BT-Drucksache 16/5589

Delfintherapie in Deutschland

Vom 8. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5589
16. Wahlperiode 08. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Delfintherapie in Deutschland

Ende der 70er Jahre errichtete der amerikanische Psychologe David Nathanson
in Florida/USA das erste Zentrum für Delfintherapie. Die Medien berichteten
seitdem von sensationellen Therapieerfolgen. Angeblich nachhaltig andauernde
Behandlungserfolge von Autismus oder dem Down-Syndrom konnte jedoch bis-
lang nicht bestätigt werden. Dennoch boomt besonders in den USA die Branche,
trotz Kosten von bis zu 12 000 Euro für eine zweiwöchige Therapie.

Seit November 2000 gibt es erstmals auch in Deutschland das Angebot einer
Delfintherapie im Rahmen eines sechsjährigen Forschungsprojektes. Sonder-
pädagogen von der Universität Würzburg forschen im Delfinarium des Nürnber-
ger Zoos über den möglichen Erfolg der Delfintherapie. Am 22. September 2006
wurde das Ergebnis der Studie veröffentlicht (Breitenbach et al. 2006, Delfin-
therapie für Kinder mit Behinderungen: Analyse und Erklärung der Wirksam-
keit). In der entsprechenden Pressemitteilung kommen die Forscher zu dem
Schluss, dass aufgrund der nachgewiesenen Therapieeffekte bei schwerstbehin-
derten Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren künftig im Tiergarten Nürn-
berg Delfintherapie angeboten werden soll, die von den teilnehmenden Familien
selbst zu finanzieren sein wird.

Die in der Studie der Universität Würzburg dargestellten Therapieeffekte wer-
den von der internationalen Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS – die in
diesem Jahr Mitveranstalter des von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Jahr
des Delfins“ ist – und weiteren Arten- und Tierschutzverbänden scharf kritisiert
und als sachlich nicht richtig eingestuft. Trotz 25-jähriger internationaler For-
schungsarbeit gäbe es keinen Hinweis darauf, dass die Therapie mit Delfinen
effizienter ist als mit domestizierten Tieren wie Hund und Pferd. Dennoch
werden Patienten während einer Therapie mit Wildtieren (Delfinen und andere
Zootiere) einem höheren Risiko ausgesetzt als bei einer Therapie mit domesti-
zierten Tieren.

Zudem ist die Therapie mit Delfinen um ein vielfaches teuerer als die Therapie
mit domestizierten Tieren. Der Verband autismus Deutschland e. V. spricht sich
gegen Delfintherapien aus, da deren Wirkung nicht bewiesen ist – die Wirkung
der Therapieformen mit domestizierten Tieren aber bereits seit langer Zeit wis-

senschaftlich sehr gut beschrieben ist.

Delfintherapien kommen aber auch aufgrund der Haltungsbedingungen der Del-
fine in die Kritik, da die artgerechte Unterbringung der Tiere kaum zu realisieren
ist. So soll die Einrichtung der Gehege und Becken an den Bewegungs-, Ruhe-,
Schutz- und Ernährungsbedürfnissen sowie an den sonstigen essenziellen Ver-
haltensweisen der Tiere ausgerichtet sein. Laut Artikel 3 der EU-Zoorichtlinie

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1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 ist vorgesehen, dass die Bedingungen
unter denen Große Tümmler gehalten werden, den biologischen und den Erhal-
tungsbedürfnissen dieser Art Rechnung tragen müssen. Dazu gehört unter ande-
rem eine artgerechte Ausgestaltung der Gehege. Standards hierfür sind in der
derzeitigen Fassung des Säugetiergutachtens jedoch nicht festgelegt. Eine Nach-
zucht ist unter den nicht artgerechten Haltungsbedingungen nur äußerst selten
erfolgreich. Das bestätigt auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Import von Walen und Delfi-
nen zu kommerziellen Zwecken in die Europäische Union und nach Deutsch-
land“ (Bundestagsdrucksache 16/1378). Somit werden immer noch eine Viel-
zahl von Wildfängen in die Europäische Union und Deutschland eingeführt, um
dem Bedarf an Delfinen für die Delfinarien gerecht zu werden.

Auch auf Grund der Tatsache, dass in Deutschland bereits fünf von ehemals
neun Delfinarien geschlossen wurden, ist jede Genehmigung und der eventuelle
Einsatz von Steuergeldern in diesen Bereich der Delfintherapie mit großer Sorg-
falt zu prüfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Delfintherapien in der Europäischen Union und in Deutschland

1. Wie viele Zoologischen Gärten oder sonstige Einrichtungen bieten nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union und in Deutsch-
land eine Form der Delfintherapie zu wissenschaftlichen und kommerziellen
Zwecken an (Auflistung nach Land/Ort mit Informationen zu den Betrei-
bern)?

2. Wie viele Delfintherapiezentren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Europäischen Union und in Deutschland zu kommerziellen Zwecken ge-
plant (Auflistung nach Land/Ort mit Informationen zu den Antragstellern)?

3. Welche Art von Forschung wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den
nationalen und europäischen Delfinarien und vor allem in den Delfinthera-
piezentren durchgeführt, und wer finanziert diese in welcher Höhe?

4. Wird die Bundesregierung die Einrichtung von Delfintherapiezentren in jeg-
licher Hinsicht unterstützen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie der Universität
Würzburg und des Nürnberger Delfinarium (Breitenbach et al. 2006)?

6. Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere das Ergebnis, dass Kinder
von der Teilnahme an Delfintherapien nur „in der Wahrnehmung der Eltern“
profitieren (Placebo-Effekt)?

7. a) Welche Studien über den Therapieerfolg von Delfintherapien liegen der
Bundesregierung neben den aktuellen Forschungsergebnissen der Univer-
sität Würzburg vor und welche von diesen hat die Bundesregierung
(mit)finanziert?

b) Welche wissenschaftlichen Fragestellungen hatten diese Studien, und zu
welchem Schluss sind diese gekommen?

c) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Forschungsprojekte zu
dem Themenbereich Therapien mit Wildtieren geplant, und wird sich die
Bundesregierung an diesen gegebenenfalls finanziell beteiligen?

d) Wenn ja, welche wissenschaftlichen Fragestellungen werden diese Studien
haben?

8. a) Welche Forschungsergebnisse über den Therapieerfolg von Therapien mit

domestizierten Tieren liegen der Bundesregierung vor, und welche von
diesen hat die Bundesregierung (mit)finanziert?

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b) Welche wissenschaftlichen Fragestellungen hatten diese Studien, und zu
welchem Schluss sind diese gekommen?

c) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Forschungsprojekte zu
dem Themenbereich Therapien mit domestizierten Tieren geplant, und
wird sich die Bundesregierung an diesen gegebenenfalls finanziell betei-
ligen?

d) Wenn ja, welche wissenschaftlichen Fragestellungen werden diese Stu-
dien haben?

9. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass als einzige Rechtferti-
gung für die Delfinhaltung in Zoos nur die Bildungsarbeit in Frage
kommt, da der andere Grund nach EU-Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/
EG des Rates), die Bestandssicherung und erfolgreiche Auswilderung
von Delfinen, an bestimmte, äußerst schwierige Rahmenbedingungen
geknüpft ist, die kein Delfinarium in Deutschland erfüllen kann, und
wenn nein, warum nicht?

b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der modernen Zoopädagogik, dass
dieser Bildungsanspruch u. a. als erfüllt gilt, wenn die Tiere in einer
künstlichen, der Natur nachempfundenen Umwelt ungehindert ihr natür-
liches Verhaltensspektrum ausleben können, dieses ohne Risiken für
Mensch und Tier gut zu beobachten ist und den Besuchern verständlich
erklärt wird?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die heute noch üblichen Routinen und
Praktiken in der Delfinhaltung wie Heraustauchen aus dem Wasser und
Interagieren mit Menschen, Separation von Tieren in getrennten Becken,
so genannte Kunststücke wie das Springen durch einen Reifen oder die
Apportation von Gegenständen?

d) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Anforderungen moderner
Zoopädagogik in den Delfinarien und Delfintherapiezentren eingehalten
werden können, um eine auch zukünftig akzeptierte Haltung der Tiere im
Sinne der EU-Richtlinie sicherzustellen?

10. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Wissenschaft-
lichen Beirats des Meereskundemuseums in Stralsund von 2006 zu dem
geplanten Delfinarium auf Rügen, und welche Schlüsse zieht die Bun-
desregierung daraus?

b) Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Genehmigungs-
stand des geplanten Delfinariums auf Rügen (Bundestagsdrucksache
16/1378)?

c) Kann die Bundesregierung die Information bestätigen, dass neben dem
Delfinarium auf Rügen auch noch ein Affen- und Elefantenpark geplant
ist?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erweiterung des Delfinariums des
Tierparks Nürnberg und die dort stattfindenden Delfintherapien aus Sicht
des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, des Tier- und Artenschutzes
und der sozialen Zugänglichkeit der Therapie?

II. Gesundheits- und Verbraucherschutz

12. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefahrenrisiko für den Menschen bei
einer Delfintherapie ein (Infektionsgefahr, Verletzungsgefahr etc.)?

13. Aus welchem Grund werden keine Statistiken zu Unfällen, die durch Delfine

in Delfinarien und sonstigen Einrichtungen verursacht werden, geführt, und

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sieht die Bundesregierung hier einen Handlungsbedarf (Bundestagsdruck-
sache 16/1378)?

14. a) Welche europäischen und nationalen Regelungen sichern den Schutz des
Menschen bei einer Teilnahme an einer Delfintherapie und anderen
Therapien mit Wildtieren?

b) Besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Bedarf nach einer
Aktualisierung dieser Regelungen, und wenn nein, warum nicht?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Versicherungsschutz den Teil-
nehmern an einer Delfintherapie gewährleistet wird, und wer im Falle eines
Personen- und/oder Sachschadens für die anfallenden Kosten aufkommt?

16. Sieht die Bundesregierung in der Möglichkeit der gegenseitigen Krank-
heitsübertragung ein weiteres Risiko, da besonders die jungen Patienten oft-
mals zusätzlich mit einer Immunschwäche zu kämpfen haben?

17. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung für die notwendige ausge-
zeichnete Wasserqualität gesorgt werden, da auf der Grundlage des Infek-
tionsschutzgesetzes (IfSG) keine Chlorung des Wassers von Delfinarien
vorgeschrieben ist (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

18. Aus welchem Grund wird ein Delfinarium nicht zu einem Schwimm- oder
Badebecken im Sinne des IfSG, wenn sich einzelne Menschen für Therapie-
zwecke in das Delfinarium begeben (Bundestagsdrucksache 16/1378)?

19. Welche Regelung stellt die nötigen Hygienestandards zum Schutz des Men-
schens in einem Delfintherapie-Becken sicher, in das die Tiere in regelmä-
ßigen Abständen ihre Fäkalien entlassen?

20. a) Aus welchem Grund werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Ge-
nehmigungsverfahren für die Haltung von Cetacea-Individuen in europä-
ischen und deutschen Delfinarien nicht die Fragen des Verbraucherschut-
zes (Verletzungen, Infektionsgefahren des Menschen) geprüft?

b) Sieht die Bundesregierung hier aufgrund der geplanten Delfintherapiean-
gebote in Deutschland einen Handlungsbedarf?

c) Wenn ja, welche Auflagen sollten hier zum Schutzes der Therapieteil-
nehmer erteilt werden?

21. Welche konkreten Maßnahmen planen die Bundesregierung und die Euro-
päischen Union um sicherzustellen, dass Infektionskrankheiten oder ernst-
hafte Verletzungen (Hautabschürfungen, Bisse, Knochenbrüche) durch die
Therapietiere bei Therapiepatienten vermieden werden?

22. a) Plant die Bundesregierung die Teilnahme an einer Delfintherapie finan-
ziell zu bezuschussen, und sind der Bundesregierung solche Überlegun-
gen von Seiten der Länder bekannt? Wenn ja,

b) wie beurteilt die Bundesregierung den zur Kostendeckung veranschlag-
ten Satz von ca. 244 Euro pro Sitzung im Vergleich zu einer durchschnitt-
lichen Sitzung Pferdetherapie von nur 35 Euro?

c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der siebenfache Preis be-
gründet?

III. Tier- und Artenschutz

23. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefahrenrisiko für die Tiere bei einer
Delfintherapie ein (Infektionsgefahr, Verletzungsgefahr etc.)?

24. Welche europäischen und nationalen Regelungen sichern den Schutz der

Delfine, die zu Therapiezwecken eingesetzt werden?

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25. Womit begründet die Bundesregierung ihre Haltung, auf spezifische
Haltungsvorschriften für die Haltung von Delfinen verzichten zu können
(Bundestagsdrucksache 16/1378)?

26. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Delfintherapie durch-
geführt werden, wenn in Deutschland ein Mindestwert von 0,3 mg/l Chlor
für Menschen vorgeschrieben ist, der Chlor-Wert für Delfine aber 0,2 mg/l
nicht übersteigen soll, da ein zu hoher Chlorgehalt als schädlich für Haut
und Augen der Tiere gilt und in Brasilien z. B. aus diesem Grund der Maxi-
malwert für ein Delfinarium auf 0,2 mg/l festgesetzt wurde?

27. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch in Deutschland der Wert von
0,2 mg/l nicht überschritten werden soll, um den Bedürfnissen der Tiere
nach neuem wissenschaftlichem Forschungsstand Rechnung zu tragen?

28. Welche Regelungen für die Haltung von Delfinen in Delfinarien und Zoolo-
gischen Gärten gelten auch für die Delfintherapie, und welche gelten nicht?

29. a) Werden die Empfehlungen des deutschen Säugetiergutachtens von 1996
und die Bestimmungen des Artikels 3 der EU-Zoorichtlinie 1999/22/EG
des Rates vom 29. März 1999 zur Haltung von Wildtieren in Zoos, die
für die Haltung von Wildtieren in Zoos entwickelt wurden, nach Auf-
fassung der Bundesregierung auch den Bedingungen der Delfintherapie
gerecht?

b) Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundsregierung hier-
aus?

30. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Definition wichtiger Aspekte der
Haltungsbedingungen durch das Meereskundemuseum Stralsund von
2006 zu dem geplanten Delfinarium auf Rügen, wie irreguläre Poolform
mit Tiefwasserbereichen über 20 Meter; Flachwasserbereichen mit Sand-
strand; Korallen, Steinen und Felsen (bieten Versteckmöglichkeiten auch
für kleine Fische und brechen den Schall); Sandboden mit Seegras (Del-
fine interagieren aus unterschiedlichen Gründen oft mit Sand); Kunst-
wellen; Fischen und anderen Lebewesen aus der natürlichen Umgebung?

b) In welchen Delfinarien in Deutschland und in der EU werden die folgen-
den Kriterien (Stellungnahme des Meereskundemuseums Stralsund) wie
die Jagd nach lebendem Fisch, automotivierte, soziale Interaktion wie
Sexualität und Spiel, lange, tiefe Tauchphasen, Wanderungen, Ruhe-
phasen sowie die Aufzucht von Jungtieren erfüllt?

c) Wird die Bundesregierung eine Regelung vorgeben, die das Halten
(Beckengröße, Wasserqualität) und Behandeln (Therapieintervalle,
Therapielänge, Therapieinhalte etc.) von Delfinen in Delfinarien oder
sonstigen Einrichtungen nach dem Vorbild der USA („Animal Welfare
Act“ 1979, „swim-with-the-dolphin-programs“ 1995) und nach den
Kriterien der Stellungnahme des Meereskundemuseums Stralsund
vorschreibt, und wenn nein, warum nicht?

31. a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Delfinthera-
pien die Quote der Wildfänge von Delfinen steigen lassen?

b) Wie würde die Bundesregierung ausschließen, dass bei einer eventuellen
Zunahme von Delfintherapieangeboten in Deutschland und in der Euro-
päischen Union der Import von illegalen und legalen Wildfängen nicht
zunimmt, um weiterhin den strengen Schutz der Delfine nach der FFH-
Richtlinie und des Washingtoner Artenschutzabkommens zu gewähr-
leisten?

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32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus Sicht des Tier- und
Artenschutzes, eine Therapie mit domestizierten Tieren einer Delfintherapie
vorzuziehen ist, und wenn nein, aus welchem Grund?

33. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus Sicht des therapeu-
tischen Nutzens, des Gesundheits- und Verbraucherschutzes, des Tier-
und Artenschutzes und der sozialen Zugänglichkeit die Therapie mit
domestizierten Tieren der Delfintherapie in jeder Hinsicht vorzuziehen
ist?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 8. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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