BT-Drucksache 16/5750

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/5580- Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5750
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/5580 –

Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen

A. Problem

Der internationale Seehandel hat sich weitestgehend vom Freihafen Bremen
nach Bremerhaven verlagert. Zudem hat sich der Anteil der EU-Gemeinschafts-
waren auf rund 80 Prozent erhöht und führt wegen des Freizonenstatus bei den
dort ansässigen Unternehmen zu unwirtschaftlichem Verwaltungsaufwand. Ein
wirtschaftliches Bedürfnis für die Aufrechterhaltung des Freihafens Bremen
besteht daher nicht mehr. Ferner wird zum 1. Juli 2009 einer der Vorteile des
Freihafens aufgrund der Sicherheitsänderung des europäischen Zollrechts
entfallen.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den Status des Freihafens aufzuheben.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Für den Bund entstehen durch das Gesetz keine Kosten. Für die Freie Hansestadt
Bremen entfallen die Kosten für den Betrieb des Freihafens.

Drucksache 16/5750 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5580 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 20. Juni 2007

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Ortwin Runde
Berichterstatter

EU-Gemeinschaftswaren seit der EU-Erweiterung 2004
nunmehr auf rund 80 Prozent. Die im Freihafen ansässigen
Unternehmen haben aufgrund des Freizonenstatus einen
aufwendigen und unwirtschaftlichen Verwaltungsaufwand,
insbesondere die Ausstellung von Statusnachweisen, zu be-
treiben. Ein wirtschaftliches Bedürfnis für den Erhalt des
Freihafens Bremen ist daher nicht mehr feststellbar. Ferner
wird mittelfristig einer der Vorteile des Freihafens für Un-
ternehmen, die Nichtgemeinschaftswaren einführen, entfal-
len: Ab 1. Juli 2009 muss aufgrund der Änderung des
europäischen Zollrechts durch die Verordnungen (EG)
Nr. 648/2005 und (EG) Nr. 1875/2006 für alle Nichtge-
meinschaftswaren, die in das Gebiet der Europäischen Uni-
on verbracht werden, vor ihrer Ankunft eine Summarische
Eingangsanmeldung nach Artikel 36a Zollkodex in Verbin-
dung mit Artikel 181b ZK-DVO abgegeben werden. Das
betrifft auch Waren, die unmittelbar in eine Freizone ver-
bracht werden.

Die Aufhebung einer Freizone kann nur durch ein Gesetz er-
folgen, wenn durch die Änderung der wesentliche Bestand

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 20. Juni
2007 beraten und ebenfalls einstimmig die Annahmen des
Gesetzentwurfs empfohlen.

5. Empfehlung des federführenden Ausschusses

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, den Gesetz-
entwurf unverändert anzunehmen.

Der Ausschuss hat darauf hingewiesen, dass der Status des
Freihafens aufgehoben werden solle, da ein wirtschaftliches
Bedürfnis für dessen Aufrechterhaltung nicht mehr feststell-
bar sei. Die Aufhebung ermögliche es zugleich, die bisher im
Freihafen befindliche Fläche wirtschaftlicher zu nutzen. Die
Maßnahme stehe ferner im Einklang mit der Auffassung der
Freien Hansestadt Bremen, die die Aufhebung des Frei-
hafens Bremen beantragt habe.

Der Ausschussempfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zugestimmt.

Berlin, den 20. Juni 2007

Ortwin Runde
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5750

Bericht des Abgeordneten Ortwin Runde

1. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/5750 in seiner 103. Sitzung am 14. Juni 2007 dem
Finanzausschuss federführend sowie dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie und dem Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen.

Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 64. Sitzung
am 20. Juni 2007 beraten.

2. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Freihafen Bremen wurde bereits mehrfach verkleinert.
Der internationale Seehandel hat sich weitestgehend nach
Bremerhaven verlagert. Zudem beläuft sich der Anteil an

der Freizone berührt ist (vgl. § 20 Zollverwaltungsgesetz).
Die Freie Hansestadt Bremen hat die Aufhebung des Frei-
hafens Bremen beantragt.

3. Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007
beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

4. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf am 20. Juni 2007 beraten und einstimmig
empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

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