BT-Drucksache 16/5796

Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Abschiebungsschutz für HIV-Infizierte

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5796
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte, Kersten Naumann
und der Fraktion DIE LINKE.

Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
zum Abschiebungsschutz für HIV-Infizierte

Nach Informationen von Flüchtlingsorganisationen gibt es beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge eine Dienstanweisung vom Juni 2006, die auf sehr
restriktive Weise regelt, in welchen Fällen HIV-infizierten Ausländerinnen und
Ausländern Abschiebungsschutz wegen konkreter Gefahren für Leib und Leben
nach § 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu gewähren ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen Wortlaut bzw. Inhalt hat die aktuelle Dienstanweisung des Bundes-
amtes für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung von Abschiebungs-
verboten in Fällen HIV-infizierter Ausländerinnen und Ausländer und inwie-
weit weicht diese aktuelle Dienstanweisung gegebenenfalls von der Dienst-
anweisung vom Juni 2006 ab bzw. wie wird in der Praxis des Bundesamtes
über die Feststellung von Abschiebungsverboten in Fällen HIV-infizierter
Ausländerinnen und Ausländer entschieden?

2. Trifft es zu, dass gemäß Dienstanweisung bzw. in der Entscheidungspraxis
des Bundesamtes bei der Auslegung des § 60 Abs. 7 AufenthG in den
Stadien A1 und B1 einer HIV-Infektion keine Abschiebungsverbote fest-
gestellt werden sollen bzw. werden?

Wenn ja, wie wird dies begründet?

3. Trifft es zu, dass gemäß Dienstanweisung bzw. in der Entscheidungspraxis
des Bundesamtes bei der Auslegung des § 60 Abs. 7 AufenthG in den
Stadien A2 und B2 einer HIV-Infektion eine Einzelfallprüfung stattfinden
soll bzw. stattfindet?

Wenn ja, welche Kriterien werden dieser Einzelfallprüfung zugrunde gelegt?

4. Trifft es zu, dass gemäß Dienstanweisung bzw. in der Entscheidungspraxis
des Bundesamtes bei der Auslegung des § 60 Abs. 7 AufenthG in den
Stadien A3 und B3 sowie C1, C2 und C3 einer HIV-Infektion ein Abschie-
bungsverbot festgestellt werden soll bzw. wird?

Berlin, den 18. Juni 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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