BT-Drucksache 16/5689

1. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/3776- Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz Berichtszeitraum 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004 2. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/4385- Vierter Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes (Vierter Gremienbericht) 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Ursula Heinen, Rita Pawelski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Christel Humme, Ingrid Arndt-Brauer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/4558- Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt stärken 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/4737- Chancen für Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern

Vom 15. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5689
16. Wahlperiode 15. 06. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

1. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/3776 –

Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung
zum Bundesgleichstellungsgesetz
(Berichtszeitraum 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004)

2. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/4385 –

Vierter Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen
in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes
(Vierter Gremienbericht)

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Ursula Heinen,
Rita Pawelski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Christel Humme, Ingrid Arndt-Brauer, Sören Bartol,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/4558 –

Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt stärken

4. zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/4737 –

Chancen für Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern

Drucksache 16/5689 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A. Problem

Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes betont ausdrücklich die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern und enthält den Auftrag an den Staat, die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung beste-
hender Nachteile hinzuwirken. Nach wie vor besteht der Anspruch an eine mo-
derne Gleichstellungspolitik, gleiche Chancen für Frauen und Männer mit und
ohne Kinder, in allen Altersstufen und Lebensphasen ebenso wie in besonderen
Lebenssituationen zu verwirklichen. Nach wie vor bestehen in der Realität je-
doch erhebliche gleichstellungspolitische Defizite. Die immer noch festzustel-
lende geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Familie und im Erwerbsleben
bildet die Ursache für viele Ungleichbehandlungen: In Entscheidungspositionen
der Politik, der Verbände und im Berufsleben sind Frauen deutlich weniger ver-
treten. Ihr (Lebens-)Einkommen liegt weiterhin erheblich unter dem der Män-
ner; entsprechend geringer fällt auch ihre soziale Absicherung aus. Obwohl der
Grundsatz der Lohngleichheit auch im deutschen Recht eindeutig verankert ist,
bestehen nach wie vor Ungleichbehandlungen im Entgeltbereich bei Frauen und
Männern. Die Erwerbsorientierung von Frauen ist zwar angestiegen, ein immer
größerer Teil der Frauen ist dabei jedoch in Teilzeit beschäftigt.

Die vorliegenden Anträge und Berichte beleuchten Aspekte dieser Problematik.
Die Berichte der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz und zum
Bundesgremienbesetzungsgesetz dokumentieren den Stand zur Beschäftigung
von Frauen im Bundesdienst und zur Besetzung von Gremien im Einflussbe-
reich des Bundes und stellen auch Überlegungen zur Verbesserung der Situation
an. Die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD und der Fraktion der
FDP beschäftigen sich mit der Situation von Frauen und Mädchen auf dem Aus-
bildungs- und Arbeitsmarkt.

B. Lösung

In Kenntnis der Unterrichtungen auf den Drucksachen 16/3776 und 16/4385

1. Annahme des Antrags auf Drucksache 16/4558 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP

2. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/4737 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/4737.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5689

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtungen auf den Drucksachen 16/3776 und 16/4385

1. den Antrag auf Drucksache 16/4558 anzunehmen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/4737 abzulehnen.

Berlin, den 25. Mai 2007

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Dr. Eva Möllring
Berichterstatterin

Markus Grübel
Berichterstatter

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Christel Humme
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Drucksache 16/5689 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Eva Möllring, Markus Grübel, Renate Gradistanac,
Christel Humme, Ina Lenke, Diana Golze und Irmingard Schewe-Gerigk

I. Überweisung der Vorlagen
1. Unterrichtung auf Drucksache 16/3776

Die Unterrichtung wurde in der 85. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 8. März 2007 dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung
sowie dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales, dem Verteidigungsausschuss und dem
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung zur Mitberatung überwiesen.

2. Unterrichtung auf Drucksache 16/4385

Die Unterrichtung wurde gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäfts-
ordnung am 30. März 2007 dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung
sowie dem Verteidigungsausschuss und dem Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung
überwiesen.

3. Antrag auf Drucksache 16/4558

Der Antrag auf Drucksache 16/4558 wurde in der
85. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. März 2007
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung und dem Finanzausschuss,
dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie
dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung zur Mitberatung überwiesen.

4. Antrag auf Drucksache 16/4737

Der Antrag auf Drucksache 16/4737 wurde in der 88. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 22. März 2007 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung und dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
1. Unterrichtung durch die Bundesregierung

auf Drucksache 16/3776

Das Bundesgleichstellungsgesetz dient der Gleichstellung
von Frauen und Männern und dem Abbau bestehender Dis-
kriminierungen wegen des Geschlechts. Gemäß § 25 des Ge-
setzes hat die Bundesregierung alle vier Jahre einen Erfah-
rungsbericht über die Situation der Frauen im Vergleich zu
den Männern in der Bundesverwaltung und den übrigen vom
Geltungsbereich des Gesetzes erfassten Einrichtungen vor-
zulegen. Nach Maßgabe des Gesetzes werden Frauen geför-
dert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des
Gesetzes ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbs-
tätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern. Ausdrücklich
wird den besonderen Belangen behinderter und von Behin-
derung bedrohter Frauen Rechnung getragen. Der vorliegen-

de Erste Erfahrungsbericht umfasst einen Berichtszeitraum
vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004.

Der Bericht erläutert zunächst das Instrumentarium des Bun-
desgleichstellungsgesetzes, um dann Daten und Fakten zur
Beschäftigung von Frauen im Bundesdienst zu benennen.
Ein weiterer Teil widmet sich der Umsetzung des Bundes-
gleichstellungsgesetzes, um abschließend zu einer Zusam-
menfassung mit Schlussfolgerungen zu kommen.

Der Bericht betont die Notwendigkeit einer differenzierten
Betrachtung der Beschäftigungsverhältnisse und der Betei-
ligung von Frauen und Männern zum Zwecke der Förderung
der Gleichstellung. Auf den verschiedenen Ebenen der Ver-
waltung sowie in den einzelnen Behörden ließen sich unter-
schiedliche gleichstellungspolitische Anknüpfungspunkte,
Chancenpotenziale und Problemstrukturen erkennen. Ins-
gesamt liege der Frauenanteil in den Dienststellen der Bun-
desverwaltung bei ca. 45 Prozent. Die Verteilung von Frau-
en und Männern auf die unterschiedlichen Ebenen und
Tätigkeitsbereiche der Verwaltung sowie das Arbeitszeitvo-
lumen und die Altersteilzeit fielen jedoch sehr unterschied-
lich aus. Im Allgemeinen gelte nach wie vor: Je höher die
Hierarchieebene, desto geringer sei der Frauenanteil. Frauen
im Bundesdienst befänden sich noch immer in höherem Ma-
ße als Männer in Beschäftigungsverhältnissen, die nur ein
geringes Einkommen sicherten – mit Auswirkung auch auf
die Altersversorgung – und die nur bedingt Karrieremög-
lichkeiten eröffneten. Auch diese Verhältnisse trügen dazu
bei, dass das Einkommen von Frauen in Deutschland durch-
schnittlich immer noch mindestens 20 Prozent unter dem
von Männern liege. Am hohen Frauenanteil von 91 Prozent
an den Teilzeitbeschäftigten werde deutlich, dass sich an der
„Zuständigkeit“ von Frauen für die Familienarbeit nur we-
nig geändert habe, da der häufigste Grund für Teilzeitbe-
schäftigung der Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit
von Familie und Beruf sei. Teilzeitbeschäftigung in leiten-
den Funktionen sei zwar heute größtenteils kein Tabu mehr,
werde aber in niedrigeren Hierarchiestufen eher akzeptiert
als in höheren.

Die Bundesregierung kommt zu dem Ergebnis, die Besei-
tigung der noch bestehenden Umsetzungsdefizite habe Prio-
rität vor Änderungen des Bundesgleichstellungesetzes. Auf-
grund der erst relativ kurzen Geltungsdauer von vier Jahren
seien durchgreifende Veränderungen erst in den nächsten
Jahren zu erwarten. Die Bundesregierung werde die weitere
Entwicklung der Anwendungspraxis beobachten und sieht
Erkenntnisdefizite und/oder Handlungsbedarf insbesondere
in den Handlungsfeldern Personalmanagement, Fortbildung,
Arbeitszeit, beruflicher Wiedereinstieg, Kinderbetreuung,
neue Gleichstellungspläne, Rolle der Gleichstellungsbeauf-
tragten und geschlechtergerechte Sprache. Eine an der An-
wendungspraxis orientierte gleichstellungspolitische Dis-
kussion zwischen den obersten Bundesbehörden unter
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten könnte hand-
lungsleitende Vorschläge zu Tage fördern. Dabei wäre nach
dem Bericht auch die Frage einzubeziehen, inwieweit nicht

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5689

auch Männer verstärkt berücksichtigt werden sollten. Außer-
dem könne in der Bundesverwaltung in Bezug auf die
Gleichstellung von Frauen und Männern ein Benchmarking
eingeleitet werden, das als modernes betriebswirtschaftli-
ches Instrument in der Wirtschaft schon lange selbstver-
ständlich sei.

2. Unterrichtung durch die Bundesregierung
auf Drucksache 16/4385

Ziel des Gesetzes über die Berufung und Entsendung von
Frauen und Männern in Gremien im Einflussbereich des
Bundes vom 24. Juni 1994 (Bundesgremienbesetzungsge-
setz) ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern in Gremien zu schaffen oder zu erhalten. Das Ge-
setz will damit den durch Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 des Grund-
gesetzes festgelegten Auftrag an den Staat konkretisieren,
die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu
fördern. Gemäß § 9 des Gesetzes legt die Bundesregierung
dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode einen
Bericht über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien
im Bereich des Bundes sowie über die Entsendung von
Frauen durch den Bund in wesentliche Gremien außerhalb
des Bereichs des Bundes vor. Der vorliegende Bericht auf
Drucksache 16/4385 beinhaltet einen Vergleich zwischen
den Stichtagen 30. Juni 2001 und 30. Juni 2005.

Der Bericht erläutert zunächst Ziele und Inhalt des Bundes-
gremienbesetzungsgesetzes sowie der weiteren rechtlichen
Grundlagen. Er stellt sodann Daten zur Repräsentanz von
Frauen und Männern in Gremien vor, um anschließend Best-
Practice-Beispiele aus der Gremienbesetzung in anderen
Staaten zu geben. Er schließt mit einem Abschnitt zur Zu-
sammenfassung und zu Schlussfolgerungen.

Dabei kommt der Bericht zu dem Ergebnis, in Deutschland
sei das gesetzliche Ziel des Bundesgremienbesetzungsgeset-
zes, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern
in Gremien zu schaffen, nach wie vor nicht erreicht. Im Ge-
genteil, das Gesetz führe bisher ein Schattendasein. Hierzu
führt der Bericht weiter aus, die Besetzungspraxis im
Bereich des Bundes sei bisher wenig transparent. Die Erfah-
rungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Kabinettvorlagen für Gre-
miensachen zeigten, dass das Gesetz nur unzureichend ange-
wendet werde. Das BMFSFJ wolle deshalb der Frage nach-
gehen, ob und inwieweit die unzureichende Zielerfüllung
mit der regelungstechnischen Ausgestaltung des Gesetzes
zusammenhänge. Für die bisher unzureichende Beteiligung
von Frauen in Gremien spielten auch weitere Rahmen-
bedingungen eine Rolle, wie z. B. Berufungsverfahren oder
Anforderungsprofile. Die geschlechterparitätische Beset-
zung von Gremien hänge außerdem sehr von der Struktur der
Bereiche ab, aus denen die Gremienmitglieder rekrutiert
würden. Herausfordernd sei die Situation insbesondere im
technisch-naturwissenschaftlichen Sektor. Auch hier zeigten
sie nach wie vor die Folgen des von Geschlechterstereotypen
geprägten Berufswahlverhaltens von jungen Frauen und
Männern. Häufig sei die Mitgliedschaft in Gremien auch von
einer bestimmten Hierarchiestufe abhängig bzw. an eine be-
stimmte, häufig höherrangige Funktion geknüpft. Frauen
seien jedoch in höheren Führungspositionen noch immer un-
terrepräsentiert.

Der Bericht führt schließlich aus, im Bereich des Bundes
könnten vor allem durch den stärkeren Einsatz und die kon-
sequente Anwendung der im Bundesgleichstellungsgesetz
geregelten Instrumentarien zur Förderung von Frauen in ab-
sehbarer Zukunft Veränderungen herbeigeführt werden, die
auch für eine ausgewogene Besetzung von Gremien positive
Folgen hätten. Unabhängig davon werde die Bundesregie-
rung zukünftig verstärkt prüfen, ob die Verknüpfung eines zu
besetzenden Gremiensitzes mit einer bestimmten Hierar-
chiestufe fachlich immer zwingend erforderlich sei. Zu den
Rahmenbedingungen für die Übertragung von Gremienmit-
gliedschaften gehöre auch die Vereinbarkeit mit Erziehungs-
und Betreuungsleistungen für Kinder und/oder pflegebe-
dürftige Angehörige. Die Bundesregierung wolle der Frage
nachgehen, inwieweit auch die damit verbundenen Belastun-
gen der Mitgliedschaft in Gremien dem entgegenstünden.

3. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Drucksache 16/4558

Der Antrag beschreibt ausführlich die in vielerlei Hinsicht
weiter bestehende Benachteiligung von Frauen auf dem
Arbeitsmarkt. So seien Frauen nach wie vor in geringerem
Umfang erwerbstätig als Männer und häufiger als diese in
Teilzeitbeschäftigungen und geringfügigen Beschäftigungs-
verhältnissen anzutreffen. Das Einkommen von Frauen liege
weiterhin unter dem von Männern. Die Ursachen hierfür
sieht der Antrag in der vertikalen und horizontalen Segre-
gation am Arbeitsmarkt. Zum einen bekleideten Frauen und
Männer hierarchisch unterschiedliche Positionen. Zum an-
deren arbeiteten Frauen häufiger in schlechter bezahlten Be-
rufsfeldern und Branchen. Ebenso verzögerten Babypausen
und anschließende Teilzeitarbeit das berufliche Vorankom-
men und schlügen auch finanziell zu Buche. Die horizontale
Segregation komme durch das kleinere Berufswahlspektrum
von Frauen zustande. Sie konzentrierten sich stark auf Aus-
bildungen in Dienstleistungs- und Sozialberufen und steuer-
ten in ihrem Berufswahlverhalten häufig Tätigkeiten an, die
niedriger bezahlt würden als etwa technische Berufe. Hierzu
fordert der Antrag u. a. einen Appell an die Tarifparteien, um
Entgeltungleichheit bei gleichwertiger Arbeit zwischen den
Geschlechtern zu beseitigen sowie die Prüfung eines freiwil-
ligen Lohntests als Instrument. Bei den Ländern solle sich
die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch Mädchen
durch frühkindliche Bildung für technische und andere zu-
kunftsträchtige Berufe motiviert würden, und dass geprüft
wird, ob durch getrennte Studiengänge weitere Frauen für
die Wahl eines technischen Berufes interessiert werden
könnten.

Auch in den Führungspositionen liege der Anteil von Frauen
im internationalen Vergleich weiterhin im unteren Mittel-
feld. Je kleiner ein Betrieb sei, desto eher hätten Frauen die
Chance, an die Spitze vorzudringen. In den 100 größten Un-
ternehmen hätten dagegen im Jahr 2004 nur vier Frauen Füh-
rungspositionen innegehabt. Im öffentlichen Dienst sei der
Frauenanteil allerdings höher als in Betrieben der Privatwirt-
schaft und die Zahl von Frauen in Führungspositionen der
Bundesverwaltung sei gestiegen. Die Anzahl von Frauen in
Führungspositionen verändere sich auch je nach ihrem Le-
bensalter. Unterrepräsentiert seien Frauen weiterhin in der
Forschung und unter den selbständig Tätigen. Hierzu fordert
der Antrag die Fortschreibung und konsequente Umsetzung
der freiwilligen Vereinbarung zwischen der Bundesregie-

Drucksache 16/5689 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

rung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur
Förderung der Chancengleichheit sowie die Vereinbarung
von Zielmarken, um eine steigende Anzahl von Frauen in
Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und For-
schung zu erreichen. Ebenso solle die Förderung von Frauen
im Hochschulbereich kontinuierlich fortgesetzt werden, um
mehr qualifizierte Frauen in W2- bzw. W3-Professuren zu
befördern.

Zum Thema familienfreundliche Arbeitswelt führt der An-
trag aus, 61 Prozent der Frauen mit Kindern seien gegenüber
85 Prozent der Väter im Jahr 2004 in Deutschland erwerbs-
tätig gewesen. In Ländern, in denen die Vereinbarkeit von
Familienarbeit und Erwerbstätigkeit stärker unterstützt
werde, falle die Erwerbsbeteiligung der Frauen in der Regel
höher aus. Der Antrag fordert, bei den Unternehmen dafür zu
werben, mit Frauen und Männern vermehrt individuell fle-
xible Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren, Programme für den
Wiedereinstieg in den Beruf nach der Familienphase an-
zubieten und die zwischen der Bundesregierung und den
Wirtschaftverbänden geschlossene „Allianz für Familien“
voranzutreiben. Bei den Ländern solle darauf hingewirkt
werden, die gesetzlichen Vorgaben für einen qualitativen und
quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zügig um-
zusetzen.

Weiterhin weist der Antrag auf die besonders schwierige
Situation von Frauen mit Migrationshintergrund, von älteren
Arbeitnehmerinnen und von Frauen mit Behinderung hin. Er
fordert die Bundesregierung auf, an die Unternehmen zu
appellieren, jüngere Migrantinnen einzustellen und zu för-
dern. Die gezielte Unterstützung älterer Arbeitnehmerinnen
müsse unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Fünften
Berichts zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepu-
blik Deutschland weitergeführt werden und bei der beruf-
lichen Eingliederung solle ein Schwerpunkt auf Frauen mit
Behinderung gelegt werden.

Der Antrag erhofft sich von der Thematisierung der Proble-
matik im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft neue Impul-
se. Angesichts der exzellenten Qualifikation von Frauen sei
es wirtschaftlich sinnvoll, dieses Potenzial auch zu nutzen.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und des damit
einhergehenden Fachkräftemangels werde die Wirtschaft
verstärkt auf Frauen angewiesen sein. Der Antrag fordert die
Bundesregierung auf, die Chancengleichheit von Frauen
und Männern zu einem Schwerpunkt zu machen, wobei die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeits-
markt bei den weiteren Reformen zur Umgestaltung des Ar-
beitsmarktes stärker zu berücksichtigen sei. Auf die Arbeits-
agenturen solle eingewirkt werden, um auch denjenigen
Arbeitslosen alle Leistungen der Arbeitsvermittlung zur
Verfügung zu stellen, die wegen ausreichenden Ein-
kommens der Bedarfsgemeinschaft nicht im Leistungsbezug
seien, und um Frauen entsprechend ihrem Anteil an den
Arbeitslosen verstärkt in erfolgversprechende Berufe umzu-
schulen.

4. Antrag der Fraktion der FDP auf
Drucksache 16/4737

Der Antrag stellt zunächst ebenfalls die nach wie vor beste-
hende Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
dar. Obwohl das Bildungsniveau von Frauen mit 59 Prozent
der Hochschulabsolventen in zunehmendem Maße über dem

der Männer liege, betrage das durchschnittliche Lohngefälle
zwischen Frauen und Männern in der erweiterten Europäi-
schen Union 15 Prozent. In der Bundesrepublik Deutschland
liege der Verdienstabstand zwischen angestellten Frauen und
Männern im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und
Versicherungsgewerbe zwischen 11 und 22 Prozent. Europa-
weit betrage der Anteil von Frauen innerhalb der selbständig
Tätigen 28 Prozent. Auch im Mittelstand sei der Frauenanteil
im internationalen Vergleich mit 12 Prozent innerhalb der
Führungskräfte gering. In den Vorständen der DAX-Unter-
nehmen finde sich kein einziges weibliches Vorstandsmit-
glied.

Unter Bezugnahme auf den Erfahrungsbericht zum Bundes-
gleichstellungsgesetz führt der Antrag weiter aus, Gleich-
stellungsgesetze trügen nicht zur Verbesserung der Situation
bei. Der öffentliche Dienst habe trotz des Gesetzes seine Po-
tenziale, frauen- und familienfreundlicher zu werden, noch
nicht voll ausgeschöpft. Gender Mainstreaming müsse im
öffentlichen Dienst, dem insoweit eine Vorreiter- und Vor-
bildfunktion zukomme, konsequent umgesetzt werden.

Den Schlüssel zur Steigerung der Beschäftigungsquote und
zur Minimierung der Einkommensunterschiede von Frauen
sieht der Antrag in der besseren Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Arbeitszeiten müssten den Lebens- und Familien-
phasen von Frauen und Männern gleichermaßen besser an-
gepasst werden. Lebensarbeitszeitmodelle einschließlich des
Ermöglichens von Sabbaticals und des Ansparens von Ar-
beitszeiten für Familienphasen müssten ausgebaut werden.
Besondere Unterstützung müssten junge Mütter mit Blick
auf eine Ausbildung und die Wiedereingliederung in den Ar-
beitsmarkt erfahren.

Der Antrag enthält schließlich einen Katalog von zehn For-
derungen an die Bundesregierung. Gerade im Europäischen
Jahr der Chancengleichheit und vor dem Hintergrund der
Unterzeichnung der Charta „Diversity als Chance – Die
Charta der Vielfalt der Unternehmen in Deutschland“ müsse
die Gleichberechtigung von Frauen am Arbeitsmarkt geför-
dert werden. Insbesondere müssten Frauen als Unternehme-
rinnen bei der Existenzgründung unterstützt und es müsste
in Schulen, Hochschulen und in der beruflichen Bildung
darauf hingewirkt werden, sie frühzeitig für eine berufliche
Selbständigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen des lebens-
langen Lernens sei auf eine modularisierte Aus-, Fort- und
Weiterbildung von Frauen hinzuwirken. Weiterhin solle die
Bundesregierung an die Tarifparteien appellieren, sich für
flexiblere Arbeitszeiten einzusetzen sowie Strategien für die
Überwindung der Lohnungleichheiten zwischen Frauen und
Männern vorzulegen und umzusetzen. Ebenso solle für eine
Teilzeitausbildung und -umschulung von jungen Müttern
geworben werden. Als Sofortmaßnahme sei im Rahmen der
bestehenden Ausbildungsförderung ein Baby-BAföG einzu-
führen. Weiterhin solle die Bundesregierung sich gemein-
sam mit Ländern, Kommunen und Unternehmen für inno-
vative, flexible und qualitativ hochwertige Angebote der
Kinderbetreuung einsetzen und darauf hinwirken, dass
Mädchen und junge Frauen im Rahmen der Berufsberatung
auf Wirtschafts- und Ausbildungszweige hingewiesen
würden, in denen bislang vor allem Männer tätig seien. Der
Antrag fordert abschließend, auch bei der anstehenden
Strukturreform des öffentlichen Dienstrechts Geschlechter-
gerechtigkeit zu einem Leitprinzip zu machen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/5689

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

1. Unterrichtung auf Drucksache 16/3776

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss für Arbeit
und Soziales, der Verteidigungsausschuss und der Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung haben jeweils in ihren Sitzungen am 9. Mai 2007
die Kenntnisnahme der Unterrichtung empfohlen.

2. Unterrichtung auf Drucksache 16/4385

Der Verteidigungsausschuss und der Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben jeweils in
ihren Sitzungen am 9. Mai 2007 die Kenntnisnahme der Un-
terrichtung empfohlen.

3. Antrag auf Drucksache 16/4558

Der Finanzausschuss, der Haushaltsausschuss, der Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss für
Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung haben jeweils in
ihren Sitzungen am 9. Mai 2007 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die Annahme des
Antrags empfohlen.

4. Antrag auf Drucksache 16/4737

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 50. Sit-
zung am 9. Mai 2007 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

1. Abstimmungsergebnisse

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlagen in seiner 34. Sitzung am 9. Mai 2007 beraten
und empfiehlt einvernehmlich die Kenntnisnahme der Un-
terrichtungen auf den Drucksachen 16/3776 und 16/4385.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP die Annahme des Antrags auf Drucksache
16/4558.

Er empfiehlt schließlich mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 16/4737.

2. Inhalt der Ausschussberatung

Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte an das im Mai 1957
verabschiedete Erste Gleichberechtigungsgesetz des Bun-
des. Obwohl man also bereits auf eine Erfahrung von 50 Jah-
ren zurückblicken könne, sei die Entwicklung immer noch
zäh und langsam, was auch in den beiden Berichten der Bun-

desregierung zum Ausdruck komme. Zwar sei in den obers-
ten Bundesbehörden im Berichtszeitraum der Frauenanteil
sowie auch der Anteil der Referatsleiterinnen gestiegen.
Dennoch seien Frauen weiterhin unterrepräsentiert; beson-
ders in der obersten Führungsebene. In den Gremien im Ein-
flussbereich des Bundes sei der Frauenanteil zwar leicht ge-
stiegen, dennoch könne man auch damit nicht zufrieden sein.
Die Vertreterin der CDU/CSU wies allerdings auf den höhe-
ren Frauenanteil in internationalen Gremien hin. Hervor-
gehoben wurde, dass auch in den hier diskutierten Berichten
der Ausbau einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung, fami-
lienfreundliche Arbeitsbedingungen, Telearbeit und Teil-
zeitarbeit als wesentliche Bedingungen für einen höheren
Frauenanteil genannt würden.

Die Vertreterin der Fraktion der CDU/CSU führte weiter aus,
Schwerpunkte des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD zum Thema „Chancen von Frauen auf dem Arbeits-
markt stärken“ seien die Erwerbstätigkeit von Frauen sowie
deren Anteil in Führungspositionen. Die Erwerbstätigenquo-
te liege derzeit bei 59,6 Prozent und solle entsprechend den
europäischen Vorgaben auf über 60 Prozent gesteigert wer-
den. Es bestehe eine gute Chance, dieses Ziel zu erreichen.
Allerdings müsse betont werden, dass gerade in Deutschland
der Anteil der Frauen in Teilzeitarbeit sehr hoch sei und deut-
lich über dem europäischen Durchschnitt liege. Deswegen
bestünden hohe Diskrepanzen beim Erwerbseinkommen. In
Deutschland sei der Lohnunterschied zwischen Frauen und
Männern, aber auch im Vergleich von Vollzeitstellen, mit
23 Prozent wesentlich größer als in anderen europäischen
Ländern, wo von 15 Prozent ausgegangen werde. Rechne
man den Unterschied auf die Arbeitsstunde um, so betrage
der Wert sogar bis zu 26 Prozent. In anderen europäischen
Ländern könne man darüber hinaus zumindest tendenziell
feststellen, dass sich die Lohnschere schließe. In Deutsch-
land sei dies jedoch nicht der Fall.

Der Antrag mache im Wesentlichen zwei Gründe für die
erhebliche Lohndiskrepanz aus. Dies sei zum einen die Tat-
sache, dass Frauen schwerpunktmäßig andere Berufe ergriffen
als Männer. Außerdem erreichten Frauen auch in den ergrif-
fenen Berufen nicht die Führungspositionen wie ihre männ-
lichen Kollegen. Im Hinblick auf die Berufswahl habe man
mit dem Girls’ Day schon einen Anfang gemacht, Mädchen
auch für so genannte Männerberufe zu interessieren. Dies sei
allerdings noch nicht ausreichend. Es bedürfe vielmehr noch
erheblicher Maßnahmen, um die Motivation für die Berufs-
wahl zu steigern. Bereits im Kindergarten müssten Mädchen
viel stärker als bisher an technische und naturwissenschaft-
liche Fragestellungen herangeführt werden. Immer noch sei
die Einstellung zu finden, Mädchen sollten lieber mit Puppen
als mit Bauklötzen spielen. Auch in der Grundschule sollten
Mädchen explizit für technische Berufe gefördert werden.

Das zweite große Thema des Antrags seien Frauen in Füh-
rungspositionen. In der mittleren Führungsebene könnten
Frauen noch in etwa mithalten, blieben jedoch in der obers-
ten Führungsebene völlig zurück. In den 100 größten deut-
schen Unternehmen säßen in den Vorständen 685 Männer
und vier Frauen. Diese Situation erfordere Initiative. Der
Antrag stelle bereits einige diesbezügliche Maßnahmen vor,
die jedoch noch vertieft werden müssten. Zu nennen sei ins-
besondere die Fortsetzung der Vereinbarung mit der Wirt-
schaft zur Förderung der Chancengleichheit, aber auch ein
Awarenesstraining für Unternehmen. Erforderlich seien wei-

Drucksache 16/5689 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

terhin die Schaffung einer familienfreundlichen Arbeitswelt
durch flexible Arbeitszeiten, außerdem der Ausbau der Kin-
derbetreuung, Fortbildung und bessere Rahmenbedingungen
für das Beschäftigen von Haushaltskräften zur Entlastung
von Familienhaushalten. Die Vertreterin der Fraktion der
CDU/CSU schlug vor, zur weiteren Auslotung der Proble-
matik im Ausschuss Fachleute zu befragen, was von der
Ausschussvorsitzenden zustimmend aufgenommen wurde.

Zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache
16/4737 führte die Vertreterin der CDU/CSU aus, im Grunde
verfolge man das gleiche Ziel; leider stelle dieser Antrag je-
doch dort die erforderlichen Maßnahmen nicht ausreichend
konkret dar.

Aus Sicht der Fraktion der FDP macht der Erfahrungs-
bericht der Bundesregierung auf Drucksache 16/3776 deut-
lich, dass das Bundesgleichstellungsgesetz nicht wirklich zu
einem Fortschritt geführt habe. Trotz detailliert aufgeführter
Maßnahmen im öffentlichen Dienst zeige sich, dass solche
Gesetze letztlich nicht zu dem gewünschten Erfolg führten.
Die Fortschritte seit Inkrafttreten des Gesetzes seien margi-
nal und in erster Linie darauf zurückzuführen, dass Frauen
mittlerweile besser ausgebildet seien und mangels aus-
reichender Betreuungsmöglichkeiten lieber auf Kinder ver-
zichteten. Die Fraktion der FDP wiederholte ihre bereits
beim Erlass des Gesetzes vorgebrachte Kritik, dass das Ge-
setz nur weibliche Gleichstellungsbeauftragte vorsehe. Auch
die Tatsache, dass die Teilzeitbeschäftigung von Frauen in
manchen Breichen bis auf 91 Prozent gestiegen sei, verweise
auf ein offenes Defizit und lasse an der Effektivität der Rege-
lungen zweifeln, wonach Frauen nicht durch die Erziehung
von Kindern und die Pflege älterer Angehöriger in ihrer
Karriere benachteiligt werden dürften.

Insgesamt sei festzustellen, dass das Gesetz die erhofften
Erfolge nicht erbracht habe. Insbesondere sei ein Umdenken
der Entscheidungsträger im öffentlichen Dienst durch das
Gesetz nicht herbeigeführt worden. Vielmehr hätten die
guten Bedingungen im öffentlichen Dienst offenbar dazu
geführt, dass sogar noch mehr Frauen und weniger Männer
wegen der Kinder eine Teilzeitbeschäftigung ausübten. Die
Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Dienst habe hier also
nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt.

Die Vertreterin der Fraktion der FDP betonte, der Antrag auf
Drucksache 16/4737 mache deutlich, dass die FDP sich nicht
auf Gleichstellungsgesetze verlasse. Es müssten vielmehr
Unternehmerinnen und Existenzgründerinnen besser unter-
stützt werden. Beim Elterngeld sei Hartz-IV-Empfängern
und auch Hausfrauen ein Mindestelterngeld von 300 Euro
zugestanden worden. Demgegenüber gingen Selbständige,
die über 30 Stunden arbeiteten, leer aus. Ebenso habe man
beim BAföG nachbessern müssen, weil die Studentinnen die
300 Euro nur noch für ein Jahr bezögen. Als wichtigste Maß-
nahme zur Verbesserung der Situation bezeichnete die Frak-
tion der FDP den Ausbau der Kinderbetreuung und wies auf
ihren Antrag auf Drucksache 16/5114 mit der Forderung
nach einem Sofortprogramm für mehr Kinderbetreuung hin.
Erforderlich seien weiterhin die Verankerung von harten
Quoten sowie Strukturveränderungen bei den Rahmenbedin-
gungen. Frauen müssten gestärkt und bereits in der Schule
auf eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit vorbereitet wer-
den. Ebenso müsse das frauenfeindliche Steuerrecht verbes-
sert werden.

Auch die Fraktion der SPD bedauerte mit Blick auf das
Jubiläum zum 50. Jahrestag des Gleichberechtigungsgeset-
zes, dass die Gleichberechtigung sich tatsächlich nur im
Schneckentempo voran bewege. Der nun vorliegende Er-
fahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleich-
stellungsgesetz evaluiere den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis
30. Juli 2004. Auch wenn die Ergebnisse noch nicht zufrie-
denstellen könnten, bedeuteten die gesetzlichen Regelungen
doch eine Förderung der Gleichstellung. Immerhin handele
es sich hierbei um einen Verfassungsauftrag und von allein
werde sich keine Verbesserung einstellen. Deshalb sei es
richtig, dass der Bund für den Bereich des öffentlichen
Dienstes beispielhaft vorangegangen sei.

Die Bewertung des Gesetzes lasse auch positive Schlüsse zu.
In der Tat seien heute mehr Frauen in Beschäftigung als in
der Zeit vor 2001. Richtig sei allerdings, dass Teilzeitarbeit
– im öffentlichen Dienst ebenso wie in der privaten Wirt-
schaft – nach wie vor weiblich sei. Dies sei auf das immer-
noch vorhandene Rollenverständnis zurückzuführen, das
man gesetzlich nicht regeln könne. Im Bundesgleichstel-
lungsgesetz sei allerdings ausdrücklich geregelt, dass auch
eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit oder eine Zeit der
Teilzeitbeschäftigung letztlich keinen Bruch in der Karriere
bedeuten solle. Dem nächsten Evaluationsbericht werde man
entnehmen können, ob die gesetzliche Regelung dies für den
öffentlichen Dienst gewährleiste. In der Privatwirtschaft
würden Frauen demgegenüber nach einer Familienpause
nach wie vor benachteiligt.

Defizite bei der Gleichstellung mache auch der Vierte
Gremienbericht deutlich. Daraus gehe beispielsweise hervor,
dass beim Frauenanteil in Gremien seit 1990 bis jetzt eine jähr-
liche Steigerung von weniger als einem Prozentpunkt zu ver-
zeichnen sei, was die Vertreterin der Fraktion der SPD als völ-
lig unzureichend erachte. Auch die Besetzung von Gremien
habe viel mit Rollenklischees zu tun, und auch insofern werde
deutlich, dass die tatsächliche Durchsetzung der Gleich-
berechtigung eine Veränderung in den Köpfen erfordere.

Mit Blick auf den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Drucksache 16/4558 betonte auch die Vertreterin
der Fraktion der SPD die Bedeutung der Erwerbstätigkeit
von Frauen. Erforderlich seien nicht nur eine höhere Frauen-
erwerbsquote, sondern auch existenzsichernde Gehälter und
eine eigenständige Alterssicherung für Frauen. Die SPD
wolle es nicht zulassen, dass Frauen mit Zuverdienerinnen-
rollen im Niedriglohnsektor abgespeist würden.

Auch wenn ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirt-
schaft derzeit nicht durchsetzbar sei, könne man sich in die-
sem Bereich nicht lediglich auf freiwillige Vereinbarungen
verlassen. Deshalb fordere der Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD verbindliche Zielmarken für eine stei-
gende Anzahl von Frauen in Führungspositionen in Wirt-
schaft, Wissenschaft und Forschung. Die Karrierechancen
von Frauen hätten nicht nur etwas mit Rahmenbedingungen
wegen der Kinderbetreuung zu tun, sondern es existierten
in der Wirtschaft nach wie vor große Widerstände gegen
Frauen in Führungspositionen. In den Wirtschaftsverbänden
stünden mit einer Ausnahme ausschließlich Männer an der
Spitze und dies verdeutliche den bestehenden Handlungs-
bedarf. Auch hier werde sich von selbst nichts verbessern.

Bei der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen sei
Deutschland leider führend in Europa. Dies sei nicht nur ein

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/5689

Ergebnis von Teilzeit und Vollzeit bei Frauen und Männern,
sondern auch darauf zurückzuführen, dass Männer und
Frauen auf gleicher Ebene unterschiedliche Gehälter bezö-
gen. Immer noch gingen Personalchefs davon aus, dass Frau-
en nicht die Ernährerinnen seien und deshalb nicht so viel
verdienen müssten.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte mit Blick auf den Erfah-
rungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleich-
stellungsgesetz fest, alle kritischen Punkte, die gegenüber
der Privatwirtschaft vorgebracht würden, seien auch im öf-
fentlichen Dienst zu finden. Frauen verdienten weniger, sie
arbeiteten weitaus häufiger in Teilzeit und seien umso weni-
ger vertreten, je höher die Leitungsebene sei. Besonders
zwei Ergebnisse gäben Anlass zur Besorgnis: Der Frauen-
anteil bei den Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst
liege bei 91 Prozent und in den obersten Leitungsebenen sei-
en Frauen ähnlich wie in der Privatwirtschaft in vielen Berei-
chen überhaupt nicht vertreten. Auch bei den Abteilungslei-
tungen sei der Frauenanteil nach dem Bericht „beschämend
niedrig“. Es sei allerdings schwierig, diesen Bericht ab-
schließend zu bewerten, denn er basiere auf Daten aus dem
Jahr 2004. Zudem bleibe der Bericht auch noch einige
wesentliche Informationen schuldig, beispielsweise wie sich
die Personalpolitik des öffentlichen Dienstes gleichstel-
lungsorientiert entwickele, wie sich der TVöD gegen Lohn-
diskriminierung von Frauen auswirke und wie die Fort-
bildung des öffentlichen Dienstes in dieser Hinsicht
umgestaltet worden sei. Auch der Gremienbericht zeige hin-
sichtlich der Gleichstellung von Frauen schlechte Ergebnis-
se. In nur 5 Prozent aller Gremien sei eine Partizipation von
Frauen von 50 Prozent oder mehr erreicht. 14,1 Prozent aller
Gremien seien weiterhin reine Männersache. Dies habe na-
türlich Auswirkungen auf die Gestaltung von bestimmten
Berichten oder Empfehlungen dieser Kommissionen, denn
Frauen hätten auf vieles einen anderen Blick. Der Bericht
schlussfolgere ein Schattendasein der Frauen aber auch des
Bundesgremienbesetzungsgesetzes selbst. Daraus sollte die
Konsequenz gezogen werden, dieses Gesetz zu reformieren.

In dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hielt
die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE. die dort vorgenom-
mene Bestandsaufnahme für grundsätzlich richtig, wenn sie
auch die Situation beschönige. So werde beispielsweise auf
eine steigende Frauenerwerbsquote verwiesen ohne darauf
aufmerksam zu machen, dass dieser Zuwachs vor allem auf
die höhere Teilzeitquote zurückzuführen sei. Nicht das Ar-
beitsvolumen von Frauen habe sich erhöht, sondern die Er-
werbsarbeit sei anders unter den Frauen verteilt worden.
Dies könne nicht als Erfolg formuliert werden. Auch zeuge
der aus der Bestandsaufnahme abgeleitete Forderungskata-
log von wenig politischem Gestaltungswillen. So werde
zwar die Bedeutung einer eigenständigen Existenzsicherung
von Frauen betont, ohne jedoch die Konsequenz zu ziehen,
sich von der derzeitigen Politik der Minijobs abzukehren
bzw. auch für Frauen existenzsichernde Löhne zu fordern.
Die offensichtlich gescheiterte Vereinbarung der Bundesre-
gierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft
zur Förderung der Chancengleichheit aus dem Jahr 2001 sol-
le weiter fortgesetzt werden, obwohl längst klar geworden
sei, dass gesetzgeberische Initiativen auch für die Privatwirt-
schaft notwendig seien.

Den Antrag der auf Drucksache 16/4737 erachtete die Ver-
treterin der Fraktion DIE LINKE. als widersprüchlich und

kritisierte, die Fraktion der FDP stelle wie immer die Inter-
essen der Wirtschaft über andere politische Ziele, in diesem
Fall leider über gleichstellungspolitische Ziele. Selbst vor
der Aussage, dass Gleichstellungsgesetze nicht zur Verbes-
serung der Situation von Frauen geeignet seien, schrecke
man nicht zurück. Zwar fordere der Antrag die konsequente
Umsetzung von Gender Mainstreaming im öffentlichen
Dienst, stelle jedoch keinerlei Forderungen nach solchen
Maßnahmen in der Privatwirtschaft. Maßnahmen wie Teil-
zeitausbildung, flexible Arbeitszeiten und sogar das vorge-
schlagene Baby-BAföG fordere der Antrag stets mit Blick
auf die Mütter. Dies falle selbst hinter das Bundeserzie-
hungsgeld zurück, das auch den Männern ein Baby-BAföG
zugestanden habe. Auch die Forderung nach weiteren For-
schungen zum Umfang der Entgeltdiskriminierungen mute
angesichts des Umfangs der bereits vorhandenen Studien
seltsam an. Hier müsse nicht weiter geforscht, sondern ge-
handelt werden.

Nach Einschätzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN belegt der vorliegende Erfahrungsbericht auf
Drucksache 16/3776, dass die Verabschiedung des Bundes-
gleichstellungsgesetzes Ende 2001 ein wichtiger und not-
wendiger Schritt gewesen sei. Zu betonen sei auch, dass der
Bericht nur einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren umfasse,
weil Mitte Juni 2004 die Datenerhebung bereits beendet
worden sei. Wenn man dann sehe, dass beispielsweise bei
den Abteilungsleitungen im Zeitraum bis 2006 ein Anstieg
von 9 auf 15 Prozent und bei den Referatsleitungen ein An-
stieg von 13,5 auf 20 Prozent zu verzeichnen sei, könne nicht
gesagt werden, dass dieses Gesetz unwirksam bleibe, auch
wenn die Fortschritte langsam und noch nicht ausreichend
seien. Zu fragen sei auch, was denn die Alternative zu einem
solchen Gesetz und die darauf fußende Handhabung in der
Verwaltung wäre. Eine Ursache für den nach wie vor zu
geringen Frauenanteil sah die Vertreterin der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darin, dass bereits seit dem
Jahr 2001 kaum noch Einstellungen vorgenommen und so-
gar Stellen abgebaut worden seien.

Der Bericht stelle Umsetzungsdefizite und einen erheblichen
Handlungsbedarf fest. Immernoch seien Frauen in Füh-
rungspositionen unterrepräsentiert und in den geringer
bezahlten Tätigkeitsbereichen beschäftigt. Das größte Pro-
blem schienen nach dem Bericht die nachgeordneten Behör-
den und der mittelbare Bundesdienst zu sein. Hier müsse die
Umsetzung des Gesetzes vorangetrieben werden. Es sei ein
guter Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten der Minis-
terien, einen Gleichstellungsindex zu erarbeiten. Damit
könnte sehr konkret nachvollzogen werden, wie der Stand
der Gleichstellung in den einzelnen Häusern sei. In der
Industrie werde Benchmarking durchaus sehr erfolgreich
eingesetzt. Ebenso sei es notwendig, die Leistungsbewer-
tungsverfahren zu reformieren. Bei der Überführung des
BAT in den TVöD habe man sich auf eine Bezahlung mit
Leistungszulagen verständigt. Dies sei ein guter Ansatz für
eine geschlechtergerechte Bezahlung. Die mangelnde Ge-
schlechtersensibilität des BAT sei bekannt gewesen, da
bestimmte, hauptsächlich von Frauen ausgeübte, Tätigkeiten
schlechter vergütet worden seien.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte weiter-
hin eine Reform des Bundesgremienbesetzungsgesetzes von
1994. Das Gesetz sei wirkungslos, wenn keinerlei Sanktio-
nen ausgeübt werden könnten und viele Betroffene für sich

Drucksache 16/5689 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ausnahmeregelungen in Anspruch nähmen. Noch immer sei
eine Reihe von Gremien ausschließlich mit Männern besetzt.
In Norwegen, Schweden und Finnland müsse demgegenüber
in den staatlichen öffentlichen Komitees jedes Geschlecht
mit mindestens 40 Prozent vertreten sein. Wenn dies in den
internationalen Gremien durchsetzbar sei, so zeige sich, dass
in Deutschland noch sehr viel Nachholbedarf bestehe.

Die Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
führte abschließend aus, der vorliegende Antrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD enthalte eine gute und umfas-
sende Problembeschreibung. Im Forderungsteil sei der An-
trag jedoch wenig konkret. Im Antrag der Fraktion der FDP
entspreche bereits die Problemanalyse nicht der tatsäch-
lichen Situation von Frauen am Arbeitsmarkt. Auch hier
fehlten konkrete Vorschläge für eine Verbesserung der Situa-
tion.

Der Vertreter der Bundesregierung betonte, auch wenn die
Ergebnisse der beiden Berichte eine Steigerung der Anteile
von Frauen in der Bundesverwaltung und den Gerichten so-
wie in Gremien des Bundes erkennen ließen, könnten die
hier diskutierten Zahlen nur sehr bedingt zufriedenstellen.
Gesetzliche Regelungen existierten bereits seit 1994, den-
noch bestünden weiterhin Umsetzungsdefizite. Es gebe eine
hoch qualifizierte und hoch motivierte Frauengeneration. Er-
forderlich sei deshalb eine gesellschafts- und auch wirt-
schaftspolitische Debatte zu der Frage, ob dieses Potenzial
tatsächlich genutzt werde. In diese Diskussion müssten auch
diejenigen einbezogen werden, die nicht im Arbeitsbereich
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
bzw. des BMFSFJ tätig seien. Es dürfe nicht der Eindruck
entstehen, es handele sich hier um eine isolierte Veranstal-
tung der Familien- und Frauenpolitik, sondern es müsse die
gesellschafts-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Be-
deutung deutlich gemacht werden. Ähnlich wie in der Fami-
lienpolitik sei es auch in der Gleichstellungspolitik erforder-
lich, eine breite gesellschaftliche Debatte in Gang zu setzen.
Dieser Ansatz verspreche mehr Erfolg als die punktuelle Än-
derung bestehender Gesetze.

Im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004 sei
der Anteil der Frauen an den Beschäftigten der obersten

Bundesbehörden von 41,2 auf 45,3 Prozent gesteigert wor-
den. Bei den leitenden Funktionen ergebe sich für den glei-
chen Zeitraum eine Steigerung bei den Abteilungsleitungen
von 9 auf 11,2 Prozent. Unter der jetzigen Regierung seien
die Zahlen besser geworden. Im Jahr 2006 habe der Anteil
der Frauen in Abteilungsleitungspositionen bereits bei etwa
15 Prozent gelegen. Erstmals in der Geschichte seien in den
klassischen Ressorts Bundesministerium des Innern und
Auswärtiges Amt Abteilungsleitungen mit Frauen besetzt.
Im Bundesministerium für Bildung und Forschung würden
jetzt drei von acht und im BMFSFJ zwei von fünf Abteilun-
gen von Frauen geleitet. Es gebe also durchaus positive Ent-
wicklungen. Es müsse allerdings auch betont werden, dass
der Anteil der Männer an den Teilzeitbeschäftigten ebenso
unbefriedigend sei wie der Frauenanteil in den Gremien im
Einflussbereich des Bundes.

Beide Berichte zeigten erste Handlungsempfehlungen zur
Verbesserung auf. Großer Handlungsbedarf bestehe mit
Blick auf das Personalmanagement bei den Ressorts. Es
müssten Bewerberinnen und Bewerber in einer gewissen
Breite auf den Weg gebracht werden, damit auch ein Aus-
wahlpotenzial vorhanden sei. Auch bei der Fortbildung wer-
de es Veränderungen geben müssen. Ein weiterer Eckpunkt
seien Fortschritte bei der Kinderbetreuung. Es gehe hier
nicht nur um gesetzliche Veränderungen und um Struktur-
veränderungen, sondern hier seien Änderungen in der Men-
talität erforderlich. Unter diesem Gesichtspunkt komme den
Partnermonaten beim Elterngeld eine besondere Bedeutung
zu. Man werde zu einem späteren Zeitpunkt auch einen Be-
richt darüber vorzulegen haben, inwieweit Männer in diesem
Bereich stärker Verantwortung übernähmen. Dies werde er-
hebliche Folgen zeigen, weil sich auf diese Weise auch Ein-
stellungen änderten.

Im Hinblick auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
am Erwerbsleben bestünden noch große Defizite. Der öffent-
liche Dienst sollte als Vorbild vorangehen. Die vorliegenden
Referenzdaten der Berichte müssten auch für eine Bilanz mit
der Wirtschaft genutzt werden. Letztlich müssten sich alle
Ressorts anstrengen, die Ziele des Bundesgleichstellungsge-
setzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes spürbar
besser umzusetzen als in den letzten Jahren.

Berlin, den 25. Mai 2007

Dr. Eva Möllring
Berichterstatterin

Markus Grübel
Berichterstatter

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Christel Humme
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

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