BT-Drucksache 16/5586

zu dem Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/4761- Wirksamen Schutz vor Passivrauchen im Arbeitsschutzgesetz verankern

Vom 12. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5586
16. Wahlperiode 12. 06. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/4761–

Wirksamen Schutz vor Passivrauchen im Arbeitsschutzgesetz verankern

A. Problem

Auf die Gefährdung durch Passivrauchen wurde nach Auffassung der Antrag-
steller in Deutschland bislang nicht ausreichend reagiert. Dies treffe insbeson-
dere auf den Arbeitsschutz zu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am
Arbeitsplatz den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt wer-
den, seien in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Zur
Wahrung ihrer Grundrechte sei es daher erforderlich, dass der Gesetzgeber das
Arbeitsschutzrecht in diesem Punkt ändere und ein Rauchverbot am Arbeits-
platz im Arbeitsschutzgesetz verankere. Deutschland würde damit einer Viel-
zahl von EU-Ländern folgen, die im Arbeitsrecht Rauchverbote für ausnahmslos
alle Arbeitsstätten erlassen haben.

Ziel sei es, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem zwangsweisen
Passivrauchen zu schützen. Bei dieser Gefährdung Anderer fänden die Freiheit
und das Selbstbestimmungsrecht der Rauchenden ihre Grenze.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Ände-
rung des Arbeitsschutzgesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen, der
vorsieht, dass

1. ausnahmslos an allen Arbeitsstätten ein Rauchverbot gilt, für dessen Ein-
haltung der Arbeitgeber Sorge zu tragen hat;

2. Ausnahmen in speziellen, abgetrennten Raucherinnen- und Raucherräumen
nur dann zugelassen sind, wenn ein vollständiger Schutz Anderer vor Passiv-
rauchen sicher gewährleistet werden kann;

3. die wirksame Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen sichergestellt
wird.

Außerdem soll die Arbeitsstättenverordnung an die Änderungen des Arbeits-
schutzgesetzes angepasst werden.

Drucksache 16/5586 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht ermittelt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5586

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/4761 abzulehnen.

Berlin, den 11. Mai 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau) Maria Michalk
Vorsitzender Berichterstatterin

Drucksache 16/5586 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Maria Michalk

I.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/4761 ist in der 95. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 27. April 2007 an den Ausschuss für Arbeit
und Soziales zur federführenden Beratung und an den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz sowie den Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung
überwiesen worden.

Die mitberatenden Ausschüsse haben den Antrag in ihren
Sitzungen am 9. Mai 2007 beraten und jeweils mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung der Vorlage zu
empfehlen.

II.
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, einen Ge-
setzentwurf zur Änderung des Arbeitsschutzgesetzes in den
Deutschen Bundestag einzubringen, der vorsieht, dass

1. ausnahmslos an allen Arbeitsstätten ein Rauchverbot gilt,
für dessen Einhaltung der Arbeitgeber Sorge zu tragen
hat;

2. Ausnahmen in speziellen, abgetrennten Raucherinnen-
und Raucherräumen nur dann zugelassen sind, wenn ein
vollständiger Schutz Anderer vor Passivrauchen sicher
gewährleistet werden kann;

3. die wirksame Umsetzung und Einhaltung der Maßnah-
men sichergestellt wird.

Außerdem soll die Arbeitsstättenverordnung an die Ände-
rungen des Arbeitsschutzgesetzes angepasst werden.

III.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in
seiner 50. Sitzung am 9. Mai 2007 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE beschlossen, die
Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Die Mitglieder der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD betonten, dass Sie keine Notwendigkeit sähen, im
Arbeitsgesetzbuch weitere Regelungen zu treffen. Sie ver-
wiesen darauf, dass bereits heute die Möglichkeit bestehe in
Arbeitsstätten Rauchverbote auszusprechen. Im Übrigen sei
erst abzuwarten, welche Regelungen die für den Nichtrau-
cherschutz zuständigen Länder träfen. Dies bedeute nicht,
dass man sich dem Schutz vor Passivrauchen verschließe.

Die Mitglieder der Fraktion der FDP wiesen darauf hin,
dass das Arbeitsschutzgesetz nicht der richtige Rahmen für
die Regelung des Nichtraucherschutzes sei.

Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. befürworten den
Nichtraucherschutz im Arbeitsschutzgesetz zu regeln. Die
Einrichtung von speziellen Raucherräumen lehne man je-
doch ab, da nicht ganz klar sei, welche Auswirkungen dies
für Arbeitnehmer habe.

Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
unterstrichen, dass der Bundesgesetzgeber sehr wohl eine
Kompetenz habe, über das Arbeitsschutzrecht einen umfas-
senden Nichtraucherschutz einzuführen. Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer müssten vor Passivrauch wirksam ge-
schützt werden.

Berlin, den 10. Mai 2007

Maria Michalk
Berichterstatterin

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