BT-Drucksache 16/5776

Schutz vor Emissionen aus Laserdruckern, Laserfax- und Kopiergeräten

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5776
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Antrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Harald Terpe, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Nicole
Maisch, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schutz vor Emissionen aus Laserdruckern, Laserfax- und Kopiergeräten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die gesundheitlichen Risiken von Feinstäuben rücken immer mehr in das
Bewusstsein der Öffentlichkeit. Seit dem 1. Januar 2005 gelten strengere EU-
Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft. Während Feinstaub in der Außen-
luft Gegenstand zahlreicher Untersuchungen ist, wurde die Feinstaubbelastung
der Raumluft in Wohn- und Arbeitsräumen bisher vernachlässigt.

Der gefährliche Feinstaub kann unter anderem zu Atemwegserkrankungen
führen, das Herz-Kreislauf-System schädigen und Krebs verursachen. So zeigte
beispielsweise eine Studie der EU, dass sich die menschliche Lebenserwartung
durch eine hohe Feinstaubbelastung im Schnitt um neun Monate verringert
(http://europa.eu.int/comm/environment/air/cafe/index.htm). Die Weltgesund-
heitsorganisation WHO kommt zu ähnlichen Ergebnissen (http://www.euro.
who.int/mediacentre/PR/2004/20040617_1?language=German).

Was für die Außenluft gilt, sollte auch für die Innenraumluft gelten. Schließlich
wohnen, arbeiten und schlafen Menschen dort. In die Raumluft gelangt nicht
nur der Feinstaub von draußen. Viele unterschiedliche Quellen auch im Innen-
raum tragen zur Belastung bei. Grundlegendes Ziel muss sein, die gesundheit-
liche Belastung durch den Innenraumfeinstaub möglichst gering zu halten. Eine
dieser Quellen sind die Laserdruck- bzw. Kopiergeräte. Die Entwicklung von
emissionsarmen und emissionsfreien Druckgeräten wäre ein wichtiger Schritt
um die Belastung der Bevölkerung zu minimieren.

Laser-, Tintendruck- und Kopiergeräte haben in den letzten 15 Jahren eine
enorme Verbreitung erfahren und werden aufgrund sinkender Preise zuneh-
mend auch im privaten Bereich eingesetzt. Laut Aussage der Bundesregierung
betrug das Marktvolumen von Kopiergeräten im Jahr 2005 810 Mio. Euro. Die
Anzahl der verkauften Drucker und Multifunktionsgeräte steigerte sich von

6,99 Mio. im Jahr 2003 auf 8,21 Mio. im Jahr 2005 (Kleine Anfrage der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 16/4016). Davon
sind ein erheblicher Anteil Laserdruckgeräte.

Seit über zehn Jahren zeigen Veröffentlichungen, dass Toner, die in diesen La-
serdruckgeräten eingesetzt werden, zum Teil mit Schwermetallen, flüchtigen
organischen Verbindungen (VOC), Organozinnverbindungen und anderen
Schadstoffen belastet sind und dass die Schadstoffe im Druckbetrieb freigesetzt

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werden. Gleichfalls gibt es in der wissenschaftlichen Literatur Hinweise auf
Schädigungen der Atemwege durch Tonerstäube von Laserdruck- und Kopier-
geräten. Das Umweltbundesamt hat bei einer Untersuchung erhöhte Emissio-
nen ultrafeiner Stäube durch Laserdrucker festgestellt (Bake D., Moriske H.-J.
(2006)). Auch die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache
16/4016) fest, dass beim Einsatz von Laserdruckern Stoffe wie Ozon, flüchtige
organische Verbindungen (VOC (volatile organic compounds); z. B. Xylole,
Toluol, Ethylbenzol, Trimethylbenzole, Benzol, Styrol), Staubinhaltsstoffe
(z. B. Schwermetalle), Stäube (unterschiedliche Partikelgrößen, darunter ultra-
feine und alveolengängige Partikel) freigesetzt werden können.

Gerade bei den Laserdruckgeräten ist eine Minimierung der Belastung verhält-
nismäßig einfach zu erreichen. So setzt sich das Rechenzentrum der Finanz-
verwaltung NRW schon seit 1998 intensiv mit dem Problem auseinander. In
Untersuchungen von Tonertypen durch das beauftragte Analyseinstitut (Lan-
desgewerbeanstalt Bayern in Nürnberg, LGA) wurde festgestellt, das ein Drittel
aller Produkte absolut problemlos, ein weiteres Drittel vertretbar war und beim
letzten Drittel nach Einschätzung der LGA Bayern Handlungsbedarf besteht,
um auch hohe kontinuierliche Druckleistungen in kleineren Räumen, bei
schlechten Belüftungssituationen risikofrei abwickeln zu können. Eine weitere
Erkenntnis war, das preisgünstigere Tonertypen nicht automatisch eine höhere
Belastung mit Schadstoffen produzierten. Diese Erkenntnisse führten zu einem
Austausch eines Teils der Produkte und zu einer Änderung der Beschaffungs-
vorgaben auf Basis des besten Drittels, die dem Minimierungsgebot bei Schad-
stoffen entsprechen, die Machbarkeit für die Hersteller gemäß des besten Drit-
tels berücksichtigen und einem Höchstmaß an Vorsorge Rechnung tragen.
Diese Vorgaben beziehen sich sowohl auf die Ersatztoner als auch auf die Be-
schaffung von neuen Laserdruckgeräten. Diese Vorgaben werden regelmäßig
überprüft und kontinuierlich an die technische Entwicklung der Drucker/Ko-
pierer und des Toners angepasst.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zum Thema „Emissionen von Laserdruckgeräten“ weist die Bundes-
regierung ausdrücklich auf den „Blauen Engel“ als Auswahlkriterium für die
Verbraucher hin. Die Vergabekriterien an die Produkte zur Erlangung dieses
Umweltsiegels verfolgen einen sehr breiten Ansatz, von Recycelbarkeit über
Emissionen, Inhaltsstoffe, Materialverbrauch Lärm und Energieverbrauch bis
hin zu Verbraucherinformationen. Es fehlt bisher aber ein Kriterium für die
Feinstaubemissionen der feinst- und ultrafeinen Partikel. Bisher fehlen hierfür
die wissenschaftlichen Grundlagen. Eine Intensivierung der Forschung ist drin-
gend erforderlich. Besonderer Forschungsbedarf besteht auch in der Frage des
zeitlichen Verlaufs der Freisetzung dieser Partikel.

Trotz dieses Mangels ist der „Blaue Engel“ bisher das einzige Qualitätssiegel
für den Verbraucher, das auch gesundheitliche Kriterien einbezieht. Außerdem
ist es seit 30 Jahren eingeführt, und laut Umweltbundesamt kennen 79 Prozent
der Bundesbürger dieses Umweltsiegel. Bisher sind in den Preissegmenten, die
vorwiegend für Heim- und Endanwender bestimmt sind, nur wenige Laser-
druckgeräte (vier Geräte, Stand Mai 2007) und kein Tintendruckgerät mit dem
Blauen Engel ausgezeichnet. Eine Auswahl ist somit für den Verbraucher nur in
einem sehr eingeschränkten Maße möglich.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● die Forschung im Bereich Feinstäube in Innenräumen zu intensivieren. Es
müssen schnellstmöglich belastbare epidemiologische Studien über die ge-

sundheitliche Belastung durch diese Feinstäube vorliegen, auf deren Basis

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5776

auch Kriterien für maximale Emissionen von Feinst- und Ultrafeinpartikeln
festgelegt werden können;

● die Hersteller zu verpflichten, bei der Entwicklung von Druckgeräten, auch
in den unteren Preissegmenten, die vorwiegend für Heim- und Endanwender
bestimmt sind, emissionsarme Bauweisen anzuwenden;

● geeignete Maßnahmen auf nationaler wie internationaler Ebene zu ergreifen
die ausschließen, dass Toner für Druckgeräte gesundheitsgefährdende Stoffe
enthalten oder freisetzen;

● sich dafür einzusetzen, dass die Kriterien für die Vergabe des „Blauen
Engels“ so verändert werden, dass auch die Emission von Feinst- und Ultra-
feinstäuben berücksichtigt werden;

● die Beschaffungsvorgaben der Bundesministerien und der nachgeordneten
Bundesbehörden entsprechend dem Beispiel des Rechenzentrums der Fi-
nanzverwaltung NRW zu gestalten und im so genannten Kaufhaus des Bun-
des nur Druckgeräte anzubieten, die diese Beschaffungsvorgaben einhalten.

Berlin, den 20. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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