BT-Drucksache 16/5801

Frühpensionäre der Deutsche Bahn AG

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5801
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Peter Hettlich,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frühpensionäre der Deutsche Bahn AG

Für viele Beamten der ehemaligen Staatsunternehmen wie der Post, der Tele-
kom und der Deutschen Bundesbahn gab es die Möglichkeit über den Weg der
Frühpensionierung das Unternehmen zu verlassen, um die nunmehr privaten
Unternehmen personell zu entlasten.

Im Falle der Deutsche Bahn AG hat der Bund sogar der Wiederinkraftsetzung
der Vorruhestandsregelung für zugewiesene Beamte des Bundeseisenbahnver-
mögens am 22. März 2002 zugestimmt, das ursprünglich nur bis 1998 galt. Im
Zuge dieser Regelung konnten daher noch einmal 7 100 Beamte im Interesse
der DB AG davon Gebrauch machen und sich auf Antrag bis 31. Dezember
2006 in den Ruhestand versetzen lassen, um personelle Überkapazitäten ab-
zubauen. Voraussetzung dafür war, dass die betroffenen Beamten ab 55 Jahren
im einfachen und mittleren Dienst und ab 60 Jahren im gehobenen Dienst, von
Umstrukturierungsmaßnahmen der DB AG betroffen sind und „eine ander-
weitige Verwendung in der eigenen oder anderen Verwaltungen nicht möglich
oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht zumutbar ist“ (Artikel 9 § 3
Abs. 1 ENeuOG). Ziel dieses Entgegenkommens des Bundes war zum einen
die personelle Struktur des Deutsche Bahn Konzerns sozialverträglich zu ver-
bessern und zum anderen unvertretbare finanzielle Belastungen des Bundes-
eisenbahnvermögens zu vermeiden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass seitens der DB AG auch Beamte früh-
pensioniert wurden, deren fachliche Dienste und langjährige Erfahrung noch
benötigt wurden?

Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form hat die Bundesregierung
darauf reagiert?

2. Hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Hin-
weise reagiert, dass frühpensionierte Beamte in hohem zeitlichem Umfang

auch nach ihrer Pensionierung weiterhin für die Bahn bzw. für Betriebe, die
Verträge mit der Deutschen Bahn geschlossen haben, tätig sind (ZDF, Fron-
tal 21, 29. Mai 2007)?

Wenn ja, in welcher Art und Weise?

Wenn nein, warum ist die Bundesregierung diesen Hinweisen nicht nach-
gegangen?

Drucksache 16/5801 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausmaß des Einsatzes
von Frühpensionären bei Partner- bzw. Tochterunternehmen der DB AG?

4. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in der Sendung
„Frontal 21“des ZDF am 29. Mai 2007 dargestellten Beispielen, des miss-
bräuchlichen Bezugs der Frühpension, um Einzelfälle oder ist eine Systema-
tik erkennbar?

5. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Missbräuche
bzw. der Verstöße gegen die Anzeigepflicht bei einer Erwerbstätigkeit
gegenüber dem Bundeseisenbahnvermögen?

6. Wird die Bundesregierung in Zukunft den Umfang der Nebenverdienste der
Frühpensionäre systematisch überprüfen und sanktionieren?

Wenn ja, auf welche Art und Weise wird dies geschehen?

Wenn nein, warum unterbleibt die Überprüfung und Sanktionierung?

7. In welcher Art und Weise hat der Bund als Eigentümer der DB AG die Ein-
haltung der Voraussetzungen für die Frühpensionierung der Bahnbeamten
kontrolliert?

8. Ist der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls das Problem ille-
galer Beschäftigung von frühpensionierten Bahnmitarbeitern in Partner-
bzw. Tochterunternehmen der DB AG bekannt, und wurden in diesem Be-
reich bereits Prüfungen vorgenommen?

Berlin, den 20. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.