BT-Drucksache 16/578

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/150 Nr. 1.69- Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer bis 2010 Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe (2004/2162(INI)) (EuB-EP 1263)

Vom 8. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/578
16. Wahlperiode 08. 02. 2006
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/150 Nr. 1.69 –

Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl
der Unfallopfer bis 2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Europäischen
Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung
der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen
Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe (2004/2162(INI))
(EuB-EP 1263)

A. Problem

Es ist Aufgabe der Verkehrssicherheitspolitik, jede geeignete Maßnahme zur
Verbesserung der Sicherheit auf den Straßen zu ergreifen, um einen wichtigen
Beitrag zur Erreichung des im „Europäischen Aktionsprogramm für die Stra-
ßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr
in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe“ formulierten
Zieles zu leisten.

B. Lösung

Annahme einer Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird,
dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorzulegen und hierin die Maßnahmen
aufzuzeigen, mit welchen das Ziel der Europäischen Union, die Zahl der Un-
fallopfer in der Europäischen Union bis 2010 zu halbieren, von deutscher Seite
effektiv unterstützt werden kann.

Einstimmige Annahme einer Entschließung

C. Alternativen

Annahme einer Entschließung, mit der der Deutsche Bundestag die Bundesre-
gierung auffordert, das langfristige Ziel von null Verkehrstoten und Schwerver-

letzten („Vision Zero“) zum Leitbild ihrer Verkehrssicherheitsarbeit zu machen,
ein quantitatives Ziel von weniger als 3 000 Unfalltoten jährlich bis 2010 zu be-
nennen und ihre Politik dementsprechend auszurichten sowie einen Bericht über

Drucksache 16/578 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Verkehrssicherheitsprogramme anderer europäischer Länder vorzulegen, die
das Leitbild „Vision Zero“ oder vergleichbare Ziele verfolgen.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/578

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Drucksache 16/150
Nr. 1.69 – folgende Entschließung anzunehmen:

„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem ,Europäischen Aktions-
programm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfall-
opfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame
Aufgabe‘ wird von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt und gefördert.

Aufgabe deutscher Verkehrssicherheitspolitik muss es daher sein, jede geeignete
Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit auf den Straßen zu ergreifen, um
einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des im Aktionsprogramm formulierten
Zieles zu leisten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorzulegen und hierin die Maßnahmen
aufzuzeigen, mit welchen das Ziel der Europäischen Union, die Zahl der
Unfallopfer in der Europäischen Union bis 2010 zu halbieren, von deutscher
Seite effektiv unterstützt werden kann.“

Berlin, den 25. Januar 2006

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Dr. Anton Hofreiter
Berichterstatter

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung Zahlen vergleichbar seien. Sie kritisierte die Forderungen

auf:
– im Einklang mit der Forderung des Europäischen Parla-

ments das langfristige Ziel von null Verkehrstoten und

der Fraktion DIE LINKE., das Problem der Straßenverkehrs-
sicherheit durch Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlage-
rung lösen zu wollen.
Drucksache 16/578 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter

I. Überweisung

Die Unterrichtung durch die Bundesregierung – Druck-
sache 16/150 Nr. 1.69 – wurde am 8. Dezember 2005 gemäß
§ 93 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung zur federführenden Beratung so-
wie an den Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Vorlage beinhaltet eine Entschließung des Europäischen
Parlaments zu dem „Europäischen Aktionsprogramm für die
Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Un-
fallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis
2010: eine gemeinsame Aufgabe“.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Unterrichtung in sei-
ner 6. Sitzung am 18. Januar 2006 beraten und empfiehlt
deren Kenntnisnahme.

IV. Beratungsverlauf im Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Unterrichtung in seiner 4. Sitzung am 25. Januar
2006 beraten.

Zu dieser Sitzung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN folgenden Entschließungsantrag (Ausschuss-
drucksache 16(15)109) eingebracht:

Der Ausschuss wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Trotz des erfreulichen kontinuierlichen Rückgangs der Zahl
der Unfalltoten in Deutschland, sind die Anstrengungen für
mehr Verkehrssicherheit nicht befriedigend. So weist das
Statistische Bundesamt aus, dass im Jahr 2004 alle 14 Minu-
ten ein Kind im Straßenverkehr verunglückt ist. Allein diese
Tatsache ist Mahnung und Auftrag an die Politik, die Ver-
kehrssicherheitsaktivitäten noch zu intensivieren.
Der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zu
dem „Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenver-
kehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer bis
2010: eine gemeinsame Aufgabe“ fordert die EU-Kommissi-
on auf ein langfristiges Konzept für die Straßenverkehrssi-
cherheit zu entwickeln, das über das Jahr 2010 hinausgeht
und die erforderlichen Schritte aufzeigt, die zur Vermeidung
aller Todesopfer und Schwerverletzten bei Verkehrsunfällen
(„Nullvision“) führen.

– im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Europäi-
schen Kommission ein quantitatives Ziel von weniger als
3 000 Unfalltoten jährlich bis 2010 zu benennen und ihre
Politik dementsprechend auszurichten,

– dem Deutschen Bundestag zeitnah einen Bericht über
Verkehrssicherheitsprogramme anderer europäischer
Länder vorzulegen, die das Leitbild „Vision Zero“ oder
vergleichbare Ziele verfolgen (Schweden, Schweiz,
Österreich).

Weiterhin haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu
der Vorlage einen Entschließungsantrag (Ausschussdruck-
sache 16(15)110 neu/neu) eingebracht, dessen Inhalt sich aus
der Beschlussempfehlung ergibt.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte, dass Themen der
Verkehrssicherheit ausführlich diskutiert würden und es da-
bei große Übereinstimmung gebe. An der Lösung der Ver-
kehrssicherheitsprobleme seien aber viele Akteure beteiligt,
so dass es nicht möglich sei, Maßnahmen ad hoc durchzuset-
zen. Man begrüße, dass man mit der Einführung des „Füh-
rerscheins mit 17“ einen Fortschritt erzielt habe. Man solle
die Bürger dazu bewegen, Fahrzeuge mit Fahrerassistenz-
systemen, welche die Verkehrssicherheit erhöhen, zu erwer-
ben. Man solle die Bürger auch veranlassen, verantwortlich
mit ihren Fahrzeugen umzugehen und dadurch Unfallrisiken
zu vermeiden. Dass es in diesem Bereich Defizite gebe, zei-
ge der TÜV-Auto-Report 2006, nach dem fast jedes fünfte
Fahrzeug erhebliche Mängel aufweise. Sie forderte, dass die
statistischen Erhebungen über die Zahl der Unfalltoten in
Europa so gestaltet werden, dass die Zahlen zwischen den
Mitgliedsstaaten vergleichbar seien.

Die Fraktion der SPD begrüßte das Aktionsprogramm zur
Straßenverkehrssicherheit. Es sei auch richtig, eine Vision zu
haben. Man müsse die Ziele im Bereich der Straßenverkehrs-
sicherheit aber pragmatisch und auf der Grundlage der Fak-
ten verfolgen. In Deutschland sei die Zahl der Verkehrstoten
von mehr als 21 000 im Jahr 1970 auf 5 400 im letzten Jahr
zurückgegangen. Sie habe daher die Hoffnung, dass es
gelinge, diese Zahl durch gezielte Maßnahmen weiter zu re-
duzieren. Sie erwarte dazu von der Bundesregierung einen
umfassenden Bericht und entsprechende Vorschläge. Die
Einhaltung von Verkehrsregeln müsse auch ausreichend
überwacht werden, was Aufgabe der Bundesländer sei.

Die Fraktion der FDP führte aus, was den Entschließungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehe,
sei es sehr schwer, die dort genannten Ziele in absehbarer
Zeit umzusetzen. Man unterstütze den Antrag der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD, fordere die Bundesregierung aber
auf, darauf hinzuwirken, dass die unterschiedlichen Zähl-
weisen, mit denen die einzelnen Länder die Zahl der Ver-
kehrstoten ermittelten, vereinheitlicht würden, damit die
Schwerverletzten („Vision Zero“) zum Leitbild ihrer Ver-
kehrssicherheitsarbeit zu machen,

Die Fraktion DIE LINKE. bemerkte, ihr fehle in der Ent-
schließung des Europäischen Parlaments die Benennung

Berlin, den 25. Januar 2006

Dr. Anton Hofreiter
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/578

konkreter Ansatzpunkte für eine Umsetzung der Forderun-
gen. Es fehle darin auch eine Analyse, welche Bevölke-
rungsteile in welchem Maße betroffen seien. Um das Ziel des
Aktionsprogramms zu erreichen, werde man aus ihrer Sicht
nicht umhin können, einen Ansatz zu finden, wie man Ver-
kehr vermeiden oder auf andere, gefahrlosere Verkehrsarten
verlagern könne. Man verschließe sich dem Anliegen des
Aktionsprogramms überhaupt nicht, sei aber der Auffas-
sung, dass es zur Erreichung der Ziele einer schnellen Um-
setzung in nationales Recht in allen EU-Staaten bedürfe, eine
Konkretisierung der Maßnahmen erforderlich sei und der
Aspekt der Vermeidung und Verlagerung von Verkehr nicht
zu kurz kommen dürfe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, ihr
Antrag gehe deutlich weiter als der Antrag der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD. Die in dem Antrag der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD enthaltenen Forderungen seien zu-
dem gegenüber einer früheren Fassung des Antrags abge-
schwächt worden. Sie begrüße die ambitionierten Zielset-
zungen des Aktionsprogramms, die Zahl der Verkehrstoten
auf Null zu reduzieren. Dies entspreche den Zielen „grüner“
Verkehrspolitik. In Deutschland fehle ein Leitbild für die
Verkehrssicherheitsarbeit, wie es in dem Aktionsprogramm
enthalten sei. Bislang werde in Deutschland immer davon
gesprochen, dass sich der Mensch verkehrssicher verhalten
und dem Auto anpassen müsse. Es müsse aber auch der Au-
toverkehr für die Menschen sicher gemacht werden. Auch
wenn das Ziel, keine Verkehrstoten mehr zu haben, uner-

reichbar erscheine, könne es als motivierendes Leitbild wir-
ken. Sie wies darauf hin, dass Deutschland verpflichtet sei,
das Ziel der Halbierung der Zahl der Unfalltoten gemäß dem
Aktionsprogramm der EU zu verfolgen, so dass es nicht aus-
reiche, sich nur einen Bericht vorlegen zu lassen. Dies spre-
che für die Annahme ihres Entschließungsantrags. Man wer-
de aber auch dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD zustimmen, da die Vorlage eines Berichts besser sei als
nichts zu unternehmen.

Die Bundesregierung schlug vor, einen Bericht bis zum 30.
Juni 2006 zusammen mit dem alle zwei Jahre vorzulegenden
Unfallverhütungsbericht vorzulegen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lehn-
te den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(15)109 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.

Er hat den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(15)110 neu/neu
einstimmig angenommen.

Die Unterrichtung – Drucksache 16/150 Nr. 1.69 – hat er zur
Kenntnis genommen.

Er stimmte dem Vorschlag der Bundesregierung zu, den Be-
richt zusammen mit dem Unfallverhütungsbericht bis zum
30. Juni 2006 vorzulegen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/578

EUROPÄISCHES PARLAMENT
SITZUNGSPERIODE 2005 – 2006

IN DER SITZUNG VOM

29. September 2005

DE

ANGENOMMENER TEXT

EuB-EP 1263

Drucksache 16/578 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

P6_TA-PROV(2005)0366

Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der
Unfallopfer bis 2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Europäischen Aktionsprogramm für
die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in
der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe (2004/2162(INI))

Das Europäische Parlament,

– in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010:
Weichenstellungen für die Zukunft“ (KOM(2001)0370) und unter Hinweis auf seine
diesbezügliche Entschließung vom 12. Februar 20031,

– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Informations- und
Kommunikationstechnologien für sichere und intelligente Fahrzeuge“ (KOM(2003)0542),

– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Europäisches Aktionsprogramm für die
Straßenverkehrssicherheit Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der
Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe“ (KOM(2003)0311) und ihrer
jüngsten Publikation "20 000 Leben auf unseren Straßen retten" vom Oktober 2004,

– in Kenntnis der Empfehlung 2004/345/EG der Kommission vom 6. April 2004 zu
Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit2,

– in Kenntnis der Erklärung von Verona zur Straßenverkehrssicherheit vom 24. Oktober 2003
sowie der Schlussfolgerungen zur zweiten Konferenz von Verona, die am 25. und 26.
Oktober 2004 stattgefunden hat, und der Verpflichtung, die die Verkehrsminister der
Europäischen Union im Anschluss daran eingegangen sind, die Straßenverkehrssicherheit als
Priorität zu betrachten,

– in Kenntnis der Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit, die der oben
genannten Mitteilung der Kommission über das Europäische Aktionsprogramm für die
Straßenverkehrssicherheit als Anhang beigefügt ist,

– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0225/2005),

A. in der Erwägung, dass das Ziel, die Zahl der Straßenverkehrstoten in der Europäischen Union
bis 2010 zu halbieren, sowie die laufenden Halbzeitbewertungen des Europäischen
Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit durch die Kommission zu begrüßen
sind,

B. in der Erwägung, dass das eSafety-Forum, an dem eine beeindruckende Zahl an Akteuren
teilnimmt, wichtige Arbeit leistet,

C. in der Erwägung, dass der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zu Geschwindigkeit,
Alkohol und Sicherheitsgurten der Austausch der besten Praktiken zu Grunde liegen muss,

1 ABl. C 43 E vom 19.2.2004, S. 250.
2 ABl. L 111 vom 17.4.2004, S. 75.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/578

D. in Erwägung der Tatsache, dass allgemein anerkannt ist, welche verheerenden Folgen für die
Straßenverkehrssicherheit überhöhte und unangemessene Geschwindigkeit sowie der
Konsum von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten sowie das Nichtanlegen von
Sicherheitsgurten hat, was sich an den hierdurch verursachten Unfalltoten, Verletzten und
Behinderten zeigt; ferner unter Hinweis darauf, dass, obwohl bereits zahlreiche
Anstrengungen unternommen wurden, es die hohe Zahl an Unfalltoten erfordert, dass noch
viel mehr getan werden muss, um das für 2010 gesetzte Ziel zu erreichen,

E. unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
besondere Pflichten hat, die ausdrücklich in den Verträgen festgelegt sind, und dass sie für
die Bereiche zuständig ist, in der ihre Tätigkeit zu einem Mehrwert im Vergleich zu den
Maßnahmen führen kann, die von den Mitgliedstaaten getroffen werden; in der Erwägung,
dass die Europäische Union darüber hinaus für andere so wichtige Bereiche zuständig ist,
wie den Gebrauch von Sicherheitsgurten und Führerscheine, wobei zu berücksichtigen ist,
dass die Tätigkeit der Europäischen Union für einen Bereich maßgeblich ist, der sich jetzt auf
80 Millionen mehr Bürgerinnen und Bürger erstreckt,

F. in der Erwägung, dass dem Austausch der besten Praktiken eine herausgehobene Rolle
zukommt, wenn es darum geht, Straßenverkehrsunfälle zu verhindern, die zu 65 % innerhalb
von Städten, zu 30 % außerhalb von Städten und nur zu maximal 5 % auf Autobahnen
geschehen,

G. unter Hinweis auf die Tatsache, dass Verkehrsunfälle jährlich mehr als 40 000 Todesopfer in
der Europäischen Union fordern, und ferner unter Hinweis auf das inakzeptable menschliche
Leid sowie die damit verbundenen direkten und indirekten Kosten, die auf 180 Milliarden
EUR bzw. 2% des BSP der Europäischen Union geschätzt werden,

H. in Würdigung der Tatsache, dass Fahrzeuge heute viermal sicherer sind als 1970, was
grundlegend dazu beigetragen hat, dass sich die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen
Union mit 15 Mitgliedstaaten seit 1970 um 50% verringert hat, während im gleichen
Zeitraum das Verkehrsaufkommen um das Dreifache angestiegen ist,

I. besorgt über die unzureichende Straßenverkehrssicherheit in einigen Mitgliedstaaten,
insbesondere in vielen der zehn neuen Mitgliedstaaten; in der Feststellung, dass – wenn alle
Mitgliedstaaten die gleichen Ergebnisse wie das Vereinigte Königreich und Schweden
erzielten – die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union mit 25 Mitgliedstaaten um
17 000 pro Jahr sinken würde, was einer Verringerung um 39% entspricht und daher einen
großen Fortschritt bedeuten würde, das Ziel einer 50%-igen Verringerung aber dennoch
verfehlen würde,

1. unterstreicht die gemeinsame Verantwortung aller Akteure, nämlich der Europäischen Union,
der Mitgliedstaaten, regionaler und kommunaler Behörden, der Industrie, Organisationen und
Einzelpersonen, konkrete positive und kohärente Schritte einzuleiten, um die
Straßenverkehrssicherheit zu verbessern und die Zahl der Unfallopfer bis 2010 zu halbieren,
damit das gemeinsame Ziel erreicht werden kann; betont, dass dem Subsidiaritätsprinzip
uneingeschränkt Rechnung getragen werden muss, das jedoch mit Blick auf die wichtige
Verantwortung, die Europa für die Schaffung des erforderlichen politischen Rahmens trägt,
nicht als Entschuldigung für Selbstzufriedenheit oder Untätigkeit herangezogen werden darf;

2. begrüßt die geplante Halbzeitbewertung der Kommission zu den Fortschritten der

Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Europäischen Aktionsprogramms für die
Straßenverkehrssicherheit;

Drucksache 16/578 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. fordert die Kommission dringend auf, in ihrer Halbzeitbewertung einen umfassenden und
ständigen Rahmen für die Straßenverkehrssicherheit in der Europäischen Union
vorzuschlagen, in dem alle relevanten Bereiche der Straßenverkehrssicherheit ausführlich
dargelegt sind, Ziele und Begleitmaßnahmen für die Europäische Union wie auch für die
Mitgliedstaaten vorgestellt werden und die Fortschritte an den Zielen gemessen und jährlich
für eine breite Öffentlichkeit veröffentlicht werden;

4. bedauert, dass die oben genannte Mitteilung der Kommission über das Europäische
Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit keine Evaluierung des Zweiten
Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit (1997-2001) enthält, da eine
Evaluierung unerlässlich ist, um zu vermeiden, dass sich Fehler wiederholen; bedauert ferner,
dass die besonderen Probleme im Bereich der Straßenverkehrssicherheit in Stadtgebieten in
der Mitteilung nicht behandelt werden;

5. fordert die Kommission auf, ein langfristiges Konzept für die Straßenverkehrssicherheit zu
entwickeln, das über das Jahr 2010 hinausgeht und die erforderlichen Schritte aufzeigt, die
zur Vermeidung aller Todesopfer und Schwerverletzten bei Verkehrsunfällen ("Nullvision")
führen;

6. ist der Auffassung, dass die Kommission die Verlagerung hin zur Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel und nicht motorisierter sanfter Straßennutzung im Hinblick auf die
Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit fördern muss und dass hierfür eine klarer
politischer Rahmen zur Unterstützungnotwendig ist;

7. vertritt die Auffassung, dass der Austausch bester Praktiken und die Koordinierung
gemeinschaftlicher Maßnahmen eine verstärkte Koordinierung von Maßnahmen, die
Verbreitung unwiderlegbarer Daten, die die zurückgebliebenen Akteure unter Druck setzen,
und einen stärker strukturierten Ansatz erfordert; ist der Auffassung, dass zu den wichtigen
Aufgaben, die einen gemeinsamen Ansatz erfordern, beispielsweise Folgende gehören:

� Erhebung, Analyse und Veröffentlichung von Daten sowie Sicherheitsindikatoren;

� Harmonisierung der Daten aus der Unfallaufnahme (und deren Aufnahme in eine
Datenbank der Europäischen Union),

� Durchführung gemeinschaftsweiter Kampagnen für die Straßenverkehrssicherheit,

� Förderung von Forschungsprogrammen und mögliche Einführung neuer Technologien in
enger Zusammenarbeit mit Industrie und anderen interessierten Parteien,

� Ausbau des grenzübergreifenden Informationsaustauschs und von Kontrollen im
Zusammenhang mit der Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften beispielsweise über
die Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr sowie Schaffung von Anreizen für eine
einheitlichere Auslegung und Anwendung dieser Rechtsvorschriften;

8. fordert die Kommission auf, innerhalb von zwei Jahren dem Europäischen Parlament einen
Bericht über die – bezogen auf Unabhängigkeit und Sachverstand – angemessenste
institutionelle Form für die Bewertung und Förderung des Fortschritts von Aktivitäten zur
Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit vorzulegen;
9. fordert den Ratsvorsitz auf, 2005 die dritte Konferenz von Verona auszurichten und den
Verona-Prozess in Gang zu setzen und ihn mit dem vorgeschlagenen Rahmen der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/578

Europäischen Union für die Straßenverkehrssicherheit zu verknüpfen; geht davon aus, dass
der Verona-Prozess – wie es beim Cardiff- oder beim Lissabon-Prozess der Fall war – dazu
beiträgt, die erforderliche politische Führung zu schaffen, indem hochrangige politische
Entscheidungsträger ermutigt werden, sich nachdrücklich für eine Reduzierung der Unfälle
im Straßenverkehr einzusetzen; ist ferner der Auffassung, dass Leistungsindikatoren und von
den Mitgliedstaaten durchgeführte Gutachten (Peer Reviews) wirksam sein können, wenn sie
dazu verwendet werden, besondere Leistungen hervorzuheben oder Unzulänglichkeiten
aufzudecken und die Verantwortlichen zu nennen, und somit politischer Druck ausgeübt
wird, um angestrebte Sicherheitsniveaus zu erreichen;

10. weist darauf hin, dass mit Engagement auf höchster Ebene in Bezug auf die
Straßenverkehrssicherheit in kurzer Zeit beachtliche Ergebnisse erzielt werden können, wie
sich dies vor kurzem bei einer im Jahr 2002 gestarteten Kampagne in Frankreich gezeigt hat,
mit der die Zahl der Verkehrstoten innerhalb von zwei Jahren um 30% gesenkt werden
konnte; fordert ein verstärktes politisches Engagement für die Straßenverkehrssicherheit im
gesamten EU-Raum;

11. begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit so
offensichtlich deutlich macht, dass Straßenverkehrssicherheit eine geteilte Verantwortung ist,
und interessierten Akteuren die Möglichkeit bietet, Verpflichtungen einzugehen; ist aber
besorgt darüber, dass die Charta weniger Anhänger bzw. einen geringeren Bekanntheitsgrad
als ursprünglich erwartet aufweist; empfiehlt, dass die Charta durch eine gemeinsame
Kampagne auf europäischer und nationaler Ebene gefördert wird, um die eingegangenen
Verpflichtungen öffentlich zu machen; fordert eine angemessene Mittelausstattung auch
durch die Institutionen der Gemeinschaft sowie die Entwicklung einer verstärkten
Kommunikationsstrategie, um so die Interessen von mehr Akteuren wie KMU anzusprechen
und um in jedem Bereich die besten Praktiken zu verbreiten; fordert, dass jährlich
Auszeichnungen für die Straßenverkehrssicherheit im Rahmen von Veranstaltungen mit
breiter Öffentlichkeitswirksamkeit an die Akteure mit den besten Ergebnissen verliehen
werden; ersucht die Kommission, die Möglichkeit zu prüfen, ob der einzelne Bürger zu
persönlichem Engagement für die Straßenverkehrssicherheit angeregt werden kann;

12. verweist auf die Bedeutung der aktiven Einbeziehung der Empfänger von Transportdiensten
in die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und fordert die Kommission auf, zu
gewährleisten, dass Empfänger von Transportdiensten an ihre Anbieter Anforderungen
bezüglich der Straßenverkehrssicherheit stellen; fordert die zuständigen europäischen,
nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, von ihren Anbietern von
Transportleistungen einen Aktionsplan für die Verkehrssicherheit zu verlangen; fordert die
Kommission auf, zu gewährleisten, dass die Charta für Europäische
Straßenverkehrssicherheit genutzt werden kann, um den Transportunternehmern ein
Zertifikat auszustellen, das belegt, dass das jeweilige Unternehmen die Vorschriften über die
Straßenverkehrssicherheit einhält;

13. ist überzeugt, dass nur ein integrierter Systemansatz, der alle Bereiche der
Straßenverkehrssicherheit umfasst, nämlich alle Straßennutzer, alle Nutzer und Käufer von
Transportdiensten, und vor allem den Fahrer (körperliche Verfassung, Ausbildung,
Verhalten), das Fahrzeug (dessen Ausrüstung, Sicherheitsvorschriften, Erhaltungszustand)
und die Infrastruktur (Straßenzustand, Erhaltung des Straßennetzes, die Intensität der
Straßennutzung, Straßenbau, Beschilderung) – sowie die Förderung einer stärkeren Nutzung
des öffentlichen Verkehrs – aber auch wirksame Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten,

zu bedeutenden und nachhaltigen Ergebnissen führen kann;

Drucksache 16/578 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

14. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, ihre
Bildungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, ihre Rechtsvorschriften und
Kontrollmaßnahmen auf Risikogruppen, wie Lkw- und Busfahrer und männliche
Fahrzeuglenker unter 25 Jahren, zu konzentrieren;

15. ist der Auffassung, dass eine solide und gute Ausbildung sowohl der Fahrer und Fahrlehrer
als auch der Ordnungs- und Gesetzeshüter von großer Bedeutung ist; fordert die Kommission
auf, die Ausbildung zu fördern, die bereits an den Grundschulen beginnt, um so die Zahl der
Unfalltoten unter Jugendlichen zu senken, sowie lebensbegleitende Fahrerschulungen mit
besonderem Augenmerk auf die Erfordernisse besonderer Gruppen wie Ältere, Behinderte
oder Einwanderer; unterstützt gemeinschaftsweite Kampagnen, die insbesondere auf die
Gruppen abzielen, die am häufigsten Verkehrsdelikte begehen, und die die schwersten
Gründe für tödliche Unfälle wie Geschwindigkeit, Trunkenheit am Steuer oder das
Nichtanlegen von Sicherheitsgurten besonders hervorheben; fordert die rasche Einführung
des Europäischen Führerscheins, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Möglichkeit, die
körperliche und geistige Verfassung der Fahrzeuglenker und ihre Fahrkenntnisse über einen
Zeitraum hinweg zu überprüfen;

16. unterstützt nachdrücklich den Ansatz der Kommission, im gewerblichen Güterverkehr die
Auswirkungen der zunehmenden Verwendung kleiner Nutzfahrzeuge auf die
Verkehrssicherheit im Hinblick auf Ausbildung, Lenk- und Ruhezeiten sowie
Geschwindigkeitsbegrenzern zu untersuchen; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse
dieser Untersuchungen dem Europäischen Parlament möglichst zügig und gegebenenfalls
verbunden mit einem Gesetzgebungsvorschlag zu übermitteln;

17. weist erneut darauf hin, dass viele Unfälle mit tödlichem Ausgang auf die Übermüdung des
Fahrzeuglenkers zurückzuführen sind, wie dies aus einer britischen Studie1 hervorgeht, die
gezeigt hat, dass etwa 20% der Unfälle bei langen Fahrten auf Fernverkehrsstraßen und
Autobahnen auf Übermüdung zurückzuführen sind; fordert die Kommission auf, Statistiken
über die Gesamtsituation in Europa zu veröffentlichen und Maßnahmen zur Bewältigung
dieses Problems zu unterstützen;

18. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, besonderes
Augenmerk auf den Schutz und die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer, wie
Fußgänger und Radfahrer, zu legen;

19. ist besorgt über die Sicherheit dieser ungeschützten Verkehrsteilnehmer, einschließlich
junger Menschen, unter denen die Todesrate besonders hoch ist; nimmt zur Kenntnis, dass
das Todesrisiko bei Fahrten mit dem Motorrad oder dem Moped 17mal höher ist als bei
Fahrten mit dem Auto und dass Fußgänger oder Radfahrer ein bis zu 9mal höheres Risiko
eingehen; betont, dass die Sicherheit nicht nur für Fahrzeuginsassen, sondern auch für
ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer erheblich
verbessert werden muss; unterstreicht die Notwendigkeit, sich auf Bildungsmaßnahmen im
Bereich der Straßenverkehrssicherheit, Rechtsvorschriften und Kontrollmaßnahmen bei
Risikogruppen durch einen stärker ganzheitlichen Ansatz zu konzentrieren; fordert die
Kommission auf, wirksame Maßnahmen vorzuschlagen, um zu gewährleisten, dass alle
ungeschützten Verkehrsteilnehmer Nutznießer eines maximalen Schutzes sind – wie zum
Beispiel Warnblinkanlagen für die Sicherheit von Zweiradfahrzeugen; besteht weiterhin
darauf, dass allen Verkehrsteilnehmern die Gefahren sowie Möglichkeiten zu deren
Reduzierung vor Augen geführt werden sollten; begrüßt das gemeinschaftlich finanzierte

1 http://www.thinkroadsafety.gov.uk/.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/578

neue Programm zur Bewertung von Kindersitzen (NPACS), durch das vereinheitlichte Prüf-
und Einstufungsverfahren eingeführt werden; fordert die Kommission auf, zu überprüfen, ob
der Sicherheit von Kindern im Rahmen der Gemeinschaftspolitik für die
Straßenverkehrssicherheit eine höhere Priorität eingeräumt werden könnte und ob die
Fußgängersicherheit bei den Aufpralltests des Europäischen Programms zur Bewertung von
Neuwagen (Euro NCAP) und im Zuge der zweiten Phase der Richtlinie 2003/102/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zum Schutz von
Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern vor und bei Kollisionen mit
Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates1 besonders
berücksichtigt werden könnte;

20. ist der Auffassung, dass eine gute und regelmäßige Durchsetzung von Vorschriften für die
Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit von wesentlicher Bedeutung ist;

21. weist darauf hin, dass die Durchsetzung der bestehenden Straßenverkehrsregeln zu einer
dramatischen Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen würde, da die meisten
Unfälle auf die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln zurückzuführen sind; betont
insbesondere, wie wichtig die Einhaltung der Bestimmungen über
Geschwindigkeitsbeschränkungen, die maximale Blutalkoholkonzentration und die
Einnahme von Medikamenten und Arzneimitteln sowie der Bestimmungen über die
Verwendung von Sicherheitsgurten und Sturzhelmen ist; stellt fest, dass es sich hierbei um
Bereiche handelt, die in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, bei denen
jedoch eine Koordinierung und die Verbreitung bester Praktiken dringend notwendig ist;
begrüßt insbesondere die Empfehlung der Kommission vom 17. Januar 2001 über die
maximal zulässige Blutalkoholkonzentration (BAK) bei Kraftfahrern2, in der eine
Obergrenze von 0,5 mg/ml und der entsprechende Atemalkoholgrenzwert vorgeschlagen ist,
und fordert alle Mitgliedstaaten dringend auf, diese Höchstgrenze zu übernehmen; fordert die
Mitgliedstaaten dringend auf, die Empfehlung der Kommission vom 6. April 2004 betreffend
die Durchsetzung der Rechtsvorschriften3 rasch umzusetzen; fordert die Kommission auf, die
Umsetzung der letztgenannten Empfehlung zu überwachen und erforderlichenfalls
denjenigen Mitgliedstaaten Hilfe zukommen zu lassen, denen es nicht gelingt, sie
umzusetzen; fordert die Kommission auf, in ihrer Halbzeitbewertung des Aktionsprogramms
über den Grad der Umsetzung Bericht zu erstatten; fordert darüber hinaus die Kommission
nachdrücklich auf, als Ergebnis dieser Bewertung die notwendigen legislativen Maßnahmen
verbindlicher Art in den Bereichen Alkoholhöchstgrenzen (entsprechend der Empfehlung des
EP: 0,5 mg/ml bei Erwachsenen und 0,2 mg/ml bei Führerscheinneulingen) sowie Gebrauch
von Sicherheitsgurten vorzuschlagen;

22. ist sich dessen bewusst, dass die grenzübergreifende Durchsetzung der
Straßenverkehrsordnung weiterhin aufgrund des Fehlens eines einheitlichen Systems, das es
den Behörden eines Mitgliedstaates erlaubt, Verkehrssünder aus einem anderen Mitgliedstaat
zu verfolgen, in höchstem Maße unzufriedenstellend ist4; fordert die Kommission dringend
auf, einen Vorschlag für eine realisierbare, gemeinschaftsweite Kampagne vorzulegen, mit
1 ABl. L 321 vom 6.12.2003, S. 15.
2 ABl. L 43 vom 14.12.2001, S. 31.
3 Die polizeiliche Durchsetzung der Vorschriften über Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer und das

Anlegen von Sicherheitsgurten allein kann nach Schätzungen der Kommission dazu beitragen, bis zum Jahr 2010
die Zahl der Verkehrstoten um 6 000 und die Zahl der Verletzten um 14 000 zu verringern.

4 Folgendes Beispiel sei hier angeführt: Etwa 25% der Verstöße, die in den ersten vier Monaten seines Betriebs

durch das 2003 eingeführte französische nationale Geschwindigkeitskontrollsystem aufgezeichnet wurden, wurden
von Fahrzeuglenkern begangen, deren Fahrzeuge außerhalb Frankreichs angemeldet waren (VERA 2 2004:1),
während diese Fahrzeuge nur 10% aller Fahrzeuge ausmachten.

Drucksache 16/578 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

der sichergestellt werden soll, dass die Fahrzeugführer die Verkehrsregeln beachten,
gleichgültig, in welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union sie unterwegs sind; fordert
die Kommission dringend auf, einen Vorschlag für einen realisierbaren, gemeinschaftsweiten
Ansatz vorzulegen, mit dem die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, Verstöße zu
ahnden und Sanktionen aufzuerlegen; stellt fest, dass – was Geldstrafen betrifft – die
Grundlage für mögliche Rechtsvorschriften1 und der nötige Rahmen für ein System für den
Informationsaustausch2 bereits geschaffen wurden;

23. begrüßt den Vorschlag, verbindliche vereinheitlichte Piktogramme auf
Arzneimittelpackungen einzuführen, die auf einer europäischen Arzneimitteleinstufung ihrer
Nebenwirkungen beruhen;

24. weist auf die Gefahr von toten Winkeln hin; fordert rasche, preisgünstige Maßnahmen für
den Einbau von Spiegeln bei Lkw, mit denen tote Winkel ausgeschaltet werden; fordert die
Kommission auf, die Notwendigkeit und die Durchführbarkeit einer Änderung der
Gemeinschaftsvorschriften zu prüfen, damit Autohersteller zentrale A-Säulen einführen
können, durch die sich das Gesichtsfeld vergrößert; fordert den Einbau von Spiegeln für den
Blick vor das Fahrzeug für diese Lastkraftwagen, um so den toten Winkel für Fahrer an
Fußgängerüberwegen aufzuheben; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Programme
vorzuschlagen, die Anreize für die regelmäßige Erneuerung von Personenkraftwagen sowie
landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen enthalten, was nicht nur eindeutige Vorteile für die
Straßenverkehrssicherheit und die Umwelt, sondern auch für die industrielle Entwicklung mit
sich bringen würde;

25. fordert die Kommission in diesem Sinne nachdrücklich auf, zu untersuchen, welche
Auswirkungen der steigende Einsatz von Kraftfahrzeugen des Typs 4x4 sowie anderer
Fahrzeugtypen, die für andere Zwecke entwickelt werden (Quads, Buggies usw.),
hinsichtlich der Unfallgefahr hat, und Maßnahmen vorzuschlagen, die das durch sie
verursachte Risiko vermindern;

26. erinnert daran, dass ein neuerer Fahrzeugpark auch ein sichererer Fahrzeugpark wäre;
bedauert, dass die Mitteilung der Kommission über die Besteuerung von Personenkraftwagen
in der Europäischen Union (KOM(2002)0431) und die diesbezügliche Entschließung, die
vom Europäischen Parlament angenommen wurde,3 entgegen den Vorschlägen nicht dazu
geführt haben, dass Zulassungssteuern durch jährliche Kraftfahrzeugsteuern ersetzt werden,
wodurch eine Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes und eine raschere
Einführung neuerer und sichererer Autos verwirkt wurden;

27. tritt nachdrücklich für die Erhaltung des kulturellen Erbes, das historische Fahrzeuge
darstellen, ein; fordert deshalb dringend, dass die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften
jeglichen ungewollten, möglicherweise aber negativen Auswirkungen auf die Nutzung – und
daher auch die Erhaltung – historischer Fahrzeuge Rechnung tragen;

28. erinnert daran, dass ein unfallträchtiges Straßennetz und ein Straßennetz, das die Folgen von
Unfällen nicht minimiert, ein beträchtliches Sicherheitsrisiko darstellt; erkennt an, dass die
1 Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der

gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16).
2 Das System EUCARIS basiert auf einem multilateralen Vertrag vom 29. Juni 2000. Es handelt sich um eine

Infrastruktur, über die teilnehmende Länder die Datenbanken anderer Länder, in denen Informationen über
Führerscheine und/oder Fahrzeuge gespeichert sind, konsultieren können (www.eucaris.com).

RESPER ist das Führerscheinnetzwerk, das von der Kommission und dem Rat eingerichtet wird, um
Informationen und Daten über alle europäischen Führerscheine auszutauschen.

3 ABl. C 83 E vom 2.4.2004, S. 191.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/578

Straßen ausgebaut werden sollten, um das derzeitige Verkehrsaufkommen aufnehmen zu
können, und gemäß Standards gebaut werden sollten, die den Ansprüchen aller
Verkehrsteilnehmer – einschließlich der gefährdetsten Verkehrsteilnehmer – genügen;
befürwortet nachdrücklich die Bemühungen der Kommission im Hinblick auf die Einführung
einer harmonisierten Definition für Unfallschwerpunkte, einer gemeinschaftlichen
Ausschilderung, von Fahrerinformationen sowie von Behebungsmaßnahmen;

29. erachtet eine Rahmenrichtlinie über sicheres Infrastrukturmanagement als nützliches
Werkzeug für die Umsetzung des Systemansatzes zur Straßenverkehrssicherheit; ist der
Auffassung, dass in einer derartigen Richtlinie festgelegt werden sollte, welche
operationellen Verfahren in den Phasen der Planung, des Baus und des Betriebs neuer wie
auch bestehender Straßen erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass sie alle
Sicherheitsnormen erfüllen, um nationale Programme zur Entschärfung stark
unfallgefährdeter Straßenabschnitte zu fördern, insbesondere durch die Beseitigung von
Bahnübergängen, und um einen Beitrag zur Schaffung von Sachverständigennetzen zu
leisten, die die europaweit besten Ansätze zur Planung und zum Betrieb sicherer Straßen
ermöglichen; betont, dass die Mitgliedstaaten bei der Planung von Straßen und beim
Straßenbau die Sicherheit aller Fahrzeuglenker (Motorradfahrer, Radfahrer, Lkw-Fahrer
usw.) sowie die Unfallprävention systematisch berücksichtigen sollten;

30. fordert die Kommission auf, verstärktes Augenmerk auf die Verknüpfung des Europäischen
Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit mit dem Umweltaktionsprogramm zu
legen, und stellt die Aufnahme von Sicherheitskriterien und Umweltkriterien in Bewertungen
für die Finanzierung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) an die erste Stelle;
schlägt als ersten Schritt eine grundlegende Harmonisierung der Verkehrsschilder und
Informationen mit Blick auf eine einheitliche europäische Kennzeichnung in Bezug auf
Farbe, Form, Format, Buchstabenart und Symbole und in der Folge die Ausstattung der
Straßen mit intelligenten Verkehrsleit- und -informationssystemen vor;

31. nimmt das Potenzial der Plattform "EuroTest" im Hinblick auf die Förderung der
Entwicklung einer Reihe von Gemeinschaftsprogrammen zur Bewertung der Mobilität und
für das "Benchmarking" von Mobilitätsinfrastrukturprodukten und -dienstleistungen sowie
auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Kenntnis; begrüßt insbesondere das EuroRAP
(Europäisches Programm zur Straßenbewertung – European Road Assessment Programme)
und das EuroTAP (Europäisches Programm zur Bewertung von Tunneln – European Tunnel
Assessment Programme); fordert die rasche Ausweitung der Programme EuroRAP und
EuroTAP auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und alle großen Straßen und
Tunnel sowie die Veröffentlichung der Leitlinien zu vorbildlichen Praktiken; befürwortet den
Vorschlag, "Sicherheitspunkte" an alle großen europäischen Straßen gemäß EU-Leitlinien zu
vergeben;

32. weist auf die Ergebnisse der EuroTest-Umfrage 2005 zu Verkehrszeichen hin, aus der
hervorgeht, dass 91% der Kraftfahrer eine stärkere Vereinheitlichung der Verkehrszeichen in
ganz Europa wünschen, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern; fordert die
Kommission auf, in der Folge wirksame Maßnahmen zu treffen, um die
Verkehrsbeschilderung, das Fahrverhalten und die Bereitstellung von Informationen für die
Fahrzeuglenker in dieser Hinsicht zu verbessern; fordert die Kommission ferner auf, eine
Initiative zu starten, um eine einheitliche Auslegung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen vom 8. November 1968 über Straßenverkehrszeichen in der Europäischen Union
herbeizuführen; fordert die Kommission dringend auf, sich mit den ermittelten Problemen,

wie dem "Schilderwald" und dem mangelnden Verständnis der Verkehrsbeschilderung, zu
befassen; befürwortet die Bereitstellung nutzerfreundlicher und aktueller Informationen über

Drucksache 16/578 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

die Verkehrsbeschilderung in den Mitgliedstaaten, um den grenzüberschreitenden Verkehr zu
erleichtern; vertritt die Ansicht, dass es möglich sein sollte, diese Informationen einfach über
eine EU-Internetseite abzurufen, und dass sie in allen Amtssprachen der Europäischen Union
verfügbar sein sollten;

33. bedauert, dass die gemeinsame Notrufnummer 112 nicht allen Europäern ein Begriff ist;
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den derzeitigen Bekanntheitsgrad der
gemeinsamen europäischen Notrufnummer in der europäischen Öffentlichkeit sowie die
Qualität der Dienstleistungen, die hilfesuchenden Bürgern unter dieser Nummer geboten
werden, zu evaluieren; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, auf der Grundlage
dieser Evaluierung Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Europäischen Union
vorzuschlagen;

34. fordert eine Ex-ante-Kosten-Nutzen-Analyse für jede Maßnahme mit beträchtlichen
finanziellen Auswirkungen und für jede geplante größere Maßnahme; empfiehlt, dass die
Kommission, wenn der Nutzen voraussichtlich gering sein wird, erklären sollte, aus welchem
Grund sie zu ihrer Schlussfolgerung gelangt ist; weist darauf hin, dass die Einbeziehung der
Mitgliedstaaten in die Bewertung der Frage, ob eine Maßnahme durchgeführt werden soll,
sinnvoll ist;

35. verweist auf die Rolle, die Versicherungsunternehmen bei der Verringerung von
Verkehrsunfällen im kommerziellen Transport spielen können; so sind gestaffelte Prämien
ein angemessenes Mittel, um Transportunternehmen zu motivieren, der Verkehrssicherheit
Vorrang einzuräumen und dadurch die Zahl von Verkehrsunfällen zu senken;

36. bedauert, dass das Dritte Aktionsprogramm für die Verkehrssicherheit weder besonders auf
die Probleme der Verkehrssicherheit in dicht besiedelten Gebieten noch auf die Frage, wie
der öffentliche Verkehr zu einer Verringerung der Verkehrsunfälle beitragen kann, eingeht;
ist überzeugt von dem hohen Potential, dass sich aus der gemeinsamen Nutzung von besten
Praktiken für städtische Gebiete überall in Europa ergeben könnte; fordert tiefgreifendere
Maßnahmen zur Verbreitung von besten Praktiken und zur Intensivierung der Forschung;
unterstreicht in diesem Zusammenhang den wesentlichen Beitrag für die
Straßenverkehrssicherheit durch die Entwicklung gemeinsamer Normen bezüglich
Straßengestaltung, Infrastrukturdesign und Verkehrszeichen;

37. ist sich dessen bewusst, dass die Einführung vieler vielversprechender Technologien eine
gewisse Zeit benötigt; fordert daher die Kommission auf, eine Liste der prioritären Bereiche,
auf die sich die technologische Forschung konzentrieren sollte, sowie einen Fahrplan für ihre
Einführung vorzuschlagen; besteht darauf, dass sowohl die Prioritätenliste als auch der
Fahrplan erst nach einer eingehenden Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden sollten; fordert,
dass diese prioritären Maßnahmen den kurz-, mittel- und langfristigen Bereich abdecken und
nahtlos in den Verona-Prozess integriert werden;

38. vertritt die Ansicht, dass Technologien wie die Telematik langfristig die Möglichkeit bieten,
Unfälle mit tödlichem Ausgang fast völlig auszuschalten; fordert daher eine intensive
Forschungstätigkeit und Zusammenarbeit unter allen Akteuren, um die rasche Einführung der
vielversprechendsten Technologien zu fördern;

39.ist sich dessen bewusst, dass sich die Einführung vieler neuer Technologien als kostspielig
herausstellen könnte und dass die Käufer von Neuwagen nicht immer in der Lage oder bereit

sind, die vollen Kosten zu bezahlen, selbst wenn die sozioökonomischen
Kosteneinsparungen größer wären als die zusätzlichen Kosten für das Fahrzeug; fordert die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/578

Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten steuerliche und sonstige Anreize zu
schaffen (und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarktes zu sichern), um die
Einführung wirksamer Lösungen zu beschleunigen, und ihre Einführung durch ein
überarbeitetes und umfassenderes Programm EuroNCAP zu fördern;

40. vertritt die Auffassung, dass bei der riesigen Auswahl an Technologien folgende Lösungen
besonderes Augenmerk verdienen und geprüft werden sollten:

� Geräte, die zum Anlegen des Sicherheitsgurts anhalten, und fortgeschrittene
Rückhaltesysteme: stellt fest, dass in Schweden 95% der Autoinsassen Sicherheitsgurte
anlegen, während die Hälfte aller Verkehrstoten nicht angeschnallt waren; befürwortet den
verpflichtenden Einbau von Geräten, die zum Anlegen des Sicherheitsgurts anhalten, in
allen neuen Fahrzeugen für den Fahrersitz, wobei für den öffentlichen städtischen Verkehr
entsprechende Ausnahmen vorzusehen sind, sowie die weitere Einbeziehung auch der
anderen Autositze in diese Geräte;

� Elektronische Stabilitätskontrolle (ESP): stellt fest, dass Studien weltweit übereinstimmend darauf
hinweisen, dass Stabilitätskontrollsysteme für Fahrzeuge, wie ESP, in hohem Maße dazu beitragen können,
Leben zu retten1; unterstützt die rasche Einführung von ESP-Systemen – gegebenenfalls auf der Basis eines
freiwilligen Übereinkommens – und die Entwicklung eines international vereinheitlichten Validierungstests
für Stabilitätssysteme für Fahrzeuge;

� Geschwindigkeitsbegrenzungssysteme: nimmt die Möglichkeiten von dem Fahrzeuglenker
Informationen liefernden Geschwindigkeitsbegrenzungstechnologien, von vom Nutzer
regelbaren Geschwindigkeitsbegrenzern und von Systemen zur
Geschwindigkeitsanpassung (ISA, Intelligent Speed Adaptation) zur Kenntnis, die als
zwingende und eingreifende Systeme die Zahl der Unfälle um etwa 35% verringern
könnten2; fordert die Einführung von Geschwindigkeitswarnsystemen in Kraftfahrzeugen
und gegebenenfalls die Einführung von Systemen zur Geschwindigkeitsanpassung, wenn
die nationalen Behörden dies für angezeigt erachten; begrüßt gemeinsame technische
Normen sowie Maßnahmen, um gemeinschaftsweit Informationen über
Geschwindigkeitsbeschränkungen für digitale Landkarten zur Verfügung zu stellen;

� Fahrsperren bei Alkoholisierung des Fahrers („Alcolocks“): stellt fest, dass etwa 10 000
Verkehrsunfälle jährlich auf Alkohol am Steuer zurückzuführen sind; fordert die
Kommission dringend auf, den Einsatz von zuverlässigen Fahrsperren bei Alkoholisierung
des Fahrers in Fahrzeugen zu fördern; erachtet einen schrittweisen Ansatz als vorteilhaft,
der von Maßnahmen zur Rehabilitation wiederholt straffälliger Fahrer, von freiwilligen
Maßnahmen und dem gewerblichen Kraftverkehr ausgeht;

� Notrufe (eCall): erinnert daran, dass mit Notrufen die Zahl der Todesopfer, der
Schweregrad der Verletzungen und der Stress in Unfallsituationen in hohem Maße
reduziert werden kann, da die Reaktionszeit der Notdienststellen verkürzt wird; begrüßt
den Aktionsplan zur Ausrüstung von Neuwagen mit einem automatischen Notrufsystem
(e-call) ab 2009 und fordert, wenn es als kostenwirksam eingeschätzt wird, es auf
1 Amerikanische Forschungsergebnisse der "National Highway Safety Administration" weisen darauf hin, dass die

Zahl der Todesopfer bei Unfällen mit nur einem Fahrzeug um 30% verringert werden könnte, wenn alle Fahrzeuge

mit ESP ausgestattet wären.

2 Intelligente Verkehrssysteme und Straßenverkehrssicherheit, Europäisches technisches und wissenschaftliches
Zentrum (ETSC), 1999.

Drucksache 16/578 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, und auf Fahrzeuge für Gefahrguttransporte
auszuweiten;

41. unterstützt die Einführung eines überarbeiteten und umfassenden Programms EuroNCAP,
indem durch zusätzliche finanzielle Unterstützung und eine aktivere Beteiligung an der
Arbeit des Programms die Zusammenarbeit mit der Kommission gestärkt wird; fordert, im
Rahmen von EuroNCAP auch andere Aspekte der passiven Sicherheit zu berücksichtigen,
wie den Schutz vor Schleudertrauma und die Kompatibilität von Fahrzeugen im Falle eines
Frontalzusammenstoßes; stellt außerdem fest, dass aktive Sicherheitssysteme (wie ESP) nach
wie vor eine weitgehend unausgeschöpfte Möglichkeit mit hohem Potenzial für die
Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit darstellen und dass die vielversprechendsten
Lösungen in das EuroNCAP-Verfahren aufgenommen werden sollten;

42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den
Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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