu senken.

Energieeinsparung im Unterglasanbau ist aber auch wirtschaftspolitisch sinn-
voll. Damit kann ein relevanter Kostenfaktor reduziert und die internationale

Wettbewerbsfähigkeit der Branche erhöht werden. Zusätzlicher Druck für die
Branche hat sich dadurch ergeben, dass die schwarz-rote Bundesregierung die
von Rot-grün in den Jahren 2001 bis 2006 im Zuge der ökologischen Steuer-
reform gewährte Ausnahme von den Mineralölsteuererhöhungen stillschwei-
gend hat auslaufen lassen.

Viele Betriebe verfügen nicht über das nötige Kapital für die Investitionen, die
nötig wären, um die Energiekosten grundlegend zu senken. Denn das größte

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Potenzial zur Reduzierung des Energieverbrauchs besteht im Abriss und Neu-
bau der vielfach überalterten Gewächshäuser. Auch die Investition in eine neue
Heizanlage auf Basis erneuerbarer Energien ist mit hohen Investitionen ver-
bunden.

An dieser Situation konnten bisher die Fördermöglichkeiten des Agrarinvesti-
tionsförderungsprogramms (AFP) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), der Landwirt-
schaftlichen Rentenbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau nichts Grund-
legendes ändern – sei es, weil diese bei den betroffenen Gartenbaubetrieben
nicht hinreichend bekannt sind, sei es, weil diese den notwendigen Eigenanteil
nicht finanzieren können. Ein Problem des AFPs besteht darin, dass die Förder-
möglichkeiten in jedem Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind, und in
der fehlenden Plafondierung der Fördermittel für den Unterglasanbau innerhalb
des AFPs. Diese macht zudem eine Erfassung der für die energetische Sanie-
rung des Unterglasanbaus ausgereichten Mittel schwierig.

Die bestehende Kraft-Wärme-Kopplung-Regelung kann auch im Gartenbau ge-
nutzt werden, ist aber nicht attraktiv genug, um die notwendigen Investitionen
im Unterglasgartenbau auszulösen. Ein ausreichendes Förderinstrument zur Er-
zeugung erneuerbarer Wärme fehlt bisher.

Obwohl aus unterschiedlichen Gründen davon ausgegangen werden kann, dass
bestehende Fördermöglichkeiten nur unzureichend genutzt werden, lässt sich
daraus nicht auf einen fehlenden Förderbedarf schließen. Vielmehr sind diese
Instrumente nicht hinreichend, um den Betrieben eine Investition in die deut-
liche Verminderung der Energiekosten des Unterglasgartenbaus zu ermöglichen.
In anderen Fällen dürften die nötigen Informationen über die Möglichkeiten zur
Energieeinsparung und über die Fördermöglichkeiten fehlen. Es ist von daher
damit zu rechnen, dass eine verbesserte Energie- und Förderberatung zu deutlich
mehr Investitionen in Energiesparmaßnahmen im Unterglasanbau führt.

Zum Vergleich stellt das Niederländische Landwirtschaftsministerium insgesamt
48 Mio. Euro für Investitionen in Energiesparmaßnahmen im Unterglasanbau,
der in den Niederlanden laut EUROSTAT auf 10 400 Hektar gartenbaulicher
Nutzfläche betrieben wird, zur Verfügung. Dabei geht es einerseits um Investi-
tionen, die kurzfristig zur Einsparung von Energie führen, wie die Anschaffung
von Computersystemen zur Regelung des Klimas im Gewächshaus. Des Weite-
ren wird die Markteinführung von Innovationen im Energiebereich gefördert.
Dazu erhalten Betriebe, die Systeme zur Energieeinsparung einbauen, die neu am
Markt sind, einen Zuschuss zu ihren Investitionskosten. Bis 2020 strebt die
niederländische Regierung den energieneutralen Unterglasanbau an, in dem das
Gewächshaus auch als Energie- und Stromproduzent fungiert. Hierzu werden
Pilotprojekte finanziert. Auch in früheren Jahren verfolgten die Niederlande eine
gezielte Strategie zur Modernisierung des Unterglasanbaus mit dem Ergebnis,
dass die niederländische Branche mittlerweile als führend gilt.

Die Pläne der niederländischen Regierung machen deutlich, dass sich der
Druck auf die Wettbewerbsposition des deutschen Unterglasanbaus noch ein-
mal erhöhen wird. Demnach sind verstärkte Anstrengungen notwendig, um den
deutschen Unterglasanbau, der laut EUROSTAT auf etwa 3 400 Hektar garten-
baulicher Nutzfläche betrieben wird, konkurrenzfähig zu halten. Nötig sind so-
wohl anwendungsorientierte Forschung und deren Umsetzung in die Praxis als
auch verbesserte Fördermöglichkeiten für Investitionen, aber auch eine gezielte
Energie- und Förderberatung. Der Bund und die Länder können diese An-
strengungen nicht der Branche allein überlassen, sondern müssen sich daran
stärker als bisher beteiligen. Denn es ist offensichtlich, dass die Branche allein
nicht in der Lage sein wird, die Herausforderungen zu bewältigen.

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