BT-Drucksache 16/5893

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/4904- Keine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Gelände des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben

Vom 4. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5893
16. Wahlperiode 04. 07. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm,
Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/4904 –

Keine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Gelände
des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben

A. Problem

Aktuellen Informationen zufolge hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Genehmigung des Freisetzungsversuchs
mit gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände des Instituts für Pflan-
zengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben empfohlen, die
Vermehrungsflächen der Genbank für Weizen räumlich zu verlegen. Demnach
geht das BVL von einer Gefährdung der Genbank, in der Samen von rund
150 000 Kulturpflanzen eingelagert sind, durch das Freisetzungsexperiment mit
gentechnisch verändertem Weizen aus.

Freisetzungsexperimente dürfen laut geltendem Recht nicht die natürliche Um-
welt in ihrem Wirkungsgefüge als Schutzgut gefährden. Weder der Zweck der
geplanten Freisetzung von gentechnisch veränderten Erbsen, die einen pharma-
zeutischen Wirkstoff produzieren, noch der bereits 2006 durchgeführte Frei-
setzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände der
Genbank Gatersleben stehen in einem vertretbaren Verhältnis zu dem Risiko,
das Schutzgut der biologischen Vielfalt, für das die Genbank einen wichtigen
Beitrag leistet, zu gefährden.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert anzuordnen, dass keine gentech-
nisch veränderten Pflanzen auf dem Gelände der Genbank in Gatersleben frei-
gesetzt werden.
B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/5893 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5893

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/4904 abzulehnen.

Berlin, den 20. Juni 2007

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende und
Berichterstatterin

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Berichterstatterin Berichterstatterin
sowie den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Medienberichten und dem vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung unterstützten Internetportal Bio-
sicherheit hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Le-
bensmittelsicherheit bei der Genehmigung des Freisetzungs-
versuchs mit gentechnisch verändertem Weizen auf dem
Gelände des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflan-
zenforschung in Gatersleben empfohlen, die Vermehrungs-
flächen der Genbank für Weizen räumlich zu verlegen. Nach
Auffassung der Antragsteller gehe danach das BVL von
einer Gefährdung der Genbank, in der Samen von rund
150 000 Kulturpflanzen eingelagert sind, durch das Freiset-
zungsexperiment mit gentechnisch verändertem Weizen aus.

Freisetzungsexperimente dürften laut geltendem Recht nicht
die natürliche Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge als Schutz-
gut gefährden. Weder der Zweck der geplanten Freisetzung
von gentechnisch veränderten Erbsen, die einen pharmazeu-
tischen Wirkstoff produzieren, noch der bereits 2006 durch-
geführte Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem
Weizen auf dem Gelände der Genbank Gatersleben stünden
in einem vertretbaren Verhältnis zu dem Risiko, das Schutz-
gut der biologischen Vielfalt, für das die Genbank einen
wichtigen Beitrag leistet, zu gefährden.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert anzuordnen,
dass keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Ge-
lände der Genbank in Gatersleben freigesetzt werden.

Es sei nicht einzusehen, warum der Standort der Genbank
den Standorten von Freisetzungsexperimenten mit gentech-
nisch veränderten Pflanzen weichen sollte. Im Gegenteil
müsse nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) bei Freiset-

der biologischen Vielfalt ratifiziert. Wenn sich Deutschland
als Gastgeber der neunten Tagung der Biodiversitätskonven-
tion im Mai 2008 in Bonn nicht blamieren wolle, sollte die
Bundesregierung nicht selbst gegen die aus dem Überein-
kommen resultierenden völkerrechtlichen Verpflichtungen
verstoßen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/4904 in seiner
41. Sitzung am 20. Juni 2007 beraten und empfiehlt die
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 16/4904
in seiner 39. Sitzung am 20. Juni 2007 beraten und empfiehlt
die Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimme der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 16/4904 in
seiner 50. Sitzung am 20. Juni 2007 abschließend ohne De-
batte behandelt und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Antrag auf Drucksache 16/4904 abzulehnen.

Berlin, den 20. Juni 2007

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann Ulrike Höfken
Drucksache 16/5893 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Max Lehmer, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/4904 in seiner 97. Sitzung am 10. Mai 2007 beraten und
an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

zungsexperimenten mit gentechnisch veränderten Pflanzen
beachtet werden, dass der Zweck der geplanten Freisetzung
in einem vertretbaren Verhältnis zu dem Risiko einer mögli-
chen schädlichen Wirkung auf Mensch, Tier und Umwelt
stehe.

Die Bundesregierung habe das Übereinkommen zum Schutz

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