BT-Drucksache 16/5702

Zuständigkeiten im Gemeinsamen Lagezentrum See

Vom 15. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5702
16. Wahlperiode 15. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Winfried Hermann, Peter Hettlich,
Dr. Anton Hofreiter, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn,
Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zuständigkeiten im Gemeinsamen Lagezentrum See

Das im Januar 2007 eröffnete Gemeinsame Lagezentrum See (GLZ-See) in
Cuxhaven soll als „optimiertes Netzwerk“ des Bundes und der Küstenländer
durch die räumliche Zusammenlegung aller für die Sicherheit auf Nord- und
Ostsee zuständigen Behörden eine engere Kooperation und einen schnelleren
Einsatz in Gefahrensituationen ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Behörden mit welchen Zuständigkeiten sind im GLZ-See unter-
gebracht?

2. Auf welchem Konzept bzw. auf welchen Regelungen basiert die Zusam-
menarbeit?

3. Gibt es eine einheitliche Führungs- und Leitungsstruktur?

4. Auf welche Weise werden Fachwissen und Aktivitäten der am Zentrum be-
teiligten Behörden gebündelt?

5. Wie sieht der Arbeitsablauf konkret aus, welche Behörden sind an welchen
Aufgaben beteiligt, wer trifft welche Entscheidungen, und wer ist für diese
Entscheidungen verantwortlich?

6. In welchen Fällen ist eine Kooperation der einzelnen Behörden freiwillig, in
welchen obligatorisch?

7. In welchen Fällen geht die Zuständigkeit auf andere Stellen (welche) über?

8. Wem untersteht das Lagezentrum als letztverantwortlicher Instanz?

9. Findet eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene statt?

Wenn ja, mit welchen Stellen bzw. Behörden, in welchen Situationen und in
welcher Form (institutionalisiert oder fallbezogen)?

10. Unterscheidet sich die Kooperations- und Entscheidungsstruktur im All-

tagsbetrieb von Einsätzen zur Bewältigung besonderer Gefahrenlagen?

11. Wie sind die Kompetenzen in Krisenfällen, wie Tankerunglücken oder
Havarien, geregelt?

12. Gibt es in diesen Notfällen eine gemeinsame Einsatzleitung?

13. In welchen konkreten Krisenlagen kam die neue Kooperationsstruktur bis-
her zum Einsatz und mit welchem Ergebnis?

Drucksache 16/5702 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
14. Hat sich die neue Kooperationsstruktur im Vergleich zu früheren Krisen-
bewältigungsmechanismen bewährt?

15. In welchen Bereichen besteht noch Verbesserungsbedarf?

16. Ist eine Evaluierung der Arbeit des Lagezentrums vorgesehen, und wenn ja,
für wann und durch wen?

17. Ist die Errichtung einer einheitlichen deutschen Küstenwache geplant, und
wenn ja, für wann?

Berlin, den 15. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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