BT-Drucksache 16/5695

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Antje Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer, Clemens Bollen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/4604- Gesundes Aufwachsen ermöglichen - Kinder besser schützen - Risikofamilien helfen 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Miriam Gruß, Ina Lenke, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/4415- Schutz und Chancen für die Kinder in Deutschland 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/3024- Kinder entschlossen vor Vernachlässigung schützen

Vom 15. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5695
16. Wahlperiode 15. 06. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(13. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Antje Blumenthal, Thomas Bareiß, Thomas
Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Ingrid Arndt-Brauer, Clemens Bollen, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/4604 –

Gesundes Aufwachsen ermöglichen – Kinder besser schützen –
Risikofamilien helfen

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Miriam Gruß, Ina Lenke, Sibylle
Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/4415 –

Schutz und Chancen für die Kinder in Deutschland

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/3024 –

Kinder entschlossen vor Vernachlässigung schützen
A. Problem

Gewalt gegen Kinder in Deutschland, ihre Vernachlässigung und Misshandlung
sind in der letzten Zeit Gegenstand einer breiten öffentlichen Debatte geworden.
Diese lässt sich auch auf die Berichterstattung der Medien zu besonders scho-
ckierenden Fällen zurückführen. Gefordert ist jedoch eine Debatte ohne Aktio-
nismus, die auf einer klaren Analyse der Strukturen und vorhandener Defizite
beruht. Kinder und auch Jugendliche sind heranwachsende Persönlichkeiten mit

Drucksache 16/5695 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

eigenen Rechten und Pflichten, die des besonderen Schutzes bedürfen. Das
Grundgesetz legt Pflege und Erziehung der Kinder in erster Linie in die Hände
der Eltern. Gleichzeitig erteilt es der staatlichen Gemeinschaft den Auftrag, hier-
über zu wachen.

Die Anträge der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD, der Fraktion der
FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN knüpfen an diese Proble-
matik an und fordern – in unterschiedlichen Nuancierungen – Maßnahmen zum
Kinderschutz.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/4604 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/4415 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

Zu Nummer 3

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/3024 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme der Anträge auf den Drucksachen 16/4415 und 16/3024.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5695

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/4604 anzunehmen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/4415 abzulehnen,

3. den Antrag auf Drucksache 16/3024 abzulehnen.

Berlin, den 13. Juni 2007

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Antje Blumenthal
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

solche Kinderuntersuchungen könnten jedoch nur komple-
mentär zu Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Kindes-

Rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche lebten in
Deutschland unter Sozialhilfeniveau. Sie nähmen seltener an
misshandlung und Vernachlässigung sein. Er weist in diesem
Zusammenhang auf das Aktionsprogramm der Bundesregie-
rung „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Früh-
warnsysteme“ hin. Solche Systeme und Unterstützungsleis-

Früherkennungsuntersuchungen teil. Im Zwölften Kinder-
und Jugendbericht werde darüber hinaus darauf hingewie-
sen, dass die Überwindung herkunftsabhängiger Unterschie-
de im deutschen Bildungssystem weiter Defizite aufweise.
Drucksache 16/5695 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Antje Blumenthal, Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Miriam Gruß, Diana Golze und Ekin Deligöz

I. Überweisung

1. Antrag auf Drucksache 16/3024

Der Antrag wurde in der 60. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 26. Oktober 2006 dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung
sowie dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Aus-
schuss für Arbeit und Soziales und dem Ausschuss für Ge-
sundheit zur Mitberatung überwiesen.

2. Anträge auf Drucksachen 16/4415 und 16/4604

Die Anträge wurden in der 88. Sitzung des Deutschen Bun-
destages am 22. März 2007 dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung
sowie dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales und dem Ausschuss für Gesundheit zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

1. Antrag auf Drucksache 16/4604

Der Antrag der Koalitionsfraktionen stellt fest, das gesunde
Aufwachsen der Kinder sowie der Schutz vor Gefährdungen
seien nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch
ein Ausdruck gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Das
Grundgesetz überantworte die Sorge für Kinder zu Recht
primär ihren Eltern. Gleichzeitig weise es der staatlichen Ge-
meinschaft die Verantwortung zu, über die Ausübung der
elterlichen Sorge zu wachen. Staat und Gesellschaft müssten
ihre Aufmerksamkeit für das Aufwachsen von Kindern deut-
lich steigern und hierbei auch und gerade solche Kinder ein-
beziehen, die unter ungünstigen Bedingungen aufwüchsen.
Ziel müsse es sein, den Schutz von Kindern aus besonders
belasteten Familien vor Gewalt, Vernachlässigung und Miss-
handlung insbesondere durch die Stärkung der Erziehungs-
kompetenz ihrer Eltern zu verbessern, die Förderung und
medizinische Versorgung auch sozial benachteiligter Kinder
von Anfang an sicherzustellen und allen Kindern echte Zu-
kunftsperspektiven zu geben. Vor diesem Hintergrund misst
der Antrag den Früherkennungsuntersuchungen nach § 26
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eine maß-
gebliche Bedeutung bei. Diese Untersuchungen müssten
weiterentwickelt werden, um Gefährdungen der körperli-
chen, psychischen oder geistigen Entwicklung zu erkennen
und um Anzeichen hoher Belastung und Risikofaktoren zu
identifizieren, so dass Kindesmisshandlungen und Vernach-
lässigungen besser verhindert bzw. bekämpft werden könn-
ten. Gleichzeitig müsse die Teilnahmequote an diesen Unter-
suchungen gesteigert werden. Der Antrag betont weiterhin,

kert werden. In diesem Zusammenhang betont der Antrag
die Notwendigkeit einer engen Kooperation und Vernetzung
der Akteure vor Ort wie Kinderärzte, Krankenhäuser, Erzie-
herinnen und Erzieher, Schulen, Kindergärten, Polizei, Ge-
sundheits- und Jugendämter und strebt auch eine systemati-
sche Verzahnung von Gesundheitshilfe und Kinder- und
Jugendhilfe an.

Der Antrag stellt einen Katalog von Forderungen auf, der
sich zunächst auf die Weiterentwicklung der Vorsorgeunter-
suchungen und die Erhöhung der Teilnahmequote an solchen
Untersuchungen bezieht. Weitere Forderungen beschäftigen
sich mit der Entwicklung und Installation von sozialen Früh-
warnsystemen unter Einbeziehung und Weiterbildung aller
vor Ort handelnden Akteure. Beispielhafte Modelle und Pro-
jekte sollten dabei weiterentwickelt und bundesweit bekannt
gemacht werden. Der Antrag fordert weiterhin die Einfüh-
rung einer Statistik über Kinderschutzfälle in Deutschland,
den Aufbau eines Einladungswesens zu den Kinderuntersu-
chungen unter Nutzung der Meldedaten sowie die Prüfung,
inwieweit ein Austausch relevanter Daten zwischen den be-
teiligten Akteuren vor Ort und anderswo mit dem Ziel des
besseren Schutzes von Kindern ermöglicht bzw. erleichtert
werden könne. Er weist abschließend auf die Notwendigkeit
hin, den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder und der
Ganztagsschulen zügig voranzubringen, und appelliert an
die Länder, die Möglichkeiten des Kinder- und Jugendhilfe-
gesetzes zur Förderung von Familien tatsächlich zu nutzen.

2. Antrag auf Drucksache 16/4415

Der Antrag der Fraktion der FDP betont zunächst, Kinder
und Jugendliche seien heranwachsende Persönlichkeiten mit
eigenen Rechten und Pflichten. Sie seien unsere Zukunft, zu-
gleich aber auch das schwächste Glied der Gesellschaft und
bedürften deshalb eines besonderen Schutzes sowie der
Förderung und Unterstützung, um sich zu eigenständigen
Persönlichkeiten zu entwickeln. Der Antrag betont sodann
die Bedeutung von Bindungspersonen für die gesunde Ent-
wicklung von Kindern und sieht in diesem Zusammenhang
unter Bezugnahme auf den Zwölften Kinder- und Jugendbe-
richt einen „unübersehbaren Nachholbedarf“ im Hinblick
auf das öffentliche Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungs-
angebot. Zum Thema Prävention und Schutz von Kindern
hebt der Antrag hervor, das Grundgesetz berechtige und ver-
pflichte vorrangig Mütter und Väter, für die Kinder zu sor-
gen. Zugleich lege es dem Staat auf, über die Ausübung von
Elternrecht und Elternpflicht zu wachen. Daher müssten ge-
rade in schwierigen Situationen Eltern bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben unterstützt werden, wobei Prävention Vor-
rang vor jeglichen Interventionsmaßnahmen haben müsse.
tungen müssten allerdings in den vorhandenen Strukturen
der Gesundheitshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe veran-

Der materielle Wohlstand dürfe aber kein Gradmesser für
menschliches Glück und Wohlbefinden sein.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5695

Vor diesem Hintergrund fordert der Antrag im Hinblick auf
die frühe Förderung von Kindern, ein besonderes politisches
Gewicht auf die ersten Lebensjahre der Kinder zu legen, die
Bindungs- und Bildungsforschung im Bereich der frühkind-
lichen Entwicklung zu intensivieren, für Kinder unter drei
Jahren das Betreuungsangebot zu verstärken und bundeswei-
te Standards für die Qualität von Kinderbetreuungseinrich-
tungen festzulegen. Die Ausbildung der Betreuungspersonen
solle neben der bisherigen sozialpädagogischen Ausrichtung
verstärkt auf Bildungsprozesse fokussiert werden. Im Hin-
blick auf den ausreichenden Schutz von Kindern und eine
ausreichende Prävention fordert der Antrag weiterhin die
Stärkung der Kinder- und Jugendpolitik auf kommunaler
und Landesebene, verlässliche personelle und sachliche Res-
sourcen für die Jugendämter sowie die Stärkung der Erzie-
hungs- und Bildungskompetenz der Eltern. Auf kommunaler
Ebene sollten die aufsuchende Hilfe ausgeweitet werden und
ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen den am
Kinderschutz beteiligten Berufsgruppen sowie deren Fort-
und Weiterbildung stattfinden. Der Gesundheit der Kinder
sei oberste Priorität einzuräumen. Deshalb müssten die Ein-
haltung der Vorsorgeuntersuchungen gefördert und außer-
dem geprüft werden, welche strukturellen und finanziellen
Voraussetzungen für ein Modell zur integrierten Frühpräven-
tion insbesondere zur Identifizierung und Betreuung psycho-
sozialer Risikofamilien erforderlich seien. In Zusammen-
arbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung solle der Anteil von Kindern besonders aus ein-
kommensschwachen Familien bei der Teilnahme an Früher-
kennungsuntersuchungen und Impfungen erhöht werden.
Die Primärprävention müsse durch veränderte und erweiter-
te Vorsorgen für alle Kinder und Jugendlichen bis zum
18. Lebensjahr gestärkt werden. Außerdem sollten vermehrt
Kinder-Früherkennungsprogramme auf den Weg gebracht
werden. Die im Rahmen des sozialen Frühwarnsystems ge-
förderten Projekte müssten schließlich zielgenau evaluiert
werden.

3. Antrag auf Drucksache 16/3024

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN er-
läutert zunächst, in Deutschland müsse mit einer relativ
hohen Dunkelziffer von Fällen der Vernachlässigung und
Misshandlungen von Kindern gerechnet werden. Zuständige
Behörden und Berufsstände hätten oft große Schwierigkei-
ten, Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch auf-
zudecken.

Der Antrag führt weiter aus, es seien vermehrte Anstrengun-
gen notwendig, um Missbrauch und Vernachlässigung von
Kindern durch präventive Maßnahmen zu verhindern bzw.
frühzeitig zu erkennen. Dabei gehe es weniger um die Ent-
wicklung ganz neuer Instrumente und Maßnahmen, als viel-
mehr um den effizienten Einsatz und die Weiterentwicklung
der bereits bestehenden Instrumente. Der Schlüssel zu einer
erfolgreichen Strategie sei die umfassende Vernetzung der
zuständigen Berufsgruppen sowie ihrer Instrumentarien.
Große Bedeutung komme ebenfalls der fachspezifischen
Qualifizierung und Weiterbildung der betroffenen Berufs-
gruppen zu. Nicht zuletzt könne eine erfolgreiche Bekämp-
fung nur erreicht werden, wenn den zuständigen Stellen aus-

reichende finanzielle und personelle Ressourcen zur
Verfügung stünden.

Zu diesen drei Bereichen enthält der Antrag einen Katalog
von Forderungen, u. a. zur verbesserten Zusammenarbeit
von Jugendhilfe, Sozialen Diensten, Krankenhäusern, Ärz-
tinnen und Ärzten, Hebammen, Polizei usw., damit sich ein
entsprechendes Netzwerk etablieren könne. In diesem Zu-
sammenhang wird auch gefordert, die Ausdehnung von
Hebammenleistungen über acht Wochen hinaus zu prüfen.
Weiterhin solle auf die Bundesländer eingewirkt werden, da-
mit sie die verpflichtenden Schuleingangsuntersuchungen
beibehielten bzw. wieder einführten. Außerdem solle eine
zusätzliche, vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchzu-
führende verpflichtende Vorsorgeuntersuchung im Alter von
etwa drei Jahren eingerichtet werden. Bei der Überarbeitung
der Kinderrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
nach § 91 SGB V solle u. a. geprüft werden, wie im Rahmen
der Vorsorgeuntersuchungen Kindesvernachlässigung bes-
ser erkannt werden könne, wobei möglichst einheitliche
Standards für die Schuleingangs- sowie eine mögliche wei-
tere verpflichtende Untersuchung verabredet werden sollten.
Die Bundesländer sollten spezielle Fachabteilungen für das
Problemfeld Kindesvernachlässigung und -missbrauch bei
der Polizei einrichten sowie für eine angemessene finanzielle
Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Ju-
gendhilfe, der Allgemeinen Sozialen Dienste sowie der Er-
ziehungs- und Familienberatungsstellen sorgen. Schließlich
müsste die bestehende Gesetzeslage und Jugendhilfepraxis
evaluiert und mit den Bundesländern ein Konzept erarbeitet
werden, damit statistisch verwertbare Daten über Kinder-
schutzfälle bundeszentral anonymisiert gesammelt und zu
Forschungszwecken bereitgestellt werden könnten.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
1. Antrag auf Drucksache 16/4604

Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und
Soziales und der Ausschuss für Gesundheit haben jeweils
in ihren Sitzungen am 23. Mai 2007 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Antrags empfohlen.

2. Antrag auf Drucksache 16/4415

Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und
Soziales und der Ausschuss für Gesundheit haben jeweils
in ihren Sitzung am 23. Mai 2007 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

3. Antrag auf Drucksache 16/3024

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss
für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Gesund-
heit haben jeweils in ihren Sitzungen am 23. Mai 2007 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

Drucksache 16/5695 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
federführenden Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend

1. Abstimmungsergebnis

a) Antrag auf Drucksache 16/4604

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 35. Sitzung am 23. Mai 2007 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annah-
me des Antrags.

b) Antrag auf Drucksache 16/4415

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlage in seiner 35. Sitzung am 23. Mai 2007 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP und bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

c) Antrag auf Drucksache 16/3024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlage in seiner 35. Sitzung am 23. Mai 2007 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

2. Inhalt der Ausschussberatung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trug vor, im-
mer wieder bekannt werdende Fälle von Kindesvernachläs-
sigung erforderten ein genaues Hinsehen. In den meisten
Fällen handele es sich um sehr junge Kinder und besonders
schockierend seien die Fälle mit einem tödlichen Ausgang.
Man müsse wissen, was in den Familien geschehe, wo die
Defizite lägen und wie man dem mit präventiven Strukturen
begegnen könne. Hierzu müssten die Hilfsstrukturen bei-
spielsweise in der Jugendhilfe und bei den Familienhebam-
men ausgebaut werden. Auch Kindergärten und Schulen sei-
en gefragt, wenn es um das Hinsehen gehe. Populäre
Forderungen wie Führerschein- oder Kindergeldentzug sei-
en dagegen sowohl unter Verfassungsgesichtspunkten als
auch hinsichtlich ihrer Wirkung höchst fraglich.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlage weiter-
hin vor, im Alter von etwa zwei bis drei Jahren eine zusätz-
liche verpflichtende Vorsorgeuntersuchung einzuführen, zu
der die Gesundheitsämter einladen und die diese auch durch-
führen sollten. Durch die Wahrnehmung dieser Aufgaben
von den Gesundheitsämtern solle ein Konflikt mit der
Schweigepflicht der Kinderärzte vermieden werden. Außer-
dem würden auf diese Weise auch die Kinder erfasst, die
nicht bei einem Kinderarzt angemeldet seien. Ebenso müss-
ten gesetzlich versicherte, privat versicherte und auch nicht
versicherte Kinder gleich behandelt werden.

An dem Antrag der Koalitionsfraktionen kritisierte die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass er in vielen Punkten
sehr unverbindlich bleibe. Ungeklärt sei auch, wie die daten-
schutzrechtliche Problematik gelöst werden solle. Grund-

enthalte er eine gute Problembeschreibung, in vielen Konse-
quenzen bleibe der Antrag jedoch zaghaft und ungenau.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, in der Einschätzung
der hier diskutierten Problematik lägen die Fraktionen nahe
beieinander. Allerdings sei der Antrag der Koalitionsfrak-
tionen umfassender aufgebaut als die beiden Anträge der
Opposition. Die Koalition setzte zunächst auf die Früherken-
nungsuntersuchungen als eine wichtige präventive Maß-
nahme zur Förderung des Kindeswohls. Diese Untersuchun-
gen müssten weiterentwickelt werden, damit Gefährdungen
früher erkannt und Kindesmisshandlungen und -vernachläs-
sigungen verhindert werden könnten. Man habe festgestellt,
dass 16 Prozent aller Kinder nicht zu allen Untersuchungen
und 3 Prozent der Kinder zu gar keinen Untersuchungen gin-
gen. Deswegen müsse die Teilnahmerate gerade bei den
problematischen Zielgruppen erhöht werden. Bonuspro-
gramme, ein flächendeckendes Einladungswesen mit Rück-
meldesystem sowie Motivations- und Öffentlichkeitskampa-
gnen seien die richtigen Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.

Erforderlich sei weiterhin, dass der Gemeinsame Bundes-
ausschuss seine Kinderrichtlinien weiterentwickele, damit
die kindliche Gesundheit besser gefördert werden könne. Da
dies allein jedoch nicht ausreiche, fordere der Antrag, die
Nichtteilnahme an Früherkennungsuntersuchungen als einen
Indikator zu nutzen, der zu einer gesteigerten Aufmerksam-
keit der zuständigen Stellen führen müsse. In einschlägigen
Fällen sei immer wieder festzustellen, dass die Misshand-
lung bzw. Vernachlässigung hätte erkannt werden können,
wenn die Stellen zusammengearbeitet hätten. Deshalb müss-
ten in Zukunft die beteiligten Hilfesysteme und die Hilfs-
dienste vor Ort enger kooperieren und ihre Strukturen besser
vernetzen. Hierzu zählten auch Beteiligte wie Kinderärzte,
Krankenhäuser, Erzieher und Erzieherinnen, Lehrer, Kinder-
gärten, die Polizei sowie die Gesundheits- und Jugendämter.
Diese Zusammenarbeit müsse im Sinne der Kinder institu-
tionalisiert und zu einer Selbstverständlichkeit werden. Das
Aktionsprogramm der Bundesregierung „Frühe Hilfen für
Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ zeige
Wege in der Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen
auf und mache auch deutlich, wie man die Befugnisse und
Verpflichtungen zur Datenweitergabe und zum Datenschutz
möglichst praxisgerecht ausgestalten könne.

In seiner dritten Säule setze sich der Antrag dafür ein, bei-
spielhafte Projekte und Modelle zu unterstützen, weiterzu-
entwickeln und bundesweit bekannt zu machen. Es sei wich-
tig, gute Beispiele nicht immer nur isoliert vor Ort zu prakti-
zieren, sondern auch an andere Länder und Kommunen zu
kommunizieren, damit die Erkenntnisse nicht immer wieder
neu erarbeitet werden müssten.

Zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen erläuterte die
Vertreterin der Fraktion der CDU/CSU, trotz grundsätzlicher
Einigkeit in den Zielsetzungen bestünden gegenüber den
Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Diskrepanzen im Hinblick auf das Problem des Datenschut-
zes, die Nichtteilnahme an den Früherkennungsuntersuchun-
gen sowie das Einladungswesen für diese Untersuchungen.
Der Antrag der FDP verfolge einen anderen Ansatz und setze
mehr auf Bildung. Der Antrag der Koalitionsfraktionen
sätzlich könne man jedoch der Intention dieses Antrags fol-
gen. Den Antrag der FDP lehne man demgegenüber ab. Zwar

betone demgegenüber die Bedeutung eines frühzeitigen prä-
ventiven Zugangs zu Risikofamilien und wirke damit auch

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/5695

umfassender einer möglichen Vernachlässigung und Miss-
handlung von Kindern entgegen.

Die Fraktion der FDP stellte den vorsorgenden Schutz und
die frühe Förderung von Kindern als die wesentlichen Kom-
ponenten des von ihr vorgelegten Antrags heraus. Prävention
habe immer Vorrang. Wenn Kinder besser geschützt werden
sollten, müssten die Ursachen für die verschiedenen Formen
von Vernachlässigung aufgedeckt werden. Insbesondere,
wenn das individuelle Versagen innerhalb einer Familie auf
soziale oder ökonomische Schwächen treffe, sei Schlimms-
tes zu befürchten. Da das Wohl des Kindes direkt mit der
Situation der Eltern verbunden sei, müssten auch die Eltern
gestärkt werden. Angebote an Schwangere und junge Eltern
seien deshalb elementar wichtig. Neben dem Schutz sei die
frühe Förderung besonders wichtig, um die Kinder für diese
Welt stark zu machen und allen Kindern gleiche Chancen am
Start zu ermöglichen. Dazu gehöre es auch, Kindern aus so
genannten anregungsarmen Elternhäusern durch Bildung
und Erziehung Perspektiven zu öffnen. Sie brauchten beson-
dere Unterstützung, um sich zu eigenständigen Persönlich-
keiten entwickeln zu können.

Auch die Vertreterin der Fraktion der FDP betonte das
grundsätzliche Einvernehmen der Fraktionen in den verfolg-
ten Zielsetzungen. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschränke sich indes auf den Schutz von
Kindern vor Vernachlässigung und bleibe in einigen Punkten
zu vage. Der Antrag der Koalitionsfraktionen richte sich zu
großen Teilen an die Länder und gehe auch nicht ausreichend
auf die Frage ein, wie angesichts der föderalen Kompetenz-
verteilung eine solide Finanzierung der benötigten Maßnah-
men sichergestellt werden könne. Tatsächlich stoße der
Bund hier an die Grenzen seiner Kompetenz, so dass insbe-
sondere Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen aufge-
fordert sei, mit den Ländern über einen besseren Schutz der
Kinder in Deutschland zu beraten.

Die Fraktion der SPD hob hervor, die Berichterstattung der
Medien rücke aktuelle Fälle von Kindesmisshandlung und
- vernachlässigung ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Das
ausgelöste Entsetzen über diese Fälle und auch der Wunsch,
etwas dagegen zu unternehmen, führten zu einer Emotiona-
lisierung der Debatte. Gefordert sei jedoch zunächst eine
Problemanalyse, die deutlich mache, welches die Ursachen
für die Misshandlung von Kindern seien. Weiterhin müsse
die Fallzahlentwicklung der schlimmen Fälle und der Fälle,
die nicht so im Lichte der Öffentlichkeit stünden, betrachtet
werden. Der nächste Schritt sei die Analyse, ob hier Defizite
in der Gesetzgebung oder Umsetzungsdefizite vorlägen. Erst
auf der Grundlage dieser Analysen sei ein zielgerichtetes
Handeln möglich.

Anhand der polizeilichen Kriminalstatistik lasse sich fest-
stellen, dass die Fallzahlen bei den Schwerstmisshandlungen
und Todesfällen nicht angestiegen seien. Allerdings sei das
Bewusstsein in der Öffentlichkeit für solche Fälle sensibler
geworden, so dass diese sehr viel mehr wahrgenommen wür-
den als früher. Verstellt werde der Blick jedoch auf solche
Fälle, in denen es an Fürsorge mangele, bis hin zu emotiona-
ler Vernachlässigung. Kinder brauchten zum Aufwachsen
Schutz, Unterstützung, Förderung und auch Beteiligung in

materielle Not und Fehlen von Netzwerken im Steigen, und
hier müsse man genau hinsehen.

Die Vertreterin der Fraktion der SPD betonte, die Frage, ob
Lücken im Gesetz existierten, sei eindeutig zu verneinen.
Würde das Kinder- und Jugendhilfegesetz konsequent um-
gesetzt, hätte man viele der in den vorliegenden Anträgen
geforderten Maßnahmen nicht aufführen müssen. Der Ge-
setzgeber schreibe bereits vor, dass alle Stellen, die mit Kin-
dern zu tun hätten, zusammenarbeiten müssten. Ebenso sehe
das Gesetz vor, dass die Kommunen ihre Jugendhilfeplanung
so gestalteten, dass Netzwerke strukturell aufgebaut würden
und nicht ausschließlich von der persönlichen Bekanntheit
abhingen. Der Dreiklang in der Sozialpolitik dürfe nicht erst
in der dritten Stufe, der Herausnahme von Kindern aus den
Familien, zum Schwingen gebracht werden. Bereits die erste
Stufe müsse geleistet werden, und dies bedeute Stützen, Un-
terstützen und Stärken von Familien. Deswegen müsse in je-
der Kommune geprüft werden, ob alle Maßnahmen ergriffen
worden seien, damit Familien ihre Aufgaben ohne Eingriffe
von außen bewältigen könnten. Die zweite Stufe seien ergän-
zende Leistungen für Familien und erst die dritte Stufe sei
das Ersetzen von Familien. Dies müsse in die Kommunen
hineingetragen werden, damit das Bewusstsein für Familien
und für das Aufwachsen von Kindern geschärft werde. Den
Kindern müsse das Gefühl gegeben werden, dass für sie Ver-
antwortung übernommen werde. Nur so könnten sie dies
später ihrerseits an die nächste Generation vermitteln.

Die Vertreterin der Fraktion der SPD bedauerte, dass die
Fraktionen sich nicht auf einen gemeinsamen Antrag zu dem
hier diskutierten Thema hätten verständigen können. Auch
damit hätte man ein klares Signal setzen können, dass die
Erwachsenen im Parlament eine eindeutige Verantwortung
für die Kinder trügen, die keine Beliebigkeit dulde.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass die Koalitions-
fraktionen mit ihrem Antrag nunmehr einen integrierenden
Ansatz verfolgten, der sich um mehr Verbindlichkeit bemühe,
ohne dies mit Verpflichtungen zu Vorsorgeuntersuchungen
oder gar entsprechenden Sanktionen zu verbinden. Zu kriti-
sieren sei allerdings die Reduzierung auf so genannte Risiko-
familien. Auch im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN werde der zunehmende Sozialabbau und das
An- den-Rand-Drängen ganzer Bevölkerungsgruppen zu sehr
ausgeblendet. Dies erschwere auch das Auffinden geeigneter
Maßnahmen.

Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. sei außerdem der Um-
gang mit Sozialdaten kritisch zu betrachten. Der Antrag der
Koalitionsfraktionen wolle diese Daten nicht bei den Verant-
wortlichen im Jugendamt und beim Gesundheitsdienst belas-
sen, sondern fordere einen Austausch mit Kinderärztinnen-
und -ärzten, Schulen, Kindergärten, dem ÖGD, den Kran-
kenkassen, der Polizei, und den Staatsanwaltschaften. Diese
sensiblen Daten sollten jedoch so wenigen Beteiligten wie
möglich zugänglich gemacht werden.

Die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE. führte weiter aus,
an dem Antrag der FDP sei zu begrüßen, dass er Kinder als
eigenständige Bevölkerungsgruppe wahrnehme und sich
zum Vorrang der Prävention vor Interventions- oder gar
Zwangsmaßnahmen bekenne. Ebenso erfreulich sei das prin-
zipielle Bekenntnis zum Ausbau der vorschulischen Kinder-
ihren Angelegenheiten. Die Zahl dieser Fälle sei aus unter-
schiedlichen Ursachen wie Überforderung der Familien,

tagesbetreuung. Die Fraktion DIE LINKE. vermisse dane-
ben allerdings das Bekenntnis zu mehr öffentlicher

Antje Blumenthal
Berichterstatterin

Gruß
erstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Miriam
Bericht

Ekin Deligöz
Berichterstatterin
Drucksache 16/5695 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Verantwortung und auch eine eindeutige Äußerung zur Ein-
führung von verbindlichen Rechtsansprüchen in diesem Be-
reich. Insgesamt würden die Lösungsvorschläge des Antrags
der relativ weit gehenden und richtigen Problemanalyse
nicht gerecht. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN stelle richtigerweise fest, dass Aktionismus in der
Debatte nicht zielführend sei, sondern dass das Hauptaugen-
merk auf der Prävention liegen müsse. Schwierig sei jedoch
das Ausblenden bestimmter gesellschaftlicher Realitäten,
was zu einer nicht ausreichenden Problemanalyse führe. Der
Fokus werde zu sehr auf so genannte Problemfamilien ge-
legt. Außerdem hätten viele der Forderungen lediglich einen
Appellcharakter. Beispielsweise nütze es den Ländern und
Kommunen wenig, wenn eine angemessene Ausstattung der
Kinder- und Jugendhilfe gefordert werde, ohne die Frage der
Finanzierung zu beantworten. Bei den letzten Haushaltsbe-
ratungen habe die Fraktion DIE LINKE. deshalb einen Son-
derfonds Jugend vorgeschlagen, um die in den vergangenen
Jahren vorgenommenen Einsparmaßnahmen aufzufangen.
Die Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe gehe immer
mehr zurück, so dass bestimmte Aufgaben nur noch schwer
wahrgenommen werden könnten. Es müsse deshalb ein
Hauptaugenmerk darauf gelegt werden, dass die Kinder- und
Jugendhilfe ihrer Verantwortung überhaupt nachkommen
könne. Auch die richtigerweise geforderte Vernetzung setze
entsprechende Ressourcen voraus. Diese Aspekte würden in
dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nicht ausreichend beleuchtet.

Berlin, den 13. Juni 2007

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