BT-Drucksache 16/5774

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen -16/1122- Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2005 - Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 2005) und 2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof -16/3200, 16/3563 Nr. 1.2- Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2005)

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5774
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
– Drucksache 16/1122 –

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2005
– Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes
(Jahresrechnung 2005) –

und

2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksachen 16/3200, 16/3563 Nr. 1.2 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
(einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2005)

A. Problem

1. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß Artikel 114 Abs. 1 des
Grundgesetzes und § 114 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung die Haushalts-
und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2005 dem Deut-
schen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt und gebeten, eine Entschei-
dung über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.
– Drucksache 16/1122 –

2. Der Bundesrechnungshof hat die vorgelegten Rechnungen sowie die Wirt-
schaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung des Bundes gemäß Artikel 114 Abs. 2 des Grundgesetzes und § 97 Abs. 1
der Bundeshaushaltsordnung geprüft und seine Bemerkungen 2006 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
– Drucksache 16/3200 –
3. Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 830. Sitzung am 16. Feb-
ruar 2007 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 erteilt.

Drucksache 16/5774 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag erteilt der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 1
des Grundgesetzes in Verbindung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung für
das Haushaltsjahr 2005 die Entlastung.

Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, den Feststellungen des Haus-
haltsausschusses Rechnung zu tragen und unter Berücksichtigung seiner Ent-
scheidungen Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu
leiten oder fortzuführen.

Weiter wird die Erwartung ausgesprochen, dass die Bundesregierung alle Be-
richtspflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse
bei den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.

Bundesregierung und Bundesrechnungshof werden gebeten, den Haushaltsaus-
schuss laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu gesetz-
geberischen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhaben
von Bedeutung sind.

Zustimmung zu der Entlastung der Bundesregierung für das Haushalts-
jahr 2005 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 zur
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Fest-
stellungen zur Jahresrechnung 2005)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5774

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesregierung wird gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbin-
dung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrund

a) des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksache 16/1122

und

b) der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 auf Drucksache 16/3200
die Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 erteilt.

Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes,
für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert,

a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Fest-
stellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundes-
rechnungshofes zu befolgen,

b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung
der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen und

c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwer-
tung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Berlin, den 20. Juni 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Vorsitzender Berichterstatter

Drucksache 16/5774 destag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeor
– 4 – Deutscher Bun

dneten Bernhard Brinkmann (Hildesheim)

I. Allgemeiner Teil
Der Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf
Drucksache 16/1122 wurde in der 35. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 11. Mai 2006 dem Haushaltsaus-
schuss überwiesen. Dieser hat den Antrag an den Rechnungs-
prüfungsausschuss zur weiteren Beratung weitergeleitet.

Die Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof auf
Drucksache 16/3200 hat der Präsident des Deutschen Bun-
destages am 24. November 2006 gemäß § 80 Abs. 3 der Ge-
schäftsordnung (Drucksache 16/3563 Nr. 1.2) federführend
dem Haushaltsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innen-,
dem Finanz- und dem Verteidigungsausschuss, dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales, dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Gesundheit, dem
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie
dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung überwiesen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Unterrichtung auf
Drucksache 16/3200 mit den Stimmen aller Mitglieder zu-
stimmend zur Kenntnis genommen. Alle übrigen mitbera-
tenden Ausschüsse haben die Unterrichtung zur Kenntnis
genommen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Antrag des
Bundesministeriums der Finanzen und die Unterrichtung
durch den Bundesrechnungshof in seinen Sitzungen am
19. Januar, 2. Februar, 9. und 30. März, 11. Mai und 13. Juni
2007 beraten und dem Haushaltsausschuss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimme des Mitglieds der Fraktion DIE LINKE. bei Ab-
wesenheit des Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Entlastung der Bundesregierung für das Haus-
haltsjahr 2005 vorgeschlagen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 46. Sitzung am
20. Juni 2007 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, dem Deut-
schen Bundestag die Entlastung der Bundesregierung für das
Haushaltsjahr 2005 zu empfehlen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5774

II. Besonderer Teil
Feststellungen des Haushaltsausschusses

I n h a l t s ü b e r s i c h t Nummer

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I

Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes
für das Haushaltsjahr 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes – Stabilisierung der
Einnahmen bei fortbestehenden strukturellen Belastungen auf der
Ausgabenseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Schwachstellen bei Hartz IV beseitigen und Vollzug verbessern . . . . . . 3

Teil II

Feststellungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung

Bundesministerium des Innern

Unterbringung des Bundesministeriums des Innern . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Bundespolizei mietet in Flug- und Seehäfen zu viele Flächen
zu teuer an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Unzweckmäßige Dienstzeitregelungen bei der Bundespolizei führen
jährlich zu Überstunden in Millionenhöhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Bund kann seine Pensionsfestsetzung und -regelung effizienter
organisieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Bundesausgleichsamt muss Fachaufsicht intensivieren, um das Risiko
höherer Bundeszuschüsse zu mindern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Bundesministerium der Finanzen

Steuerbegünstigung von Handelsschiffen durch die Tonnage-
besteuerung verfehlt wesentliche Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Kontrolldefizite bei der Zollabfertigung von Reisegepäck
im Flugverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Deutsche Beteiligung an europäischer Forschungs- und Beratungs-
einrichtung unwirtschaftlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Förderung von Instituten für Mittelstandsforschung und
Rationalisierungsförderung nicht bedarfsgerecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Beratungsbedarf bei Sicherheitsfragen der Kerntechnik nicht
ausreichend definiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Zusammenwirken bei der Endlagerforschung mangelhaft . . . . . . . . . . . 14

Zuwendungen an ein Unternehmen der Energieberatung fehlerhaft . . . 15

Erfolgskontrolle bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ unzureichend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Prüfungsrecht bei Zuschüssen des Bundes zu Rentenversicherungs-

beiträgen neu regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Aufgaben bei der Deutsche Rentenversicherung Bund bündeln . . . . . . 18

Drucksache 16/5774 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bund zahlt für neues Bahn-Funknetz mehr als 20 Mio. Euro zu viel . . 19

Bund zahlt jährlich 8 Mio. Euro für weitgehend nutzlose Maßnahmen
zur zivilen Verteidigung bei der Deutsche Bahn AG . . . . . . . . . . . . . . . 20

Weiterbau einer Eisenbahnneubaustrecke ohne gesicherte Gesamt-
finanzierung unwirtschaftlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Bund finanziert zu viele Beschäftigte eines privaten Unternehmens . . . 22

Folgen unzureichender Fachaufsicht bei der Umsetzung eines
Projektes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Länder und Gemeinden verlagern Kosten beim Bau von Geh- und
Radwegen unzulässig auf den Bund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Unzureichende Vorbereitung von Straßenbaumaßnahmen verursacht
Mehrausgaben beim Bund in zweistelliger Millionenhöhe . . . . . . . . . . 25

Bund übernimmt finanzielles Risiko der Sanierung pechhaltiger
Baustoffe aus Landesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Wasser- und Schifffahrtsdirektionen erstatten dem Lotsbetriebsverein
ungerechtfertigt Personalkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Erfolg eines teuren IT-Projektes fünf Jahre nach Beginn fraglich . . . . . 28

Bundesministerium der Verteidigung

Neueinstellungen zum gehobenen Verwaltungsdienst übersteigen
den Bedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Sanierung belasteter Böden auf dem Truppenübungsplatz
Munster-Nord unwirtschaftlich und umweltgefährdend . . . . . . . . . . . . 30

Erhebliches Einsparpotenzial bei den Fahrschulen der Bundeswehr . . . 31

Zu lange Entwicklungszeiten für eine Einrichtung zur
Dekontamination Verwundeter und für ein Hautentgiftungsmittel . . . . 32

Bundeswehr investiert 17 Mio. Euro in nicht ausgelastete
Galvanikanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Einsparmöglichkeiten bei der Ausstattung mit Hubschraubern für
bewaffnete Rettungs- und Spezialkräftemissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Einsatz militärischer Hubschrauber für den Such- und Rettungsdienst
in Deutschland zu teuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Fehlerhafte Auswertung eines Pilotprojektes verteuert die
Instandsetzung von Kampfflugzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Zu wenig Wettbewerb bei Lufttransporten nach Afghanistan . . . . . . . . 37

Kontinuierliches Verbesserungsprogramm der Bundeswehr erzielt nur
geringe Akzeptanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

20 Mio. Euro zu viel für die Beschaffung von Präzisionsbomben
ausgegeben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Fallschirmspringen künftig belastungsgerecht abgelten . . . . . . . . . . . . . 40

Gesundheitsmodernisierungsgesetz nicht wirkungsgleich auf das
System der Beihilfe übertragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Bundesministerium für Gesundheit

IT-Insellösungen für die Personal- und Stellenverwaltung
unwirtschaftlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Lieferung zu teurer Informationstechnik auf der Grundlage eines
IT-Dienstleistungsvertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/5774

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vertrags- und Zuwendungsrecht willkürlich angewendet . . . . . . . . . . . 44

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Generalvertrag zwischen Bundesregierung und KfW Entwicklungs-
bank neu fassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Methodisch fehlerhafte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung führte zu
kostspieliger Miete von Arbeitsplatzcomputern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Allgemeine Finanzverwaltung

Behinderungsbedingte Aufwendungen teilweise doppelt berücksichtigt 47

Keine Erfolgskontrolle der Steuerfreiheit von Zuschlägen für
Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Zu geringe Prüfungsquote der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen . . . . . . . 49

Besteuerung ausländischer Busunternehmen nicht gesichert . . . . . . . . . 50

Zahlungen aus öffentlichen Kassen unzureichend besteuert . . . . . . . . . 51

Hohe Umsatzsteuerausfälle in der Fast-Food-Gastronomie . . . . . . . . . . 52

Steuerliche Kontrolle des Internets ohne durchschlagenden Erfolg . . . . 53

Erhebliche Steuerausfälle im Taxigewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Auswirkungen von Steuergesetzen unzureichend abgeschätzt . . . . . . . . 55

Gleichmäßige Besteuerung beim Entlastungsbetrag für Allein-
erziehende nicht gewährleistet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Zu wenig Außenprüfungen bei Einkunftsmillionären führen zu
Steuerausfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Bundesagentur für Arbeit

Qualität beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen unzureichend geprüft . 58

tragshaushalts ist daher auch aus Sicht des Bundes-

rechnungshofes haushaltsrechtlich nicht zu beanstan-
den. Allerdings hält er es vor dem Hintergrund des
parlamentarischen Budgetrechts nicht für befrie-

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen – als die für die
Drucksache 16/5774 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I

Bemerkung Nr. 1
Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung
des Bundes für das Haushaltsjahr 2005

1. Der Bundesrechnungshof hat zur Jahresrechnung 2005
im Wesentlichen Folgendes festgestellt:

a) Nach den Abschlussergebnissen blieben die Einnah-
men (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnah-
men) vor allem wegen geringerer Steuereinnahmen
und aufgrund von Mindereinnahmen beim Bundes-
bankgewinn mit 228,4 Mrd. Euro um 3,6 Mrd. Euro
unter dem veranschlagten Soll. Die Ausgaben hin-
gegen waren mit 259,8 Mrd. Euro insbesondere
aufgrund höherer Ausgaben für den Arbeitsmarkt um
5,5 Mrd. Euro höher als veranschlagt. Die Netto-
kreditaufnahme lag bei 31,2 Mrd. Euro.

b) Der Bundesrechnungshof hat die Ordnungsmäßigkeit
der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung
2005 geprüft. Er hat zum kassenmäßigen Ergebnis
keine für die Entlastung wesentlichen Abweichungen
zwischen den Beträgen festgestellt, die in diesen
Rechnungen und in den Büchern aufgeführt sind. Dies
gilt auch für die Rechnungen der Sondervermögen.

Soweit die Einnahmen und Ausgaben stichproben-
weise geprüft wurden, waren diese im Allgemeinen
ordnungsgemäß belegt. Es wurden – gegenüber dem
Vorjahr in leicht geringerem Umfang – formale Fehler
festgestellt, die keine nennenswerten finanziellen
Auswirkungen hatten. Das Bundesministerium der
Finanzen hat zugesagt, dafür Sorge zu tragen, dass die
Vorschriften und Grundsätze für die ordnungsgemäße
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel sowie der Rech-
nungslegung beachtet werden.

c) Zum Haushaltsvollzug hat der Bundesrechnungshof
insbesondere Folgendes festgestellt:

Die Nettokreditaufnahme überschritt im Haushalts-
vollzug die Ausgaben für Investitionen von 22,9 Mrd.
Euro um 8,3 Mrd. Euro und damit die verfassungs-
rechtliche Regelkreditgrenze des Artikels 115 Abs. 1
Satz 2 des Grundgesetzes.

Der Bundesrechnungshof erkennt an, dass der Haus-
haltsausschuss ordnungsgemäß in die Verfahren zur
Entsperrung der Kreditermächtigung und zur Leis-
tung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ein-
gebunden war. Er verkennt auch nicht, dass ein Groß-
teil der überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr
2005 zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen ge-
dient hat. Der Verzicht auf die Vorlage eines Nach-

Milliardenhöhe tätigte, die zudem zu einer erhebli-
chen Überschreitung der verfassungsrechtlichen Re-
gelkreditobergrenze führten.

Die Gesamtverschuldung des Bundes – einschließlich
der Finanzschulden der nicht in den Bundeshaushalt
eingegliederten Sondervermögen – lag zum Jahres-
ende 2005 bei rund 888 Mrd. Euro und damit um rund
28 Mrd. Euro höher als im Vorjahr.

Das Volumen der über- und außerplanmäßigen Aus-
gaben lag bei 12,8 Mrd. Euro. Mehrausgaben von
10,4 Mrd. Euro entfielen dabei auf das Arbeitslosen-
geld II. Bis auf einen Teil des Mehrbedarfs beim
Arbeitslosengeld II in Höhe von 5,5 Mrd. Euro
wurden diese Ausgaben durch Minderausgaben an
anderer Stelle gedeckt.

Angesichts des erneuten Anstiegs der Zahl der Fälle
von Haushaltsüberschreitungen ohne die notwendige
Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen
hat das Bundesministerium zugesagt, Warnhinweise
und Prüfungen im Bewirtschaftungssystem zu präzi-
sieren und zu verschärfen.

Die globalen Minderausgaben in Höhe von insgesamt
rund 2,4 Mrd. Euro wurden erwirtschaftet.

Für das Haushaltsjahr 2005 wurden Ausgabereste in
Höhe von 11,3 Mrd. Euro gebildet. Sie bewegen sich
damit trotz eines Rückgangs um 0,6 Mrd. Euro
weiterhin auf hohem Niveau.

Insgesamt bestanden für den Bund zum 31. Dezember
2005 Vorbelastungen für die nächsten Haushaltsjahre
durch Verpflichtungen zur künftigen Leistung von
Ausgaben in Höhe von rund 102 Mrd. Euro. Die 2005
veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen wur-
den zu rund 49 Prozent (24,3 Mrd. Euro) in Anspruch
genommen. Nach Auffassung des Bundesrechnungs-
hofes sollte die Etatreife von Verpflichtungsermächti-
gungen im Interesse einer realitätsnahen Veranschla-
gung sorgfältig geprüft werden.

Mit einem Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsord-
nung vom 17. August 2006 hat der Bundesrechnungs-
hof eine Modernisierung des staatlichen Haushalts-
und Rechnungswesens empfohlen. Das Bundesminis-
terium der Finanzen hat eine entsprechende Projekt-
gruppe mit den Prüfungsschwerpunkten „stärkere
Ergebnis- und Wirkungsorientierung des Haushalts“
sowie „mögliche Umstellung auf ein doppisches
Rechnungs- und Haushaltswesen“ eingesetzt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten, bei
der die Entwicklung der Gesamtverschuldung im Mittel-
punkt stand, hat der Ausschuss folgenden Beschluss
gefasst:
digend, dass die Bundesregierung ohne formalen Be-
schluss des Haushaltsgesetzgebers Mehrausgaben in

Rechnungslegung zuständige Stelle – wird aufgefor-
dert, gemeinsam mit den Ressorts die Beachtung der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/5774

für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden
Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen.

Bemerkung Nr. 2

Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes – Stabili-
sierung der Einnahmen bei fortbestehenden strukturel-
len Belastungen auf der Ausgabenseite

1. Die vom Bundesrechnungshof vorgelegte Analyse und
Bewertung von Eckwerten und Kennzahlen des Bundes-
haushalts bezieht die zum Zeitpunkt der Beschlussfas-
sung über die Bemerkung im September 2006 vorliegen-
den Daten einschließlich der laufenden Haushaltsent-
wicklung und des vom Bundeskabinett beschlossenen
Etatentwurfs 2007 und Finanzplans bis 2010 ein. Dabei
sollen die nachfolgenden Aspekte herausgehoben wer-
den.

a) Die finanzwirtschaftlichen Probleme auf der Ausga-
benseite bestehen fort:

– Konsumtive Ausgaben übertreffen deutlich die für
Investitionen und sonstige zukunftsrelevante Be-
reiche.

– Mehr als die Hälfte der Ausgaben entfällt auf
soziale Aufgaben. Dies beruht auch auf zur Sen-
kung der Lohnnebenkosten getroffenen Beschlüs-
sen zur Mitfinanzierung der sozialen Sicherungs-
systeme aus dem Bundeshaushalt.

– Beim zweitgrößten Ausgabenblock, den Zinsaus-
gaben, ist wegen des tendenziell steigenden Zins-
niveaus und der weiterhin wachsenden Verschul-
dung in den kommenden Haushaltsjahren mit
einem Anstieg zu rechnen.

b) Bei den Steuereinnahmen, der wichtigsten Einnahme-
quelle des Bundes, ist ein Anstieg und in der Prognose
eine Trendwende zu verzeichnen. Allerdings hält der
Bundesrechnungshof für die Finanzplanung vor dem
Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre und
bestehender Einnahmerisiken eine vorsichtige Veran-
schlagung für angezeigt.

Die Steuereinnahmen des Bundes haben sich ungüns-
tiger als das Gesamtsteueraufkommen entwickelt.
Dies beruht nicht zuletzt darauf, dass der Bund erheb-
liche Steueranteile an die anderen Gebietskörper-
schaften abgegeben hat, so etwa beim bundesstaat-
lichen Finanzausgleich, dem Familienleistungsaus-
gleich oder der Regionalisierung des Schienenperso-
nennahverkehrs.

Zur Haushaltsfinanzierung sind weiterhin auch Ein-
nahmen aus der Verwertung von Kapital- und Beteili-
gungsvermögen vorgesehen. Nach Auffassung des
Bundesrechnungshofes wäre es finanzwirtschaftlich
richtig, sie zur Schuldentilgung zu verwenden, um mit
den Zinsersparnissen einen nachhaltigen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung zu leisten.

c) Erstmals seit dem Jahr 2002 hat Deutschland 2006 die

Defizits am Bruttoinlandsprodukt wieder eingehalten.
Der Referenzwert für das Verhältnis zwischen dem
Gesamtschuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt
in Höhe von 60 Prozent wird jedoch weiterhin über-
schritten.

d) Nachdem die Regelkreditobergrenze 2006 zum fünf-
ten Mal in Folge überschritten wurde, soll sie ab 2007
eingehalten werden. Der Bundesrechnungshof weist
allerdings auf noch nicht gänzlich in der Finanzpla-
nung berücksichtigte Risiken hin. Er hält für evident,
dass der Bund Spielräume für neue Aufgaben habe
und die Haushaltskonsolidierung weiterhin erheb-
licher Anstrengungen bedürfe. Wie in den Vorjahren
bemängelt der Bundesrechnungshof die unzureichen-
de Wirkung des Artikels 115 des Grundgesetzes für
eine Schuldenbegrenzung.

Nach der verfassungsrechtlichen Verankerung der ge-
samtstaatlichen Verantwortung für die Einhaltung der
europäischen Stabilitätsvorgaben durch die erste
Stufe der Föderalismusreform sieht der Bundesrech-
nungshof im Rahmen der anstehenden zweiten Stufe
in den vorliegenden Vorschlägen aus Wissenschaft
und Praxis eine Grundlage für konkretisierte Regelun-
gen eines nationalen Stabilitätspaktes.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten, bei
der auf den hohen Stellenwert der Ausgaben für soziale
Aufgaben und auf die in der Finanzplanung bisher feh-
lende Absicherung zukünftiger Ausgaben des Bundes
etwa im Bereich Gesundheit und bei der Kinderbetreu-
ung hingewiesen wurde, hat der Ausschuss folgenden
Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Aufgrund der getroffenen steuerpolitischen Entschei-
dungen sowie der günstigeren wirtschaftlichen Ent-
wicklung zeichnet sich eine Stabilisierung der Ein-
nahmeseite des Bundeshaushaltes ab, während die
strukturellen Probleme auf der Ausgabenseite nahezu
unvermindert fortbestehen. Um verloren gegangene
finanzwirtschaftliche Handlungsspielräume zurück-
zugewinnen, hält der Ausschuss eine Fortsetzung der
Konsolidierungsanstrengungen für zwingend erfor-
derlich. Der Schwerpunkt sollte hierbei auf die kon-
sumtiven Ausgaben gerichtet sein.

c) Vor dem Hintergrund der Verpflichtungen Deutsch-
lands aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachs-
tumspakt bleibt die nachhaltige Konsolidierung der
öffentlichen Finanzen eine zentrale Aufgabe für den
Bund und die anderen Gebietskörperschaften. Im Zu-
ge der Föderalismusreform I wurde die gemeinsame
Verpflichtung von Bund und Ländern für die Einhal-
tung der Haushaltsdisziplin in das Grundgesetz aufge-
nommen. Vor diesem Hintergrund fordert der Aus-
schuss die Beteiligten auf, die bisherigen Regelungen
durch verbindliche Vorgaben dahingehend zu ergän-
zen, dass Haushaltskrisen vermieden und die gemein-
Grenze des Europäischen Stabilitäts- und Wachstums-
paktes von 3 Prozent für den Anteil des öffentlichen

schaftsrechtlichen Stabilitätskriterien innerstaatlich
wirksam umgesetzt werden.

Drucksache 16/5774 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 3
Schwachstellen bei Hartz IV beseitigen und Vollzug ver-
bessern

1. Der Bundesrechnungshof fordert die Beseitigung ver-
schiedener von ihm ausgemachter Schwachstellen bei
den Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Hartz-IV-Gesetz) sowie eine Verbesserung des Geset-
zesvollzuges.

Der Bundesrechnungshof begrüßt, dass der Gesetzgeber
im Jahr 2006 Optimierungsmaßnahmen eingeleitet und
dabei auch Anregungen des Hofes aufgegriffen habe. Er
hält allerdings weitere gesetzliche Änderungen und eine
Vollzugsverbesserung im Bereich der Grundsicherung
für unverzichtbar.

Im Einzelnen wird kritisiert, dass

– dem Grundsatz des Forderns und Förderns nicht hin-
reichend Rechnung getragen werde,

– Eingliederungsvereinbarungen nur mangelhaft abge-
schlossen würden und dadurch Leistungskürzungen
bei fehlenden Eigenbemühungen und unzureichender
Arbeits- und Eingliederungsbereitschaft nicht oder
nur zeitverzögert möglich wären,

– bei den sog. Ein-Euro-Jobs vielfach die Förderungs-
voraussetzungen nicht vorlägen,

– vielfach bei den öffentlichen Stellen strukturelle Män-
gel und unklare Befugnisse vorhanden seien.

2. Ein Schwerpunkt der Diskussion im Ausschuss bildete
das Verfahren um den Abschluss von Eingliederungsver-
einbarungen und deren zeitnaher Abschluss. Hervorge-
hoben wurde das gemeinsame Interesse an einem mög-
lichst schnellen und umfangreichen Abschluss von Ein-
gliederungsvereinbarungen.

3. Der Ausschuss hat im Laufe der Beratungen zusammen-
gefasst Folgendes beschlossen:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er erkennt an, dass die Bundesagentur für Arbeit er-
hebliche Anstrengungen unternimmt, um die Umset-
zung der Eingliederungsvereinbarungen hinsichtlich
Qualität, Quantität und Zeitpunkt des Abschlusses zu
verbessern.

c) Der Ausschuss bittet die Bundesregierung sicherzu-
stellen,

– dass ein erstes Gespräch im Zusammenhang mit
dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung
spätestens innerhalb von acht Wochen geführt
wird,

– dass nur noch Arbeitsgelegenheiten gefördert wer-
den, die zusätzlich sind, eine reguläre Beschäfti-
gung nicht verdrängen und den Wettbewerb nicht
verzerren.

d) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
gebeten,

– die mit der Bundesagentur abgeschlossene Ziel-

vergleichbar beschrieben werden. Die Zielverein-
barungen sollen die Arbeitsgemeinschaften unmit-
telbar binden und die Qualität der Aufgabenerfül-
lung ganzheitlich abbilden;

– die ihm übertragene Rechts- und Fachaufsicht zur
Sicherung der rechtmäßigen, bundeseinheitlichen
und wirtschaftlichen Aufgabenerledigung umfas-
send auszuüben. Auf die Bundesländer soll dahin-
gehend hingewirkt werden, eine einheitliche ge-
setzmäßige Rechtsanwendung sicherzustellen.
Dies beeinträchtigt nicht die lokale Gestaltungs-
freiheit in organisatorischer und arbeitsmarktpoli-
tischer Hinsicht.

e) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-
schuss bis zum 15. Dezember 2007 über das Verfah-
ren, den Stand und die Qualität der abgeschlossenen
Eingliederungsvereinbarungen zu berichten. Der Be-
richt sollte dabei auch Auskunft geben über den
durchschnittlichen Zeitrahmen zwischen Antragstel-
lung, erstem Beratungsgespräch und Abschluss der
Eingliederungsvereinbarung, Anzahl der Arbeitsge-
meinschaften, welche die Mindeststandards aner-
kannt haben sowie die von Bundesministerium und
Bundesagentur getroffenen Maßnahmen zur Gewähr-
leistung der Qualitätssicherung.

f) Das Bundesministerium wird des Weiteren gebeten,
bei den Ländern auf vergleichbare qualitative Stan-
dards bei der Umsetzung der Eingliederungsverein-
barung bei den zugelassenen kommunalen Trägern
hinzuwirken und über das Ergebnis ebenfalls bis zum
15. Dezember 2007 zu berichten.

Teil II

Feststellungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung

Bemerkung Nr. 4
Unterbringung des Bundesministeriums des Innern

1. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes waren die
Konditionen bei der Anmietung der derzeit vom Bundes-
ministerium des Innern in Berlin genutzten Flächen wirt-
schaftlich nicht vertretbar. Die zu Jahresbeginn 2005 ge-
troffene Entscheidung für ein Neubauvorhaben und ein
städtebaulicher Wettbewerb im gleichen Jahr ließen eine
Analyse und Abwägung aller anderen Unterbringungs-
möglichkeiten wie Bau, Kauf oder Miete eines Gebäu-
des, Verbleib am Standort oder Nutzung einer vorhande-
nen bundeseigenen Liegenschaft vermissen. Die erst
nachträglich erfolgte Erarbeitung von Unterlagen zur
Begründung des Neubauvorhabens spreche ebenfalls ge-
gen eine ergebnisoffene Prüfung von Alternativen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis.

Er erkennt an, dass das Bundesministerium inzwi-

vereinbarung so auszugestalten, dass die zu errei-
chenden Ziele quantifizierbar, nachprüfbar und

schen eine Reihe von notwendigen Maßnahmen in
Angriff genommen hat.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/5774

b) Er bittet den Bundesrechnungshof, nach der Entschei-
dung des Haushaltsausschusses die Bemühungen um
eine sachgerechte Unterbringung des Bundesministe-
riums weiter zu begleiten.

Bemerkung Nr. 5
Bundespolizei mietet in Flug- und Seehäfen zu viele Flä-
chen zu teuer an

1. Die Bundespolizei hat in Flug- und Seehäfen mehr
Flächen angemietet als sie benötigt. Der Bundesrech-
nungshof hat aufgezeigt, dass in etwa 75 Prozent der
Mietverträge nicht geprüft worden ist, ob Mietzahlungen
den Selbstkosten entsprechen, die nach den gesetzlichen
Vorgaben nicht überschritten werden dürfen. Würden nur
Selbstkosten gezahlt und ausschließlich die benötigten
Flächen angemietet, könnte die Bundespolizei 4 Mio. Euro
jährlich sparen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, darauf hinzu-
wirken, dass die Bundespolizei auf der Grundlage der
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes

– Selbstkosten zu bislang ungeprüften Mietverträ-
gen ermittelt und Vermietern entsprechend den
gesetzlichen Regelungen ausschließlich geprüfte
Selbstkosten erstattet,

– etwaige Überzahlungen für die zurückliegenden
Jahre ausnahmslos und vollständig zurückfordert
beziehungsweise verrechnet,

– den Flächenbedarf für Geräte zur Luftsicherheits-
kontrolle bundesweit einheitlich festlegt und

– einen verbindlichen Ausstattungsstandard für Ein-
richtungen der Bundespolizei vorgibt.

c) Das Bundesministerium hat dem Ausschuss bis zum
30. September 2007 über die eingeleiteten Maßnah-
men und deren Erfolg zu berichten.

Bemerkung Nr. 6
Unzweckmäßige Dienstzeitregelungen bei der Bundes-
polizei führen jährlich zu Überstunden in Millionenhöhe

1. Der Schichtdienst und die Arbeitszeit in der Bundespoli-
zei sind unflexibel und unzweckmäßig organisiert. Da-
durch entstehen rund drei Millionen Überstunden, etwa
weil in den Abteilungen eine Wochenarbeitszeit von
Montag bis Freitag vorgesehen ist, die Einsätze jedoch
überwiegend an Wochenenden stattfinden oder Wechsel-
schichtdienstpläne schwankenden Einsatzbedarf unzurei-
chend berücksichtigen. Der Bundesrechnungshof kriti-
siert zudem, dass im Wechselschichtdienst eine Anrech-
nung der Pausen auf die Arbeitszeit vorgesehen sei.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

b) Er begrüßt die Absicht des Bundesministeriums, den
Einsatz der Polizeibeamtinnen und - beamten stärker
am Bedarf auszurichten und den Einsatz eines IT-
gestützten Schichtdienstmanagements für geeignete
Bereiche auszubauen.

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium auf Grund-
lage einer Evaluierung der praktischen Umsetzung
der Arbeitszeitverordnung für Wechselschichtdienst
leistende Bundespolizistinnen und - polizisten prüft,
ob die im Wechselschichtdienst anfallenden Pausen
grundsätzlich auf die Arbeitszeit angerechnet werden
müssen.

d) Das Bundesministerium hat dem Ausschuss bis zum
31. Dezember 2007 über die eingeleiteten Maßnah-
men und deren Ergebnisse zu berichten.

Bemerkung Nr. 7
Bund kann seine Pensionsfestsetzung und - regelung effi-
zienter organisieren

1. Die Aufgaben bei der Beamtenversorgung sind beim
Bund auf zahlreiche Behörden verteilt, so dass Fachkom-
petenz vielfach vorgehalten werden muss. Die Prozesse
könnten mit Hilfe besserer IT-Unterstützung optimiert
werden, da die momentan verwendete Unterstützung an
Mängeln leidet. Selbstständig entwickelte Softwares sind
zudem Behelfslösungen, die nicht betriebssicher und
nicht mit anderen Dienststellen kompatibel sind. Die Fol-
ge davon ist Mehraufwand durch Parallelarbeiten.

Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die Bearbeitung
stärker zu zentralisieren und verbleibende Behörden
besser zu koordinieren und die IT-Unterstützung grund-
legend zu überarbeiten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, den eingeleite-
ten Verbesserungsprozess hin zu einer effizienten
Organisation der Pensionsfestsetzung und -regelung
konsequent voranzutreiben und dabei die Empfehlun-
gen des Bundesrechnungshofes zu beachten.

c) Der Ausschuss erwartet zum 31. März 2008 einen Be-
richt mit einem Gesamtkonzept für ein übergreifendes
Dienstleistungsangebot im Bereich der Pensionsfest-
setzung und -regelung des Bundes. Der Bericht soll
auch Angaben zum Umsetzungsstand sowie einen
Zeitplan für die weitere Realisierung dieses Konzepts
enthalten.

Bemerkung Nr. 8
Bundesausgleichsamt muss Fachaufsicht intensivieren,
um das Risiko höherer Bundeszuschüsse zu mindern

1. Die Ausgleichsverwaltung ist seit 1952 dreistufig auf-
gebaut. Bedingt durch das Vierunddreißigste Änderungs-
gesetz zum Lastenausgleichsgesetz übernimmt das Bun-
desausgleichsamt operative Aufgaben von den Landes-
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

ausgleichsämtern und Ausgleichsämtern bei den Kom-
munen. Jedoch hat sich in vier Ländern ein hoher Anteil

Drucksache 16/5774 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

an unbearbeiteten Rückforderungsverfahren von Aus-
gleichsleistungen angestaut. Für den Bund steigt dadurch
das Risiko höherer zukünftiger Zahlungsverpflichtungen.

Der Bundesrechnungshof fordert das Bundesaus-
gleichsamt auf, die Möglichkeiten der Fachaufsicht zu in-
tensivieren und die Ursache der unbearbeiteten Fälle zu
überprüfen.

Das Bundesausgleichsamt hat inzwischen eine Arbeits-
gruppe zur Abwicklung des Lastenausgleichs eingerich-
tet. Seit Anfang 2007 überprüft das Amt wieder vor Ort
die Aufgabenabwicklung durch die Ausgleichsämter.

2. Die Bundesministerien des Innern und der Finanzen spre-
chen sich vor dem Hintergrund fehlender fachaufsichts-
rechtlicher Befugnisse des Bundesausgleichsamts gegen-
über den Ländern, auf eine bessere Personalausstattung
der Landes- und der Ausgleichsämter hinzuwirken, für
eine bloße Kenntnisnahme der Bemerkung aus.

3. Der Ausschuss hat diese Haltung der Bundesministerien
in seinem Beschluss festgehalten und darüber hinaus fol-
genden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss begrüßt die Einrichtung der Arbeits-
gruppe und die Wiederaufnahme der Prüfungen durch
das Bundesausgleichsamt. Er sieht die Länder in der
Verpflichtung, ihre Lastenausgleichsverwaltungen
nach Art, Umfang und Leistungsvermögen entspre-
chend dem verbliebenen Aufgabenbestand so auszu-
statten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfül-
len und insbesondere Bearbeitungsrückstände, soweit
vorhanden, zügig abbauen können.

c) Die Bundesministerien des Innern und der Finanzen
werden gebeten, dem Ausschuss über die unternom-
menen Schritte bis zum 30. September 2008 zu be-
richten.

Bemerkung Nr. 9

Steuerbegünstigung von Handelsschiffen durch die Ton-
nagebesteuerung verfehlt wesentliche Ziele

1. Nach § 5a des Einkommensteuergesetzes können Reeder
Gewinne aus dem Betrieb von Handelsschiffen im inter-
nationalen Verkehr nach der eingesetzten Tonnage, und
damit regelmäßig weit unter den Gewinnen nach Steuer-
bilanz, ermitteln. Die Regelung ist nicht der Höhe nach
begrenzt. Dadurch werden die Reeder steuerlich begüns-
tigt. Die Steuermindereinnahmen werden auf mindestens
1 Mrd. Euro im Jahr geschätzt.

Die steuerliche Vergünstigung hat nach Ansicht des Bun-
desrechnungshofes nicht verhindern können, dass inlän-
dische Reeder ihre Schiffe in erheblicher Zahl aus-
flaggten und immer weniger EU-Angehörige als Seeleute
beschäftigt werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die steuerliche
Vergünstigung der Tonnagebesteuerung enger an
nationale und europäische Interessen zu knüpfen. Das
Bundesministerium sollte hierzu Regelungen prüfen,
die folgende Vorgaben erfüllen:

– Die Tonnagebesteuerung sollte im Regelfall nur
für den Betrieb solcher Handelsschiffe gewährt
werden, die die deutsche Flagge oder die Flagge
eines anderen EU-Mitgliedstaates führen.

– Die Einbeziehung von Handelsschiffen, die nicht
in einem inländischen Seeschiffsregister eingetra-
gen sind, in die Tonnagebesteuerung sollte einge-
schränkt werden.

– Sondervergütungen für Reedereigesellschafter
sollten gesondert versteuert werden.

Außerdem sollte das Bundesministerium prüfen,
ob Umfang und Höhe der Steuervergünstigung der
Tonnagebesteuerung in geeigneter Weise begrenzt
werden können.

c) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum
31. August 2007 über das Veranlasste zu berichten.

Bemerkung Nr. 10
Kontrolldefizite bei der Zollabfertigung von Reisege-
päck im Flugverkehr

1. Der Bundesrechnungshof hat an mehreren deutschen
Flughäfen Verfahrensabläufe und Personalausstattung
bei der Zollabfertigung geprüft. Das Bundesministerium
der Finanzen hat den Personalbedarf für die einzelnen
Arbeitsbereiche festgelegt. Nach Feststellungen des Bun-
desrechnungshofes unterschreitet die Anzahl der im Be-
reich Reiseverkehr eingesetzten Beamten bei den geprüf-
ten Flughafenzollstellen um 8,5 Prozent bis 33,7 Prozent
den anerkannten und festgelegten Bedarf. Konzepte oder
Vorgaben für IT-Geräteausstattung bestehen nicht. Die
genutzten Geräte und Programme lassen einen Datenaus-
tausch zwischen den Flughafenzollstellen nur einge-
schränkt, Zugriffe auf externe Personalauskunftssysteme
überhaupt nicht zu. Unter Hinweis auf die Praxis anderer
EU-Mitgliedstaaten hat der Bundesrechnungshof ange-
regt, dem Zoll die von den Fluggesellschaften gespei-
cherten Passagierdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stel-
len.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, bis zum
1. Juli 2007 darüber zu berichten,

– wie die Zollverwaltung die Fehlbestände an Perso-
nal der Abfertigungsstellen ausgeglichen hat,

– inwieweit sich die IT-Ausstattung der Abferti-
gungsstellen verbessert hat,

– ob die Abfertigungsstellen Zugriff auf externe Per-
sonalauskunftssysteme erhalten haben und

– ob die Zollverwaltung in das Gesetz über die
Verpflichtung von Beförderungsunternehmen zur
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

Übermittlung von Passagierdaten als weiterer
Empfänger aufgenommen wurde.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/5774

Bemerkung Nr. 11
Deutsche Beteiligung an europäischer Forschungs- und
Beratungseinrichtung unwirtschaftlich

1. Deutschland ist Gründungsmitglied des Europäischen
Zentrums für internationale Wirtschaft, das seit 2005 den
Namen Brussels European and Global Economic Labora-
tory (BRUEGEL) führt. Das Zentrum soll forschungs-
basierte Analysen und Empfehlungen für europäische
Politikentscheider bereitstellen und Netzwerke mit beste-
henden Forschungseinrichtungen bilden. Ein vom Bun-
desministerium der Finanzen anlässlich der Gründung
des Zentrums eingeholtes Gutachten kam zu dem Ergeb-
nis, dass für neue Forschungseinrichtungen zu wirt-
schafts- und finanzpolitischen Themen in Europa kein
Bedarf besteht. Der Bundesrechnungshof hält es für un-
wirtschaftlich, eine Forschungseinrichtung mitzufinan-
zieren, die auf Themenfeldern aktiv werden soll, die so-
wohl bereits national als auch auf europäischer Ebene
bestens besetzt sind und bei denen bisher kein Beratungs-
mangel beklagt wurde, und hat empfohlen, die Mitglied-
schaft zu beenden.

2. Das Bundesministerium plädiert dafür, eine Evaluierung
abzuwarten, die derzeit ein unabhängiges Gremium
durchführe und deren Ergebnis im Juni 2007 vorliegen
werde.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, den angekün-
digten Evaluierungsbericht bis zum 30. Juni 2007
vorzulegen.

Bemerkung Nr. 12
Förderung von Instituten für Mittelstandsforschung
und Rationalisierungsförderung nicht bedarfsgerecht

1. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn, das Ratio-
nalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen
Wirtschaft e. V. und die Arbeitsgemeinschaft für wirt-
schaftliche Verwaltung werden aus Sicht des Bundes-
rechnungshofes vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie wenig bedarfs- und ergebnisorientiert
gefördert. Das Bundesministerium habe bisher kein er-
hebliches Bundesinteresse an der institutionellen Förde-
rung begründen können.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– seinen Informations- und Beratungsbedarf hin-
sichtlich Themen und Fragestellungen des Mittel-
stands und der Innovation neu zu definieren,

– ein Konzept zu entwickeln, wie dieser zukünftig

– Umfang und Art der Förderung der drei Einrich-
tungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzu-
passen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum
30. September 2007.

Bemerkung Nr. 13
Beratungsbedarf bei Sicherheitsfragen der Kerntechnik
nicht ausreichend definiert

1. Der Bund betreibt gemeinsam mit den Ländern Nord-
rhein-Westfalen und Bayern, den technischen Über-
wachungsvereinen der Länder und einer gewerblichen
Prüfungs- und Zertifizierungsgesellschaft eine Sachver-
ständigengesellschaft, die jederzeitig verfügbaren tech-
nisch-wissenschaftlichen Sachverstand zu Sicherheits-
fragen der Kerntechnik bereithalten soll. Sie unterstützt
und berät das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie, das aufgrund knapper Haushaltsmittel seine
Auftragsvergabe an die Gesellschaft deutlich einge-
schränkt hat, und das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, das seinen Finanzie-
rungsanteil weitgehend konstant hielt.

Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass der Bund nicht
ausreichend seine Erwartungen an die Gesellschaft de-
finiert habe. Aufgrund dessen habe er nicht feststellen
können, ob die Beratung dauerhaft für seine Zwecke
benötigt werde und welche Mittel dafür bereitzuhalten
seien. Durch die finanziellen Kürzungen habe der Perso-
nalbestand deutlich verringert werden müssen. Infolge-
dessen drohe der Gesellschaft Kompetenzverlust im Be-
reich Reaktorsicherheit.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Die Bundesministerien werden aufgefordert, die
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes umzuset-
zen und unverzüglich ein grundlegendes, innerhalb
der Bundesregierung abgestimmtes Konzept zur
künftigen Aufgabe und Finanzierung der Gesellschaft
vorzulegen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht über die veran-
lassten Maßnahmen bis zum 15. September 2007.

Bemerkung Nr. 14
Zusammenwirken bei der Endlagerforschung mangel-
haft

1. Verschiedene Bundesministerien finanzieren For-
schungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der End-
lagerung radioaktiver Abfälle. Der Bundesrechnungshof
hat dabei Mängel im Zusammenwirken zwischen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit festgestellt. Nach Ansicht des Bundes-
rechnungshofes sollten Meinungsunterschiede zwischen
Bundesministerien zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
bedarfs- und ergebnisorientiert erfüllt werden
kann und

einer verbesserten Endlagerforschung nicht im Wege
stehen.

Drucksache 16/5774 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert die Bundesregierung auf, einen Konsens
zwischen den betroffenen Bundesministerien hin-
sichtlich der Organisation der Endlagerforschung her-
beizuführen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum
15. September 2007.

Bemerkung Nr. 15
Zuwendungen an ein Unternehmen der Energiebera-
tung fehlerhaft

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie der Deut-
schen Energie-Agentur GmbH (dena) Zuwendungen für
Maßnahmen zur Förderung des Exports erneuerbarer
Energien gewährt habe, ohne vorher zu prüfen, ob andere
die überwiegend marktgängigen Leistungen wirtschaft-
licher hätten erledigen können. Zudem bezahle die über-
wiegend mit öffentlichen Mitteln geförderte Zuwen-
dungsempfängerin ihr Personal besser als der Bund. Das
Bundesministerium habe darüber hinaus Personalkosten-
zuwendungen gewährt, die über den tatsächlichen Kosten
lagen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, die Maß-
nahmen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben.
Soweit der dena noch Zuwendungen gewährt werden,
ist das Besserstellungsverbot zu beachten. Bei der Ge-
währung von Zuwendungen für Personalkosten sind
die Kostensätze des öffentlichen Dienstes als Maßstab
heranzuziehen.

Bemerkung Nr. 16
Erfolgskontrolle bei der Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ unzu-
reichend

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, das Bundesminis-
terium für Wirtschaft und Technologie habe den Erfolg
der für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ eingesetzten Bundesmit-
tel nur unzureichend kontrolliert. So sollen Angaben über
die Anzahl neu geschaffener Dauerarbeitsplätze, über ge-
scheiterte Vorhaben, über Mehrfachförderungen und zur
Wirkung der Infrastrukturförderung nicht gemacht wor-
den sein. Dadurch sei eine zutreffende Erfolgsbewertung
nicht möglich gewesen und dem Parlament hätten wich-
tige Informationen für die parlamentarischen Beratungen
über die einzusetzenden Haushaltsmittel gefehlt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, die Emp-
fehlungen zur Verbesserung der Erfolgskontrollen
und der Unterrichtung des Parlaments zügig umzuset-
zen und dem Ausschuss über das Veranlasste bis zum
15. September 2007 zu berichten.

Bemerkung Nr. 17

Prüfungsrecht bei Zuschüssen des Bundes zu Renten-
versicherungsbeiträgen neu regeln

1. Der Bundesrechnungshof beanstandet, dass die ganz
überwiegende Zahl der Länder die Abrechnungen über
Bundeszuschüsse zu den Rentenversicherungsbeiträgen
für behinderte Menschen durch die anerkannten Werk-
stätten nur unzureichend prüfte. Die Länder hätten das
praktizierte Verfahren mit dem durch das Gesetz vorge-
gebenen kurzen Zeitraum für die Auszahlung und mit
Personalengpässen begründet. Nach Abschluss des Ab-
rechnungsverfahrens und Eintritt der Bestandskraft der
Erstattungsbescheide sind Prüfungsmöglichkeiten zwei-
felhaft.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales auf, bis zum 31. August 2007 einen Gesetz-
entwurf vorzulegen, der den Landesdienststellen Prü-
fungen in den Werkstätten für behinderte Menschen
auch nach Abschluss der Verwaltungsverfahren und
nach Bestandskraft der Bescheide ermöglicht.

Bemerkung Nr. 18

Aufgaben bei der Deutsche Rentenversicherung Bund
bündeln

1. Mit der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenver-
sicherung zum 1. Oktober 2005 hat die Deutsche Renten-
versicherung Bund (DRV Bund) als Spitzenverband die
Rentenversicherung in ihrer Gesamtheit gegenüber den
Sozialpartnern zu vertreten. Der Bundesrechnungshof
beanstandet, dass sich die Rentenversicherungsträger bis-
her dennoch nicht darauf verständigt hätten, die tarif-
und arbeitsrechtlichen Arbeitgeberinteressen bei der
DRV Bund zu konzentrieren. Nach Meinung des Bundes-
rechnungshofes wäre aus organisatorischen, wirtschaft-
lichen und Vereinheitlichungsgründen eine Aufgabener-
ledigung durch einen Träger angezeigt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Rentenver-
sicherungsträger anzuhalten, die Wahrnehmung der
Arbeitgeberinteressen umgehend bei der DRV Bund
zu konzentrieren.
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

c) Das Bundesministerium wird aufgefordert, dem Aus-
schuss bis zum 15. September 2007 zu berichten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/5774

Bemerkung Nr. 19
Bund zahlt für neues Bahn-Funknetz mehr als 20 Mio.
Euro zu viel

1. Aufgrund des Bundesschienenwegeausbaugesetzes in-
vestiert der Bund in die bundeseigenen Schienenwege.
Ein Unternehmen hat bundeseigene analoge Funksyste-
me durch digitale ersetzt, die Teil eines europaweiten
standardisierten Signalsystems werden sollen. Das Un-
ternehmen benutzt das Funknetz zudem für kommerzielle
Zwecke und hat einen Teil der Finanzierung zu tragen.
Nach den Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungs-
hofes beruht die entsprechende Finanzierungsvereinba-
rung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung auf einem falschen Verhältnis zwi-
schen betrieblicher und kommerzieller Nutzung, so dass
der Bund mehr als 20 Mio. Euro zu viel zahlt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,

– grundsätzlich erst dann Bundesmittel zuzusagen,
wenn eine ausreichende Planung vorliegt und Kos-
tenrisiken weitgehend ausgeschlossen werden
können,

– den Gesamtaufwand des Bundes für den Funk-
systemwechsel vollständig zu ermitteln und trans-
parent darzustellen und

– den Umfang der betrieblichen Nutzung des neuen
digitalen Funknetzes festzustellen und die Finan-
zierungsquote darauf basierend neu festzulegen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum
30. September 2007.

Bemerkung Nr. 20
Bund zahlt jährlich 8 Mio. Euro für weitgehend nutzlose
Maßnahmen zur zivilen Verteidigung bei der Deutsche
Bahn AG

1. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung vergibt jährlich 8 Mio. Euro an die Deutsche
Bahn AG für die zivile Verteidigung, obwohl die Be-
darfsplanung nach Erkenntnissen des Bundesrechnungs-
hofes nicht an die sicherheitspolitische Lage angepasst
wurde. Von den Geldern wurden Schutzräume und tech-
nisches Hilfsmaterial finanziert. Jedoch haben diese An-
schaffungen aktuell kaum noch einen Nutzen für die
zivile Verteidigung. Bereits nach Beschlüssen von April
1999 und April 2000 forderte der Rechnungsprüfungs-
ausschuss eine Anpassung des Konzepts zur zivilen Ver-
teidigung.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

ausschusses des Deutschen Bundestages aus dem Jahr
2000 umzusetzen.

Hierzu soll es bis zum 30. Juni 2007 eine Begründung
für eine mögliche Gesamtkonzeption für die Einbin-
dung der Eisenbahnen des Bundes in die zivile Vertei-
digung vorlegen.

Diese Konzeption muss sicherstellen, dass künftig nur
noch wirksame Schutz- und Rettungskonzepte für ak-
tuelle Bedrohungsszenarien finanziert werden.

Bemerkung Nr. 21
Weiterbau einer Eisenbahnneubaustrecke ohne gesi-
cherte Gesamtfinanzierung unwirtschaftlich

1. Für die Eisenbahnneubaustrecke von Nürnberg nach
Halle/Leipzig, an der seit 1996 gebaut wird, sind bislang
5,4 Mrd. Euro investiert oder durch Finanzierungsverein-
barungen mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 gesichert
worden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung hat bislang jedoch nicht geklärt, wie
die Finanzierung der weiteren mehr als 2 Mrd. Euro gesi-
chert werden soll, die für das Projekt darüber hinaus vor-
gesehen sind. Der Bundesrechnungshof bemängelt eine
nicht umfassende Information des Haushaltsgesetzge-
bers. Er sieht durch die lange Bauzeit zudem erhebliche
Mehrkosten, etwa durch Baustelleneinrichtungen und
- sicherungen, verursacht. Hinzu komme, dass die getätig-
ten Investitionen bis zur Inbetriebnahme keinen Nutzen
brächten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, im Rahmen der
nächsten gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsplan-
überprüfung, die einheitliche Methodik zur Bewer-
tung der Bedarfsplanvorhaben Schiene um den
Aspekt der längeren Bauzeit bei größeren Neu- und
Ausbauprojekten (Bedarfsplanprojekten) zu erwei-
tern. Anschließend sind alle Projekte, die nicht in
Kürze fertiggestellt werden, im Rahmen der Bedarfs-
planüberprüfung auf der Grundlage von aktuellen
Kostenermittlungen neu zu bewerten.

c) Er fordert das Bundesministerium darüber hinaus auf,
alle Bedarfsplanvorhaben über 25 Mio. Euro einzeln
zu veranschlagen und im Bundeshaushalt abzubilden.

Bemerkung Nr. 22
Bund finanziert zu viele Beschäftigte eines privaten
Unternehmens

1. Der Bund und der Freistaat Bayern planen einen Ausbau
der Donau durch ein privates Unternehmen. Dabei wer-
den Personalkosten vereinbarungsgemäß gemeinsam ge-
tragen. Jedoch bevorzugt Bayern eine aufwendigere Aus-
bauvariante, die 55 Vollzeitbeschäftigte mehr bean-
sprucht. Diese Variante lag der Vereinbarung über die
Aufbringung der Personalkosten zu Grunde. Der Bundes-
b) Er fordert das Bundesministerium auf, den Beschluss
des Rechnungsprüfungssauschusses des Haushalts-

rechnungshof hält es nicht für zumutbar, dass der Bund
Personal für eine von ihm ausdrücklich abgelehnte Aus-

Drucksache 16/5774 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

bauvariante finanziert und hat das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu einer Vereinba-
rung zum Personalabbau aufgefordert.

2. Das Bundesministerium möge zu einer Übereinkunft
über einen anderweitigen Einsatz des Personals gelan-
gen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, mit Bayern
und dem Unternehmen eine Vereinbarung abzuschlie-
ßen, nach der das ab dem Jahr 2008 überzählige Per-
sonal des Unternehmens für andere Investitionsmaß-
nahmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zur
Verfügung steht, bis durch Entscheidung für eine der
Alternativen geklärt ist, ob es für den Ausbau der Do-
nau zwischen Straubing und Vilshofen noch benötigt
wird.

Wenn eine derartige Regelung nicht möglich oder er-
reichbar ist, hat das Bundesministerium darauf hin-
zuwirken, dass das Unternehmen Personalabgänge
grundsätzlich nicht ausgleicht, wobei ausschließlich
Schlüsselpositionen zur Sicherung des Know-how
von dieser Nachbesetzungssperre ausgenommen sind.

c) Über das Veranlasste soll das Bundesministerium bis
zum 1. Dezember 2007 berichten.

Bemerkung Nr. 23

Folgen unzureichender Fachaufsicht bei der Umsetzung
eines Projektes

1. Seit 1997 werden von einzelnen Wasser- und Schiff-
fahrtsämtern „Fächerecholotsysteme“, die mit weniger
Fahrten des Peilschiffs eine genauere Erfassung der Ge-
stalt der Fahrrinne ermöglichen, gekauft. Die neue Tech-
nik ist jedoch bis heute nicht umfassend nutzbar, da
jahrelange Bemühungen um die zur Nutzung notwendige
Software erfolglos blieben. Der Bundesrechnungshof ist
der Auffassung, das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung habe dabei in der Vergangenheit
seine Fachaufsicht konsequent ausüben und die notwen-
digen Entscheidungen treffen müssen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, durch konse-
quente Fachaufsicht die zügige Bereitstellung einer
umfassenden, einheitlichen Peildatenauswertungs-
software und damit die uneingeschränkte Nutzung der

Bemerkung Nr. 24
Länder und Gemeinden verlagern Kosten beim Bau von
Geh- und Radwegen unzulässig auf den Bund

1. Der Bund finanziert den Bau von Radwegen an Bundes-
straßen. Obwohl nach den Richtlinien des Bundes ge-
meinsame Geh- und Radwege die Ausnahme sein sollen,
bauen die Landesstraßenbauverwaltungen mit Bundes-
mitteln an innerörtlichen Bundesstraßen überwiegend ge-
meinsame Geh- und Radwege. Dies spart den Gemeinden
die Finanzierung separater Gehwege. Auch trägt der
Bund häufig zu Unrecht Unterhaltungskosten, an denen
die Länder zu beteiligen wären.

Nach den Vorstellungen des Bundesrechnungshofes sol-
len durch Änderung der Regelungen über die Kosten-
teilung die Gemeinden zukünftig die Hälfte der Kosten
bei gemeinsamen Geh- und Radwegen übernehmen müs-
sen. Er sieht zudem Mängel bei Widmung und Beschilde-
rung der Wege.

Das Bundesministerium hat eine Untersuchung der Geh-
und Radwege in den Ortsdurchfahrten von Bundesstra-
ßen veranlasst.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– in Abstimmung mit den Ländern die Regelungen
für die Kostenteilung beim Bau von gemeinsamen
Geh- und Radwegen anzupassen,

– dafür zu sorgen, dass die Straßenbauverwaltungen
der Länder Geh- und Radwege korrekt widmen
und darauf achten, dass die straßenverkehrsrecht-
lichen Anordnungen der Beschilderung mit der
Widmung übereinstimmen,

– dafür zu sorgen, dass der Bund keine ungerechtfer-
tigten Baulastkosten übernimmt.

c) Der Ausschuss erwartet über das Veranlasste und das
Ergebnis der Untersuchung einen Bericht des Bundes-
ministeriums bis zum 31. Dezember 2008.

Bemerkung Nr. 25
Unzureichende Vorbereitung von Straßenbaumaßnah-
men verursacht Mehrausgaben beim Bund in zweistelli-
ger Millionenhöhe

1. Im Auftrag des Bundes tätige Landesstraßenbauverwal-
tungen haben Großprojekte mit einem Volumen von 1,5
Mrd. Euro nach Feststellungen des Bundesrechnungs-
hofes nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet, wo-
durch es zu Baukostensteigerungen und Nachträgen ge-
kommen ist. Der Bundesrechnungshof fordert eine Ver-
besserung der dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung obliegenden Fachaufsicht. Es soll-
te auf die Einführung von Qualitätssicherungssystemen
drängen und bei Bedarf Dritte für Prüfungen einschalten.

Das Bundesministerium hält die Beanstandungen nicht

Peildaten sicherzustellen und über das Veranlasste bis
zum 1. Oktober 2007 zu berichten.

für verallgemeinerungsfähig und verweist auf ein Mo-
dellvorhaben zur Qualitätssicherung, in dem die Effekti-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/5774

vität von Prüfungen der Ausschreibungsunterlagen durch
Dritte geprüft werde.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die ihm oblie-
gende Fachaufsicht bei den Straßenbauverwaltungen
der Länder für Großprojekte im Straßenbau besser
wahrzunehmen. Es sollte dabei darauf dringen, dass
die Straßenbauverwaltungen für ihren Geschäftsbe-
reich Qualitätssicherungssysteme einführen und bei
Bedarf auch Dritte für Prüfungen einschalten.

c) Über das Veranlasste erwartet er einen Bericht bis
zum 31. Januar 2008.

Bemerkung Nr. 26
Bund übernimmt finanzielles Risiko der Sanierung
pechhaltiger Baustoffe aus Landesstraßen

1. Für die Teilung der Kosten aus der Sanierung pech-
haltiger Straßenbaustoffe steht eine Einigung zwischen
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung und den Ländern noch aus. Die jetzige Ver-
teilung ist für den Bund eher nachteilig, so dass er ein
Interesse an einer zügigen Klärung hat. Aus Sicht des
Bundesrechnungshofes ist es notwendig, dass die Stra-
ßenbauverwaltungen umgehend beginnen, in den Men-
genbilanzen nach Ein- und Ausbau bei Bundesfern- und
bei Landesstraßen zu differenzieren.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich darauf ver-
ständigt, einen Kostenausgleich auf Grundlage einer ab
1. Januar 2008 vorgeschriebenen einheitlichen Mengen-
bilanz zu ermitteln. Eine Auswertung könnte Mitte 2009
vorliegen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenbauverwal-
tungen nachweisen, in welchen Mengen sie pech-
haltige Straßenbaustoffe bei Bundesfern- und bei
Landesstraßen aus- und einbauen und

– eine Regelung für den Mehreinbau pechhaltiger
Straßenausbaustoffe herbeizuführen, die finanzielle
Nachteile des Bundes ausschließt.

c) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriums bis
zum 1. August 2009.

Bemerkung Nr. 27
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen erstatten dem Lots-
betriebsverein ungerechtfertigt Personalkosten

1. Der Lotsbetriebsverein erhält Aufwendungsersatz durch
den Bund für das ihm übertragene Lotswesen. Der Bun-

deutsche Seefahrt oder im öffentlichen Dienst vorgese-
hen sind. Zudem würden rechtswidrig Überstunden- und
Unterbesetzungsvergütungen sowie Verpflegungsgelder
ausbezahlt. Der Bundesrechnungshof sieht zudem ein er-
hebliches finanzielles Risiko für den Bund, da auf den ta-
riffähigen Lotsbetriebsverein nicht die Arbeitgeber- und
Kostenverantwortung übergegangen sei, und bemängelt
fehlende Anstrengungen des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Wasser- und
Schifffahrtsdirektionen zur Veränderung der seit länge-
rem bekannten Situation.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Personal-
kostenerstattungen für das Seelotswesen auf das
Niveau der Tarifverträge für die deutsche Seefahrt zu
begrenzen (z. B. durch Ergänzung des § 6 der Allge-
meinen Lotsverordnung – ALV) oder eine vollständi-
ge Privatisierung dieses Bereichs anzustreben.

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium die Frage
der Haftung für die rechtswidrig gezahlten Überstun-
den- und Unterbesetzungsvergütungen sowie Verpfle-
gungsgelder prüft.

d) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriums
über das Veranlasste bis zum 30. September 2007.

Bemerkung Nr. 28

Erfolg eines teuren IT-Projektes fünf Jahre nach Beginn
fraglich

1. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung arbeitet seit mehr als fünf Jahren ergebnislos
an einem Projekt zur Onlineerfassung und - abrechnung
von Schifffahrtsabgaben. Dabei wurden bereits 150 000
Euro für Personal- und Reisekosten ausgegeben. 2005
wurde das Projekt beendet und mit einem anderen IT-Pro-
jekt verknüpft. Die Wirtschaftlichkeit des neuen IT-Pro-
jektes hat das Bundesministerium bisher nicht unter-
sucht. Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesminis-
terium unzureichende Steuerung und Überwachung des
Projektes vor.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– von ihm als bedeutsam angesehene IT-Projekte
künftig mittels geeigneter Instrumente aktiver zu
steuern und umzusetzen,

– seine Entscheidung für oder gegen ein neues IT-
Projekt zur Onlineerfassung und -abrechnung von
Schifffahrtsabgaben von dem Ergebnis einer de-
taillierten, nach den Vorgaben der Bundeshaus-
desrechnungshof kritisiert, der Lotsbetriebsverein ge-
währe dem Schiffspersonal höhere Leistungen als für die

haltsordnung durchgeführten Wirtschaftlichkeits-
untersuchung abhängig zu machen.

Drucksache 16/5774 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-
schuss über die dazu unternommenen Schritte bis zum
31. Dezember 2007 zu berichten.

Bemerkung Nr. 29
Neueinstellungen zum gehobenen Verwaltungsdienst
übersteigen den Bedarf

1. Der Bundesrechnungshof hat ermittelt, dass 2005 und
2006 im Bundesministerium der Verteidigung 113 Nach-
wuchskräfte des gehobenen Dienstes über den Bedarf
hinaus eingestellt worden seien. Das Bundesministerium
ging dabei davon aus, bei den beschlossenen Personal-
kürzungen werde der gehobene Dienst nur unterpropor-
tional betroffen sein. Die Feinplanung für die Verteilung
der Personalreduzierungen auf die Laufbahngruppen
liegt jedoch nach wie vor nicht vor. Auch wollte es im
Interesse der Ausbildungseinrichtungen starke Schwan-
kungen bei den Anwärterzahlen vermeiden. Diese Grün-
de beruhen nach Auffassung des Bundesrechnungshofes
auf Mutmaßungen oder nicht sachgerechten Erwägun-
gen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– bis zum Vorliegen der „organisatorischen Feinaus-
planung“ maximal den Bedarf zu decken, der bei
gleichmäßiger Reduzierung aller Laufbahnen ent-
steht und

– nach Vorliegen der „organisatorischen Feinaus-
planung“ umgehend den künftigen Bedarf an Aus-
bildungskapazitäten festzulegen.

Bemerkung Nr. 30
Sanierung belasteter Böden auf dem Truppenübungs-
platz Munster-Nord unwirtschaftlich und umweltge-
fährdend

1. Der Bundesrechnungshof bemängelt das Fehlen eines
Gesamtkonzeptes des Bundesministeriums der Verteidi-
gung für die Behandlung des mit Kampfmitteln aus den
Weltkriegen belasteten Truppenübungsplatzes Munster-
Nord. Planungen sähen eine „Vergasung“ von belaste-
tem Erdreich vor. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu
einem vergleichbar belasteten Gebiet in Rheinland-Pfalz
belegten, dass Sicherungsmaßnahmen deutlich günstiger
als eine Komplettsanierung seien. Zudem werde die
Umwelt weniger geschädigt, da auf Bodenbewegungen,
durch die Chemikalien vermehrt ins Grundwasser gelan-
gen, weitgehend verzichtet werden könne.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, ein Gesamt-
konzept zur Behandlung der Altlasten auf dem Trup-

– die Kosten von Sicherungsmaßnahmen – ähnlich
wie in Rheinland-Pfalz – den Kosten einer Sanie-
rung gegenüberstellen,

– die Möglichkeiten, belastetes Material in End-
lagern zu deponieren, intensiv prüfen und

– Angebote privater Anbieter zu weiteren geeigne-
ten Entgiftungsverfahren einholen.

Aus allen gesetzeskonformen und umweltschonenden
Lösungen ist die wirtschaftlichste auszuwählen.

Das Konzept soll auch klären, wie mit der bereits ab-
getragenen und in Kunststoffbehältern aufbewahrten
Erde verfahren wird.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesmi-
nisteriums bis zum 31. März 2008.

Bemerkung Nr. 31
Erhebliches Einsparpotenzial bei den Fahrschulen der
Bundeswehr

1. Der Bundesrechnungshof ist der Ansicht, das Bundes-
ministerium der Verteidigung könne jährlich mindestens
17 Mio. Euro einsparen, wenn zivile Fahrschulen die
nichtmilitärische Fahrausbildung der Soldaten übernäh-
men. Zu diesem Ergebnis gelangt er, nachdem er die tat-
sächlichen Kosten der Bundeswehrfahrschulen, bezogen
auf die Zahl der Fahrschüler, den durchschnittlichen Aus-
gaben für eine Fahrerlaubnis bei zivilen Fahrschulen ge-
genübergestellt hat. Der Bundesrechnungshof sieht keine
Notwendigkeit für eine eigene Fahrschulorganisation für
die Kraftfahrgrundausbildung in der Bundeswehr.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– Interessenbekundungsverfahren zur flächende-
ckenden Kraftfahrgrundausbildung von Soldatin-
nen und Soldaten in zivilen Fahrschulen sowie

– eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
zwischen Eigenbetrieb und vollständiger Fremd-
vergabe durchzuführen und

– dem Ausschuss bis zum 30. September 2008 über
die Ergebnisse zu berichten.

Bemerkung Nr. 32
Zu lange Entwicklungszeiten für eine Einrichtung zur
Dekontamination Verwundeter und für ein Hautentgif-
tungsmittel

1. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Bundes-
wehr seit dem Jahr 1992 eine Einrichtung zur Dekon-
tamination Verwundeter plante. Im Jahr 1999 lagen
konkrete Leistungsanforderungen für eine „Dekontami-
nationsausstattung Sanitätseinheit 2000“ sowie entspre-
chende Angebote der Industrie vor. Nach einem Zustän-
digkeitswechsel vom Heer zum Zentralen Sanitätsdienst
penübungsplatz Munster-Nord zu erarbeiten. Dazu
sollte es

der Bundeswehr begann dieser im Jahr 2003 mit neuen
eigenen Planungen. Die vorliegenden Erkenntnisse des

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/5774

Heeres ließ er dabei weitgehend unberücksichtigt. Bis
heute verfügt die Bundeswehr nicht über eine dem Stand
der Technik entsprechende Einrichtung zur Dekontami-
nation verwundeter Soldatinnen und Soldaten. Zudem
steht seit dem Jahr 2000 der Bundeswehr kein Hautent-
giftungsmittel für C-Waffen mehr zur Verfügung. Zu die-
sem Zeitpunkt war das Haltbarkeitsdatum des bis dahin
genutzten Mittels abgelaufen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– vorhandene Erkenntnisse aus allen Teilstreitkräf-
ten und Organisationsbereichen konsequent zu
nutzen, um Fähigkeitslücken schnell zu schließen,

– die Entwicklungs- und Beschaffungsprozesse für
die Einrichtung zur Dekontamination Verwunde-
ter und eines Hautentgiftungsmittels zu beschleu-
nigen und

– dem Ausschuss bis zum 31. August 2007 über den
Stand der Beschaffung eines Hautentgiftungs-
mittels und bis zum 30. September 2008 über den
Stand der Beschaffung einer Dekontaminations-
ausstattung zu berichten.

Bemerkung Nr. 33
Bundeswehr investiert 17 Mio. Euro in nicht ausgelas-
tete Galvanikanlage

1. Der Bundesrechnungshof bemängelt, die Bundeswehr
habe eine Anlage zur Behandlung von Oberflächen tech-
nischer Bauteile (Galvanikanlage) ausgebaut, die seit
Jahren nicht ausgelastet ist. Der Gesamtbedarf an Galva-
nikleistungen werde in Zukunft weiter abnehmen. Insge-
samt betreibe die Bundeswehr sieben Galvanikanlagen
ohne ein gemeinsames Betriebskonzept.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat Planungs-
mängel zurückgewiesen, aber das Fehlen eines Gesamt-
konzeptes eingeräumt. Dieses soll erstellt und im Jahr
2007 umgesetzt werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, den Bedarf der
Bundeswehr an galvanischen Leistungen wirtschaft-
lich zu decken. Hierfür können grundsätzlich bundes-
wehreigene Anlagen, die Vergabe der Leistungen an
private Unternehmen oder so genannte Betreibermo-
delle in Betracht gezogen werden. Sofern bundes-
wehreigene Anlagen eingesetzt werden, sind diese
hinreichend auszulasten.

c) Er erwartet hierzu einen Ergebnisbericht bis zum
31. Dezember 2007. Dem Bericht ist ein Abdruck des

Bemerkung Nr. 34
Einsparmöglichkeiten bei der Ausstattung mit Hub-
schraubern für bewaffnete Rettungs- und Spezialkräfte-
missionen

1. Der Bundesrechnungshof bemängelt, Hubschrauber für
bewaffnete Rettungs- und Spezialeinsätze würden durch
die Teilstreitkräfte unabhängig voneinander vorgehalten
und ausgebaut. Dadurch sei die Beschaffung von mehr
Hubschraubern vorgesehen, als insgesamt notwendig
seien.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat einge-
räumt, dass die Anforderungen in den Teilstreitkräften
vergleichbar seien und einen streitkräftegemeinsamen
Ansatz zugesagt. Es sieht diesen Ansatz jedoch im vorlie-
genden Fall hinreichend berücksichtigt und hält die ge-
plante Hubschrauberbeschaffung für notwendig.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Beschaf-
fungsplanung für die bewaffnete Suche und Rettung,
die bewaffnete Rückführung sowie für den Einsatz
der Spezialkräfte – insbesondere der Hubschrauber
mit einem Abfluggewicht von rund 10 t – teilstreit-
kraftübergreifend zu überprüfen und ggf. zu korrigie-
ren. Hierbei sollte die Vergleichbarkeit der Aufgaben
sowie der geforderten Fähigkeiten und Ausstattungen
der zu beschaffenden Hubschrauber im Vordergrund
stehen; eventuelle Besonderheiten der Teilstreitkräfte
sollten zurückstehen.

c) Er fordert das Bundesministerium weiterhin auf, in
gleicher Weise auch den Bedarf an Hubschrauberbe-
satzungen, die für diese speziellen Einsätze ausgebil-
det sind, zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

d) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht bis zum
31. März 2008.

Bemerkung Nr. 35
Einsatz militärischer Hubschrauber für den Such- und
Rettungsdienst in Deutschland zu teuer

1. Der Bundesrechnungshof hält eine Überführung des
Such- und Rettungsdienstes (SAR [Search and Rescue]-
Dienst) für Notfälle ziviler und militärischer Luftfahr-
zeuge auf zivile Kräfte für angebracht, da diese die Auf-
gabe kostengünstiger erledigen könnten. Dies ist unter
anderem deshalb der Fall, weil die von der Bundeswehr
eingesetzten und insbesondere die künftig vorgesehenen
Militärhubschrauber wesentlich teurer sind als zivile.

Das Bundesministerium der Verteidigung sieht keine
Notwendigkeit zu einer umgehenden Überprüfung. Der
SAR-Dienst werde auch bei Auslandseinsätzen benötigt
und sei daher eine Kernaufgabe der Bundeswehr. Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, das für den zivilen Bereich grundsätzlich zuständig
angekündigten Gesamtkonzeptes für den Betrieb der
Galvanikanlagen der Bundeswehr beizufügen.

ist, habe hingegen auch mit Blick auf die Kosten neuer
Hubschrauber den Handlungsbedarf anerkannt.

Drucksache 16/5774 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, zusammen mit dem Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung den SAR-Dienst in
Deutschland nach wirtschaftlichen Gesichtpunkten zu
reorganisieren. Dabei sind die übrigen Rettungsorga-
nisationen und kommerzielle Betreiber einzubezie-
hen. Auf militärisches Gerät und Personal sollte der
SAR-Dienst in Deutschland soweit als möglich ver-
zichten.

c) Er erwartet dazu einen Zwischenbericht bis zum
31. Dezember 2007.

Bemerkung Nr. 36
Fehlerhafte Auswertung eines Pilotprojektes verteuert
die Instandsetzung von Kampfflugzeugen

1. Mit einem Pilotprojekt untersuchte die Luftwaffe, ob
Austauschteile schneller instand gesetzt und damit bishe-
rige Versorgungsengpässe beseitigt werden können. Auf-
grund von Ergebnissen des Projektes änderte die Luft-
waffe mehrere Rahmenverträge und akzeptierte dabei
erhebliche Preissteigerungen. Der Bundesrechnungshof
hält die Projektauswertung für fehlerhaft, da dabei die
Verkleinerung der Kampfflugzeugflotte nicht berück-
sichtigt wurde. Dadurch sind inzwischen ausreichend Er-
satzteile verfügbar und die verkürzte Instandsetzungszeit
nicht mehr notwendig. Weiter wird kritisiert, die Ver-
tragsänderungen seien nicht im Wettbewerb erfolgt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Luftwaffe
wirtschaftlich mit Austauschteilen zu versorgen und
den Nachweis einer nachhaltigen Wirtschaftlichkeit
des Verfahrens zu erbringen.

c) Er erwartet darüber hinaus, dass das Bundesministe-
rium künftig grundsätzlich

– die Ergebnisse von Pilotprojekten mit umfassen-
den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen überprüft,
bevor es finanziell bedeutsame Maßnahmen – wie
die Änderung von Rahmenverträgen – daraus ab-
leitet und

– dafür Sorge trägt, dass auch bei der Vergabe von
Instandsetzungsleistungen die Wettbewerbsmög-
lichkeiten genutzt werden.

d) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht an den Bun-
desrechnungshof bis zum 31. März 2008.

Bemerkung Nr. 37
Zu wenig Wettbewerb bei Lufttransporten nach Afgha-
nistan

durch unnötige Einschränkungen des Wettbewerbs eine
Verhinderung möglicher günstigerer Angebote. Der Bun-
desrechnungshof verweist weiter auf die schlechte Aus-
lastung der Transporte. Bei einer besseren Koordination
seien erhebliche Einsparungen möglich gewesen. Zudem
könne auch die Nutzung des kombinierten See- und
Landweges über Pakistan Kosten mindern. Schließlich
seien Vorschriften und Anweisungen der Bundeswehr für
den Lufttransport seit längerem nicht mehr aktuell.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er erwartet, dass das Bundesministerium nunmehr

– einen umfassenden Wettbewerb bei der Vergabe
sicherstellt,

– die eingekauften Transportkapazitäten wirtschaft-
lich nutzt, indem es vor allem die Flüge besser aus-
lastet,

– Land- und Seetransportwege für seine Transporte
stärker in Betracht zieht, sobald die völkerrecht-
lich verbindlichen Grundlagen vorliegen und ope-
rative Gründe diesen Transportwegen nicht entge-
genstehen, und

– die für die Abwicklung der Transporte notwendi-
gen Vorschriften und Weisungen umgehend aktua-
lisiert.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht bis zum
30. Juni 2008.

Bemerkung Nr. 38
Kontinuierliches Verbesserungsprogramm der Bundes-
wehr erzielt nur geringe Akzeptanz

1. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass infolge
der Ablösung des herkömmlichen Vorschlagwesens
durch den Ansatz des Kontinuierlichen Verbesserungs-
programms (KVP) im Jahr 1996 die Zahl der Verbesse-
rungsvorschläge nach dem Jahr 2000 deutlich zurückge-
gangen sei. Der Bundesrechnungshof kritisiert eine unzu-
reichende Prozesssteuerung und Fachaufsicht. Die Orga-
nisationsbereiche hätten unkoordiniert eigene Verfahren
für die Durchführung des KVP entwickelt. Aufgrund lan-
ger Bearbeitungszeiten und Intransparenz fehle es bei
den Beschäftigten an Akzeptanz für das Programm. Mit
dem KVP unabgestimmt würden daneben weitere Ver-
fahren des Ideenmanagements betrieben.

2. Das Bundesministerium der Verteidigung hat auf den
Entwurf einer neuen Zentralen Dienstvorschrift 1/500
verwiesen, mit der den Empfehlungen des Bundesrech-
nungshofes entsprochen werden soll.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
1. Für Lufttransporte der Bundeswehr nach Afghanistan in
den Jahren 2003 bis 2005 sieht der Bundesrechnungshof

zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/5774

– die Zentrale Dienstvorschrift 1/500 möglichst
schnell herauszugeben, da sie das entscheidende
Instrument ist, ein wirkungsvolles Ideenmanage-
ment in der Bundeswehr herbeizuführen,

– die Schwachstellen des KVP hinsichtlich Fach-
aufsicht, Berichtswesen und Prämienberechnung
zügig aufzuarbeiten,

– den Verwaltungsaufwand für das KVP zu mini-
mieren und hierzu die fehlende Personalbedarfs-
ermittlung nach den anerkannten Verfahren als-
bald nachzuholen und

– von weiteren Verfahren des Ideenmanagements
neben dem KVP nach Möglichkeit abzusehen, zu-
mindest aber die Verfahren untereinander best-
möglich abzustimmen.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht bis zum
30. Juni 2008. Dem Bericht ist ein Abdruck der neuen
Zentralen Dienstvorschrift 1/500 beizufügen.

d) Er bittet darüber hinaus das Bundesministerium des
Innern, bis zum 30. Juni 2008 einen ressortübergrei-
fenden Bericht zum Stand der Einführung und zur
Wirksamkeit der in der Bundesverwaltung angewand-
ten Verfahren des Vorschlagwesens, des Ideenma-
nagements, des KVP usw. vorzulegen. In diesem Be-
richt ist auch auf die bisherigen Erfahrungen mit der
Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanage-
ment, die die Bundesregierung Anfang des Jahres
2001 verabschiedet hat, einzugehen.

Bemerkung Nr. 39
20 Mio. Euro zu viel für die Beschaffung von Präzisions-
bomben ausgegeben

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, bei der Beschaffung
von Steuervorrichtungen für den präziseren Abwurf von
Bomben sei die Beschaffung nicht an die zwischenzeit-
lich reduzierte Zahl der Flugzeuge angepasst worden.
Außerdem sei ein teurerer Lizenzbau einem kostengüns-
tigeren amerikanischen Hersteller vorgezogen worden.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat erklärt, der
gegenwärtige Bedarf entspreche rund 30 Prozent der be-
schafften Menge.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– bei seiner Bedarfsplanung und seiner Beschaffung
bereits beschlossene Verkleinerungen der Bundes-
wehr vollständig zu berücksichtigen, damit nicht
in überflüssige Ausrüstung investiert wird,

– Angebote in Vergabeverfahren gemäß den gesetz-
lichen Vorschriften stringent nach ihrer Wirt-
schaftlichkeit auszuwerten, damit der Haushalts-
mittelbedarf minimiert wird, und

vorliegenden Fall von insgesamt rund 20 Mio. Eu-
ro nachzugehen, damit sich die aufgezeigten Män-
gel nicht wiederholen.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht bis zum
31. Dezember 2007.

Bemerkung Nr. 40
Fallschirmspringen künftig belastungsgerecht abgelten

1. Der Bundesrechnungshof sieht Mängel bei den Bestim-
mungen zur Zahlung der Fallschirmspringerzulage.
Einerseits werde sie laufend gezahlt, auch wenn die
Erschwernisse nur in wenigen Monaten oder an wenigen
Tagen bestehen. Andererseits erhielten sogenannte In-
übungshalter, die die gleiche Zahl an Pflichtsprüngen wie
aktive Fallschirmspringer absolvieren müssten, nur eine
deutlich geringere Zulage.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, gemeinsam mit dem für das Besoldungsrecht
federführenden Bundesministerium des Innern zu
prüfen, ob die pauschale monatliche Zulage durch
eine Neuregelung ersetzt werden kann, die die beson-
deren Erschwernisse des Fallschirmsprungdienstes
angemessen berücksichtigt. Dabei sollte auch geprüft
werden, ob Erschwernisse beim Fallschirmsprung-
dienst, die nur von Zeit zu Zeit bestehen, nur einzeln
abgegolten werden, ohne dass dadurch insgesamt
Mehrausgaben für den Bundeshaushalt entstehen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum
30. April 2008.

Bemerkung Nr. 41
Gesundheitsmodernisierungsgesetz nicht wirkungs-
gleich auf das System der Beihilfe übertragen

1. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass im Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
die Vorschriften des Gesundheitsmodernisierungsgeset-
zes zur Praxisgebühr und zu den Aufwendungen für nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht wirkungs-
gleich angewendet werden. Dadurch werden die Bei-
hilfeberechtigten im Bereich des Bundesministeriums im
Vergleich zu denen der übrigen Bundesverwaltung be-
günstigt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, in Abstimmung mit dem Bundesministerium des
Innern zu einer bundeseinheitlichen Beihilfepraxis
insbesondere bei der Anwendung der Eigenbehalte
– den Ursachen und damit auch den Verantwortlich-
keiten für die vermeidbaren Mehrausgaben im

und bei der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger
Arzneimittel zurückzukehren.

Drucksache 16/5774 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Verteidi-
gung die Fachkenntnisse bei der Beihilfebearbeitung
durch entsprechende Fortbildungen verbessert.

Bemerkung Nr. 42
IT-Insellösungen für die Personal- und Stellenverwal-
tung unwirtschaftlich

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, das Bundesminis-
terium für Gesundheit setze in seinem Geschäftsbereich
für etwa 2 500 Beschäftigte sechs unterschiedliche, nicht
miteinander kompatible Personal- und Stellenverwal-
tungssysteme (PSV-System) ein. Die bereits vor zehn
Jahren erklärte Absicht, ein standardisiertes System ein-
zuführen, habe es nicht umgesetzt. Die Erfahrungen aus
der Bundesverwaltung zeigten, dass solche einheitlichen
Systeme die Effizienz der Personalverwaltung erhöhen
könnten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– rasch eine IT-Gesamtstrategie für das Ressort zu
entwickeln,

– im Rahmen dieser zu prüfen, ob eine kurzfristige
oder eine mittelfristige Umstellung auf ein Stan-
dard-PSV-System wirtschaftlich ist und dieses ggf.
unverzüglich einzuführen sowie

– künftig bei seinen Wirtschaftlichkeitsuntersuchun-
gen über die Einführung von anderen IT-Systemen
verstärkt bereits in der Bundesverwaltung vorhan-
dene Standard-IT-Entwicklungen zu berücksich-
tigen.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-
schuss über die dazu unternommenen Schritte und
erste Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2007 zu be-
richten.

Bemerkung Nr. 43
Lieferung zu teurer Informationstechnik auf der
Grundlage eines IT-Dienstleistungsvertrages

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, das Bundesministeri-
um für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit habe
einen großen Teil seiner Hard- und Software auf der
Grundlage eines IT-Dienstleistungsvertrages ohne vorhe-
rige Ausschreibung beschafft. Außerdem habe es auf-
grund einer methodisch falschen Wirtschaftlichkeits-
untersuchung eine IT-Ausstattung angemietet, obwohl
funktional gleichwertige Geräte über 20 Prozent günsti-
ger zu kaufen gewesen wären.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

– Hard- und Software grundsätzlich nach dem gel-
tenden Vergaberecht im Wettbewerb zu beschaf-
fen,

– die bestehenden Mietverträge – sofern wirtschaft-
lich – zu beenden und die Geräte, sofern wirt-
schaftlich möglich, zum Restwert zu erwerben,

– neue Miet- oder Leasingverträge nur abzuschlie-
ßen, wenn diese wirtschaftlich sind,

– seine Computer künftig mindestens fünf Jahre ein-
zusetzen und in seinem Geschäftsbereich gleicher-
maßen zu verfahren.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-
schuss über die dazu unternommenen Schritte bis zum
31. Dezember 2007 zu berichten.

Bemerkung Nr. 44
Vertrags- und Zuwendungsrecht willkürlich angewendet

1. Der Bundesrechnungshof kritisiert, das Bundesminis-
terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend habe
zwei weitgehend eigenständige Leistungen – die Umset-
zung und Verwaltung von Förderprogrammen einerseits
und die Entwicklung eines Feinkonzeptes für die Pro-
grammumsetzung andererseits – in einer Ausschreibung
als einen Auftrag vergeben. Die gekoppelte Ausschrei-
bung habe einen Preisvergleich der verschiedenen Leis-
tungen ausgeschlossen und damit die Auswahl der je-
weils wirtschaftlichsten Einzelleistungen verhindert. Das
Weiterleiten der Fördermittel an die Projektträger hat das
Bundesministerium dem Auftragnehmer im Rahmen
einer Zuwendung übertragen. Dieses Vorgehen verstieß
nach Auffassung des Bundesrechnungshofes gegen das
Zuwendungsrecht.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Regelun-
gen zum Vertrags- und Zuwendungsrecht einzuhalten.
Es sollte künftig sorgfältig prüfen, ob die Vorausset-
zungen für die Bewilligung von Zuwendungen und
deren Weiterleitung an Dritte vorliegen, oder ob der
Abschluss eines Vertrages über die Übernahme von
Verwaltungsaufgaben mit Beleihung des Auftragneh-
mers erforderlich ist.

c) Der Ausschuss erwartet zum 30. September 2007
einen Bericht des Bundesministeriums, in dem es an-
hand der neu abgeschlossenen Verträge zur Umset-
zung von Förderprogrammen belegt, dass es den
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes gefolgt ist.

Bemerkung Nr. 45
Generalvertrag zwischen Bundesregierung und KfW
Entwicklungsbank neu fassen

1. Die KfW Entwicklungsbank ist von der Bundesregierung
beauftragt worden, die Finanzielle Zusammenarbeit mit
Entwicklungsländern durch die Vergabe von Darlehen
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,
und Zuschüssen durchzuführen. Der zugrunde liegende
Generalvertrag ist seit mehr als 30 Jahren nicht mehr

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/5774

aktuellen Entwicklungen und der zwischenzeitlich
grundlegend veränderten Aufgabenstellung angepasst
worden. Die jährliche Vergütung in Höhe von 84 Mio.
Euro, die die KfW bislang unmittelbar aus den Zinsein-
nahmen der verausgabten Darlehen einbehalten hat, wird
erstmals im laufenden Jahr bei den Ausgaben veran-
schlagt. Der Bundesrechnungshof fordert, deren Ange-
messenheit zu überprüfen und ihre Höhe in den Titeler-
läuterungen zu konkretisieren. Das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
überarbeitet derzeit den Vertrag. Nach Auffassung des
Bundesrechnungshofes sollten bei der Überarbeitung
auch die von der Bank zu leistenden Verzugszinsen an
entsprechende Regelungen in anderen Mandatarver-
trägen angepasst werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, den General-
vertrag zwischen der Bundesregierung und der KfW
Entwicklungsbank auf der Grundlage der anstehen-
den Entscheidung über die zukünftige Struktur der
Entwicklungszusammenarbeit zu überarbeiten und
über den Fortgang bis zum 30. September 2007 zu be-
richten. Der Ausschuss erwartet, dass bei der Über-
arbeitung die Höhe der Straf- und Verzugszinsen an
entsprechende Regelungen in anderen Mandatarver-
trägen zwischen der Bundesregierung und der Bank
angepasst wird.

c) Das Bundesministerium wird ferner aufgefordert,
künftig regelmäßig die Angemessenheit der Vergü-
tung der KfW Entwicklungsbank im Vergleich zu den
tatsächlich entstandenen Kosten zu prüfen. Berech-
nung und Höhe der Vergütung sind in den vertrauli-
chen Titelerläuterungen des Ausgabetitels für die bi-
laterale Finanzielle Zusammenarbeit darzustellen.

Bemerkung Nr. 46

Methodisch fehlerhafte Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung führte zu kostspieliger Miete von Arbeitsplatz-
computern

1. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung mietet seine Arbeitsplatzcomputer
für jeweils drei Jahre an. Sofern die Computer gekauft
und fünf Jahre genutzt worden wären, hätte das Bundes-
ministerium in diesem Zeitraum 600 000 Euro sparen
können. Der Bundesrechnungshof kritisiert die metho-
disch fehlerhafte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und
fordert in Abhängigkeit von Einsatztort und Verwen-
dungszweck eine fünfjährige Mindestnutzung von Com-
putern.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die bestehenden Mietverträge alsbald zu kündigen,
die Geräte, sofern wirtschaftlich möglich, zum
Restwert zu erwerben und neue Miet- oder Lea-
singverträge nur abzuschließen, wenn diese gemäß
den nach den geltenden Vorgaben des Bundesmi-
nisteriums der Finanzen und der Koordinierungs-
und Beratungsstelle der Bundesregierung für
Informationstechnik in der Bundesverwaltung
(KBSt) erstellten Wirtschaftlichkeitsuntersuchun-
gen nachvollziehbar und wirtschaftlich sind, und

– seine Computer künftig gemäß der KBSt-Empfeh-
lung zur Nutzungsdauer von Informationstechnik
mindestens fünf Jahre und in Abhängigkeit von
Einsatzort und Verwendungszweck möglichst
auch länger einzusetzen und darauf hinzuwirken,
dass dies auch bei den ihm zugeordneten Durch-
führungsorganisationen der staatlichen Entwick-
lungszusammenarbeit beachtet wird.

3. Das Bundesministerium wird gebeten, dem Ausschuss
über die dazu unternommenen Schritte bis zum
31. Dezember 2007 zu berichten.

Bemerkung Nr. 47

Behinderungsbedingte Aufwendungen teilweise doppelt
berücksichtigt

1. Nach Feststellungen des Bundesrechnungshofes berück-
sichtigten Finanzämter aufgrund von Abgrenzungs-
schwierigkeiten behinderungsbedingte Krankheitskosten
steuerlich teilweise doppelt. Der Pauschbetrag soll die
typischen und laufenden Kosten einer Behinderung bei-
spielsweise für Hilfeleistungen, Medikamente oder
Wäsche abgelten. Nicht oder nicht unmittelbar behinde-
rungsbedingte Krankheitskosten, wie solche für Opera-
tionen oder Heilkuren, können Steuerpflichtige zusätz-
lich zum Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastun-
gen geltend machen. Die Ämter könnten jedoch nicht
prüfen, ob durch den Pauschbetrag abgegoltene Kosten
noch einmal bei den sonstigen Krankheitskosten ange-
führt seien. Sie würden die Angaben der Steuerpflich-
tigen ohne Beanstandungen oder Rückfragen überneh-
men und den Pauschbetrag neben allen sonst geltend ge-
machten Krankheitskosten gewähren. Das Bundesminis-
terium der Finanzen hat eingeräumt, dass es in den
meisten Fällen – oft auch für die Steuerpflichtigen selbst
– nicht möglich sei, die Krankheitskosten in behinde-
rungsbedingte und nicht behinderungsbedingte Aufwen-
dungen aufzuteilen. Der Bundesrechnungshof empfiehlt,
für die Finanzbehörden ordnungsgemäß anwendbare Re-
gelungen zu schaffen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.
30. November 2007 über das Veranlasste zu berich-
ten.

Drucksache 16/5774 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 48

Keine Erfolgskontrolle der Steuerfreiheit von Zuschlä-
gen für Sonntags- , Feiertags- oder Nachtarbeit

1. Die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
sind nach § 3b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei.
Dies wird mit dem volkswirtschaftlichen Interesse an den
Diensten zu diesen besonderen Zeiten und mit der beson-
deren Belastung für die Menschen begründet. Die Steuer-
mindereinnahmen durch diese Steuervergünstigung wer-
den für 2006 auf mehr als 1,7 Mrd. Euro beziffert. Durch
eine weitgehende Befreiung von Sozialversicherungsbei-
trägen kommen Mindereinnahmen der Sozialversiche-
rungsträger in Milliardenhöhe hinzu.

Der Bundesrechnungshof hat hierzu festgestellt, dass die
Arbeitgeber häufig Arbeitsentgelte in Grundlöhne und
Zuschläge künstlich aufteilten, um die Steuerbefreiung,
die regelmäßig auch den Arbeitgebern zugute kommen,
in Anspruch nehmen zu können. Die Berechnung der
steuerfreien Zuschläge verursache einen erheblichen Ar-
beitsaufwand. Wegen der komplizierten Regelung ließen
sich die steuerfreien Zuschläge vielfach nur durch Daten-
verarbeitungsprogramme berechnen. Obwohl die Finanz-
verwaltung die Anwendung der Vorschrift nur stichpro-
benweise prüfe, habe sich § 3b des Einkommensteuerge-
setzes als streitanfällig erwiesen. Der Bundesrechnungs-
hof empfiehlt, die Regelung zu überprüfen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss die Bemerkung zur Kenntnis genommen.

Bemerkung Nr. 49

Zu geringe Prüfungsquote der Umsatzsteuer-Sonder-
prüfungen

1. Unternehmen unterliegen nicht nur den regelmäßig wie-
derkehrenden Betriebsprüfungen, sie werden wegen der
Umsatzsteuer auch anlassbezogen geprüft. Zuständig
sind die Umsatzsteuer-Sonderprüfungsstellen der Finanz-
ämter. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, die
Handhabung der Prüfungen sei in den Ländern in Bezug
auf die Prüfungshäufigkeit, das steuerliche Ergebnis und
den Personaleinsatz sehr unterschiedlich. Eine Prüfungs-
quote von 2 Prozent, die im Durchschnitt erreicht wird,
hält der Bundesrechnungshof für zu gering. Die im Föde-
ralismusreform-Begleitgesetz gestärkten Kompetenzen
des Bundes sollten zu einer Steigerung von Prüfungsef-
fektivität und -effizienz genutzt werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, künftig
den Ländern verstärkt für Umsatzsteuersonderprüfun-
gen klare Vorgaben zur Arbeitserledigung, zur risiko-
orientierten Fallauswahl und zum Personaleinsatz zu
machen. Dabei sollen die Prüfungsquoten der Länder
einander auf gleichmäßig hohem Niveau angeglichen

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium über die Er-
gebnisse bis zum 31. Dezember 2007 berichtet.

Bemerkung Nr. 50
Besteuerung ausländischer Busunternehmen nicht ge-
sichert

1. Der von ausländischen Unternehmen im Rahmen grenz-
überschreitender Fahrten mit Reisebussen zurückgelegte
deutsche Streckenanteil ist umsatzsteuerpflichtig. Nach
den Feststellungen des Bundesrechnungshofes kann der
deutsche Besteuerungsanspruch nur schwer durchgesetzt
werden. Ursächlich sei dafür das verwaltungsaufwendige
und ineffiziente, von der EU vorgegebene Verfahren. Ne-
ben einer langfristig anzustrebenden Änderung des EU-
Rechtes empfiehlt der Bundesrechnungshof zur Verbes-
serung der Besteuerung eine größere Kontrolldichte der
eingesetzten mobilen Kontrollgruppen und einen elektro-
nischen Datenaustausch zwischen den Finanzämtern und
den Kontrollgruppen. Der Bundesrechnungshof hält wei-
terhin für geboten, ausländisches Kontrollmaterial, das
anderen inländischen Behörden zur Verfügung steht,
auch für die Finanzämter nutzbar zu machen, und den
mobilen Kontrollgruppen die Befugnis zur Bußgelderhe-
bung zu geben.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum
31. Dezember 2007 über das Veranlasste zu berich-
ten.

Bemerkung Nr. 51
Zahlungen aus öffentlichen Kassen unzureichend be-
steuert

1. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes wer-
den oftmals durch amtlich bestellte Betreuungspersonen
die von den Justizkassen gezahlten Vergütungen gegenü-
ber den Finanzämtern nicht vollständig angegeben. Da-
durch entstehe ein beträchtlicher Steuerschaden. Entspre-
chendes Verhalten befürchtet der Bundesrechnungshof
auch bei anderen Berufsgruppen, die ebenfalls Leistun-
gen aus den Justizkassen erhielten (z. B. Sachverständige,
Dolmetscher). Zur Verbesserung der Steuereinnahmen
empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Grundlagen von
Mitteilungspflichten durch Gerichte und Staatsanwalt-
schaften zu verbessern und zu erweitern.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die Mitteilungsverpflichtung der Gerichte und
Staatsanwaltschaften künftig auf eine eindeutige
gesetzliche Grundlage zu stellen und den Anwen-
werden, das bei mindestens 5 Prozent der geführten
Unternehmen liegen sollte.

dungsbereich auf Haupttätigkeiten zu erweitern
sowie

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/5774

– alsbald die technischen und organisatorischen
Möglichkeiten zur Einrichtung eines automatisier-
ten Mitteilungsverfahrens zu prüfen.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,
bis zum 30. Oktober 2007 über das Veranlasste zu be-
richten.

Bemerkung Nr. 52
Hohe Umsatzsteuerausfälle in der Fast-Food-Gastro-
nomie

1. Nach Feststellungen des Bundesrechnungshofes kommt
es in der Fast-Food-Gastronomie seit Jahren zu erheb-
lichen Umsatzsteuerausfällen, indem beim Verzehr an
Ort und Stelle statt des zu erhebenden allgemeinen
Umsatzsteuersatzes bewusst die „Außer-Haus“-Umsatz-
steuer von 7 Prozent angesetzt werde. Dadurch reduzier-
ten die Unternehmen ihren Umsatzsteuerabführungsbe-
trag. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, hier den ermä-
ßigten Steuersatz von 7 Prozent auf Außer-Haus-Verkäu-
fe aufzuheben und alle Restaurationsumsätze einem
einheitlichen Steuersatz zu unterwerfen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf neuere
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hingewiesen,
nach der die Festlegung, jeglicher Außer-Haus-Verzehr
sei mit dem allgemeinen Steuersatz zu belegen, nicht
europarechtskonform wäre. Dies sei nur zulässig, soweit
der Dienstleistungscharakter überwiege. Die Abgren-
zungsprobleme, die der Bemerkung des Bundesrech-
nungshofes zugrunde lägen, könnten danach aller Vor-
aussicht nach nicht beseitigt werden. Eine einfache Rege-
lung sei nur möglich, wenn auch die Lieferung von
Lebensmitteln dem allgemeinen Steuersatz unterworfen
werde.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, sich im
Rahmen der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
mit dieser Thematik zu befassen.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,
bis zum 31. Dezember 2007 über das Veranlasste zu
berichten.

Bemerkung Nr. 53
Steuerliche Kontrolle des Internets ohne durchschlagen-
den Erfolg

1. Das Bundeszentralamt für Steuern durchsucht seit eini-
gen Jahren das Internet nach steuerlich nicht registrierten
unternehmerischen Tätigkeiten. Nach den Feststellungen
des Bundesrechnungshofes ist es bisher nicht gelungen,
wirksam Personen zu identifizieren, die dabei den
Finanzbehörden Umsätze und Gewinne verschwiegen
haben. Ursächlich sei dafür in erster Linie die nicht zu-
frieden stellende Qualität der Suchergebnisse der Soft-
ware. Darüber hinaus hätten auch einige Länder nicht die

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, darauf hinzu-
wirken, dass

– die Datenqualität der Suchsoftware verbessert
wird und

– die Länder die notwendigen organisatorischen und
personellen Voraussetzungen für die Auswertung
der vom Bundeszentralamt für Steuern bereitge-
stellten Daten schaffen.

c) Er erwartet einen Bericht über die Fortschritte bis zum
30. November 2007.

Bemerkung Nr. 54
Erhebliche Steuerausfälle im Taxigewerbe

1. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes
kommt es in der Taxibranche zu Steuerverfehlungen, die
nach Schätzungen Steuerausfälle in mehrstelliger Millio-
nenhöhe nach sich zögen. So werde für ausgezahlte
Löhne keine Lohnsteuer einbehalten oder die tatsächliche
Höhe der Einnahmen verschwiegen. Das Auslesen von
Taxameterdaten könne eine Grundlage zur Senkung der
Betrugsmöglichkeiten bilden. Voraussetzung sind jedoch
manipulationssichere Geräte. Der Bundesrechnungshof
hält umgehende Maßnahmen gegen die Steuerausfälle für
erforderlich.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Finan-
zen alsbald auf die Umsetzung von Maßnahmen hin-
wirkt, die es den Kontrollbehörden ermöglichen,
Steuerverfehlungen in der Taxibranche wirkungs-
voller als bisher aufzudecken und die Besteuerung
sicherzustellen.

c) Er erwartet einen Bericht über die Fortschritte bis zum
30. November 2007.

Bemerkung Nr. 55
Auswirkungen von Steuergesetzen unzureichend abge-
schätzt

1. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes nutzt das Bun-
desministerium der Finanzen in Hinblick auf die Auswir-
kungen von Steuergesetzen das Instrument der Gesetzes-
folgenabschätzung einschließlich der Gesetzesfolgen-
beobachtung nur unzureichend. Auch weitere Vorgaben
aus der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundes-
ministerien würden nur bedingt umgesetzt. So fehle es in
Gesetzesbegründungen an aussagefähigen Zielen, die
eine Prüfung ermöglichen, ob die Vorschrift notwendig
sei, und an Aussagen, wann die Zielerreichung unter-
notwendigen organisatorischen und personellen Maß-
nahmen ergriffen.

sucht werden solle. Angezeigt sei weiterhin eine Befris-
tung von Steuervergünstigungen in Gesetzentwürfen.

zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, zügig ein
Gesamtkonzept für die Gesetzesfolgenabschätzung
einschließlich der Gesetzesfolgenbeobachtung zu er-
stellen, das den Vorgaben der GGO entspricht. Dabei
sollte es berücksichtigen, dass die Ziele einer Vor-
schrift in der Gesetzesbegründung konkret zu be-
nennen sind, um eine Gesetzesfolgenabschätzung zu
ermöglichen. Der Ausschuss erwartet, dass das Bun-
desministerium in seinen Gesetzentwürfen Steuer-
vergünstigungen künftig befristet. Er fordert das
Bundesministerium auf, die für eine verbesserte Er-
mittlung der finanziellen Auswirkungen von Steuer-
rechtsänderungen benötigten Kennzahlen in die Steu-
ererklärungen aufzunehmen.

c) Das Bundesministerium sollte bis zum 30. November
2007 über das Veranlasste berichten.

Bemerkung Nr. 56
Gleichmäßige Besteuerung beim Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende nicht gewährleistet

1. Der Bundesrechnungshof bemängelt, die Gemeinden und
die Finanzämter würden die Angaben der Steuerpflichti-
gen zum Erhalt des Entlastungsbeitrages für Alleinerzie-
hende weitgehend ungeprüft übernehmen. Vor dem Hin-
tergrund der Probleme einer Überprüfung schlägt der
Bundesrechnungshof vor, die steuerliche Förderung von
Alleinerziehenden aufzuheben und eine Förderung allein
außerhalb des Steuerrechts zu gewähren.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss die Bemerkung zur Kenntnis genommen.

Bemerkung Nr. 57
Zu wenig Außenprüfungen bei Einkunftsmillionären
führen zu Steuerausfällen

1. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes werden die
ca. 15 600 Steuerpflichtigen mit einem jährlichen Ein-
kommen von mehr als 0,5 Mio. Euro nicht ausreichend
im Rahmen von Außenkontrollen geprüft.

Eine Rechtsverordnung fordert eine regelmäßige Außen-
prüfung. Die Anordnung einer Prüfung ist besonders zu
begründen. Die Steuerpflichtigen sind nicht verpflichtet,
die steuererheblichen privaten Unterlagen, wie z. B.
Nachweise und Rechnungen, nach der Abgabe der Steu-
ererklärung aufzubewahren. Dies führe zu teilweise sehr
arbeitsintensiven Außenprüfungen.

In den Jahren 2000 und 2001 seien jährlich 5 Prozent der
Betroffenen geprüft worden. Dies sei unzureichend, um

Steuergerechtigkeit einheitlich und zusammen mit die-
sem Betrieb geprüft werden. Um dies unabhängig vom
Sitz des zuständigen Finanzamtes zu gewährleisten, soll-
te an den Prüfungen nach Auffassung des Bundesrech-
nungshofes das Bundeszentralamt für Steuern mitwirken.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, für Fälle mit
bedeutenden Einkünften von mehr als 0,5 Mio. Euro

– darauf hinzuwirken, dass eine Aufbewahrungs-
pflicht von steuererheblichen privaten Belegen
eingeführt und die Pflicht zur Begründung von
Außenprüfungen gestrichen wird sowie

– die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das
Bundeszentralamt für Steuern bei der Prüfung von
Einkunftsmillionären mitwirken kann.

c) Das Bundesministerium sollte bis zum 30. November
2007 über das Veranlasste berichten.

Bemerkung Nr. 58
Qualität beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen unzu-
reichend geprüft

1. Der Bundesrechnungshof sieht den der Bundesagentur
für Arbeit obliegenden gesetzlichen Auftrag zur Quali-
tätsprüfung laufender beruflicher Weiterbildungsmaß-
nahmen nur unzureichend umgesetzt. Die Agentur könne
keine verlässlichen Aussagen zur Qualität einzelner
Maßnahmen treffen und daher Fehlentwicklungen und
unwirtschaftlichem Handeln nicht rechtzeitig begegnen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert die Bundesagentur auf,

– die Qualitätskontrollen durch entsprechende inter-
ne Vorgaben und geeignete Maßnahmen der Fach-
aufsicht sicherzustellen und

– mit den privaten Zertifizierungsstellen ein Verfah-
ren zur Zusammenarbeit und zum Informations-
austausch zu vereinbaren.

c) Er fordert die Bundesagentur auf, bis zum
30. Juni 2007 über die von ihr eingeleiteten Maßnah-
men und den Stand der Umsetzung zu berichten.

Berlin, den 20. Juni 2007
Drucksache 16/5774 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

eine der Rechtslage entsprechende und gleichmäßige
Besteuerung zu erreichen. Einkunftsmillionäre, die in
Verbindung mit einem Unternehmen stehen, sollten zur
Vermeidung von Doppelarbeit und aus Gründen der
Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Berichterstatter

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