BT-Drucksache 16/5757

zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/4736- Bodenschutzrahmenrichtlinie aktiv mitgestalten - Subsidiarität sichern, Verhältnismäßigkeit wahren

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5757
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst
Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/4736 –

Bodenschutzrahmenrichtlinie aktiv mitgestalten – Subsidiarität sichern,
Verhältnismäßigkeit wahren

A. Problem

Die Europäische Kommission hat am 22. September 2006 einen Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2007/
35/EG (KOM (2006) 232 endg.; Ratsdok. 13388/06) vorgelegt. Durch eine
Bodenschutzrahmenrichtlinie wird der Bodenschutz grundsätzlich EU-weit ge-
stärkt und durch die Geltung eines angemessenen Bodenschutzrechts in allen
EU-Staaten werden Nachteile für deutsche Unternehmen im Standortwettbe-
werb vermieden. Dennoch sollte die Bundesregierung aus der Sicht der Antrag-
steller aufgefordert werden, auf den Richtlinienvorschlag im Sinne deutscher In-
teressen Einfluss zu nehmen. Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, dass
sich die europäischen Vorgaben auf das notwendige Mindestmaß beschränken,
dass der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt wird und dass die in Deutschland
erreichten Bodenschutzstandards erhalten bleiben.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung eines Abgeordneten der Fraktion
der CDU/CSU
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/5757 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/4736 abzulehnen.

Berlin, den 9. Mai 2007

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

– Standards und Berichtspflichten im Verhältnis zu natio- onsrecht und im Planungsrecht gebe es schon Instrumente,
die in Deutschland einen sehr hohen vorsorgenden und nach-
nalen Rechtsetzungen so geregelt werden, dass unver-

hältnismäßig hohe Kosten dadurch nicht entstehen;

– ausschließlich Tätigkeiten, nicht aber Anlagentypen als
potenzielle Bodengefährdungen benannt werden;

sorgenden Bodenschutz gewährleisteten. Eine gesamteuro-
päische Betrachtung zeige aber, dass dies längst nicht in al-
len EU-Ländern der Fall sei. Im europäischen Verbund sei
Deutschland mitverantwortlich, dass diese Standards in allen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5757

Bericht der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Detlef Müller (Chemnitz), Angelika
Brunkhorst, Eva Bulling-Schröter und Sylvia Kotting-Uhl

I.

Der Antrag auf Drucksache 16/4736 wurde in der 88. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 22. März 2007 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union überwiesen.

II.

Die Europäische Kommission hat am 22. September 2006
einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla-
ments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens
für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2007/
35/EG (KOM (2006) 232 endg.; Ratsdok. 13388/06) vorge-
legt. Eine Bodenschutzrahmenrichtlinie ist grundsätzlich ge-
eignet, den Bodenschutz EU-weit zu stärken. Es ist sinnvoll,
dass in allen EU-Staaten ein angemessenes Bodenschutz-
recht gilt, damit deutsche Unternehmen im Standortwettbe-
werb keine unbilligen Nachteile erleiden. In dem Antrag
wird darauf hingewiesen, dass der Bundesrat kritisch zu dem
Richtlinienvorschlag Stellung genommen hat. Es wird her-
vorgehoben, dass in Deutschland durch die bodenschutz-
rechtlichen Anforderungen und durch die Verankerung des
Bodenschutzes in anderen Politikbereichen bereits ein hoher
Standard im vor- und nachsorgenden Bodenschutz erreicht
worden sei und in weiten Bereichen das Anliegen der Richt-
linie materiell bereits erfüllt sei. Regelungen und Anforde-
rungen auf EU-Ebene, welche über die in Deutschland vor-
handenen Anforderungen und Vorleistungen des vor- und
nachsorgenden Bodenschutzes hinausgehen, werden grund-
sätzlich nicht für erforderlich gehalten. Vor diesem Hinter-
grund und mit Blick auf weitere Kritikpunkte soll die Bun-
desregierung mit dem Antrag aufgefordert werden, darauf
hinzuwirken, dass

– sich die europäischen Vorgaben im Sinne dieser Kritik-
punkte auf das notwendige Mindestmaß beschränken;

– die Subsidiarität und der Erhalt des in Deutschland er-
reichten Bodenschutzstandards gewahrt bleiben;

– das Verhältnis zu anderen einschlägigen EU-Rechts-
akten, wie dem Umweltschadenshaftungsrecht, dem Um-
weltinformationsrecht oder anderweitigen Verpflichtun-
gen im Rahmen der „Cross Compliance“ klar abgegrenzt
wird und keine widersprüchlichen Mehrfachregelungen
erfolgen;

zu ermöglichen sind, wenn Rückstellungen für eine nach-
sorgende Wiederherstellung der Bodenfunktion gebildet
werden;

– durch eine Erweiterung der Definitionen um die verwen-
deten Grundbegriffe (wie z. B. Erosion, Versalzung etc.)
überhaupt eine Vergleichbarkeit der Rechtslage in den
EU-Mitgliedstaaten erreicht wird;

– der mit der Umsetzung der Richtlinie verbundene und bei
den Betroffenen entstehende bürokratische Aufwand auf
das unerlässliche Maß beschränkt wird;

– sie sich auf Basis der in Deutschland gewonnenen Erfah-
rungen konstruktiv in den weiteren Verhandlungsprozess
einbringt und den Deutschen Bundestag über den Fort-
gang der Beratungen zeitnah unterrichtet.

III.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 16/4736 abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/4736 abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/4736 abzulehnen.

IV.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/4736 in seiner
34. Sitzung am 9. Mai 2007 beraten.

Die Fraktion der FDP erklärte, bei vielen EU-Richt-
linienentwürfen erscheine es fragwürdig, ob diese notwen-
dig seien oder ob damit in Bereiche eingegriffen werde, auf
denen einzelne Staaten schon sehr viel weiter seien. Eine
fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe habe einen sehr guten
Entwurf zur Bodenschutzrahmenrichtlinie erarbeitet, der
auch mit dem Bundesrat abgestimmt worden sei. Es seien
viele Änderungswünsche aufgenommen worden. Im Emissi-
– auch bergbauliche Bodennutzungen, die mit einer Beein-
trächtigung der natürlichen Bodenfunktion einhergehen,

EU-Ländern Anwendung fänden. Da die Böden sehr unter-
schiedlich beschaffen seien, seien Maßnahmen zur Errei-

Drucksache 16/5757 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

chung guter Standards ortsabhängig. Alle Fraktionen hätten
den Entwurf des Antrags begrüßt, so dass es unverständlich
sei, weshalb kein fraktionsübergreifender Antrag zustande
gekommen sei. Ein solcher sei gerade angesichts der deut-
schen EU-Ratspräsidentschaft zweckdienlich gewesen.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstütze grundsätzlich die
EU-weite Stärkung des Bodenschutzes. Soweit es wirt-
schaftliche Verzerrungen aufgrund eines unzureichenden
Bodenrechts gebe, sei aber davon auszugehen, dass Wettbe-
werbsvorteile, die durch Missbrauch in diesem Bereich er-
zielt würden, nur kurzfristiger Art seien. Es gehe vorliegend
um sehr viel Grundsätzlicheres als um die Frage des euro-
päischen Bodenschutzes. Es gehe um die Frage der Subsidi-
arität. Subsidiarität bedeute, dass die EU nur dann tätig
werde, wenn die Mitgliedstaaten in nationaler Eigenverant-
wortung dieses Thema nicht selbst zielführend für sich
regeln könnten. Beim Bodenschutz gebe es keine ausschließ-
liche Zuständigkeit der EU. Deutschland sei ein Musterbei-
spiel für vorbildliche nationale Regelungen zum Boden-
schutz. Gerade regionale Besonderheiten ließen es geboten
erscheinen, nationalen Regelungen Vorrang zu verschaffen.
Nur deshalb, weil einige Länder versagten, dürfe der Boden-
schutz nicht auf die nächsthöhere Ebene der EU verlagert
werden. Wenn nationale Politiken in den Mitgliedstaaten der
EU versagten und dies dann zu einer 84 Prozent der EU-
Regelung führe, seien die nationalen Parlamente relativ
schnell bedeutungslos. Rechtsetzungsakte der letzten Jahre
beträfen EU-Vorlagen. Der damalige Bundespräsident
Roman Herzog habe nicht ohne Grund ausgeführt, die Poli-
tik leide in besorgniserregender Weise unter einem Demo-
kratiedefizit und einer faktischen Aufhebung der Gewalten-
teilung. Mit dem Argument des Binnenmarktes könne man
alles europäisch regeln. Von dem Instrument der Subsidiari-
tätskontrolle, das leider noch nicht institutionalisiert sei,
müsse Gebrauch gemacht werden, um die Kompetenzen des
Deutschen Bundestages zu wahren. Es sei jedenfalls nicht
konsequent, mit dem Antrag einerseits die Verankerung ge-
meinsamer Grundsätze zum Bodenschutz zu fördern und an-
dererseits die Beachtung der Subsidiarität anzumahnen.

Die Fraktion der SPD begrüßte die intensive Befassung des
Ausschusses mit der europäischen Bodenschutzstrategie und
der Bodenschutzrichtlinie. Die Fraktion der FDP habe die
Vorarbeit der Fraktionen der CDU/CSU und SPD besonders
gewürdigt. Leider gebe es aber unterschiedliche Ansätze zu
diesem Thema. Europäische Vorgaben müssten sich auf ein
Mindestmaß beschränken. Subsidiarität und damit einherge-
hend der Erhalt des in Deutschland erreichten Standards im
Bodenschutz müssten gewahrt bleiben. EU-Standards und
Berichtspflichten müssten im Verhältnis zur nationalen
Rechtsetzung so geregelt werden, dass unverhältnismäßig
hohe Kosten vermieden würden. Mit dem Antrag würden
jedoch nicht alle Regelungen der fraktionsübergreifenden
Arbeitsgruppe unverändert übernommen. Vielmehr seien
Landwirtschaftsinteressen aufgenommen worden, die keine
Zustimmung fänden. Die Fraktion der SPD bedauere, dass es
nicht gelungen sei, im Vorfeld der Beratungen in Brüssel eine
von allen Fraktionen getragene Stellungnahme zu verab-
schieden. Wenn die Fraktion der CDU/CSU jetzt die Verant-
wortung auf die Bundesregierung abzuwälzen versuche, so

Die Fraktion DIE LINKE. hob hervor, die Böden seien in
der EU nur punktuell und indirekt über EU-Rechtsakte mit
anderen Grundzielen geschützt. Die Fraktion der FDP habe
Recht, wenn sie an verschiedenen Stellen ihres von den
Fraktionen der CDU/CSU und SPD übernommenen Antrags
darauf verweise, dass die Bundesrepublik Deutschland be-
reits mit der Verabschiedung des Bundesbodenschutzgeset-
zes für dieses Umweltmedium einen rechtlichen Rahmen
geschaffen habe. Auch auf dem Gebiet der Altlasten gebe es
bei deren Erfassung und Sanierung Fortschritte. Im Bundes-
bodenschutzgesetz werde jedoch das jeweilige Sanierungs-
ziel abhängig von der jeweiligen nachfolgenden Nutzung
gemacht. Dies habe wenig mit vorsorgendem Bodenschutz
zu tun, denn der Boden werde nur noch als Wirtschaftsgut
betrachtet und nicht in seiner Funktion als Lebensraum und
Wasserspeicher begriffen. Langzeitdistanz und Summa-
tionsschäden könne nicht vorgebeugt werden. Die neue
Bodenschutzstrategie könne auch für Impulse in Deutsch-
land sorgen. Bedauerlicherweise sei sie vielfach unpräzise
formuliert. Nachbesserungen seien daher erforderlich. Die
Fraktion der FDP wolle den Entwurf offenbar weiter ver-
wässern. IVU-Anlagen (IVU: Integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung) würden nicht
grundsätzlich in das nationale Verzeichnis potenziell verun-
reinigter Standorte aufgenommen. Die IVU-Richtlinie sei
aber gerade dazu da, industrielle Anlagen einer genaueren
Prüfung zu unterziehen. Der Entwurf für die Rahmenricht-
linie schreibe zwar die Erfassung von Risikogebieten mit
degradierten Böden vor, Anhang 1 enthalte Kriterien hierfür
und die EU-Mitgliedstaaten würden zudem verpflichtet,
Strategien zur Verbesserung des Zustands dieser Böden zu
erarbeiten. Allerdings seien weder konkrete verbindliche
Qualitätsziele noch bestimmte Vorgehensweisen für diese
Strategiepläne vorgeschrieben. Im Gegensatz zur Fraktion
der FDP begrüße die Fraktion DIE LINKE. die Pflicht zur
Erstellung eines Bodenzustandsberichts im Grundstücksver-
kehr, damit Käufer über eventuelle Risiken und Boden-
belastungen informiert würden. Die Erstellung von nationa-
len Bodenberichten mache nur dann Sinn, wenn sie in
Europa einheitlich erfolge. Die Vorgaben dafür in Artikel 16
seien deshalb entgegen der Auffassung der Fraktion der
FDP nicht überflüssig. Analog zur Wasserrahmenrichtlinie
solle die Bodenschutzrichtlinie einen guten ökologischen
Zustand als Qualitätsziel festlegen. Der BUND habe dafür
mögliche Kriterien aufgeführt, wie z. B. den Erhalt der
biologischen Vielfalt und Grenzwerte für Schadstoffe in
Böden. Ferner habe er Zielsetzungen, wann spätestens die
zusätzliche Versiegelung, Verdichtung und Erosion aufzu-
halten seien, aufgestellt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte klar,
eine gemeinsame Stellungnahme sei nicht an der Fraktion
der FDP gescheitert. Der Vorwurf müsse sich vielmehr an
die Reihen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD richten.
Unverständlich seien die Ausführungen der Fraktion der
CDU/CSU zur Subsidiarität und zum Bodenschutz. Diese
beiden Themen dürften nicht gegeneinander ausgespielt
werden. Der Bodenschutz sollte den Umweltpolitikern ein
wichtiges Anliegen sein. Ob dieser im Wege der Subsidiari-
tät oder mit einer EU-Richtlinie angegangen werde, sei eine
Frage des Instruments. Neun EU-Mitgliedstaaten hätten
sei dies wenig zielführend. Der Deutsche Bundestag habe je-
denfalls die Chance vertan, eine Stellungnahme abzugeben.

Maßnahmen zum Bodenschutz ergriffen, alle anderen nicht.
Deshalb sei eine Regelung auf EU-Ebene erforderlich. Um-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5757

welt- aber auch wirtschaftspolitische Gründe sprächen für
die Bodenschutzrahmenrichtlinie. Unternehmen, die sich an
das Bodenschutzrecht halten müssten, dürften gegenüber
Unternehmen anderer EU-Mitgliedstaaten keine Nachteile
haben. Keinesfalls dürfe ein Ökodumping entstehen. Altlas-
ten bildeten Risiken für Mensch und Umwelt und stellten
wirtschaftliche Hemmnisse dar. Nach wie vor würden Flä-
chen in Deutschland nicht saniert, weil Investoren die mit
den Altlasten verbundenen Kosten scheuten. Die EU-Kom-
mission weise zu Recht darauf hin, dass sich der Zustand der
Böden europaweit verschlechtere. Die Flächenversiegelung
könne bisher eingedämmt werden. Die Erosion durch Was-
ser betreffe 12 Prozent der Böden. 43 Prozent der Böden
wiesen einen verringerten Gehalt an Humus auf und ge-

schätzte 3,5 Mio. Hektar seien kontaminiert. Notwendig sei
daher eine ambitioniertere Richtlinie. Kernaussage des An-
trags der Fraktion der FDP sei, den EU-Bodenschutzstan-
dard deutlich unter das von der EU-Kommission vorgeschla-
gene Niveau zu senken. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN lehne dies entschieden ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung eines Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf
Drucksache 16/4736 abzulehnen.

Berlin, den 9. Mai 2007

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

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